Ratenzahlung vergessen -Hilfe

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
M.Simon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Ratenzahlung vergessen -Hilfe

Hallo,

ich wurde 2006 wegen Diebstahl bestraft; -ich bekam eine Geldstrafe. Diese konnte ich per Raten begleichen, das habe ich auch bis dato getan. Letzten Monat war mein Konto jedoch überzogen, sodass ich kein Geld hatte für die Rate. 14 Tage später -HEUTE- bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Ich werde aufgefordert den gesamten Betrag binnen 1 Woche zu zahlen!!!

Was soll ich machen?? Ich bin wirklich ratlos und habe starke Depressionen.

Kann ich die Staatsanwaltschaft anrufen und ihr mitteilen, dass ich fortan jede Rate zahlen werde un dmich dafür entschuldigen???

Bitte helft mir, ich bin am Ende :-(

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.Simon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat niemand eine Ahnung????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das sollten Sie tun, und zwar schleunigst. Sie können das auch schriftlich machen. Dann schicken Sie am besten eine Kopie des Kontauszuges mit, aus dem sich das Dilema des letzten Monats ergibt. Wenn Sie bislang die Raten immer bezahlt haben wird der Rechtspfleger sich möglicherweise darauf einlassen, Ihnen erneut Ratenzahlung zu gewähren. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Grundsätzlich wird mit dem (einmaligen) Verstoß gegen die Ratenzahlungsvereinbarung der Restbetrag vollständig fällig. Ihre Depressionen spielen dabei übrigens keinerlei Rolle.

Ach ja, dies ist ein Laienforum, was rein praktisc bedeutet, dass Sie die Antworten entweder von Laien bekommen, oder aber von Leuten, die beruflich mit der Materie zu tun haben. Alle aber machen das hier freiwillig und hängen nicht die ganze Zeit vor dem Rechner, so dass es schon mal eine Dreiviertelstunde dauern kann, bis sich jemand eines Beitrages annimmt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.Simon
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey, vielen Dank.

ich weiß leider nicht wie ich meinen Antrag formulieren soll.

Bitte daher um Unterstützung.



------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bitte um Fortsetzung der Ratenzahlung .

Die noch offene Rate für Dezember habe ich beglichen, ebenso die Rate für Januar.
Ein Zahlungsbeleg liegt dem Schreiben als Anlage vor.

Die Rate für Dezember (fällig am 15.12.2007) konnte ich nicht überweisen, da mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Bis dato hatte ich alle Raten gezahlt und mich an Fristen gehalten.

Ich wäre sowohl mit einer geringfügigen Erhöhung der Raten als auch mit einer Einzugsermächtigung einverstanden.

Selbstverständlich wäre ich auch bereit den Betrag monatlich persönlich zu überbringen.

Ich bin mir meiner Zahlungspflicht bewusst und bin gewillt die Rechnung zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX


Anlage
Zahlungsbeleg






0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist doch okay soweit. Ich würde nur nicht von einer 'Rechnung' sprechen, da es ja hier nicht um irgendwelche schuldrechtlichen Ansprüche, sondern um ein Gerichtsurteil in einer Strafsache geht. Ansonsten wäre auch ein Wort der Entschuldigung vielleicht nicht übel.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Soweit ok. Aber dass Sie bilsnag die Raten gezahlt haben weiß der Rechtspfleger. Und die wüste Drohung, die Raten durch persönlich Überbringung zu begleichen, sollten Sie auch weglassen ;)
Das mit der 'Rechnung', da liegt Jotrocken richtig, sollten Sie auch weglassen, weil es keine Rechnung ist, sondern eine Strafe.

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