Sachbeschädigung im Affekt, womit ist zu rechnen?

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nimmersatt1984
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)
Sachbeschädigung im Affekt, womit ist zu rechnen?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat großen Mist gebaut und hat nun Angst vor den Konsequenzen.

Ihr Exfreund und Sie hatten seit Februar wieder regelmäßigen Kontakt und er hat ihr Hoffnungen auf eine Beziehung gemacht, hat mit Ihr geschlafen usw. Als sie am 30.05. bei ihm war, hat sie herausgefunden, dass er bereits seit Januar eine neue Partnerin hat, die er ihr verschwiegen hat. Sie selbst leidet unter Depressionen und ist unter dieser Nachricht schier zusammengebrochen. Allerdings hatte sie wohl zu viele Filme geschaut, denn sie hat ihm alle seine Klamotten zerschnitten in dieser Situation, ein paar Bilder zerrissen und die Geschenke zerstört, die sie ihm einst gemacht hat. Er hat gedroht sie am 31.05 anzuzeigen.

Bereits am nächsten Tag als sie wieder klar war, hat sie sich bei ihm entschuldigt und ihn gebeten ihr die Schadenssumme zu nennen damit sie diese in Raten bei ihm abzahlen könne. Doch er meldete sich nicht. Nachedem sie ihn mehrfach schriftlich gebeten hat um eine friedliche Lösung, leider erfolglos, hat sie am 04.06 eine rate in Höhe von 500 € an ihn überwiesen. Bis heute hat sie nix von ihm gehört aber auch nicht von der Polizei oder so.

Womit kann sie rechnen, wenn er sie wirklich angezeigt hat? Wie lange kann es dauern, bis sie eine Vorladung von der Polizei bekommt?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Ich bezweifele hier mal das öffentliche Interesse stark. Also ist eine Einstellung wahrscheinlich.

Sie soll ihm den Schaden ersetzen und mal eine Therapie aufnehmen.

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Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

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#2
 Von 
Nimmersatt1984
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

Sie will ihm den Schaden ja ersetzen, aber er sagt ihr ja nicht wieviel sie zu bezahlen hat. Er stellt sich tot......

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wenn er Schadenersatz will, wird er den Schaden benennen müssen. Wenn nicht, ist's auch recht.



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#4
 Von 
Nimmersatt1984
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

Sie wollte das Ganze nur eben vorab begleichen, damit das "strafmildernd" einwirken kann, deswegen benennt er ihr offenbar den Schaden nicht. Aber dann heißt es wohl abwarten.....

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#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Sie wollte das Ganze nur eben vorab begleichen, damit das "strafmildernd" einwirken kann, deswegen benennt er ihr offenbar den Schaden nicht.


Dafür genügt ja ein nachweisbares Angebot. Das kann man z.B. per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (kostet glaube ich um die 20 EUR), der protokolliert dann nicht nur den Zugang, sondern auch den Inhalt.
So kann man später ggfs. nachweisen, daß man zur Rückzahlung bereit war (und nur nicht die Schadenshöhe benannt bekommen hat).

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#6
 Von 
Nimmersatt1984
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

das Verfahren wurde gegen Sie eingestellt, nachdem sie den Schaden von sich aus beglichen hat, sah die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse mehr.

Nochmal Glück gehabt!


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