RA Abzocke oder ist das normal ??? :o(

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael3078
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Abzocke oder ist das normal ??? :o(

Hallöchen,

vor ca 8 Wochen habe ich eine Anzeige wegen gefähr. Körperverletzung bekommen. TH wurde auch hier ins Forum gepostet.

Da ich voll in Panik war (hab noch nie was angestellt), habe ich mich direkt an Telefon gesetzt und nach einen
Rechtsanwalt = RA gesucht.

Hab dann mit einem telefoniert und meine Geschichte geschildert. Der RA hat mich dann auch sehr nett beraten und mir gesagt das er die Mandantschaft übernimmt und ich mir keine Sorgen machen soll. Dann fragte ich nach einem Termin um alles nochmals genauer abzusprechen und um die Vollmacht zu unterschreiben. Darauf sagte der RA mir das er keine Zeit hätte und mir diese Vollmacht zuschicken will. Ich war natürlich wegen meiner Aufregung sehr entäuscht über diese Aussage und hab einen anderen RA angerufen, der auch sofort Zeit für einen termin hatte und mich einfach viel besser beraten hat. Also habe ich den RA 2 genommen und den ersten RA telefonisch im ganz freundlichen Ton abgesagt.

Da wird der ersten RA auf einmal mega unfreundlich usw. Er hat schon OHNE meine Vollmacht ein Fax an die zuständige Polizei geschickt hat um nach Akteneinsicht gebeten! Der RA war nach dem Telefonat so sauer das er mir eine Rechnung von 260Euro incl. MwSt. geschickt hat die ich sofort bezahlen soll! :o( Die Rechnung beinhaltet die RA Grundgebühr usw.!

Ist das Rechtens??? Er hat nicht einmal eine Vollmacht von mir!

Bitte um Hilfe.

Lieben Dank Micha

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Vollmacht ist nicht die zwingend die Grundlage für die Beauftragung eines Anwalts. Die Beauftragung eines Anwalts kann auch mündlich erfolgen.

Bei dem Telefongespräch wurde dem Anwalt ein mündliches Mandat erteilt und wie es eben in Strafsachen üblich ist hat der Anwalt zunächst mal Akteneinsicht beantragt.

Die hierfür erhobene Arbeitszeit ist zu vergüten. Und die Rechnung von 230 ,- ist auch ok, das ist eine übliche Gebühr bei Strafverteidigungen.

Sorry, aber das ist wohl dumm gelaufen.....

Übrigens: Fast alle Mandanten wollen unbedingt direkt einen persönlichen Termin beim Anwalt um alles zu erzählen. Das ist normal und verständlich, aber eben nicht immer notwendig.
In Ihrem Fall hätte es Sinn gemacht, zunächst die Akteneinsicht abzuwarten, sodaß der Anwalt erst mal weiß, wie der Stand der Ermittlungen ist, was die Zeugen gesagt haben usw usw. Erst dann wäre ein persönlicher Termin sinnvoll gewesen.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Michael3078
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info.

Ist wohl echt dumm gelaufen.... :o(

Ich hab deswegen gefragt weil meiner Meinung nach der Anwalt ja gar nicht bei der Polizei um Akteneinsicht bitten darf ohne meine Vollmacht oder?

Da könnte ja jeder beim Anwalt anrufen und auf fremde Namen einen Auftrag erteilen und der arme fremde muß das dann azhlen :o(

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Grundsätzlich fügt der RA eine Kopie seiner Beauftragung bei. Ohne die dreht sich eh nich viel....
Die Polizei entscheidet regelmäßig eh nicht selber über die Gewährung, sondern gibt den SV der StA zur Entscheidung.
Nun kann es sein, dass der RA auch noch gar keine Akteneinsicht gewährt bekommen hat und jetzt einfach nur seine Bemühungen in Rechnung stellt...oder aber er hat eben anwaltschaftlich versichert, dass seine Bestellung vorliegt (was ja auch mündl. der Fall war) und er die schriftl. Form eben nachreicht...

Wie auch immer, natürlich könnte man auf "Dummenfang" gehen und mit den wildesten Geschichten und Daten "Dritten" Probleme bereiten....
Aber da gibts auch andere Beispiele, wo das kleine Wort "könnte" eine große Rolle spielen KÖNNTE...
Warum der RA hier so emsig war und gleich auf Zuruf tätig wurde....kann man vermutl. nur im Gespräch mit ihm klären (aber Vorsicht, dass kostet u.U. auch...)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

ich frage mich wie der anwalt ein mandat nachweisen will..
also ich würde nichts bezahlen.

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#5
 Von 
Michael3078
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich versteh das auch alles nicht...
ich bin jedenfalls sehr entäuscht von dem Anwalt und werde jedem der mich nach meiner meinung fragt, von diesem Anwalt abraten!

Ich war ja sogar super freundlich am Telefon und trotzdem kan die rechnung... Er sagte zuerst, er überlegt sich wie er damit umgeht das ich jetzt doch nicht von ihm vertreten werde... und dann kam die Rechnung :(


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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich war ja sogar super freundlich am Telefon und trotzdem kan die rechnung.

Stellen in Ihrer Stadt die Anwälte nur unfreundlichen Mandanten eine Rechnung aus?

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#7
 Von 
Michael3078
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hm?
wie kommst du drauf?

mein letzter post war eher anderes gemeint... Ich könnte das handeln des Anwaltes nachvollziehen wenn z.B. ein "angeblicher" Mandant frech, unfreundlich usw. wird.

Ich denke nicht das ich mit meiner Meinung alleine da stehe....

Fakten sind:
-ich habe eine Beartung am Telefon bekommen.
-wollte dann einen Termin den ich nicht bekam, weil er keine Zeit hatte. Frühstens im Februar!
-Er hat zu mir am Telefon gesagt das ich die Vollmacht zurück schicken muß und er dann alles in die Wege leitet.
-Dann hat er ohne meine Vollmacht die Polizei angefaxt bezügl. der Akteneinsicht.

Meiner Meinung nach wäre z.B. eine Rechnung bezügl. der telefonischen Beratung O.K. o.ä.

aber mehr nicht....

Naja, aus Fehlern lernt man....

LG Micha


-- Editiert von michael3078 am 08.01.2007 15:09:00

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Anwalt hatte doch eine mündliche Vollmacht. Am Telefon war schließlich abgemacht, dass er das Mandat übernehmen soll. Dann ist auch klar, dass er gleich tätig werden kann. Wenn es sich der Mandant anders überlegt und dem Rechtsanwalt das Mandat wieder entzieht, was er natürlich kann, muss er allerdings auch für die bisherige Verteidigertätigkeit zahlen. Das Mandat kommt schließlich nicht erst mit der Unterzeichnung der Vollmacht zustande, sondern kann eben, wie hier, auch dann vorliegen, wenn man sich am Telefon darüber einig wird.
Der Hinweis da oben, erstmal nicht zu zahlen, da der Rechtsanwalt nichts beweisen kann, ist kaum hilfreich. Woher sollte der Anwalt denn überhaupt von dem Verfahren wissen? Nicht-Zahlen wäre ziemlich unsinnig, weil als nächstes ein Mahnbescheid ins Haus käme. Und wenn der Rechtsanwalt den Eindruck hat, dass von Anfang an nicht beabsichtigt war, ihn zu bezahlen, wird er Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Ob sich das dann beweisen ließe steht auf einem anderen Blatt, aber es macht erstmal wieder Wirtschaft.

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