Richter anrufen?

9. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Timo21
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Richter anrufen?

Hallo,

kann man eigentlich einen Richter vor der hauptverhandlung anrufen um sich zu erkundigen wie er die Sache bisher sieht? etc.... voraussichtliches Strafmaß?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Timo,

aber natürlich können Sie den Richter vorher anrufen und sich dort erkundigen. Jedoch wird dieser Ihnen sicherlich keine Stellungnahme zum Strafmaß geben. Wie denn auch, denn das ist ja der Sinn der Hauptverhandlung die Wahrheit herauszufinden und die jeweilige Schuld der Angeklagten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Außerdem richtet sich das strafmaß ja auch mit nach dem Antrag der StA, die ja ebenfalls erst in der Hauptverhandlung plädiert. Ich denke, der Richter wird gar keine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren abgeben.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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