Sachbeschädigung Auto - Frist für Reparatur?

14. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachbeschädigung Auto - Frist für Reparatur?

Hallo allerseits!

Ich bin vor ca. 6 Wochen als Füßgängerin fast von einem Auto angefahren worden, welches trotz meiner grünen Ampel abgebogen ist. Ich bin stehengeblieben, da ich sonst in das Auto gelaufen wäre und habe dabei meine Tasche gegen die Fahrertür gehauen.
Festgestellt wurden vom Fahrer und mir Farbabdrücke der Tasche und ein ca. 5 cm langer Kratzer. Der Kratzer war deutlich zu sehen, weshalb ich ihn nicht abstreiten konnte, ob er jedoch durch mich verursacht wurde, habe ich erst mal angezweifelt.
Der Fahrer verabschiedete sich mit den Worten, er werde dann einen Gutachter beauftragen und mir die Rechnung für die Reparatur schicken.
Nun habe ich bisher nichts bekommen.

Meine Fragen:
Kann er ein Gutachten erstellen lassen, welches ich zahlen muss?
Gibt es Fristen für die Beseitigung des Schadens? Wenn ja, reicht das Datum der Rechnung?
Muss ich überhaupt für den ganzen Schaden aufkommen, obwohl er meine "Vorfahrt" missachtet hat?
Ich habe leider keine Haftpflichtversicherung :( , müsste also für alle Kosten selbst aufkommen und will diese daher so gering wie möglich halten.

Hat jemand einen Tipp, was ich tun kann/sollte?

Besten Dank!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wichtigster Tipp:
Schließen Sie noch heute eine Haftpflichtversicherung ab!!!

So wie Sie den Fall schildern, sollte der Pkw Fahrer froh sein, wenn auf ihn keine Forderungen zukommen...

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#2
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich schließe mich epoeri an. Das Verhalten des Fahrers verstößt gegen §9 STVO Abs. 3. Also liegt der Schaden bei ihm. Er sollte froh sein, dass keine Anzeige gemacht wurde.

-----------------
"Gruß Ria"

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

richtig, es ist wichtig eine Haftpflichtversicherung zu haben. Desweiteren ist es auch richtig, dass sofern Ihnen der PKW-Fahrer die Vorfahrt genommen hat, das Verschulden dann bei diesem liegt. Sie haben dann keine Verpflichtung zur Beseitigung des Schadens.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#4
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja, bisher haben mir 2 Anwälte gesagt, dass sein Verkehrsverstoss und meine Sachbeschädigung 2 Paar Schuhe sind und auch, wenn er verkehrswidrig gehandelt hat, meine "Schuld" dadurch nicht wegfällt, ergo: ich den Schaden bezahlen muss.
Mir kam das sehr ungerecht vor, denn schließlich habe ich ihm ja nicht aus Spaß meine Tasche gegen sein Auto gehauen, sondern vor Schreck.
Wenn ich nun eine Rechnung erhalte, sollte ich mich weigern, sie zu bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kniffilige Sache:

Meine Kollegen haben insoweit Recht, daß Du nicht zahlen müßtest, wenn Du die Tasche unabsichtlich, im Rahmen des "Ausweichens" oder "Stehenbleibenns" gegen das Auto gehauen hättest.

Hast Du sie aber danach (aus Schreck, Wut oder was auch immer) dagegengehauen, mußt Du zahlen.

Allerdings würde ich den Fahrer mal fragen, ob er nicht lieber auf die Forderung verzichten möchte, weil Du Dir sonst überlegen müßtest Anzeige wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" zu erstatten.

Vielleicht sieht er das selber auch schon so, und deswegen ist bisher nichts gekommen ;)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich stimme Bob zu. Zahlen musst Du nur, wenn es nicht die direkte Folge des Verkehrsverstoßes war, sondern Du aus Wut o.ä. mit der Tasche gegen die Tür gehauen hast.
In dem Fall könnte es sich aber auch um Sachbeschädigung handeln. So etwas würde dann auch nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, weil es sich um ein Vorsatzdelikt handelt.

Unabhängig davon solltest Du unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, da es viele Lebenssituationen gibt, in denen man anderen unabsichtlich einen Schaden zufügen kann. So eine Versicherung ist für unter 100€ im Jahr zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ob die Tasche absichtlich oder unabsichtlich gegen das Auto kam, lässt sich doch im Nachhinein kaum noch feststellen, oder?

Mir wurde nach dem Geschehen davon abgeraten, den Fahrer anzuzeigen, da es an meiner Situation nichts ändern würde. Scheint, als wären alle davon ausgegangen, dass ich vorsätzlich gehandelt habe...
Könnte ich denn jetzt überhaupt noch Anzeige erstatten?

Ja, dass ich eine Haftpflichtversicherung brauche, ist mir jetzt auch klar!

Aber nochmal: falls ich nun tatsächlich eine Rechnung bekomme (ich glaube nämlich nicht, dass der Fahrer die Sache auf sich beruhen lässt), was unternehme ich?
Ist der Schaden nicht sowieso schon zu lange her, um noch eindeutig mir zuweisbar zu sein?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mir wurde nach dem Geschehen davon abgeraten, den Fahrer anzuzeigen, da es an meiner Situation nichts ändern würde.

Schon richtig, zahlen müßtest Du bei Vorsatz. Aber auch der Fahrer könnte aufgrund seines Verhaltens belangt werden. Von daher könnte man sich halt dahingehend einigen, daß er auf den Schadenersatz, und Du auf die Anzeige verzichtest. Einen Versuch ist es m.E. wert.

Könnte ich denn jetzt überhaupt noch Anzeige erstatten?

Ja

Aber nochmal: falls ich nun tatsächlich eine Rechnung bekomme (ich glaube nämlich nicht, dass der Fahrer die Sache auf sich beruhen lässt), was unternehme ich?

Versuch es, wie ich oben geschrieben habe.

Ist der Schaden nicht sowieso schon zu lange her, um noch eindeutig mir zuweisbar zu sein?

Kommt drauf an. (Von wann ist das Gutachten, gibt es Zeugen). Aber prinzipiell würde man wohl davon ausgehen, daß der Fahrer Dich nicht fälschlicherweise bezichtigt (warum sollte er? gerade Dich?) Von daher würdest Du m.E. um eine Zahlung kaum herumkommen





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Besten Dank an alle, für die Hilfe!
Ganz so aussichtslos, wie mir weisgemacht wurde, ist die Sache gar nicht...
Mir bangt noch etwas, da der Fahrer Rechtsanwalt ist - nichts gegen die hier Anwesenden, aber er ist natürlich mir gegenüber in einer deutlich überlegenen Position...

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

da der Fahrer Rechtsanwalt ist

Das ist natürl. blö.d. Da erreicht man mit einem "BLuff" meist nix :(

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

So, nun ist es gekommen, wie ich vermutete:
Heute kam ein Schreiben mit einer Rechnung für ein Gutachten, ein Kostenvoranschlag über ca. € 1300,- und dem Hinweis auf die zusätzlichen Kosten für 3 Tage Leihwagen. UFF!!
Außerdem stellt er den Hergang falsch hin (ich sei auf sein Auto "zugerannt").
Was tue ich? Erst mal darauf hinweisen, dass ich Anzeige erstatte oder dies gleich tun?
Ich bin wirklich ratlos und auch sauer, denn nicht nur, dass mir die Reparaturkosten EXTREM hoch vorkommen, nein, er dreht sich die Sache so hin, wie es ihm genehm ist.

Ich danke allen für Tipps!

Nike

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Waren denn Zeugen überhaupt anwesend?
Scheint mir nach deiner Schilderung nicht der Fall zu sein. Würde dann Aussage gegen Aussage stehen.

Ne Frage an die anderen:
Kann ess cih nicht auch um eine Handlung im "Affekt" handeln?
Vielleicht gibt es ja dann nur ne Teilschuld (jeder 50% oder so.)

Was war denn das überhaupt für eine Tasche, dass die Farbabdrücke hinterlassen konnte?

Versuch nochmal mit ihm zu reden (wie Bob vorgeschlagen hat) und ansonsten direkt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Gleiches Recht für alle, sag ich nur...

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zeugen, tja, seine Frau, die mit im Auto saß... :(

Ist es nicht sinnvoll, jetzt vor weiteren Schritten einen Anwalt zu konsultieren? Was würde mich das kosten, sagen wir für ein Erstgespräch mit Schreiben an ihn? Glaubt mir, der Typ wird weder locker noch mit sich reden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war nun bei der ÖRA, und mein Berater meinte, der Herr soll sich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da es sich strafbar gemacht hätte mit der Missachtung meiner Vorfahrt. Er selbst hätte in schon solchen Fällen schon ein Jahr Führerscheinentzug erlebt...
Er wird einen Brief schreiben, mal sehen, ob dann noch was kommt :)

Besten Dank an alle, kann Euch/Sie gerne auf dem Laufenden halten!

nike

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

da es sich strafbar gemacht hätte mit der Missachtung meiner Vorfahrt.

Like I said :)

Es gibt manche RAe, die meinen, wenn sie in eigener Sache gegen einen "Otto-Normal-Bürger" vorgehen, sie zu 99% obsiegen, aufgrund ihrer Fachkenntnis, unabhängig davon wie die Sachlage eigentl. ist.

Was ist denn die ÖRA ?

Kosten für eine Erstberatung beim RA:

Streitwert 1.300,00 + geschätzt 200,00 für Leihwagen = 1.500,00

= 93,- bis 125,- € ( 7.5/10 bis 10/10 Gebühr gem. BRAGO) inkl. Verhandlungen mit der Gegenpartei, zzgl. ggf. Auslagen

Reine Erstberatung = ca. 60,00 € (5.5/10 Gebühr)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bob,

die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft, eine Einrichtung für Menschen, die sich aufgrund eines geringen Einkommens keinen Rechtsanwalt leisten können. Man bezahlt da, je nach Einkommen 5 bis 15 Euro und wird von Fachkundigen beraten, die dann eben auch Briefe verfassen.

Den Anwalt kann ich mir somit erst mal sparen :)

"Es gibt manche RAe, die meinen, wenn sie in eigener Sache gegen einen "Otto-Normal-Bürger" vorgehen, sie zu 99% obsiegen, aufgrund ihrer Fachkenntnis, unabhängig davon wie die Sachlage eigentl. ist."
Ja, da kann ich Dir nur zustimmen! Aber da hat er nun Pech gehabt und seine dreiste Verdrehung der Sachlage wird ihm da auch nicht weiterhelfen (denke ich zumindest).

Gruß, nike

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, dann ist die ÖRA genau so, als wenn man per Beratungshilfe oder PKH von einem Anwalt vertreten wird.

Danke für die Info ! :)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nike.b
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle,

habe seitdem nichts mehr von dem Fahrer gehört und denke, er musste einsehen, dass er nicht im Recht ist.

Hurra! :) :) :)

0x Hilfreiche Antwort

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