Was ist denn der Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme - wenn es überhaupt einen gibt?
Quiz-einfach
31. März 2006
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Frage vom 31. März 2006 | 20:28
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. April 2006 | 00:23
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Sichergestellt wird nur mit Zustimmung des Betroffenen, sonst muß beschlagnahmt werden?
#2
Antwort vom 1. April 2006 | 00:26
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Gut!
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#3
Antwort vom 1. April 2006 | 00:27
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Kurz - Präzise - Korrekt.
#4
Antwort vom 1. April 2006 | 00:29
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
wie immer. Die Beschlagnahme ist also ein Unterfall der Sicherstellung. Was ist denn sicherstellen?
#5
Antwort vom 1. April 2006 | 00:38
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Ich weiß es nicht genau, habe das nur dem §94 STPO entnommen, der erste im entsprechenden Abschnitt...
#6
Antwort vom 1. April 2006 | 00:42
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Das ist ja auch schon ein Volltreffer. Die Sicherstellung ist der Oberbegriff. Also das in amtliche Verwahrung nehmen. Und wenn der Betreffende nicht will, dann muss eben der Hoheitsakt her, also die Beschlagnahme.
Gut gemacht!
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