Sachbeschädigung Täter-Opfer-Ausgleich

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Roman90
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung Täter-Opfer-Ausgleich

Hallo,
hier ein Beispiel: Täter A war mit Freunden feiern und danach auf einer Tankstelle Alkohol kaufen. Täter A hat betrunken ein Werbeplakat mit der Faust durchschlagen. Täter B hat das zweite Werbeplakatt durch geschlagen. Tankstellen Kassierer war ein Zeuge aber Täter A und B haben 15 Freunde die das Gegenteil behaupten würden. Es gibt keine Kameras die das gefilmt haben. Da Täter A vorher mit der Karte bezahlt hat haben die Tankstellen Besitzer seine Daten. Von Täter B haben die keine Daten. Beide Sachbeschädigungen werden Täter A angehängt. Täter A hat Brief von der Polizei bekommen den er aber ignoriert weil er die Tat nicht zugibt. Nach einpaar Monaten hat Täter A einen Brief von der Gerichtshilfe bekommen die ihm anbietet das ganze in einem Täter-Opfer-Ausgleich abzuklären.

Fragen: 1. Ist das ein Schachzug von dem Anwalt des Opfers doch noch aus der Sache etwas rauszuholen und damit Täter A das zugibt, weil die sonst nichts haben und die Sache fallen gelassen wird? 2. Was passiert wenn Täter A das alles zahlt? Kann es trotzdem zu einem Gerichtstermin im nachhinein kommen? 3. Was passiert wenn Täter A die Sache ignoriert?

MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9284x hilfreich)

Zitat:
Fragen: 1. Ist das ein Schachzug von dem Anwalt des Opfers doch noch aus der Sache etwas rauszuholen und damit Täter A das zugibt, weil die sonst nichts haben und die Sache fallen gelassen wird?

Eher Nein.
Denn der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Schachzug der Gerichtshilfe, nicht vom Opfer. Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache fallen lassen will, dann hätte sie es vor dem TOA gemacht. Wenn die Sache bei der Gerichtshilfe angekommen ist, spricht das dafür, dass die Staatsanwaltschaft es nicht fallen lassen will.

Zitat:
2. Was passiert wenn Täter A das alles zahlt? Kann es trotzdem zu einem Gerichtstermin im nachhinein kommen?

Wenn der TOA erfolgreich ist, endet das Verfahren im Regelfall.

Zitat:
3. Was passiert wenn Täter A die Sache ignoriert?

Dann läuft das Verfahren normal weiter - im Regelfall mit einer Gerichtsverhandlung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Täter A und B haben 15 Freunde die das Gegenteil behaupten würden.


Sicher, dass sie das immer noch tun, wenn der Richter ihnen erklärt hat, dass die Mindeststrafe für uneidliche Falschaussage = 3 Monate Freiheitsstrafe sind?!

Zitat:
Fragen: 1. Ist das ein Schachzug von dem Anwalt des Opfers doch noch aus der Sache etwas rauszuholen und damit Täter A das zugibt, weil die sonst nichts haben und die Sache fallen gelassen wird?


Nein, das ist ein Angebot der Staatsanwaltschaft an A möglichst günstig aus der Sache rauszukommen.

Zitat:
weil die sonst nichts haben und die Sache fallen gelassen wird?


"Die haben" 2 Zeugen. Das ist grds. vollkommen ausreichend. Es kommt nicht auf die Anzahl der Zeugen an, sondern auf deren Glaubwürdigkeit. Es gilt insoweit der Grundsatz: "iudex non calculat" ... was nicht bedeutet, dass Richter nicht rechnen können, sondern das was ich oben schrieb: Das Gericht "zählt" nicht (die Anzahl der Zeugen), sondern bewertet deren Glaubwürdigkeit.

Zitat:
2. Was passiert wenn Täter A das alles zahlt?


Wenn er an dem TOA teilnimmt und den Schaden ersetzt, wird das Verfahren mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nach § 45 JGG oder § 153 StPO eingestellt. (ich gehe mal davon aus, dass A noch unter 21 ist, denn so ein TOA-Angebot wird eigentlich nur im Jugendrecht gemacht, obwohl es auch im Erw.-Recht zulässig ist)

Zitat:
Kann es trotzdem zu einem Gerichtstermin im nachhinein kommen?


Rein theo. ja ... Aber realistisch gesehen wird -wie oben schon gesagt- zu 99% eingestellt werden. Dazu muss A aber wie schon gesagt nicht nur zahlen, sondern auch am TOA teilnehmen. Und dazu gehört de facto (nicht de jure, bzw. ist das umstritten) auch, dass er die Tat zugibt und sich entschuldigt.

Zitat:
3. Was passiert wenn Täter A die Sache ignoriert?


Dann wird mglw. (nicht ganz unwahrscheinlich) Anklage erhoben und es wird eine Gerichtsverhandlung geben. Wenn A 18 oder älter ist, kann es auch einen Strafbefehl nach Erwachsenenrecht geben (also eine schriftliche Verurteilung ohne Verhandlung). Weiterhin kann der Tankstellenpächter, bzw. der Eigentümer der Werbetafeln natürlich zivilrechtlich Schadenersatz
geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen