Nina stiehlt nachts in einem Juweliergeschäft Schmuck und einen größeren Schmuckkoffer, ist eigentlich schon fertig u im Begriff zu gehen, als J ,der im Lager geschlafen hat, hereinkommt und sie erwischt. A steckt die Hand in die Manteltasche, spiegelt dem J vor er hätte eine Schußwaffe, fordert ihn auf noch weitere Schmuckkoffer herauszugeben und verläßt dann das Geschäft.
Ist das Raub oder räuberischer Diebstahl
oder beides in Tateinheit?
Raub oder räuberischer Diebstahl?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ich würde sagen: Beides in Tateinheit.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Die Rechtsprechung würde Raub annehmen, da sie geringere Anforderungen an den Finalzusammenhang stellt. Die meisten Literaturstimmen würden darin einen Akt der Beutesicherung und damit einen räuberiaschen Diebstahl sehen.
Der Täter verwendet kein gefährliches Werkzeug i. S. d. 250 II.
Nicht erst der Einsatz, sondern bereits das Mitführen einer Scheinwaffe, wird von 250 I Nr. 1 b erfasst.
-- Editiert von N. Hefft am 25.03.2006 18:18:21
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Fraglich ist, ob der Schmuckkoffer, bzw. ein bereitstellen des Koffers schon ein vollendeter Diebstahl ist. Gemäß § 242 reicht ein Bereitstellen zum Abtransport nicht für eine vollendete Wegnahme aus. Demnach ist es ein Raub (Angabe ohne Gewähr).
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