Sachbeschädigung , Falsche uneidliche Aussage

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Sachbeschädigung , Falsche uneidliche Aussage

Sachbeschädigung
Ich brauche hilfe in folgender Sache :

Person A,B,C,D & E waren zusammmen unterwegs und haben getrunken Perseon E ist ausgerastet und hat 2 Autos leicht beschädigt und eine Marmakugel die an einem haus lag zerstört. Dauraufhin kaum die polizei und hat die Personen abgeführt und eine Anzeige gegen alle geschrieben und den alkohol weit gemessen, der erhöt war. Nach einigen Tagen würden sie vorgeladen und angehört, Person E will es nicht allein gewesen sein.

Die anderen Personen wurden 2 mal vorgeladen um auszusagen und haben gesagt das es erson E war.
Nach einigen wochen wurde Haben Person A,B,C & D bRiefe mit absehen von einer Anzeige bekommen.

Wieder mehrere Wochen später bekommen Person A,B,C & D einen Brief mit einer Gerichtseinladung bekommen um als Zeuge Auszusagen. Person E hat vor gericht abgestritten es gewesen zusein und kam mit antwalt. Nach ein paar wochen Hat person D einen Brief bekommen mit der einstellung des Verfahren. Person D war der einzige der mit Person E enger befreundet ist.

Die Gerichtsverhandlung hat gebracht das Person A,B,C einen erneuten Brief erhalten haben mit mit der erneuten vorladung zur Polizei wegen Falscher uneidlicher Aussage.

Jetzt ist mein Problem, ich habe die wahrheit & nichts als die wahrheit gesagt, ich möchte nicht dafür verurteilt werden.

Wie soll ich mich nun verhalten und wie geht es weiter?
Ich kann mir momentan keinen anwalt leisten, wie soll ich weiter verfahren

ich bitte um schnelle Hilfe
MfG
Person A

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15 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

WAS hat Person A nun vor Gericht ausgesagt? Und wie ging das Verfahren gegen E aus?

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#2
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Im gerichtsverfahren Gegen Person E hat Person A als Zeuge gesagt das Person E 2 Autos und Mamorkugel beschädigt hat. Das Gericht hat mich dann über die Strafe der Falschaussage aufgeklärt und gesagt das sich bis jetzt schon 2 Zeugen der Falschaussage starfbar gemacht haben. Daraufhin habe ich gesagt das es die warheit ist , was sie auch ist. Das gericht hat mich gefragt wie unsere gruppe gegangen ist zusammen oder getrennt worauf ich keine antwort mehr wuuste da ich betrunken und wir kurz darauf von türken verfolgt wurden ..
Ich weis nicht wie das gerichtverfahren gegen Person E ausgegangen ist, da die Zeugen den Gerichtssaal vorzeitig verlassen mussten. :(



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Dann wurde er wohl freigesprochen... Tja, aus der Sache kommen Sie nur schwer wieder heraus. Wie alt sind Sie denn?

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#4
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin 20 jahre , habe keine Falsche Aussage gemacht und werde Beschuldigt, was ein system ...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Na, dann ist der Mist aber am Dampfen... Die Mindeststrafe im Strafrecht für Erwachsene, das Ihnen mit 20 sehr wohl blühen kann, sind 90 Tagessätze Geldstrafe. Mir fällt hier auch ehrlich gesagt kein Ausweg ein. Evtl. könnten Sie doch noch versuchen, das Geld für einen Anwalt aufzutreiben? Ein Pflichtverteidiger ist hier nicht drin.

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#6
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich werd Versuchen das geld aufzutreiben ich bin momentan schüler und arbeiten in einem NebenJob habe ca 300 Euro raus. Wollte jetzt ab oktober studieren gehen, weis nicht wie ich es schaffen soll. Aber wie kann es denn sein das ich für eine wahre aussage belangt werde . wenn 3 Leute sagen das er es gewesen ist ? und nur Person E nen aufstand macht und sagt er war garnichts. Das ist doch nicht normal ?!
wie sehen denn die geldstrafenb aus , hoch ? mein Job endet nächsten monat, also habe ich abselut kein geld um iwas zu bezahlen was ich nicht gemacht habe. wann mjuss mann einen anwalt bezahlen im vorraus ? oder erst nach gerichtsverhandlung?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Geldstrafen sind Einkommensabhängig. Auch als Student werden Sie von irgendetwas leben (müssen), insoweit "Einkommen" im Gesetzessinne haben. Geht man von den Sätzen aus, die bei Harzt IV Beziehern angewendet werden (10,00 - 20,00 € = 1 Tagessatz) können Sie mit 1000,00 - 2000,00 € rechnen, im Verurteilungsfalle. Den Anwalt bezahlt man idR. nach der Verhandlung, die meisten wollen aber einen Vorschuß (z.B. 250,00 €). Sollten Sie freigesprochen werden, trägt der Staat die Anwaltskosten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie Geldstrafen aussehen? Nun, man nimmt das Einkommen einer Person, teilt es durch 30 und fertig ist der Tagessatz. Und "kein Einkommen" gibt es nicht - auch freies Essen und Wohnen bei den Eltern ist Einkommen. Insofern sollten Sie mal mit so 15 Euro als Tagessatz rechnen - macht dann mindestens 1450 Euro. Sie können einen Antrag stellen, die Strafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln - dann sind Sie die ersten zwei Jahre Ihres Studiums jeden Sonntag beschäftigt, da 90 Tagessätze dann 90 Arbeitstagen zu 6 Stunden entsprechen.
Anwälte kassieren übrigens meist einen Vorschuß. Sie können aber direkt ansprechen, daß Sie derzeit kein Geld haben - nur sieht es so aus, als würde sich das nicht so schnell ändern... Das wird insofern zumindest schwierig.
Als Schüler und noch zu Hause wohnend könnten Sie evtl. auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das bewahrt Sie vor der Geldstrafe, kann aber durchaus ein oder zwei Wochen Arrest bringen - Falschaussage ist wie erwähnt ein ziemlich schweres Delikt.

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#9
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok anscheinend sieht es Ziemlich schlecht aus. Ich habe morgen eine Vorladung, als beschuldigter ind der sache Falsche uneidliche Aussage. wie soll ich mich da verhalten, wieder die wahrheit sagen und in den knast. ich versteh garnicht warum ich wegen falschaussage angezeivfgt werde.:(
Kann ich mich nicht irgendwie wehren, ob mit oder ohnen anwalt?!
sowas darf nicht passieren.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Zu der Vorladung, sofern es eine Vorladung zur Polizei ist, gehen Sie schlicht nicht hin - das wird die beste Variante sein. Warum Sie angezeigt wurden, ist eigentlich ganz einfach - man hat E geglaubt und Ihnen und den anderen Beteiligten nicht. WARUM das nun so ist, kann Ihnen hier auch keiner sagen - das dürfte auf die Details ankommen, die Sie selbst auch nicht kennen, da Sie nur einen kleinen Teil der Verhandlung erlebt haben. Und was das "wehren" anbelangt - dafür habe ich Ihnen zum Anwalt geraten. Ohne Anwalt werden Sie wohl nicht viel machen können. In der Verhandlung selbst können Sie schlicht schweigen - dann kann man zumindest nicht sagen, Sie hätten Ihre "Falschaussage" wiederholt.

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#11
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, es ist eine Vorladung zur Polizei.
Aber kann ich mich ohnen anwalt abselut nicht wehren ?
Ich werde falscher beschuldigt, da ich die wahrheit gesagt habe ?!

was soll ich denn morgen vor der Polizei sagen ?!

-- Editiert CRAZR am 04.06.2012 14:06

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mümmel hat es Ihnen doch nun bereits mehrfach gesagt. Auch wenn Sie noch mehrmals fragen wird die Antwort nicht anders ausfallen:

quote:
Aber kann ich mich ohnen anwalt abselut nicht wehren ?


Wogegen denn? Sie wissen doch gar nicht, was man Ihnen genau vorwirft, also was genau an Ihrer Aussage falsch gewesen sein soll. Sie kennen weder die Aussage von E noch der anderen Zeugen, noch die Urteilsbegründung aus der Verhandlung gegen E. Ich selbst bin auch niemand, der vorschnell zum Anwalt rät (alleine wegen der Kosten), aber bei einer Sache wie dieser ist es völliger Blödsinn auszusagen, ohne die Akte zu kennen (und zu verstehen). Und das geht nur über einen Anwalt.

quote:
was soll ich denn morgen vor der Polizei sagen ?!


Auch das sagte Mümmel bereits: Am besten gar nichts! Sie sollten dort nicht mal hingehen. Sondern eben einen Anwalt aufsuchen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 04.06.2012 15:21

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#13
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
hat Person A als Zeuge gesagt das Person E 2 Autos und Mamorkugel beschädigt hat. Das Gericht hat mich dann über die Strafe der Falschaussage aufgeklärt und gesagt das sich bis jetzt schon 2 Zeugen der Falschaussage starfbar gemacht haben. Daraufhin habe ich gesagt das es die warheit ist , was sie auch ist.


Da muß aber schon einiges quer in den Zeugenaussagen gewesen sein, damit ein Gericht dem Angeklagten als Einzelnem glaubt und drei Zeugen nicht.

quote:
Das gericht hat mich gefragt wie unsere gruppe gegangen ist zusammen oder getrennt worauf ich keine antwort mehr wuuste da ich betrunken und wir kurz darauf von türken verfolgt wurden ..


Offenbar war das eines der Details, in dem sich die Zeugenaussagen unterschieden haben (deswegen fragt man dann weitere Zeugen nach sowas noch mal genau).

Deine Antwort ist ja auch nicht gerade sinnig; du warst zu betrunken, um zu wissen, wie ihr gegangen seid, aber nicht zu betrunken, um zu merken, daß ihr von Türken verfolgt werdet? Alles klar...

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#14
 Von 
CRAZR
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir waren zu 5 auf dem weg zu den Haus der Türken weil sie eine Person bedroht haben. Auf der Straße angekommen ist Person e schon ausgerastet und hat Autos und kampfmüdem zerstört und das noch nicht mal am Haus der Türken. Person E wusste nicht wo das Haus der Türken war. Der Rest schon. Daraufhin kamen die Türken raus und verfolgten uns.

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