Polizei will Geld für Lärmbelästigung?!

4. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
HCT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei will Geld für Lärmbelästigung?!

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche etwas gefeiert und insgesamt musste an zwei Tagen dreimal die Polizei vorbeischaun. Bei ihrem zweiten Besuch haben sie die Boxen der Anlage mitgenommen.

Jetzt kommt eine Rechnung für
- Einsatz der Beamten
- Abtransport der Lautsprecher
- etc.

rund 200Euro.

Dürfen die so etwas in Rechnung stellen? Stutzig macht mich vor allem der Punkt "Einsatz der Beamten". Die waren doch im Dienst und mussten nicht aus Dienstfreier Zeit anrücken. Wieso stellen die dann so etwas in Rechnung?
Wie soll ich mich verhalten?

Danke schon mal für eure Antworten!

Gruß

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HCT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch beim zweiten Besuch waren die Beamten im Dienst. Es sind also auch beim zweiten Besuch keine Kosten angefallen. Den Einsatz dürfen sie doch nur dann in Rechnung stellen, wenn zusätzliches Personal benötigt wird. Und dass kann in unserem Fall nicht der Fall gewesen sein - im Gegensatz zu deinem Beispiel, da dort sehrwohl zusätzliche Beamten benötigt wurden.... merkwürdiger Vergleich ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
HCT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das eine ist eine Straftat, bei der jn bewusst Schaden verursacht und zwangsläufig damit rechnen muss, dass die FW und die Polizei darauf reagieren wird, dass andere ist eine Feier, bei der ich nicht davon ausgehen muss, dass gleich die Polizei anrückt nur weil sich ein empfindlicher Nachbar gestört fühlt. Letztlich waren wir so weit von dem Beschwerdeführer entfernt, dass es objektiv keine Lärmbelästigung sein konnte. Klar dass die Beamten hinfahren müssen, aber sie fanden es ja selber lächerlich (waren ganz freundlich). Tut auch gar nichts zur Sache. WIR haben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Einsatz der Beamten provoziert.

Wenn du die Antwort SICHER kennst, dann schreib doch einfach mal auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde. Wenn nicht, sollten wir die Diskussion auf ein Minimum beschränken. Die Threads werden sonst immer so elend lang. Die Fakten sind ja bekannt.

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#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
WIR haben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Einsatz der Beamten provoziert.


Ach.

Wer hat denn gefeiert? Ihr? Die Nachbarn? Oder gar die Polizei selbst?

quote:
dann schreib doch einfach mal auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde.


Dazu müsste man das Bundesland wissen, da es sich um Landesrecht handelt.

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#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Letztlich waren wir so weit von dem Beschwerdeführer entfernt, dass es objektiv keine Lärmbelästigung sein konnte.


Objektiv spielt hier auch keine Rolle. Bereits ab 25 Dzb wird von der Rechtssprechung ab 22:00 bereits von Lärm gesprochen.

quote:
WIR haben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Einsatz der Beamten provoziert.


Natürlich, sonst wäre ja auch niemand gekommen und hätte die Boxen mitgenommen!


quote:
Wenn du die Antwort SICHER kennst, dann schreib doch einfach mal auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde.


Als Beispiel das Polizeirecht in BW:


1. Maßnahmen gegenüber dem Verursacher

> § 6, Abs. 1 PolG

2. Einziehung der Lautsprecher

> § 34, Abs 1 PolG

3. Kosten

> § 8, Abs. 2 PolG






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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das eine ist eine Straftat, bei der jn bewusst Schaden verursacht und zwangsläufig damit rechnen muss, dass die FW und die Polizei darauf reagieren wird, dass andere ist eine Feier, bei der ich nicht davon ausgehen muss, dass gleich die Polizei anrückt nur weil sich ein empfindlicher Nachbar gestört fühlt.

Wenn die Polizei 1 x anrücken muss, würde ich auch nicht davon ausgehen, dass man bewusst den Nachbarn geärgert hat. Kann passieren, dass die Musik vom Nachbarn lauter wahrgenommen wird als von den eigenen Gästen.Wenn aber an 2 (!) Tagen 3 x die Polizei anrückt, kann man davon ausgehen, dass einer gewissen Gruppe die Empfindlichkeit der Nachbarschaft schlicht sch...egal war.

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"gruß azrael"

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#8
 Von 
HCT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, "Anonymer_ist_besser". Das war hilfreich.

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Polizei will Geld für Lärmbelästigung?!

Schlimm genug, dass die Polizisten Krach machen, aber dass man dafür auch noch zahlen soll, habe ich noch nie gehört.


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#10
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Schlimm genug, dass die Polizisten Krach machen, aber dass man dafür auch noch zahlen soll, habe ich noch nie gehört.


Na dann guck mal hier:

http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/205/broker.jsp?uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59&uCon=dfd70e20-afd2-b701-2892-8f1edad490cf&uBasVariantCon=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000

LoooooL


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Aber die wollen doch Sympathieträger sein und sich für ein partnerschaftliches Miteinader einsetzen. Dafür kann man doch kein Geld verlangen!

Mein Mann und ich verkehren auch partnerschaftlich miteinander, aber wenn es dabei laut wird, kann ich ihm doch keine Gebühren in Rechnung stellen, oder etwa doch?

:grins:



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