Wie schon in der Überschrift geschrieben: Kann das bloße Duzen eines Polizeibeamten als Beleidigung gewertet werden?
Polizisten duzen = Beleidigung?
10. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2006 | 13:17
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
Polizisten duzen = Beleidigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Dezember 2006 | 14:08
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 10. Dezember 2006 | 15:31
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 39x hilfreich)
Nunja ich vertrete da eine deutlich andere Meinung. Wenn mich als Polizeibeamter einer duztzt gibt es da nie ne Anzeige.
Letztlich muss nähmlich das duzen auch als Herrabwürdigung der Person gemeint sein.
Es ist als ein gewisser Vorsatz zu beweisen, das wird in der Realität eher schwierig.
Der Herr D. Bohlen <-- der Lärmmacher wurde in seinem Verfahren wegen Beleidigung freigesprochen.
MFG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Dezember 2006 | 15:57
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Korrekt, es ist eine Sache des jeweiligen Einzelfalles.
- Rönner -
Und jetzt?
Schon
267.002
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
31 Antworten
-
3 Antworten