Rufmord? Verleumdung? Anzeige möglich?

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
bella13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord? Verleumdung? Anzeige möglich?

Hallo!
mich beschäftigt folgende frage:
wenn sich zum beispiel auf einer internetplattform 2
parteien streiten, um realativ banale dinge.
diese diskussion dann soweit ausartet das einer der
beteiligten parteien ( namens A ) einen gemeinnützigen verein beschuldigt
gelder zu veruntreuen, zwar nicht deutlich ausgesprochen aber eben angedeutet,oder nett umschrieben.
desweiteren einer privatperson (namens B) volltrunkenheit und diverse kleinigkeiten unterstellt. ebenfalls ohne den bürgenlichen namen zu nennen, aber so beschrieben das kein zweifel bleibt wer gemeint ist.
hat es sinn wenn B sich nun mit einer anzeige gegen A wehrt?
es sei noch gesagt das alles was A im internet verbreitet hat nicht der wahrheit entspricht, ihm auch nur durch hören sagen bekannt wäre.
allerdings sind durch diese verbreitungen das ansehen von person B und des vereins geschädigt worden.
wie soll sich die person B am besten verhalten?

vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

B kann Anzeige erstatten - nicht wegen Rufmord, denn den gibt es gar nicht, sondern wegen übler Nachrede. Solche Verfahren werden aber häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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