Premiere, Vorladung wegen Computerbetrug

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Premiere, Vorladung wegen Computerbetrug

Hallo!

Ich habe eine Dbox2 (Kaufbox) mit einem defekten Display. Diese wollte ich reparieren lassen. Zu diesem Zweck habe ich im Februar letzten Jahres im Internet nach einer Möglichkeit gesucht die Box reparieren zu lassen. Habe auch schnell jemanden gefunden der auf seiner Homepage die Reparatur von Dboxen anbot.

Per Email habe ich dann bei der Person eine Anfrage gestartet in der ich mein Problem geschildert habe und gefragt, ob eine Reparatur der Dbox noch möglich sei.
Mir wurde schnell geantwortet, und gesagt, dass eine Reparatur wohl kein Problem sei. Ich sollte der Person die Dbox zuschicken und diese würde dann innerhalb kurzer Zeit repariert. Der Sendung sollte ich 30,-- € beilegen, damit seien dann Reparaturkosten und Rückporto abgedeckt.

So habe ich es dann auch gemacht.

Meine Box bekam ich dann aber erst nach Wochen und mehrmaligen Anmahnen per eMail wieder zurück, und sogar noch mit dem gleichen Fehler wie vorher. – Und die 30,-- € waren auch weg.

Ich habe erst überlegt der Person wegen der 30,-- € mit Klage zu drohen, und habe dann aber doch entschieden, dass sich das Ganze aufgrund der Höhe des Betrages nicht lohnt, und die ganze Sache unter „schlechten Erfahrungen“ abgehakt.

Für mich war die Sache damit eigentlich erledigt.

Nun bekam ich aber im Dezember per Post eine Vorladung wegen Computerbetruges von einem KK der Kreispolizeibehörde. Zuerst wußte ich natürlich nicht worum es ging.
Daher rief ich den KK an und fragte was mir genau vorgeworfen wurde.
Dann erklärte mir dieser, dass bei einer Hausdurchsuchung bei der o.g. Person viele Paketscheine, u.a. einer mit meiner Adresse drauf, gefunden wurden.

Anscheinend hat diese Person sich wohl auch mit dem entschlüsseln von Pay-TV beschäftigt. –Was natürlich illegal ist.

Mir wird jetzt wohl vorgeworfen, dass ich die Dbox dort hingeschickt habe um sie so umbauen zu lassen, dass man damit illegal Premiere schauen kann. Dieses ist natürlich nicht wahr. Da der ganze Vorfall aber auch schon eine ganze Weile her ist, habe ich natürlich auch die eMails, in welchen ich nur eine Reparatur der Dbox angefragt habe, bereits gelöscht.

Außerdem stand auch damals auf der Homepage (diese gibt es natürlich auch nicht mehr) der Person nichts von irgendwelchen illegalen Umbauten.

Meiner Meinung nach ist das ganz auch rein technisch nicht ganz schlüssig, denn so wie ich mich jetzt informiert habe, muß zum illegalen Betrachten von Pay-TV doch die Smartcard und nicht der Decoder manipuliert werden.

Auf jeden Fall hatte ich nicht die Absicht illegal Pay-TV zu schauen, sondern wollte lediglich meine Dbox reparieren lassen. Dies hat die Person auf seiner Homepage auch angeboten.- Von irgendwelchen illegalen Dingen stand dort natürlich nichts.

Kann man mich belangen wenn lediglich eine Paketkarte mit meiner Adresse drauf existiert?

Sollte ich zu dieser ersten Vorladung einer Anwalt mitnehmen?

Zahlt so etwas die Rechtsschutzversicherung?

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo,

nein die Rechtsschutzvers. zahlt nicht, weil Dir eine vorsätzliche Straftat vorgeworfen wird.

Ist aber alles halb so wild. Die Polizei muß halt ermitteln, weil sie den Paketschein gefunden hat.

Hast Du Deine DBox denn noch ?? Dann läßt sich doch problemlos beweisen, daß sie nicht umgebaut wurde.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Die Box habe ich noch, funktioniert nur nicht,
da sie ja defekt ist.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist gut. Dann kann nachgeprüft werden, daß sie nicht zum "schwarzsehen" umgebaut wurde.

Machen Sie sich keine Sorgen. Das Verfahren wird eingestellt werden (§ 170 StPO /mangelnder Tatverdacht)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

kann auch sein, dass man dich als zeuge vorlädt.
Wie lange ist denn das ganze her? sonst kannst du ja auch immer noch selbst anzeige erstatten. Wobei ich an deinet stelle wohl auch nicht wegen 30 euro aktiv geworden wäre. Aber deshalb ist diese Forum ja so interssant, man lernt immer wider was dazu. Ich habe nach dem diebstahl meines Fahrrads auch keine nzeige erstattet. Habe es dann aber (möglicherweise) wiedergesehen, wenn ich vorher anzeige erstattet hätte, hätte ich nicht so dumm da gestanden, so glaubt dir natürlich erstmal keiner, wenn du sagt"ach ja du hast übrigens mein fahrrad"

gruss

rq

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#5
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ganze ist im Februar letzten jahres passiert.
Vorgeladen werde ich aber bicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter.
Hat mir der KK telefonisch bestätigt.
Gruss, Ralf

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

rq meinte, daß es möglich ist, daß Du als Zeuge vernommen wirst, nachdem Dein Verfahren (gegen Dich als Beschuldigter) eingestellt wurde. Das ist theor. auch so möglich, in diesem Fall aber eher unwahrscheinlich, da Du ja schon eine Aussage (wenn auch als Beschuldigter) gemacht hast (und ja wohl auch nicht mehr sagen kannst, als Du es schon getan hast) und es ja offensichtlich genügend andere Beteiligte gibt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Habe noch zwei Fragen

Ist es ratsam zu der ersten Vorladung mit einem Anwalt zu erscheinen?

Ich habe hier einiges über Hausdurchsuchungen gelesen. Ist es möglich, dass wegen so einer Sache eine Hausdurchsuchung stattfindet?

Gruss, Ralf

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#8
 Von 
shithappens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mir ist etwas ähnliches passiert. (Habe es heute auch in andere Foren eingestellt)

Ich hatte mir MEINE DBOX im April von einer bekannten Internetseite aus Essen auf Linux umbauen lassen.
Jetzt stand auf einmal ein grüner Mann mit Durchsuchungsbefehl vor meiner Haustür und beschlagnahmte meine DBOX, weil mir vorgeworfen wird, dass ich zwischen Mai und Oktober unberechtigterweise PW durch den Umbau empfangen hätte.
Hintergrund: Der tolle Umbauservice hat eine Scheinbox von PW umgebaut und gleich ein Image mit Emus draufgespielt, daraufhin kamen die grünen Männer und haben seine Wohnung durchsucht und sind auf einen Ordner mit Posteinlieferungsscheinen gestossen.
Jetzt klappern sie alle ab, die bei dem I*** die Box haben umbauen lassen! /Lt. grünem Mann so ca. 260 Leute im ganzen Bundesgebiet)
Die Boxen werden zwecks Gutachten, ob mit dem aufgespielten Image PW empfangen werden kann zu PW gesendet. (Ich nenne das verdammt neutral, oder???)
Naja, ich weiß jetzt leider nicht was mir blühen mag, mein letztes Image hatte ich Anfang November aufgespielt (Irgendein ZOR_Image, genaues weiss ich leider nicht mehr)
Ich weiss nur, dass ich des Computerbetruges angezeigt bin
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder kann mir jemand helfen aus der Schei*e rauszukommen. Was erwartet mich???
Habe zwar einen Anwalt eingeschaltet, jedoch kennt der sich mit dem ganzen PW nicht so gut aus....

Ich weiß ja auch nicht wie die das jetzt prüfen wollen.
Fakt ist, meine DBOX ist zu Premiere eingesendet worden, die jetzt anscheinend überprüfen, welches Image (ob mit oder ohne EMU) drauf war, um dann daraus zu schliessen, dass dies mein Umbauer draufgespielt hat, und damit den Beweis zu vollbringen, dass ich zwischen Mai und Oktober hätte schauen können.
Ich finde diese Argumentation ziemlich dürftig, aber Fakt ist auch, dass ich im Verdacht stehe Computerbetrug lt § 263a StgB(soviel ich weiß) begangen zu haben.
(Lt. Durchsuchungsbeschluß)
Wie sieht das eigentlich technisch aus:
Wenn ich Anfang November ein neues Image draufgespielt habe, kann man(n)
1. feststellen, wann ich das Image draufgespielt habe
2. Was vorher und vor allem wie lange auf der Box war? (Seit dem Umbau)

Und vor allem, was kann mir im worst Case passieren?

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo, mit dem ganzen technischen Kram kenne ich mich absolut nicht aus.

Aber. worst case bei Betrug: Insofern Du nicht vorbestraft bist, Geldstrafe (unter 90 Tagessätzen, denke ich)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann Ihnen hinsichtlich der technischen Fragen leider nicht weiterhelfen.

Bezüglich der Strafbarkeit kommt es auf die Beweisbarkeit an. Genauere Auskünfte sind vorher mE nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
shithappens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

es geht mir hier nicht um die technischen Fragen, obwohl die bestimmt sehr wichtig sind, um mir dies beweisen zu können.
Es geht mir hier vor allem darum, ob die Staatsanwaltschaft die Box zu Premiere schicken darf (um diese auszulesen), da Premiere anscheinend die Anzeige erstattet hat. (Neutralität?)
Und wie die Staatsanwälte nur durch einen Paketeinlieferungsschein ohne Kopie eines Auftrags meinerseits an den Umbauer so einen Aufstand machen können?
Ich glaube dass die Verhältnismäßigkeit angezweifelt werden kann. Ich hätte Premiere einen Schaden von ca. 300 € zufügen können( 6 monate teuerstes Abo =180 € + Kinofilme extra (pro Woche 1-2 Filme a 3 €)
Wenn ich sehe, was die ganze Untersuchung kostet, dann stelle ich mir schon die Frage, ob dies eine Verschwendung von Steuergeldern ist???
Naja Fragen über Fragen...

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#12
 Von 
ra.zywicki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Grundsätzlich sollte man zu Vernehmungen als Beschuldugter nicht gehen, wenn man nicht vorher genau weiß was einem vorgeworfen wird. Der Beschuldigte muß nicht aussagen. Einen Anwalt mitzunehmen macht nur Sinn, wenn der vorher Gelegenheit zur Akteneinsicht hatte.

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""

-- Editiert von Ra.zywicki am 13.02.2004 11:25:13

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