Psychische Probleme und Freiheitsstrafe

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychische Probleme und Freiheitsstrafe

Ich leider seid ein paar Monaten unter Angstzuständen und Panikatacken.
Ich bin vor einem halben Jahr auf 3 Monate ohne Bewährung verurteilt worden.
Jetzt muss ich dazu sagen das ich jetzt schon 2 mal in Haft war. Einmal 2 Monate und einmal 25 Tage. Beide male wurde mir gesagt ich solle wegen den Psychischen Problemen eine Psychoterapie machen, aber ich kann mir gut denken das ich einen Haftbefehl schon draußen habe, da ich vor 3 Monaten einen Stellungsbefehl bekommen habe und kurz darauf war ich wegen einer anderen Sache in Haft. Die Frage ist, wie kann ich das mit der Staatsanwaltschaft klären, das ich einen Aufschub oder einen Gnadenersuch stellen kann. Oder kann ich die Strafe evtl auf Bewährung setzten lassen???

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27 Antworten
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#1
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner ne Antwort am Start??? :bang:

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Aufschub ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich (Pflege der kranken Mutter z.B.), Strafaussetzung geht nur noch, wenn einem Gnadengesuch stattgegeben wird. Dafür müßte es aber ebenfalls seeeehr besondere Gründe geben. Einen Aufschub können sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen, die an ihrem Wohnort zuständig ist. Ein Gnadengesuch müssen Sie direkt beim Ministerpräsidenten Ihres Bundeslandes einreichen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#3
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es mit einer schwangeren Freundin die kurz vor der Geburt steht und einer empholenen Psychoterapie???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein. Schwangere Freundin ist regelmäßig kein Aufschubgrund und eine Psychotherapie können Sie auch noch nach Verbüßung der Haftstrafe beginnen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe seid 9 Monaten das Problem das ich sehr oft Nachts mit Herzrasen und Panikatacken aufwache die das Herzrasen noch schlimmer machen und mein Problem ist das ich dann meistens ärztliche Hilfe brauche und die leider in Haft nicht bekomme und um in Haft eine Teherapie zu machen ist die Strafe immer zu kurz, aber diese Therapie ist sehr wichtig, da ich auch schon durch das leiden der Panikatacken sehr oft über soizid nachgedacht habe und die Therapie daher von sehr hoher wichtigkeit ist.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zunächst mal: Dies ist ein Forum, in dem die Antworten von Freiwilligen gegeben werden, die wohl auch gelegentlich berufstätig sind. Wenn also um 9.40 eine Frage gepostet wird finde ich eine mit einem :bang: gekennzeichnete "Mahnung" um 10.17 schon etwas unangemessen, um es mal dezent auszudrücken.

Eine nachträgliche Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist nur im Gnadenwege möglich. Sie können also ein Gnadengesuch stellen, dass Sie bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die legt einen Gnadenvorgang an und leitet diesen an die zuständige Gnadenstelle weiter. Sie können das Gnadengesuch auch bei der Gnadenstelle einreichen. Die schickt es dann der StA.
Strafaufschub kann gem. § 456 StPO bis zu vier Monate gewährt werden (also gesetzlich, nicht im Gnadenwege). Die Frist gilt ab Zustellung der Ladung. Das bringt bei Ihnen nichts, weil schon 3 Mo. um sind, so dass Erörterungen, ob die Voraussetzungen vorliegen, überflüssig sind.

Wenn Sie ein Gnadengesuch stellen wollen sollten Sie mehr zu bieten haben als dass Sie eine Therapie machen wollen. Sie hatten ja nun Zeit, entsprechendes in die Wege zu leiten. Wenn Sie mit der Therapie immer noch nicht angefangen haben oder nicht wenigstens einen Beginn vorweisen können hat Ihr Gnadengesuch keine Aussicht auf Erfolg. Sie sagen ja selbst, dass es schon andere Verfahren gab, in denen Ihnen gesagt wurde, dass eine Therapie erforderlich ist. Also könnte der Eindruck entstehen, dass Sie das Therapieerfordernis als passende Ausrede vorweisen. Wenn Sie so einen Eindruck vermeiden wollen sollten Sie mal eine Therapie antreten. Von der Ladung wissen Sie ja nun seit über drei Monaten. Was haben Sie in bezug auf die Therapie unternommen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin seid gestern erst wieder frei und muss erstmal sehn das ich wieder versichert werde, dann würde ich das sofort in die Wege leiten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie geht das denn? Wieso wurde die andere Strafe nicht anschlussnotiert? Na das soll nicht Ihr Problem sein.

Das mit "erst seit gestern wieder frei" zieht nicht. Post gibts auch in der JVA, so dass Sie sich auch dort um eine Versicherung usw. hätten kümmern können. Was meinen Sie, was Drogenabhängige alles aus der JVA regeln oder über die Betreuer regeln lassen, um über § 35 BtMG eine Therapie machen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Therapie muss aber erst genehmigt werden, und die Gefangenen brauchen ne Kostenzusage und bis das ich diese habe kann ich auch mich durch die Haft quälen. Ich beziehe zur Zeit noch leistungen da ich leider zur Zeit keine Arbeit habe. Grund Inhaftierung vom 29.9.2008 bis 25.11.2008 aber aufgehoben wegen Wideraufnahme, dann Inhaftierung vom 18.12.2008 bis 7.1.2009. Ich habe durch die erste Haft meine Wohnung verloren und musste erstmal zusehn das ich mich wieder beim Jobcenter anmelden kann. Das habe ich dann in den 3 Wocchen wegen Termin nicht hinbekommen und bin seid meiner ersten Inhaftierung nicht mehr Krankenversichert außer durch die Anstallt, aber die finanziert mir ja leider nicht die Therapie. Ich habe mich in der ersten Haft mir der Psychologin unterhalten, die mir sagte das meine 3 Monate nicht ausreichen, nicht mal wenn ich die erste Strafe ganz hätte sitzten müssen die 9 Monate. Darum möchte ich wissen wie ich das hinbekommen kann das ich meine Therapie machen kann, da die dringend ist und das die Staatsanwaltschaft mir den Aufschub gibt diese Therapie zu machen. Ich war am überlegen zu fragen ob man die Starfe auf Bewährung ausetzten kann, mit der Auflage, diese Therapie zu machen, aber die Frage ist wie stehn die Chancen für solch ein Vorhaben???

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit, eine Strafe nachträglich zur Bewährung auszusetzen.

Die StA kann nur bis zu 4 Mo. Strafaufschub gewähren, gerechnet ab Zustellung der Ladung.

Alles was Sie sagen, können Sie auch aus der Haft heraus regeln, was für Sie den Vorteil hat, dass Sie einerseits die Strafe erledigen und andererseits Hilfestellung bei dem Schreibkram durch die Betreuer erhalten. Wieso stellen Sie sich nicht einfach?

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#11
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade erst eine Haft hinter mir, und in dieser Haft hatte ich sehr viele Probleme. Zum ersten wurde mir die ärztliche Hilfe versagt, da ich zu kurz laut dem Arzt einsitzte, zum 2ten bekomme ich meistens Nachts Panikatacken mit Herzrasen, wo ich meistens ärztliche Hilfe brauche die ich leider in keiner JVA bekommen kann, da da Nachts leider nur Sanitäter und keine Ärzte mehr da sind. Wenn ich eine dieser Panikatacken habe, dann brauche ich nachts Hilfe und bis das da mal einer da ist das halte ich leider psychisch nicht aus. Ich hatte sogar sehr oft Nachts noch einen Arzt da der Hausbesuche macht. Und ich war auch schon in einer Herzklinik morgens als es gar noicht mehr ging. Und eine solche Versorgung die ich leider benötige bis das ich was daran ändern kann durch eine Therapie werde ich leider in keiner JVA erhalten. Die einzigste Persohn die mir dabei noch helfen kann das wäre meine Verlobte, aber die kann ja leider nicht mit in die JVA. Dann kommt noch hinzu das sie im 7ten Monat schwanger ist und der Termin für den 15.3.2009 ausgerechnet worden ist und ich gerne bei der Geburt meines Kindes dabei sein möchte, da die letzte Geburt von meiner Verlobten sehr schwierig verlaufen ist möchte ich ihr auch sehr gerne beistehn. Aber damit man sich auch ein Bild machen kann, ich gebe mal einen Link mit bei wo ich meine Probleme mal geschildert habe. http://www.med1.de/Forum/Blut.Gefaesse.Herz.Lunge/157657/2/
Da mal bitte nach Black Zero 23 suchen, das ist mein Beitrag, den ich schon vor einiger Zeit verfasst habe, als es bei mir langsam anfing. Ich habe dann erfahren, das es eine psychische Sache ist, und ich mich dann Nachts da rein steiger wenn was ist. Aber dieses kann ich nicht mal eben raus bekommen, denn eine kleine Angst das mein Herz versagen kann habe ich schon seid längerem, aber seid 9 Monaten in etwa ist das sehr schlimm geworden. Wenn ich Nachts diese "Anfälle" habe, dann äußert sich das so. Ich schlafe ein, wache in etwa nach 1 Std, +/- 15 Min auf und habe Herzrasen. Dann macht sich wieder die Angst breit das mir was passieren kann. Das lässt mein Herz noch mehr rasen, und das macht noch mehr Panik. Dann wird mir sehr kalt, das ich anfange zu zittern als ob ich in einem total kalten Raum sitzte und nackt bin. Dann wird mir dabei schwindelig und auch schwarz vor Augen. Wenn ich ehrlich bin, bei der Qual die ich dabei habe, denke ich mir sehr oft das ich am liebsten einfach umkippen will und sterben will, weil das so unangenehm ist. Ich habe auch so schon sehr oft drüber nachgedacht, wenn ich keine Hilfe von den Beamten bekommen habe. Das ging so weit, das die Beamten einfach das Licht aus gemacht haben und weiter gegangen sind ohne sich drum zu kümmern was los ist und aus diesem Grund stelle ich mich nicht, da ich mit der Angst nicht zurecht komme und es noch viel mehr an meine Psyche geht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 24 und habe seid ein paar Monaten das gleiche. Angefangen hat es mit einem stechen in der Brust was ich mir nicht erklären konnte. Es war in der Herzgegend und bin dann sofort zum Arzt. das ergebnis war das ich zu einem Radiologen und einem Kardiologen geschickt wurde. Der Neurologe sagte das ich eine angehende Schilddrüsenunterfunktion habe, das aber nicht all zu wichtig ist. Der Ka4rdiologe sagte das alles in Ordnung ist das ich alerdings noch ein Langzeit EKG machen muss.

Aber jetzt mal zu meinen Symtomen:

Ich habe das meistens Nachts, ich lege mich hin und will schlafen, und bin eingeschlafen, dann werde ich nach etwa einer Stunde wach und habe dieses Herzrasen. Meistens setzte ich mich wie heute einfach an den Pc gucke nach Foren wo etwas beschrieben steht um selber eine Ursache raus zu finden.

Angefangen hatte das vor 3 bis 4 Monaten, ich wollte wie üblich ins Bett gehn habe mich hingelegt, aber hatte ein leichtes stechen im Unterleib. Ich habe mich dann zu meiner Freundin gelegt und lag etwas komisch so das ich mit genau dieser Stelle wo das Stechen war auf etwas lag was da rein gedrückt hat.

Das Stechen hat aufgehört aber ich wurde unruhig, mir wurde total kalt ob wohl die Wohnung warm war.

Dann fingen die Hände an zu zitterrn, und ich hatte tierisches Herzrasen.

Als erstes bin ich dann vor die Tür gegangen um etwas frische Luft zu schnappen weil das ja meistens hilft.

Aber leider umsonst, das ging soweit das meine Freundin beim Notzarzt angerufen hat und er dann nach einer Ewigkeit (so kam es mir in dem Zustand vor) dann auch eintraf und sich um mich gekümmert hat. Er hat meinen Puls gemessen und stellte fest das ich eine Herzfrequenz von 120 hatte und meinte ich würde mich reinsteigern.

Also bin ich ein paar Tage später zum Arzt gegangen und habe dann bei den anderen beiden Ärzten vorgesprochen. Und bis jetzt war nichts zu finden.

Einen Morgen, ausgerechnet an dem Geburtstag von meiner Freundin hatte ich auch wieder einen Anfall, ich bin aufgestanden mein Herz raste wieder und ich dachte das es jeden Moment vorbei ist, und habe den Notarzt gerufen, der kam dann zum Glück auch. Ich wurde mit in den Wagen genommen und dann wurde festgestellt das ich wieder eine Herzfrequenz von 120 bis 130 hatte.

Dann bin ich in eine Herzklinik gefahren worden, wp ich dann auch untersucht worden bin, was aber leider kein Ergebnis brachte. Nur ich sollte auch diese Betablocker nehmen, nur da ich ungerne Tabletten nehme habe ich diese noch nicht angefasst.

Ich meine ich kann jeden der das gleiche hat auch gut nachvollziehn das das alles nicht leicht ist, bei mir ist das schon fast so das ich keinen Bock mehr habe weild as eine richtige Qual ist wenn diese Anfälle kommen.

Das ist der Auszug was ich in einer Nacht als ich meine Panikatacke hatte geschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es geht NUR ein gnadenweiser Strafaufschub. Die Gnadenbehörde kann praktisch alles. Sie kann den Strafantritt aufschieben, sie kann die Strafe auch zur Bewährung aussetzen.
Die Entscheidungen der Behörde ergehen ohne Begründung und sind nicht anfechtbar.

Das einzige, was Sie machen können, ist ein Gnadengesuch stellen, in das Sie all das reinschreiben und dem Sie Belege beifügen. Atteste, Gutachten, all sowas. Die StA kann Ihnen nicht helfen, weil ein Strafaufschub eben nur 4 Mo. ab Ladung möglich wäre, und die sind ja praktisch um.

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

N'abend wastl.

Wie sieht es denn -rein rechtlich- mit § 455(3) StPO aus? Wäre das ein (theo. denkbarer - wenn die Voraussetzungen festgestellt würden) Weg?

Ansonsten, @black zero, werden Sie bei Haftantritt ja auch auf Haftfähigkeit untersucht. GGF. ist auch die Einweisung in ein/das Haftkrankenhaus Ihres Bundeslandes möglich. In Niedersachsen z.B. wäre es das *Nds. Vollzugskrankenhaus* in der JVA Lingen I.
http://www.justizvollzugsanstalt-lingen.niedersachsen.de/master/C5938900_L20_D0.html , in NRW z.B. das JVK Fröndenberg
http://www.jvk.nrw.de/



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.01.2009 19:31

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Grüß dich, Streeti, dazu müsste er begutachtet werden. Natürlich kann er das alles auch der StA schicken. Aber dann käme es doch sehr auf den Rechtspfleger an, ob der eine Begutachtung veranlasst, ob er haftfähig ist, oder ob er nicht sagt, dass diese gesundheitlichen Probleme der Anstaltsarzt erstmal prüfen könnte und die Polizei zum Verurteilten schickt, damit der Anstaltsarzt eine Chance hat, tätig zu werden.
Derzeit muss er jedenfalls von einem HB ausgehen, da liegt er richtig. Den wird auch kein Rechtspfleger in dieser Situation zurücknehmen, denn all das, was jetzt vorgetragen wird, ist ja lange bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Black Zero
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das Problem ist, das die Ärzte sich nur mal kurz vorstellen und dann sagen das ich Haftfähig bin. Das war bis jetzt immer so und wird so bleiben. Die machen sich nicht mal die Mühe mich richtig zu untersuchen. Einmal abhören und dann heißt es tauglich. Ich hatte ein Schreiben dabei vom Arzt das ich in Untersuchung und Behandlung bin und selbst das war kein Grund, selbst das ich beim Psychologen war, das war denen egal, ich musste in Haft. Der Arzt kam auf die kleine Zelle, was haben sie für einen Abschluss, dann abgehört und sagte dann das ich Haftfähig bin. Was psychisch passiert das weiß keiner und ich habe ehrlich gesagt auch keinen Bock mit nem Roten Punkt da rum zu laufen. Ich kenne die ganze Kagge, aber ich möchte es auch net mehr, ich habe eigentlich meine Lektion gelernt und ich will eigentlich nur noch mein Leben leben. Ich möchte gerne wieder ne Wohnung haben und arbeiten gehn, aber im Moment kann ich nichts von dem. Ich komme ja nicht mal dazu mich an zu melden beim Jobcenter, da ich da immer so lange auf einen Termin warten muss. Also das ist das Problem, ich suche einen Möglichkeit, wie ich das raus zögern kann, das ich das bei der Staatsanwaltschaft nachweisen kann. Aber für Nachweise muss der Grundstein gelegt sein und das ist die Versicherung die so lange braucht. Weil alleine schaffe ich das nicht mehr, und hier in der JVA konnte mir keiner helfen. Ich habe nach nem Blutbild gefragt wegen Krankheiten, dann noch wegen Grippe- und Tetanusimpfung und wegen meiner Nase weil ich nachts schlecht Luft bekomme und immer nen trockenen Mund habe der dann auch mit zu Panik beiträgt. Mir wurde da gesagt das ich zu wenig Haft habe und das solle ich dann ja machen wenn ich wieder draußen bin, dabei hatte ich 25 Tage und gerade mal erst 5 davon verbüßt und die Zeit war lang genug, aber ärztliche Hilfe keine Spur. Auch wenn ich mich für den Arzt gemeldet habe, wurde mir gesagt, das er keine Zeit hat und so lief das die ganze Zeit. Und Ärztlich versorgt werden muss ich ja schließlich und wenn das nicht gegeben ist, dann ist das schon echt traurig. In meiner ersten Haft war bei einem der Grund Marmelade um zum Arzt zu kommen. Der war als Diabetiker eingetragen und hat keine Marmelade bekommen und aus dem Grund konnte er zum Arzt und ich mit meinen Problemen kann nur 1 mal in der Woche zum Arzt. Zahnarzt ist auch nur einmal die Woche da wenn einer Zahnschmerzen hat bekommt er Schmerzmittel, das kann es doch echt nicht sein. Aber was will man machen, gegen Beamte hat man eh nicht aus zu richten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Also wissen Sie, mit dem ich möchte nur mein Leben leben, das ist ja schön und gut, aber nun geben Sie mal bitte nicht den Behörden die Schuld daran, dass Sie Ladungen erhalten usw. Die Straftaten haben SIE begangen und damit den Grundstein gelegt. Hätten Sie das nicht getan, könnten Sie sich in aller Ruhe um all die privaten Belange kümmern, die Sie hier vortragen. Irgendwo hörts ja dann auch mal auf.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da muß ich wastl zustimmen. Wenn Sie regelmäßig für haftfähig befunden werden, scheinen Sie Ihre Krankheit schlimmer zu beurteilen, als alle anderen Beteiligten das tun.

und ich will eigentlich nur noch mein Leben leben.

Dem steht ja auch nicht viel im Wege. Sitzen sie Ihre 8 - 12 Wochen, die noch zu verbüßen sind ab, und begehen Sie in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr, dann können Sie Ihr Leben leben und Ihre Behandlung beginnen.

Alle formal-rechtlichen Möglichkeiten, die Sie haben (z.B. Gnadengesuch) wurden hier im thread angeschnitten. Versuchen Sie es halt damit, aber machen Sie sich -wie gesagt- keine großen Hoffnungen, zumal ja bereits HB erlassen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bartek1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe 12monate srtafe bekommen und hab psychische probleme gehe auch zum psychiater und bekomme medikamente deswegen die sind durch uhaft gekommen was kan ich thun mein psychiater schtelt mir aus das ich wegen gefangnis das habe und weiterer aufenhalt das schlimer machen wurde

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""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:46
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ist erstaunlich, wieviele Verurteilte psychische Probleme durch die U-Haft bekommen. Die meisten Opfer haben die psychchischen Probleme durch die Täter. Denkt ihr da in eurem Selbstmitleid mal drüber nach?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

@ bartek,

da Sie nach der U-Haft freigekommen sind, würden Sie Ihre Strafe ja wahrscheinlich im offenen Vollzug verbüßen, wo die Bedingungen ganz anders sind als in der U-Haft (kein Einschluß, tagsüber volle Bewegungsfreiheit, Arbeit, evtl. sogar Arbeit in einem Außenkommmando).

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

darin, daß Selbststeller üblicherweise zur Strafverbüßung in den offenen Vollzug geladen werden und dann da häufig auch verbleiben.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich habe eine Untersuchung gehabt und befinde mich jetzt auch in Therapie.
Eigentlich hätte ich diese Strafe nicht bekommen wenn die StA sich um den älteren Fall richtig gekümmert hätten.
Wegen dem ersten Fall bin ich freigesprochen worden im Nachinein, was damals auch schon hätte passieren müssen.
Dann hätte ich diese Haft auf Bewährung bekommen und es wäre alles nicht so weit gekommen.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Thema habe ich selber aufgemacht und das war jetzt der Stand um da mal etwas klarheit rein zu bringen.
Und jetzt mal zum Thema offener Vollzug, da kommt nicht jeder in Frage für.
Wie gesagt ich war in Haft, ich kann da sehr gut mitreden.
Ich hatte einen auf der Zelle, der sollte sich damals in Remscheid stellen.
Er hatte vorher noch was getrunken, weil er Alkoholiker war, der ist sofort in den Geschlossenen gekommen weil er nicht geeignet ist.
Ein anderer, der auch bei mir auf Zelle war, der hatte die Wahl, der wohnt in Wuppertal und saß auch da, der sollte in den offenen und anstatt Remscheid was direkt in der Nähe ist sollte er nach Bielefeld und das ist ne recht nette Ecke.
Und ich sollte wegen einer Geldstrafe nach Castrop Rauxel kommen und wo war ich, ich war in Essen. Mir wurde auf die Frage wann ich dann dahin komme immer gesagt das sollte jeden Tag so weit sein. Nach ein paar Tagen sagte man mir dann endlich das ich wegen Feiertage nicht verlegt werde und dann da bleiben soll.
Also die drehn sich das immer so wie die das gerade haben wollen.

MFG

Black Zero

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