STRAFE

2. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
jens2479
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
STRAFE

Hallo,
ich wurde Verurteilt 800 Euro zubezahlen,kann die aber nicht bekomme Hartz4.
Habe jetzt schon drei Mahnungen bekommen.
wenn ich nicht bezahle muß ich 70Tage absitzen.
Wann muß ich damit rechnen das die Polizei mich abholt ,oder bekomm ich ein Schreiben wann ich die Strafe absitzen muß.
Wie lange kann sowas dauern.
Danke im voraus für Antworten.
Tschau

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo jens,
ich würde sofort kontakt mit dem staatsanwalt aufnehmen und um eine ratenzahlungvereinbarung bitten. wenn die polizei lust und laune hat, kann das nach ausstellung eines haftbefehls sehr schnell gehen und dann ist nix mehr mit verhandeln un raten ect.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
jens2479
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

UND WIE LANGE DAUERT DAS BIS DIE DEN HAFTBEFEHL AUSSTELLEN.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

manchmal nicht lange genug:-)
ich würde sagen, nach der dritten mahnung ist schluss mit lustig, da wird doch ein datum drauf stehen bis wann die zahlung eingehn muss.
geh zum staatsanwlt erkläre den sachverhalt und bitte um ratenzahlung.
gruss,
kristijan

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#4
 Von 
jens2479
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

DANKE ICH WERDE MICH GLEICH MONTAG DRUM KÜMMERN

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#5
 Von 
David_braucht_Rat
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

weiß eigentlich jmd., was die niedrigste rate ist, die man zahlen muss?

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#6
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie hoch die Rate sein wird sagt Dir die Staatsanwaltschaft.
In der Regel kann man aber sehr vernünftig mit denen reden und sie passen die Raten auch dem Einkommen an.Aber nicht das Du denkst das man mit 5€ mtl seine Schuldigkeit abstottern kann,aber auf der anderen Seite hat die Staatsanwaltschaft auch kein Interesse daran, dich mit Raten zu belasten die Du eh nicht zahlen könntest.
Mir wurden für ne kleinere Sache mal Raten i.H.v. mtl 50€ bewilligt.Diese Höhe hatte ich vorgeschlagen und vom Einkommen gesehen wären auch 150€ möglich gewesen....nur vernünftig mit denen reden und man bekommt auch eine vernünftige Lösung.

Zum Themenstarter....also bei schon 3 Mahnungen sehe ich kaum noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Du müsstest schon begründen können wie so Du nie reagiert hast.
Wenn schon ein Haftbefehl ausgestellt wurde sind die Chancen fast bei 0...also wenn es früh am Morgen an der Tür klingelt.....nicht aufmachen denn da kommt nix gutes :)


-- Editiert von go_hooters am 02.09.2005 15:23:53

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#7
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

@ jens2479 Telefon in die Hand nehmen und wenn noch nicht geschehen gleich Montagfrüh bei der StA anrufen. Bitte, bitte sagen und sich entschuldigen für seine, sorry eigene „Dummheit“. Die Situation schildern, kein Geld, Angst vor Strafe ect. und guten Willen zeigen gleich die erste Rate zahlen. Ob es klappt hängt vom Wochenende des Justizbeamten bzw. StA ab ;) Sonst geht’s ruck zuck ab in die nächste Haftanstalt. Bei 800 EUR würde ich mal so 30 – 60 Tage Haft rechen, kommt auf den Tagessatz an (Harz 4, keine Ahnung was man monatlich da so hat?).

Sorry, das mit den 70 Tagen hatte ich überlesen, also lag ich gar nicht so schlecht. Harz 4 muss dann aber „übel wenig“ Geld sein.

Andere Alternative sich das Geld privat leihen, wenn möglich und sofort alles bezahlen, dann ist die Sache erledigt.

-- Editiert von Luccas123 am 02.09.2005 19:19:28

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ go hooters

Auch nach der 3. mahnung kann man noch Raten vereinbaren (oder in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen), denn letztlich kriegt der Staat dann sein Geld (wenn auch spät).

Ansonsten, wenn zum Antritt der E-Strafe geladen wird (wird i.Ü. erst mal gemacht, bevor ein HB erlassen und man abgeholt wird), kostet es den Staat Geld, und das nicht wenig. 1 Hafttag ist teuer. Im Schnitt 90,00 € je nach Bundesland und JVA.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo @Streetworker
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist mit der Staatsanwaltschaft immer gut zu reden,jedoch nur wenn man sich auch um das Gespräch bemüht,aber es kommt immer auf den SA an und sicher gibts auch Fälle in denen da noch Raten genehmigt werden....muss aber nicht.

Das man bei Geldstrafe zum Antritt geladen wird ist mir völlig neu.
Ich kenne einige Fälle aus meinem Umfeld und auch meine eigenen Strafen,und in allen war die Vorgehensweise die gleiche.Bei der letzten Mahnung stand immer dabei das bei Nichtzahlung Haftbefehl erlassen wird,und hat man darauf nicht reagiert,hats irgendwann früh am Morgen geklingelt und klick-klick gemacht.
Die Polizisten haben dann noch höflich gefragt ob man das Geld hat(sie fahren auch mit einem auf die Bank oder zu Freunden sofern die das Geld haben)und wenn nicht gehts direkt in die JVA.
Das ist meine,jahrelange Erfahrung mit Geldstrafen und da gab es nie eine Ladung zum Strafantritt(die bekam ich nur bei "normalen Strafen"
;)
Das ein Hafttag teuer ist steht außer Frage,allerdings muss man das auch mit dem eigenen Verdienst gegenrechnen....wenn ich in der JVA arbeite bekomme ich ja auch nur ein Bruchteil dessen was ich tatsächlich verdiene.


-- Editiert von go_hooters am 04.09.2005 04:36:58

-- Editiert von go_hooters am 04.09.2005 04:51:50

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#10
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie eh arbeitslos sind dann sagen Sie das Sie zahlungsunfähig sind und schlagen Sie dem Sachbearbeiter vor die Strafe mit Sozialstunden abzuleisten.

Sie können dann z.B. bei der Caritas, Johanniter etc. anfragen ob die gerade eine Arbeitskraft für umsonst brauchen könnten ( wer braucht das schon nicht :) ? ).

Bei diesen Verbänden können Sie auch ganz schön Glück haben und sogar eine Arbeit finden die locker ist und Spass macht.

Viel Glück,
Tom



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"ego lavo meum manus endo innocentia"

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ gohooters

Das man bei Geldstrafe zum Antritt geladen wird ist mir völlig neu.

Doch, normal ist das so. Wenn natürl. der Verdacht besteht, daß man sich der Strafvollstreckung entziehen werde (oder es gar in einem früheren Verfahren schon mal getan/versucht hat), somit die Voraussetzungen eines HB aufgrund Fluchtgefahr vorliegen, kann auch gleich HB erlassen werden.

Im Normalfall ist jedoch zum Antritt zu laden.

Hier mal ein paar ergooglete Infos dazu aus den Ländern

Schleswig Holstein (Landesverordnung):

§ 2
Antragsverfahren

(1) Ist die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, so weist die Vollstreckungsbehörde die Verurteilte oder den Verurteilten spätestens mit der Ladung zum Strafantritt darauf hin, daß sie oder er innerhalb einer Woche nach Zustellung der Ladung zum Strafantritt einen Antrag nach § 1 Abs. 1 stellen kann.
********************************************

Hamburg (Infos der StA):

Hat ein zu einer Geldstrafe Verurteilter diese nicht bezahlt, ist die Strafe grundsätzlich in Form einer sog. Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die Ladung zum Antritt der Haft versieht die Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen.
*********************************************

NRW (infomaterial für Schöffen im Strfprozess):

Wird die Strafe nicht gezahlt und ist die Beitreibung erfolglos versucht worden
oder gar von vornherein wegen Aussichtslosigkeit unterblieben, so wird die
Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe.
Bestehen allerdings Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
für Verurteilte eine "unbillige Härte" wäre, so kann das Gericht auf
Antrag anordnen, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt. Die
Vollstreckungsbehörde kann auf Antrag auch gestatten, die Vollstreckung einer
Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige, unentgeltliche Tätigkeit (sogenannte
freie Arbeit) abzuwenden. Ansonsten erfolgt die Ladung zum Strafantritt. Die weitere
Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann auch noch während der Haft
jederzeit abgewendet werden, wenn der ausstehende Betrag gezahlt wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.09.2005 10:21:38

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#12
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Gemeinnützige Einrichtungen in unserer Gegend sind mittlerweile überhaupt nicht mehr begeistert von ihren "kostenlosen Arbeitskräften".... die sind bis oben hin voll mit Nachfragen wegen jugendlichen Straftätern, Sozi-Leuten und 1-Euro-Jobbern und leider fehlt einem grossen Teil von diesen Arbeitskräften wirklich oft die nötige Motivation und Einsatzbereitschaft und sie fallen den Einrichtungen oft sogar noch zur Last

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#13
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja da wo ich jetzt arbeite nehmen sie eigentlich gerne kostenlose Arbeiter und grad den Sträflingen kann man gut Arbeiten verpassen die andere nicht machen wollen da sie keine Möglichkeit haben nein zu sagen. Wenn der sich da drin aufführt oder irgendeinen fahrlässigen ****** macht wird er halt rausgeschmissen und Meldung bei der Sta. gemacht, ganz einfach.

Was soll schon gross passieren wenn ich einem Sträfling z.B. einen Besen in die Hand drücke und ihm sage er soll den Hof kehren, Autos waschen, Rasen mähen, Briefe einkuvertieren usw. usf.

Mein Chef lässt manche von denen wenn sie sich gut anstellen und er Vertrauen hat auch ganz normale Arbeiten erledigen wie Besorgungsfahrten, Telefondienst usw.

Nur weil jemand wegen 5 Gramm Hasch oder wegen einer Verkehrssache zu einer Geldstrafe verknackt wurde heisst das ja nicht zwangsläufig das er unmotiviert, unfähig und asozial ist.

Klar wenn die vor lauter Drogenentzug stinkend, sabbernd und wirr vor sich hin starrend da aufkreuzen nimmt er die nicht aber sonst haben die in der Einrichtung ganz gute Karten genommen zu werden.



-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

-- Editiert von thomasovic am 05.09.2005 17:05:31

-- Editiert von thomasovic am 05.09.2005 17:09:09

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was soll schon gross passieren wenn ich einem Sträfling ...

Klar wenn die vor lauter Drogenentzug stinkend, sabbernd und wirr vor sich hin starrend

Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich Ihnen wünschen soll, mal selber in solch eine Situation zu geraten, oder lieber doch nicht...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Danke Bob war ich schon, erinnern Sie sich an meinen Diazepam Thread? :)

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"ego lavo meum manus endo innocentia"

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, nicht wirklich, aber gerade dann wundert mich (oder vielleicht auch nicht) Ihre Wortwahl.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.09.2005 20:47:10

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#17
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Tut mir leid wenn Sie das in den falschen Hals bekommen haben, ich meinte das nur als Bsp. wie man eben bei einer Arbeit für Sozialstunden nicht genommen wird und nicht um Junkies als Untermenschen dastehen zu lassen.

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"ego lavo meum manus endo innocentia"

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#18
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

@streetworker...
ich habe nochmal meine Unterlagen durchgesehen, und dort war es in der Tat so, das ich bei meiner ersten Geldstrafe eine Ladung bekam.
Jedoch nur da und bei weiteren war es nicht mehr so.
Scheint also das meine Aussage falsch war, und es nur wegen meiner besonderen Umstände so war.



< Was soll schon gross passieren wenn ich einem Sträfling z.B. einen Besen in die Hand drücke und ihm sage er soll den Hof kehren

Was passieren könnte?Du könntest den Besen an einer Stelle spüren,an der Du es gar nicht gerne hast ;)




-- Editiert von go_hooters am 06.09.2005 01:20:23

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#19
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Jo dann spürt er auch was sobald ich wieder bei Besinnung bin :) .

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"ego lavo meum manus endo innocentia"

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