Revision verworfen - Gibt es nun noch irgenwelche Mittel das Urteil anzufechten??

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
tom1972
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Revision verworfen - Gibt es nun noch irgenwelche Mittel das Urteil anzufechten??

Hi!
ich hatte vor einem Jahr eine Berufungsverhandlung wegen Betrug....
Urteil 8 Monate OHNE Bewährung,da ich zum Tatzeitpunkt bereits unter Bewährung
stand.Darauf ging ich mit meinem Anwalt in Revision,leider hat dieses auch nichts
gebracht,die Revision wurde verworfen.
Gibt es nun noch irgenwelche Mittel das Urteil anzufechten??
Das Urteil wir ja jetzt rechtskräfig sein,
wie lange werde ich jetzt noch Zeit haben bis die Ladung zum Strafantritt einflattern wird?Tage,Wochen,oder Monate??Gibt es hierzu irgendwelche Fristen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Rechtsmittel gibt es nicht mehr, lediglich ein Gnadengesuch könnten Sie noch stellen. Dieses hat aber nicht unbedingt aufschiebende Wirkung. Und wann die Ladung kommt, kann man Ihnen evtl. sagen, wenn Sie mal posten, in welche JVA Sie sollen. Ansonsten kann die Ladung morgen kommen oder in 6 Monaten - das hängt halt von der Auslastung der JVA ab. Fristen gibt es dafür nicht, mal abgesehen von der Vollstreckungsverjährung (5 Jahre). Nach Erhalt der Ladung haben Sie noch zwei Wochen Zeit bis zum Strafantritt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
tom1972
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so weit ich weiss währe es in meinem Fall die JVA in Rottenburg!

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Gibt es nun noch irgenwelche Mittel das Urteil anzufechten??

Warum hat man - wenn man in der Bewährungszeit einen erneuten Betrug begangen hat - nicht den Ar.sch in der Hose, das Urteil anzunehmen und die Strafe abzusitzen?
Da platzt mir wirklich der Hals.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
tom1972
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@azrael
keine angst...nicht daß Ihnen der Hals platzt,ich werde meine Strafe absitzen.
Dies ist ein Forum um Fragen zu stellen,und mich hat eben interessiert ob es überhaupt möglich gewesen währe,noch irgendwelche Rechtsmittel einzulegen.




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#5
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Gibt es nun noch irgenwelche Mittel das Urteil anzufechten?


Sie können noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einlegen. Das hat allerdings zum einen keine aufschiebende Wirkung und zum anderen sind die Erfolgsaussichten sehr gering.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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