SEHR ERNSTE WICHTIGE FRAGE ÜBER UNSER RECHTSTAAT

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)
SEHR ERNSTE WICHTIGE FRAGE ÜBER UNSER RECHTSTAAT

Hallo ihr lieben und bösen,

es ist kein Fall nur eine sehr ernste Frage.

Habe einen schweren Fehler begangen wollte einen jungen Menschen helfen und bin dadurch in der Mühle der Justiz gelandet.

EGAL...das ist hier nicht meine Frage !!!

Kann mich die Polizei und Gericht zu einer Aussage zwingen ?!

Nur ein Beispiel: werde Zeuge von einen Mord kann man mich zwingen als Zeuge vor Gericht auszusagen ?!

Warum diese blöde Frage ?!

Weil mich die Justiz fast unschuldig in den Knast gebracht hätte meine Aussage worde passend von der Polizei bei meine Festnahme hingedreht um mich unschuldig zu verfolgen.

Habe keinen Bock mehr nur ein einziges Wort bei der Polizei zu sagen nicht als Beschuldiger und auch nicht als Zeuge.

Was würde mir passieren,wenn ich als Zeuge einer Straftat nichts mehr sagen will nicht bei der Polizei und auch nicht mehr vor Gericht ?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Dann wird gegen sie haft bis zu 6 Monaten verhängt. Gruss

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#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Was Johnny sagt gilt nur vor Gericht. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie auch nachkommen. Zur Polizei müssen Sie nicht gehen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Außerdem gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht nach §§ 52 , 53 und 55 StPO . Die Paragraphen man hier (oben rechts befindet sich die Eingabemaske) nachschlagen: http://dejure.org/

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#4
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, beauftragen Sie einen Anwalt und stimmen Sie mit ihm ihr weiteres Aussageverhalten ab.

Als Beschuldigter sollte man gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Aussagen machen.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, so pauschal sollte man auch nicht zur Aussageverweigerung raten. Bei einem Ladendiebstahl, bei dem man ohnehin erwischt wurde, kann das die günstigste Möglichkeit sein, aus der Sache herauszukommen. Wenn man dagegen nicht so genau weiß, was die Polizei eigentlich möchte oder man es mit Sonderabteilungen, wie Staatsschutz (politische Polizei), Drogenfahndung, ... zu tun, die sich häufig für mehr als nur die Frage, ob man die Tat begangen hat oder nicht interessieren, dürfte es besser sein, wenigstens zunächst die Aussage zu verweigern.

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