Polizei will iTunes Passwort, sonst hohe Kosten

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Doodler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei will iTunes Passwort, sonst hohe Kosten

Guten Abend,

mein iPhone wurde vor geraumer Zeit beschlagnahmt, nun wurde ich heute angerufen, sie bräuchten noch mein iTunespasswort um die Daten auslesen zu können.
Ansonsten müsste das Handy nach München geschickt werden, die dabei anfallenden kosten (lt. Polizei 2000€) werden im Falle einer Beweis Erbringung mir angehängt.

1. warum brauchen sie denn mein iTunes PW? Sie haben schon die Pin und somit vollen Zugriff

2. dürfen sie das Passwort so überhaupt rausfinden? Muss ich es sagen?

Vielen Dank! :-)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ansonsten müsste das Handy nach München geschickt werden, die dabei anfallenden kosten (lt. Polizei 2000€ ;) werden im Falle einer Beweis Erbringung mir angehängt.


Ein beliebter Trick, um an Passwörter zu gelangen, jedoch juristisch absolut falsch. Ermittlungskosten der Polizei können dem Angeklagten nicht angelastet werden.

Zitat:
1. warum brauchen sie denn mein iTunes PW? Sie haben schon die Pin und somit vollen Zugriff


Wahrscheinlich, da die Beamten auf Ihrem Handy Beweismaterial vermuten, sonst wäre es ja auch nicht beschlagnahmt worden. Nur ohne Passwort bringt der Polizei das Stückchen Metall mit bisschen Plastik nichts...

Zitat:
2. dürfen sie das Passwort so überhaupt rausfinden? Muss ich es sagen?


Klar, dürfen Sie die Beamten nach dem Passwort fragen. Aber sagen müssen Sie es nicht. Dort können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Ferner ist ja bekannt, dass Apple sowieso nicht gerne mit Behörden kooperiert und nichtmal den Behörden mit 3 Buchstaben in den USA die Iphones entsperrt. Somit dürften die deutschen Behörden dort auf besonders harten Granit beißen.

Sollten auf dem Handy tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte oder Beweismittel zu Straftaten vorhanden sein, würde ich Ihnen vorsichtig, da ich den gesamten Sachverhalt nicht kennne, raten, das Passwort nicht zu nennen.

Jedoch wäre der Hintergrund zu der Beschlagnahme noch interressant. Um welchen Vorwurf geht es denn?


Grüße
PP

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#2
 Von 
Doodler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorgeworfen wird Graffiti im größeren Stil..

Du weist, was du da sagst ?
Werde nochmal meinen Anwalt kontaktieren, wenn die allerdings an Beweismittel kommen wollen, werden die das ja wohl auch irgendwie schaffen?

(Notfalls könnte ich auf mein Handy auch verzichten) :D

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#3
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
wenn die allerdings an Beweismittel kommen wollen, werden die das ja wohl auch irgendwie schaffen?

Schon möglich.
Allerdings bist du als Beschuldigter in keinster Weise verpflichtet, dabei mitzuhelfen - und etwaige Kosten dafür zu tragen ebenfalls nicht, wie mein Vorredner schon sagte. ;)

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#4
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich gebe ja gerne zu, dass ich beruflich eher mit Arbeitsrecht zu tun habe und mein Interesse am Strafrecht privater Natur ist. Daher habe ich keine Erfahrung mit den Methoden der Polizei, aber:

Ist denn so ein Verhalten der Polizei legal? Ich meine nämlich mich entsinnen zu können, dass es einen Paragraphen im StGB namens Nötigung gibt, wonach es verboten ist, eine Person durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (2000 Euro zu zahlen) zu einem Tun (Passwort mitteilen) zu bringen, oder?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Hobbyjurist203):
Ist denn so ein Verhalten der Polizei legal?

Es ist anzunehmen, das die es verstehen das so zu formulieren das es legal ist.

Es im Rahmen von Ermittlungen / Vernehmungen übrigens durchaus legal durch Drohung mit einem empfindlichen Übel Personen zu einem Tun zu bringen,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es ist aber anzumerken, dass Kosten eines externen Sachverständigen, der von der Polizei/Staatsanwaltschaft beauftragt wird, am Ende möglicherweise doch vom Beschuldigten zu tragen sind, wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt.
Das sind dann nämlich keine Ermittlungskosten der Polizei mehr, sondern Auslagen für die Vorbereitung der öffentlichen Klage im Sinne von §464a StPO - und die sind vom Verurteilten zu tragen - Nr. 9000ff. GKG, wobei Nr. 9005 auf das JVEG verweist.
Analogie: Wenn Sie im Straßenverkehr wegen Alkohol am Steuer angehalten werden, und die Laboruntersuchung der Blutprobe die Alkoholisierung bestätigt, muss der Betroffene auch die Laborkosten bezahlen.
Richtig ist zwar, dass die eigenen Kosten der Polizei nicht erstattungspflichtig sind. Kosten die bei anderen Stellen anfallen (z.B. externe Labore für Blutuntersuchung oder eben externer Fachmann für IT-Untersuchung) sind aber keine eigenen Kosten der Polizei mehr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist aber anzumerken, dass Kosten eines externen Sachverständigen, der von der Polizei/Staatsanwaltschaft beauftragt wird, am Ende möglicherweise doch vom Beschuldigten zu tragen sind, wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt.
Das sind dann nämlich keine Ermittlungskosten der Polizei mehr, sondern Auslagen für die Vorbereitung der öffentlichen Klage im Sinne von §464a StPO - und die sind vom Verurteilten zu tragen - Nr. 9000ff. GKG, wobei Nr. 9005 auf das JVEG verweist.
Analogie: Wenn Sie im Straßenverkehr wegen Alkohol am Steuer angehalten werden, und die Laboruntersuchung der Blutprobe die Alkoholisierung bestätigt, muss der Betroffene auch die Laborkosten bezahlen.
Richtig ist zwar, dass die eigenen Kosten der Polizei nicht erstattungspflichtig sind. Kosten die bei anderen Stellen anfallen (z.B. externe Labore für Blutuntersuchung oder eben externer Fachmann für IT-Untersuchung) sind aber keine eigenen Kosten der Polizei mehr.


Dem kann ich nicht zu 100 % zustimmen.

Ich verweise hier auf das OLG Schleswig mit Beschluss vom 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 (165/16)

Ich stimmt Ihnen insoweit zu, dass die Kosten vom Beschuldigten im Falle einer Verurteilung zu tragen sind, sofern ein Gutachter bzw. Sachverständiger mit einer der Rechtsprechung nach ausreichner Begründung hinzugezogen wurde. Im Grunde besagt der Beschluss nämlich, dass die Ermittlungsbehörden, sofern diese selbst IT-Forensiker haben und die gegenständliche Aufgabe mit deren Mitteln und Sachverstand lösbar ist, ein beauftragter Dritter vielmehr den 2 zugeordnete Entscheidungen)">wistra 2011, 228</a>; bei Juris Rn. 4 a. E.), sondern als bloße technische Dienstleistung.

Diese Feststellung des BGH lässt sich auch analog auf das Auslesen bzw. Entschlüsseln eines Passwortes anwenden. Dies stellt auch kein Gutachten in diesem Sinne dar, sondern eine Dienstleistung, da das beauftragte Unternehmen ja keine gutachterliche Stellungnahme vornimmt. Vielmehr ist in dem Auslesen bzw. Entschlüsseln eines Passwortes ein Geben von Hinweisen für weitere Ermittlungstätigkeit zu sehen.

Somit sehe ich hier keine Gefahr, dass der TE die Kosten tragen müsste, wenn ein externes IT-Unternehmen hinzugezogen wird.

Grüße
PP



-- Editiert von PP9325 am 03.01.2018 02:51

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Mit dem iTunes Passwort ist wahrscheinlich deine Apple ID und das dazugehörige Passwort gemeint.
Damit kann man alte Backups widerherstellen die beispielsweise in der Cloud gespeichert sind oder auch auf Fotos zugreifen die in der Cloud gespeichert wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Mit dem iTunes Passwort ist wahrscheinlich deine Apple ID und das dazugehörige Passwort gemeint.
Damit kann man alte Backups widerherstellen die beispielsweise in der Cloud gespeichert sind oder auch auf Fotos zugreifen die in der Cloud gespeichert wurden.


Erkenntnis des Tages...

Da sind wir auch schon draufgekommen...

Das die Polizei wohl nicht sein Musikarchiv durchforsten oder neue Songs auf seinen Namen kaufen möchte, sollte ja wohl logischerweise klar sein...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Doodler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja mir wurde jedenfalls gesagt, sie könnten das komplette Handy (auch Datein) ohne itunes PW nicht auswerten...

0x Hilfreiche Antwort

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