Psychose und straffahig

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychose und straffahig

Hallo habe habe Falschgeld unter die Leute gebracht wurde erwischt

Habe eine Psychose höre stimmen und so

Wohne in einer psychiatrischen Einrichtung

Kann ich verurteilt werden??

Alex

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Kann ich verurteilt werden??

Klar, warum denn nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann ich verurteilt werden?? Ich würde da Ihrer Stelle nicht so drauf rumreiten - die vierstelligen Kosten eines psychiatrischen Gutachters, den das Gericht dann evtl. bestellt, sind nämlich auch von Ihnen zu tragen.
Habe eine Psychose höre stimmen und so Gemeinhin weiß man aber nicht, daß man eine Psychose hat, zumindest in der Akutphase nicht - insofern ist das nur mäßig glaubhaft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Für eine Strafe könnte ich bekommen??

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Hast du es selbst hergestellt?

Wenn nein, dann Geldstrafe oder bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Wenn ja bist du mit mindestens 1 Jahr dabei, wobei das Gesetz komischerweise keine Höchststrafe nennt.

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#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ja bist du mit mindestens 1 Jahr dabei, wobei das Gesetz komischerweise keine Höchststrafe nennt.


Das ist nicht komisch, sondern vielmehr die Regel bei Verbrechen.,,

Grüße
PP

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#7
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Nachfrage vom TE:

Zitat:
habe falschgeld im internet bestellt , habe versucht das geld unter die leute zu bringen

wurde erwischt von der Polizei (hier im Forum nennen wir die Jungs und Mädels Polizei, Polizeibeamte oder von mir aus auch cops, aber nicht Bullen, .... Danke ...Mod.1)

habe eine psychose, binn aber denke ich voll schuldfähig

habe aber ein problem, ich kann nicht in geschlossenen räumen essen und trinken, habe angst mich zu verschlucken und
muss zum essen nach drausen gehen (kann meine psychaterin bestätigen !! als ich das letzte mal in der psychatrie war wurde das festgestellt)

meine fragen:

wenn ich keine gefahr für die allgemeinheit binn kann ich in eine forensische einrichtung kommen ??

kann ich mit eine bewärungsstrafe rechnen wegen dem falschgeld ??

Danke im vorraus
alex

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
wobei das Gesetz komischerweise keine Höchststrafe nennt

Doch. § 38 Abs. 2 StGB .

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

wenn ich keine gefahr für die allgemeinheit binn kann ich in eine forensische einrichtung kommen ?? Nö. Allerdings entscheiden nicht Sie, ob Sie eine Gefahr sind.

kann ich mit eine bewärungsstrafe rechnen wegen dem falschgeld ?? Vielleicht - da müßten Sie mal was zu Ihren Vorstrafen sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Forensische Einrichtung? Ja, nein, vielleicht.
Bewährungsstrafe? Ja, nein, vielleicht.

Was ist denn aus dem Sozialbetrug geworden? Bestraft worden?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Wenn das Gericht soviel wüsste wie wir, nämlich dass Sie offenbar chronisch straffällig sind, die Vergehen und Verbrechen aber auf keine Kausalität mit Ihrer Psychose schließen lassen, würde es sie lange wegsperren. In was für einer Einrichtung auch immer, hauptsache wegsperren.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ergänzend noch zum weiteren "Falschgeld-Thread" (https://www.123recht.net/Werde-ich-wieder-eine-Bewaehrungsstrafe-bekommen-__f532335.html):

Zitat:
§ 146 Abs. 1 Nr. 2 trifft bei mir nicht zu ich habe das Geld nicht gefallen hat ich habe es im darknet gekauft


Dann sollten Sie wohl noch einmal genau lesen.

§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Zitat:
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

(Anmerkung: Mit Absicht hier gemeint = falsches Geld in der Absicht verschaffen, es als echt in Verkehr zu bringen oder ein solches Inverkehrbringen zu er­möglichen.)

Satz aus Ihrem Eingangsbeitrag:
Zitat:
Habe Falschgeld im darknet gekauft und wollte das Geld in Verkehr bringen würde von der Polizei geschnappt


Jetzt stellt sich heraus, ob Sie in der Lage sind, einfache Zusammenhänge zu erkennen...


Bei dieser Summe dürfte es höchstwahrscheinlich noch beim minder schweren Fall i. s. d. § 146 Abs. 3 StGB bleiben. Ich halte eine Freiheitsstrafe von 6-12 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung nebst Geldauflage für realistisch.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry PP habe nicht genau gelesen
Trotz einer Bewährungsstrafe vor 15 Jahren bekomme ich nochmal eine Bewährungsstrafe ?

Alex

-- Editiert von fubu23 am 30.01.2018 18:03

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#15
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Für welche Tat(en) wurden Sie denn damals veruteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 2 Jahre auf Bewährung bekommen wegen: 2 Mal einbruch, Ladendiebstahl, Urkundenfälschung

Danke für eure antworten
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Trotz einer Bewährungsstrafe vor 15 Jahren bekomme ich nochmal eine Bewährungsstrafe ? Gut möglich. Außerdem steht die evtl. gar nicht im BZR.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind mehr wie 15 Jahre vorbei die Strafe musste dann gelöscht worden sein

Ich habe beim Geständnisse es erwähnt das ich vor 15 Jahren was gemacht habe
Ist das egal ob der Richter das weiss ?

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist das egal ob der Richter das weiss ? Es kann hier keiner in den Kopf des Richters gucken. Aber so steinalte Vorstrafen, zumal wenn sie nicht im BZR-Auszug stehen, spielen üblicherweise keine Rolle.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand sagen ob ich eine 2 Bewährungsstrafe bekomme. ?

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Kann mir jemand sagen ob ich eine 2 Bewährungsstrafe bekomme. ?

Ja, das Gericht in einer Mitteilung namens "Urteil".

Oder ein exellenter Hellseher ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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