Sachbeschädigung mit 18 - Strafe

9. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
hilolu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung mit 18 - Strafe

Guten Tag
Ich habe folgendes Anliegen: Ich war mit ein paar Freunden auf einem Spielplatz und dort haben wir ein wenig Alkohol getrunken und aus unüberlegter Dummheit ein paar Holzpfosten (die als Abgrenzung dort standen) umgedrehten. Wir wurden dabei unbemerkt von 2 Kindern gefilmt, welche scheinbar im Anschluss, als sie gingen die Polizei riefen. Als diese dann kamen sagten sie, dass sie jemand aufgrund von Sachbeschädigung rief. Zunächst stritten wir dies ab und sagten es wäre bereits so gewesen (aus angst und dem glauben, dass sie mit dem Video nur blöffen). Danach nahmen sie unsere Personalien auf und gingen. Wenig später kamen sie erneut und machten Bilder von uns, da sie meinten, dass sie das Video der Kinder gesehen haben und die Bilder zum vergleich benötigen. Zudem sagten sie uns, dass wir eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten. Ich möchte nun wissen welche Strafe uns erwartet. Ich bin 18 und werde die Tage 19. Der eine ist vor kurzem 18 geworden und der letzte ist 21. Der 18 jährige und ich haben keinerlei Vorstrafen. Der 21 jährige hat 3 Vorstrafen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)

Hallo,
bei Ihnen und Ihrem Freund der "19" ist kann Jugendstrafrecht angewandt werden MUSS NICHT aber kann das wird vom Bericht der Jugendgerichtshilfe abhängen, dann wäre die Strafe vermutlich eine "Arbeitsauflage"..
Bei Ihrem Freund wird zwingend Erwachsenen Strafrecht zur Anwendung kommen.. Sind seine Vorstrafen einschlägig ?

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