Nehmen wir mal an, jemand hat ein Beziehungsproblem da die Familie der Ex es nicht wollte das die Beziehung besteht und man läßt dann 3mal die Luft aus einen Reifen und macht ein Kratzer ins Auto und schmeißt einmal Hunde***** in den Briefkasten bei der Familie von der Ex.
Ist das ein Fall für die Psychatrie wenn man vorher noch nie in einer gewesen ist, auch nicht nach der Tat?
Wäre es vorstellbar, dass ein Gericht da einen Einliefert.
Ich weiß der Jenige hat da großen Mist gemacht.
Sachbeschädigung Beziehungsstreit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst das ein Fall für die Psychatrie :
Das kommt auf den Kontext an, mit dem derjeinige sich sonst so durch die Öffentlichkeit bewegt.
Wenn das ein einmaliger Ausraster war, wäre die Bewertung ganz anders, als wenn das die 352. Tat in der Art gewesen quer durch die ganze Region gewesen wäre.
ZitatWäre es vorstellbar, dass ein Gericht da einen Einliefert. :
Ja, klar.
Genau das ist eine der Aufgaben der Gerichte, das man die Gefahr von der Öffentlichkeit fernhält.
Nein natürlich hat der Täter nicht mehrere Leute damit belästigt, sondern nur die Beteiligten der Beziehung.
Der Täter geht nicht gegen die Allgemeinheit vor.
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Eine Einweisung in die Psychiatrie wird in dem beschriebenen Fall noch nicht zu befürchten sein.
Gerade Manipulationen an Fahrzeugen können aber auch sehr schnell in einem Verfahren wegen versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord enden, vor allem wenn aus Reifen dann mal Bremsleitungen werden.
Der Täter hat das Ventil rausgedreht und die Luft war ruck zuck draußen. Jetzt behauptet der Besitzer, er hätte es erst beim Fahren auf der Straße gemerkt das die Luft raus ist.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da man es sofort merkt wenn ein Reifen platt ist.
Soweit kann der Täter auch denken das Bremsleitungen gefährlich sind und da ist es klar das es versuchter Totschlag oder Mord sein kann, aber doch nicht bei einen Reifen, kann ich mir echt nicht vorstellen.
Man weiß ja das es Mist war, aber wenn man die Frau geliebt hat und die Familie es behindert, hat man überreagiert.
-- Editiert von Telme am 23.09.2018 18:12
Nee, das muss man nicht merken mit dem Reifen. Auch § 315b StGB
dürfte erfüllt sein. Mit Hundekot, das ist eine Körperverletzung, auch gar nicht lustig. Das alles kann richtig teuer werden.
wirdwerden
Ich finde über google keinen einzigen Beitrag wo das Ablassen von Luft auch unter den § 315b StGB fällt.
Ja und? Fakt ist, dass das eben richtig gefährlich werden kann. Frag mal einen Staatsanwalt, der als Sonderdezernent nur Verkehrsdelikte hat. Der wird Dir was anderes erzählen.
wirdwerden
Sah der BGH anders : https://mobil.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_1-Vs-257_Luftablassen-aus-Autoreifen-stellt-keine-strafbare-Sachbeschaedigung-dar.news17190.htm
Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sind zwei unterschiedliche Tatbestände.
wirdwerden
Mir schon klar, aber davon schrieb der BGH nichts das es ein Eingriff in den Straßenverkehr ist.
Musste er ja auch nicht schreiben. War doch ein anderes Thema. Luft ablassen aus Reifen kann brandgefährlich werden, glaub es mir mal.
wirdwerden
nein ich glaube es dir nicht, da du es nicht belegen kannst und nur deine persönliche Meinung ist und nichts mit Recht zu tun hat
Ist das ein Fall für die Psychatrie Das kann man aus der Ferne kaum beurteilen.
wenn man vorher noch nie in einer gewesen ist Das ist ja nun kein Argument - jede psychische Erkrankung hat irgendwann mal angefangen.
Und die Erkrankung hat mit der Beziehung angefangen?
Zitatnein ich glaube es dir nicht, da du es nicht belegen kannst :
Glauben heißt nicht wissen und um den 315b zu bejahen, muss man nur mal den Tatbestand anschauen und am besten: Auch noch verstehen.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator9 am 23.09.2018 19:28
Und die Erkrankung hat mit der Beziehung angefangen? Wenn Sie schon auf den Beginn der Beziehung damit reagiert haben, Kot in Briefkästen zu schmeißen, scheint mir da ein klarer Zusammenhang vorzuliegen... Und falls es doch erst nach der Trennung war - ja, psychische Krankheiten treten oft und gern in Krisensituationen erstmalig auf.
-- Editiert von muemmel am 23.09.2018 19:33
Wenn man ein einziges mal ein Auto zerkratzt hat und dann nie wieder, ist man dann wieder geheilt, so zu sagen Wunderheilung?
Ich sehe es ja ein, wenn jemand ohne Bezug zu den Besitzern reihenweise Autos zerkratzt.
Fragen Sie doch mal einen. Sie könnten Ihre "rechtliche Einschätzung" (von der Sie selber nicht überzeugt sind, weshalb Sie diese These mit dem Wort "dürfte" relativieren) nicht begründen, weshalb Sie auf eine fremde Autorität verweisen, die es gar nicht gibt. Das ist schade in einem Meinungsforum. Hier sollten doch eigene Meinungen ausgetauscht werden, oder?Zitat:Frag mal einen Staatsanwalt, der als Sonderdezernent nur Verkehrsdelikte hat.
Vielleicht erklärt der auch erstmal Ihnen den Tatbestand, den Sie da ohne weiteres als erfüllt ansehen. Das könnte dann etwa so beginnen:Zitat:Der wird Dir was anderes erzählen.
Das reicht nicht aus. Es muss ein doppelter Gefahrenerfolg eintreten. Das ist hier (soweit die Schilderung reicht) nicht der Fall und auch nicht ohne weiteres zu vermuten. Auch ein Versuch dieses Deliktes liegt nicht ohne weiteres auf der Hand. Vielmehr ist bei einem Luftablassen aus den Reifen in der Regel nicht davon auszugehen, dass diese doppelte Gefährdung eintritt.Zitat:Luft ablassen aus Reifen kann brandgefährlich werden
Auch das ist totaler Unfug. Beim "Einwerfen" von Hundekot in einen Briefkasten eine Körperverletzung anzunehmen, ist grundsätzlich als fernliegend zurückzuweisen. Es müssten schon näher zu beschreibende Umstände im Einzelfall hinzutreten, die daraus eine Körperverletzung machen. Insbesondere müsste erstmal der Körper einer anderen Person ins Spiel kommen.Zitat:Mit Hundekot, das ist eine Körperverletzung
Das ist leider ein anheltendes Problem in diesem Forum.Zitat:da du es nicht belegen kannst und nur deine persönliche Meinung ist und nichts mit Recht zu tun hat
In der von Ihnen zitierten Entscheidung geht es um Sachbeschädigung, nicht um Verkehrseingriffe. Vor allem stammt diese Entscheidung nicht vom BGH, sondern vom OLG Düsseldorf. Der BGH hatte in dem selben Verfahren nämlich genau anders entschieden. Daras, dass der BGH sich nicht auch zu dem Verkehrseingriff geäußert hat, können Sie schon deshalb nichts ableiten, weil der BGH in dieser besonderen Verfahrenskonstellation einen sehr begrenzten Prüfauftrag hatte.Zitat:Sah der BGH anders
Ich kann mir das schon vorstellen. In der Vergangenheit gab es auch Gerichte, die sich das ebenfalls vorstellen konnten und die den Geschädigten diese Schilderung dann auch geglaubt haben.Zitat:Das kann ich mir nicht vorstellen, da man es sofort merkt wenn ein Reifen platt ist.
Nein. Und zwar ein ganz klares Nein. Die Psychiatrie ist vorrangig zuständig für die Behandlung von psychiatrischen Erkankungen, beiläufig werden dabei der Betroffene selber, Dritte sowie die Allgemeinheit vor dem Betroffenen geschützt. Hier ist aber nicht ansatzweise erkennbar, dass der Betroffene psychiatrisch erkrankt wäre. Gegenteiliges allein aus dem Umstand zu schließen, dass der Betroffene eine Reihe von handlungen unternommen hat, die manch einer als "krank" bezeichnen möchte, wäre überaus unseriös.Zitat:Ist das ein Fall für die Psychatrie
Solange der Betroffene nicht psychiatrisch erkrankt ist, hat er in einer Psychiatrie auch nichts zu suchen. Das ist auch jedem Gericht klar. Umgekehrt sollte dann aber auch klar sein, dass davon auszugehen ist, dass der Betroffene für das von ihm begangene Unrecht in vollem Umfang haftet, insbesondere auch strafrechtlich.
Auf die Zahl der Vorfälle kommt es dabei nicht oder allenfalls nachrangig an. Auch eine weitere Ausdehnung dieser strafbaren Unternehmungen ließe nicht ohne weiteres auf eine psychiatrische Erkrankung schließen. Nur wird dann eine Freiheitsstrafe (auch ohne Bewährung) immer wahrscheinlicher.
Schon möglich. Erfahrungen in einer (zumal in einer konfliktgeladenen) Beziehung können durchaus eine mögliche (Mit-)Ursache für das Auftreten einer Erkrankung sein. Darauf hat man Sie ja hier schon völlig zutreffend hingewiesen. Vielleicht lag die Erkrankung aber auch doch schon vorher da oder ist erst etwas später im Verlauf der Beziehung oder insbesondere zusammenfallend mit deren Scheitern entstanden. Das kann hier keiner wissen. Ich kann hier aber (in dem Tatgeschehen) auch keine Umstände erkennen, die in nennenswerter Weise auf eine Erkrankung hindeuten würden.Zitat:Und die Erkrankung hat mit der Beziehung angefangen?
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage ernst gemeint ist oder ob Sie sich hier ein paar Späßchen erlauben wollen. Letzteres sollten Sie nicht machen, wenn Sie noch an Antworten aus diesem Forum zu einem Fall interessiert sind, der sie persönlich sehr zu (be-)treffen scheint.Zitat:Wenn man ein einziges mal ein Auto zerkratzt hat und dann nie wieder, ist man dann wieder geheilt, so zu sagen Wunderheilung?
Eine wirklich vorliegende Erkrankung wird so eine Tat ganz bestimmt nicht geheilt. Aber es sagt ja auch niemand, dass diese Erkrankung (wenn sie denn überhaupt jemals vorlag) geheilt wurde. Wenn Sie jetzt aber nicht mehr vorliegen sollte (egal ob sie nicht vorlag oder zwischenzeitlich geheilt wurde), dann muss der Betroffene jetzt ja nicht mehr psychiatrisch behandelt werden.
Das macht keinen Unterschied. Insbesondere folgen solche Erkrankungen keinen rationalen Überlegungen. Sowohl das Schädigen wildfremder Dritte als auch das Schädigen (Nachstellen) von bestimmten Personen kann sowohl einfacher Audruck von (schlichter) krimineller Zerstörungswut sein (aber als Sachbeschädiger ist man noch nicht psychisch krank) oder aber auch von irgendwelchen Wahnvorstellungen. Konzentrieren sich diese begangenen Straftaten auf die frühere Schwägerschaft, könnte man das insbesondere so deuten, dass da jemand wie besessene von einer früheren Liebe ist und nun einfach nicht loslassen kann. Das kann ohne weiteres Begleiterscheinung einer Erkrankung sein. Genau so, wie es aber auch viele andere Erklärungsmöglichkeiten dafür geben mag (insbesondere bloße Rachegelüste).Zitat:Ich sehe es ja ein, wenn jemand ohne Bezug zu den Besitzern reihenweise Autos zerkratzt.
Übrigens kenne ich (Sie aber vermutlich auch) einen medienwirksamen Fall, bei dem ein längerer Psychiatrieaufenthalt tatsächlich unter anderem damit begonnen hatte, dass Autoreifen aufgeschlitzt wurden. Ich würde sowas zukünftig unterlassen.
Was ist den ein "doppelter Gefahrenerfolg" in Bezug der Luft ablassen?
Wenn man ein einziges mal ein Auto zerkratzt hat und dann nie wieder, ist man dann wieder geheilt, so zu sagen Wunderheilung? Das Nichterkennen, daß man krank ist, ist typisch für wahnhafte Erkrankungen. Damit will ich nicht sagen, Sie seien das - wie ich schon schrieb, gedenke ich hier keine Ferndiagnose zu stellen. Aber da Sie selbst nach der psychiatrischen Seite fragten, kann ich nur sagen, daß es kein Argument ist, sich selbst für normal zu halten... By the way liegen Sie noch nicht auf dem Totenbett und können daher nicht wissen, ob Sie "nie wieder" ein Auto zerkratzen.
Sowohl das Schädigen wildfremder Dritte als auch das Schädigen (Nachstellen) von bestimmten Personen kann sowohl einfacher Audruck von (schlichter) krimineller Zerstörungswut sein (aber als Sachbeschädiger ist man noch nicht psychisch krank) oder aber auch von irgendwelchen Wahnvorstellungen. Das hätte ich nicht besser sagen können...
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