Quiz-einfach

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Quiz-einfach

Was ist denn der Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme - wenn es überhaupt einen gibt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Sichergestellt wird nur mit Zustimmung des Betroffenen, sonst muß beschlagnahmt werden?

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Gut!

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Kurz - Präzise - Korrekt.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

wie immer. Die Beschlagnahme ist also ein Unterfall der Sicherstellung. Was ist denn sicherstellen?

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich weiß es nicht genau, habe das nur dem §94 STPO entnommen, der erste im entsprechenden Abschnitt... :)

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist ja auch schon ein Volltreffer. Die Sicherstellung ist der Oberbegriff. Also das in amtliche Verwahrung nehmen. Und wenn der Betreffende nicht will, dann muss eben der Hoheitsakt her, also die Beschlagnahme.
Gut gemacht!

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