Hallo,
ich bin 40 Jahre alt und
habe gestern den größten Fehler meines Lebens gemacht und zwar hab ich in einem Kaufhaus ein Preisschild vertauscht.
Anstatt 11,15 € hab ich 3,95 € aufgeklebt und bin dabei erwischt worden.
Ich habe ein so dermaßen schlechtes Gewissen und und bekomme ein Schweißausbruch nach dem anderen.
Ich habe Angst mir die Zukunft versaut zu
haben.
Ich habe sowas noch nie gemacht!
Kann mir jemand sagen was ich weiterhin zu erwarten habe. Muß ich Strafgelder bezahlen,
bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis
Vielen Dank Griso
Preisschild vertauscht - was erwartet mich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Habe mich jetzt richtig ins Forum einegtragen!
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe eine Erlausbnis nach Paragraf 27 Sprengstoffgesetz, muß ich die evtl. abgeben?
Ich mache demnächst eine Umschulung, wird eine Meldung an den Arbeitgeber oder der Umschulungträger gemacht, das könnte evtl. meine Umschulung gefährden, davor habe ich eine extreme Panik.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Was kostet eigentlich die Mitgliedschaft in 123recht.net, habe nichts darüber gefunden.
Vielen Dank Griso
Ich habe eine Erlausbnis nach Paragraf 27 Sprengstoffgesetz, muß ich die evtl. abgeben?
Wegen dieser einen Sache glaube ich nicht.
Ich mache demnächst eine Umschulung, wird eine Meldung an den Arbeitgeber oder der Umschulungträger gemacht, das könnte evtl. meine Umschulung gefährden, davor habe ich eine extreme Panik.
Nein
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Was kostet eigentlich die Mitgliedschaft in 123recht.net, habe nichts darüber gefunden.
Nichts
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Vielen Dank Bob,
Sie haben mir zumindest ein Teil meiner Panik genommen.
Kann ich auf dem Vorwege etwas unternehmen was meine Lage irgendwie verbessert?
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich glaube ich habe in meiner Benommenheit irgendein Blankoprotokoll unterschrieben,kann das zu meinem Nachteil sein?
Gruß Griso
Hallo,
das mit der blankounterschrift ist mir auch passiert.Du musst nun erst einmal abwarten, was dir auf dem Anhörungsbogen vorgeworfen wird. Wenn es nicht übereinstimmt, wirst du wohl um einen Anwalt nicht drum herumkommen. Bei mir lief aber z.B alles korrekt ab, also trotz blankounterschrift wurde mir nicht mehr vorgeworfen.(Falschbeschuldigung ist übrigens auch strafbar, von daher erst mal vom korrekten Ablauf ausgehen)Einträge ins führungszeugniss gibt es erst ab einer Verurteilung von 91Tagessätzen(glaube bis einschließlich 90 nicht, oder Bobo.,bob, ra severiens?)
Die Panik die durchmachst habe ic auc duchgenacht, das legt sich wieder, solte es auch da immer einige Zeit vergeht, bis ein verfahren abgeschlossen ist.
Aber die Staatsanwaltschaft oder das gericht ist ja auch nicht dazu da, einem die Absolution zu erteilen, du hast die genaso strafbar gemacht wie ich auch, ich bin nun nicht damit hausieren gegangen, aber dem sollte man trotzdem ins geschicht sehen. Man hat eine Hemmschwelle überschritten, und zwar vorsätzlich. diese Seit hat man in sich.
Aber bleib ruhig, es gibt schlimmeres. Zu dem hast du ja einen ersttäter-bonus. Wenn du nicht schon malaufgefallen bist, wenn doch ist der weg, aber da ist man dann aquch selbst schuld dran. Das einzige wo ich mich noch drüber schlau mache Würde: Ich glaube das ganze fällt unter Betrug und Urkundenfälschung, und das wird vom gesetz her härter bestraft, aber da können ja vielleicht die Fachleute noch was zu schreiben.
gruss rq,
Hallo, danke erstmal für die Antworten.
Ist es wirklich Urkundenfälschung, wenn das Etikett aufgeklebt war.
Urkundenfälschung klingt nach einer ziehmlich hohen Strafe, dessen war ich mir überhaupt nicht bewußt. Panik!
Gruß Griso
Hallo!
Also vertauscht hatte ich das Etikett schon aber die Etiketten waren beide aufgeklebt und das eine (billigere) war fast schon ab, was natürlich nichts an der schwere der Tat ändert.
Man ich bin einfach nur fertig.
Gruß Griso
Hallo,
ja Etikettentausch ist Betrug und Urkundenfälschung und kann schon schwerer bestraft werden als einfacher Diebstahl.
Ein Anwalt hätte den Vorteil, daß dieser sich im Vorfeld mit der StA in Verbindung setzten könnte, um über eine Verfahrenseinstellung zu verhandeln. Ich neige aber dazu, erst mal abzuwarten, ob die StA nicht sowiso von sich aus einstellt. Bei Ersttätern ist das recht wahrscheinlich. Tut sie es nicht, kann immer noch ein Anwalt konsultiert werden. Nur wenn Du schon mal polizeilich aufgefallen wärst, würde ich von vornherein einen Anwalt nehmen.
Um das Blankoprotokoll würde ich mir erstmal keine Gedanken machen. Wie rq schon sagte, kann man erst mal davon ausgehen, daß alles korrekt abläuft.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo,
was heißt polizeilich aufgefallen, zählt da auch so was wie mal zu schnell gefahren oder falsch geparkt dazu? Ist aber nie zu einer Anzeige gekommen.
Ich hatte da mal als Kind (ca. 9 Jahre) so eine Sache in einem Kaufhaus hatte mir was eingesteckt und wurde gegriffen, ist aber nie irgendetwas mit der Polizei oder Stattsanwaltschaft gewesen.
Kann soetwas trotzdem gespeichert sein.
Danke Griso
Nein, Verkehrsordnungswiderigkeiten und Taten zur Zeit der Strafunmündikeit (unter 14) zählen nicht.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo,danke nochmal.Diese Möglichkeit Fragen zu stellen ist schon genial.
Sollte man ein Entschuldigungsschreiben an die Geschäftsführung schreiben, bevor ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekomme?
Von mir mit Sicherheit auch ernst gemeint.
Gruß Griso
Ja, daß kannst Du tun.
Eine Kopie davon legst Du dann dem Anhörungsbogen bei.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo ,kann mir jemand sagen ab wann man eine Strafttat begangen hat in Sachen Betrug/Urkundenfälschung?
Wenn man per verfahren verurteilt wurde,
oder auch schon wenn man zu unter 90 Tagessätzen verurteil wurde? Oder wann?
Gruß Griso
Hallo nochmal. eine naive Frage habe ich noch.
Wenn ich ein Entschuldigungsschreiben an eine geschädigte Firma sende, kann diese diesen Brief öffentlich aushängen zur Abschreckung oder so?
Gruß Griso
Eine Straftat hast Du dann begangen, wenn Du sie ausgeführt hast. Egal ob Du überhaupt erwischt wirst oder nicht.
Du meinst wahrscheinlich, ob eine Verurteilung per Strafbefehl zu z.B. 20 Tagessätzen genauso eine "richtige" Verurteilung ist, als wenn Dich ein Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung verurteilt !?!?
Die Antwort ist: JA !
Wenn ich ein Entschuldigungsschreiben an eine geschädigte Firma sende, kann diese diesen Brief öffentlich aushängen zur Abschreckung oder so?
Sicherlich, wenn Du willst.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke für die Antwort Bob.
Ich will natürlich nicht, daß mein Entschuldigungsschreiben ausgehängt wird,
meine Befürchtung ist nur, das mein Schreiben mit meinem Namen ausgehängt wird ohne das ich dieses will. Darf man das?
Meine Frage bezüglich der Strafttat stellte ich, weil ich gelesen hatte, daß man seine Zuverlässigkeit verlieren könnte in Bezug auf § 27 Sprenstoffgesetz wenn man eine Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen begeht.
Ich habe Angst das ich meine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz verlieren könnte.
In welchem Bundesland findet eigentlich eine Verhandlung statt (oder Anhörung), in dem wo eine Tat begangen wurde oder in dem wo der "Täter" wohnt.
Viele Fragen, aber ich bin immer noch voller Panik. Wäre nett eine Antwort zu bekommen
Danke Griso
das mein Schreiben mit meinem Namen ausgehängt wird ohne das ich dieses will. Darf man das?
Nein, nicht mit Deinem Namen (aber das habe ich noch nie erlebt, daß ein Supermarkt das macht, ob mit oder ohne Namen)
Ich habe Angst das ich meine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz verlieren könnte.
Diesbezügl. ist § 8 SprengG zieml. "schwammig" formuliert. Es wird von "mangelnder Zuverlässigkeit" gesprochen. Wegen einer einmaligen Betrugsstraftat aber generell auf mangelnde Zuverlässigkeit zu schliessen, halte ich für unwahrscheinlich. (etwas anderes wäre es wohl, wenn es um ein Gewltdelikt oder ein Delikt mit Waffen ginge)
<small>§ 8 SprengG (Versagung der Erlaubnis)
(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen
die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder
die erforderliche körperliche Eignung nicht besitzt oder
das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Nummer 2 ist auf Antragsteller und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, die den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder die Beförderung dieser Stoffe nicht selbst leiten, nicht anzuwenden.
(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn
der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116
des Grundgesetzes ist oder
der Antragsteller weder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(3) Ist bei juristischen Personen eine nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufene Person mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung beauftragt, so darf die Erlaubnis aus Gründen des Absatzes 1 Nr. 1 in bezug auf den Antragsteller nur wegen mangelnder Zuverlässigkeit dieser Person versagt werden. </small>
Eine Verhandlung würde an dem Ort stattfinden, an dem auch die Tat begangen würde.
Ein Anhörungsbogen würde mit der Post von der zust. Polizeidienststelle zugeschickt werden.
Wenn eine polizeiliche Vernehmung stattfinden soll, wird die zust. Polizeidienstelle die Polizeidienstelle Deines Heimatortes (im Rahmen der Amtshilfe) bitten, diese Vernehmung durchzuführen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo Bob,
vielen Dank für Deine ausführlichen
Antworten, so weis ich in etwa was auf mich zu kommt.
Ich habe viel dazugelernt und werde auf jeden Fall meine Konsequenzen aus dieser Tat
ziehen und hoffe dennoch auf eine 2. Chance.
Falls ich einen Anwalt (in Hamburg)brauche, darfst bzw. kannst Du einen empflehlen der für diese Art von Straftaten in Frage kommt?
Gruß Griso
Hallo Bob,
vielen Dank für Deine ausführlichen
Antworten, so weis ich in etwa was auf mich zu kommt.
Ich habe viel dazugelernt und werde auf jeden Fall meine Konsequenzen aus dieser Tat
ziehen und hoffe dennoch auf eine 2. Chance.
Falls ich einen Anwalt (in Hamburg)brauche, darfst bzw. kannst Du einen empflehlen der für diese Art von Straftaten in Frage kommt?
Gruß Griso
Guten Abend,
in Hamburg gibt es so einige gute Strafrechtsanwälte. Eine direkte Empfehlung eines Hamburger Fachanwaltes für Strafrecht, der nicht Partner von 123Recht.net ist, ist wohl hier im Forum unzulässig. Bitte wenden Sie sich an den Systemadministrator von 123Recht.net und erfragen sich eine Kontaktmöglichkeit zu den Hamburger 123Recht Partneranwälten. Diese können Sie dann weitervermitteln, sofern Sie dieses wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
OK BOBO Danke für den Tip.
Gruß Griso
Hallo Griso, daß hier sind die Partneranwälte von 123recht mit Tätigkeitsschwerpunkt "Strafrecht" in Hamburg:
Andreas Rischar Rothenbaumchaussee 133 20149 Hamburg
Dr. Detlef Heinsius Reimersbrücke 5 20457 Hamburg
Reinhard Daum Alte Holstenstraße 74 21029 Hamburg
Tim Oliver Becker Oberaltenallee 76 22081 Hamburg
Michael Evert Eilbeker Weg 197 22089 Hamburg
Michael Kuhagen Hammer Steindamm 7 22089 Hamburg
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo Bob, vielen Dank für die Adressen, Du (Ihr) seid schon genial.
Was mich noch sehr beschäftigt ist:
Bin ich bei einer Verurteilung zu unter 90 Tagessätzen dann eigentlich Vorbestraft?
Gruß Griso
Guten Tag,
sofern Sie keine weiteren vorherigen Eintragungen in Ihrem Persönlichen Führungszeugnis haben, können Sie sich weiterhin als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Bei keinen Eintragungen im Persönlichen Führungszeugnis werden Urteile unter 90 TS erstmalig im Bundeszentralregister eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
kurze Korrektur(ich weiß, daß Du das richtige gemeint hast, Bobo):
sofern Sie keine weiteren vorherigen Eintragungen <font color=red>im Bundeszentralregister</font color> haben, können Sie sich weiterhin als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Bei keinen Eintragungen im Persönlichen Führungszeugnis werden Urteile unter 90 TS erstmalig im Bundeszentralregister eingetragen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Oh, danke für die Korrektur Bob.
Gruesse!
Hallo, kann mir jemand sagen, ob man bei einem erteilten Hausverbot auch schon Hausfriedensbruch begeht, wenn man dort anruft um z. B. ein Aktenzeichen zu erfragen.
Noch eine Frage, ist es zu empfehlen einen Sachverhalt über eine Strafttat per E- Mail zu versenden (von wegen Sicherheit)?
Gruß Griso
Guten Tag,
Hallo, kann mir jemand sagen, ob man bei einem erteilten Hausverbot auch schon Hausfriedensbruch begeht, wenn man dort anruft um z. B. ein Aktenzeichen zu erfragen.
So ein Verhalten stellt keine Strafbarkeit gemäß §123 StGB
(Hausfriedensbruch) dar. Allerdings frage ich mich, wo Sie denn ein Hausverbot haben, und dort jedoch auch das Aktenzeichen erfragen können?
Noch eine Frage, ist es zu empfehlen einen Sachverhalt über eine Strafttat per E- Mail zu versenden (von wegen Sicherheit)?
Das kommt darauf an, an wen diese eMail gerichtet ist, und was genau in dieser eMail steht.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Hallo Bobo,
danke für die Antwort.
Ein Freund sagte mir, wenn eine Anzeige wegen Betruges von einem Ladendetektiv erfolgt ist, müßte dort auch ein AZ erfragen können, stimmt das nicht?
Und mit diesem AZ könnte man bevor ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommt
einen Anwalt aufsuchen.
Dieser kann sich dann gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft um ein milderes Urteil bemühen.
Ich weiß selbst nicht ob ich nun einen Anwalt nehmen soll, ich habe noch keine Eiträge in Registern.
Zur 2. Frage:
Die Mail würde gegebenenfalls an einen Anwalt gerichtet sein und eine Schilderung
der Betrugstat enthalten.
Gruß Griso
Noch eine Frage, die mich beschäftigt mit der Bitte einer Antwort.
Wenn man in Hamburg wohnt und eine z. B. Betrugstat in Schleswig Holstein begeht, ist es dann Sinnvoll einen Anwalt aus Hamburg oder aus Schleswig Holstein zu nehmen?
Ich stelle mir nähmlich vor, wenn ein Gespräch über mein Strafmaß stattfinden würde, bei dem der Anwalt zum Staatsanwalt nach Schleswig Holstein fahren müßte wäre das ziehmlich weit.
Was einen alles so beschäftigt, wenn man nichts weiter unternehmen kann als abwarten!
Gruß Griso
Hallo,
Wahrscheinlich nerve ich mit meinen vielen Frage aber mir fallen immer wieder Sachen
ein, die mich voll beschäftigen.
Wenn eine Kassiererin mich fragt z.B. bei 25 Blatt Schmirgelpapier (nicht ausgezeichnet)
die Kosten doch 10 cent, oder? Und ich dann antworte, ich weis es nicht genau ich glaube ja. Die kosten nun aber 20 cent - ist das dann Betrug, wen man selbst nicht genau wußte was diese gekostet haben.
Ich frage das wegen meiner Blankounterschrift!
Vor Ort ist darüber nicht gesprochen worden und ich bin mir wirklich nicht sicher was die Blätter gekostet haben.
Ich hatte noch andere unbeantwortete fragen, es wäre super nett, wenn einer die Zeit hat darauf zu antworten.
Gruß Griso
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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