Polizei beleidigt

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
MichaelDonalds
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei beleidigt

Hallo zusammen!

Möchte kurz meine Geschichte schildern!

Am Fasching waren drei Freunde und ich nach der Party angetrunken in der Stadt unterwegs! Wir mussten zum Pinkeln! Also stellten wir uns alle Vier in eine dunkle Seitenstraße und ließen es "laufen"!

In diesem Moment kam die Polizei vorbeigefahren und sagte wir sollen mit der *******erei aufhören!

Die Polizistin verlangte von mir (nur von mir, weil ich wahrscheinlich als erster in der Reihe stand) den Ausweis! Ich gab ihn nicht gleich raus! Ich wollte die Sache mit dem Urinieren etwas runterspielen und fragte ob man an Fasching nicht ein Auge zudrücken könnte!

Daraufhin entriss sie mir, mit dem Satz: "Gib dein Geldbeutel her sonst kommst mit auf die Wache" meinen Geldbeutel aus der Hose! Daraufhin beschwerte sich ein Kumpel von mir über die harte Vorgehensweise etwas lauter und kam drei Schritte auf die Beamten zu! Daraufhin schoss der Polizist sein ganzes Pfefferspray in die Augen meines Kumpels!

Ich in Rage und völlig aufgewühlt von der Situation beschimpfte den Polizisten mit Sch...-Bulle oder Drecks-Bulle und ob er noch ganz dicht in der Birne ist!

Die Polizistin knallte mir meinen Geldbeutel vor die Brust und beide Beamten stiegen ins Auto! Die Frau sagte noch zu meinem Kumpel: Wasch dir doch die Augen mit kalten Wasser wieder aus machte lässig das Fenster zu und fuhr grinsend davon!

Monate später bekam ich eine Einladung bei der Polizei um als Zeuge auszusagen weil angeblich mein Kumpel Widerstand gegen Vollstreckunsbeamte geleistet hätte und mit erhobener Faust auf den Polizisten losgegangen sei! Nachdem er Pfefferspray ins Gesicht bekommen hatte soll er dann geflohen sein und die Polizei hätte nach ihm in der ganzen Stadt gefahndet! Was komplett der Unwahrheit entspricht!

Ich bin aber nicht zu der Polizei gegangen (kein Vertrauen mehr)sonder habe dann eine Einladung von dem Staatsanwalt bekommen und habe dort ausgesagt!

Nun habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung der Staatsanwalt meitne als ich als Zeuge bei ihm war wegen dem angeblichen Widerstandes meines Kumpels, der Polizist habe gesagt ich hätte ihn als H....sohn beschimpft was absolut nicht stimmt!

Jetzt meine Frage macht es einen Unterschied ob ich ihn als Hurensohn oder Sch...bulle beschimpfe? Wie könnte meine Strafe ausfallen? Bin nicht vorbestraft, und war an dem Abend doch etwas alkohlisiert!

Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen (mein Verdienst ca. 1400€ netto) und steht wenn es zur Veruteilung kommt die Beleidigung in meinem Führungszeugnis?

Und die andere Frage ist was kann meinem kumpel passieren? Er hat absolut nichts gemacht ist nur etwas lauter geworden! Die anderen zwei die dabei waren haben auch als Zeuge die wahrheit gesagt genauso wie ich es hier beschrieben habe.

Was können wir machen? Fühlen uns alle machtlos!

Vielen Dank

-- Editiert von MichaelDonalds am 05.09.2007 20:53:10

-- Editiert von MichaelDonalds am 05.09.2007 21:43:14

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
MichaelDonalds
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste zum Saatsanwalt weil ich nicht zur Zeugenladung bei der Polizei erschienen bin!

Die Polizei haben wir nicht angezeigt! Dachten wir haben eh keine Chance weil wir angetrunken waren und die zu zweit!Die haben uns angezeigt weil sich der Polizist wahrscheinlich an der Dienststelle für die Pfeffersprayaktion rechtfertigen muss und das ging in der Situation nur durch eine Lüge! Wenn man sich überlegt, dass er erzählt mein Kumpel sei geflohen und sie hätten eine fahndung nach ihm gemacht, dann muss man sich doch fragen wie soll er mit einer Dose Pfeffer in den Augen überhaupt noch den Fluchtweg finden

Danke für die Antwort

-- Editiert von MichaelDonalds am 05.09.2007 22:23:59

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung der Staatsanwalt meitne als ich als Zeuge bei ihm war wegen dem angeblichen Widerstandes meines Kumpels, der Polizist habe gesagt ich hätte ihn als H....sohn beschimpft was absolut nicht stimmt! <hr size=1 noshade>

Darüber hatte man dich vorher nicht informiert? Denn meiner Meinung nach solltest du deswegen was den gesamten Vorgang betrifft, ein Zeugnisverweigerungszrecht nach §55 StPO haben. Wußten die eigentlich den Namen deines Kumpels oder wollte die Staatsanwaltschaft den von dir wissen? Im zweiten Fall sollte das erst Recht vom Zeugnisverweigerungsrecht umfasst sein.

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#4
 Von 
MichaelDonalds
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen in der stand dass ich wegen Beleidigung angezeigt werde und dass ich an einem bestimmten Termin bei der Dienststelle vorstprechen solle.

Zu dem Termin bin ich unentschuldigt nicht erschienen da er sehr kurzfristig war.

Der Staatsanwalt wollte den Namen von meinem Kumpel wissen, den ich ihm dann auch gesagt habe!

Über ein Zeugnisverweigerungsrecht bin ich nicht informiert worden! Was ist das überhaupt?

-- Editiert von MichaelDonalds am 06.09.2007 13:53:13

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Der Staatsanwalt wollte den Namen von meinem Kumpel wissen, den ich ihm dann auch gesagt habe!

Über ein Zeugnisverweigerungsrecht bin ich nicht informiert worden! Was ist das überhaupt?

Man muß als Zeuge selbst vor Gericht (erst recht natürlich bei Polizei und Staatsanwaltschaft) nichts aussagen, wenn man sich durch die Aussage selbst belasten könnte. Dazu dürfte auch die Identität eines Zeugen gehören, der die vorgeworfene Tat mitbekommen hat. Sollte der Staatsanwalt dich tatsächlich nicht darüber belehrt haben, dass du dich nicht selbst belasten mußt, obwohl er von deinen Verfahren gewußt hat, wäre meiner Ansicht nach eine Dienstaufsichtsbeschwerde mehr als angebracht!

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#6
 Von 
MichaelDonalds
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Staatsanwalt sagte ich muss den Namen nennen!

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#7
 Von 
MichaelDonalds
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wollte nochmal auf meine fragen zurückkommen. kann mir da jemand weiterhelfen?

ich habe die vermutung dass wir keine chance vor gericht haben werden!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Meines Erachtens ist es hier auch unklar, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen worden sind.

Einerseits liest sich Ihre Darstellung so, als wären Sie Beschuldigter ('Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen in der stand dass ich wegen Beleidigung angezeigt werde und dass ich an einem bestimmten Termin bei der Dienststelle vorsprechen solle.'), andererseits deutet die Ladung durch die StA nach Ausbleiben bei der Polizei auf eine Zeugenvernehmung hin. Denn die StA lädt in aller Regel keinen Beschuldigten vor, der bei der Polizei nicht erscheint, da ein Beschuldigter weder bei der einen noch der anderen Stelle aussagen muß. Ein Zeuge hingegen muß nicht bei der Polizei, dafür aber bei der StA aussagen (wenn kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht). Auch die Aussage des StA, dass Sie den 'Namen nennen müssen' deutet auf eine Zeugeneigenschaft (in einem evtl. Verfahren entweder gegen Ihren Kumpel oder eines gegen die PolB, dass von Amts wegen eingeleitet wurde) hin. Lesen Sie nochmal genau beide(!) Vorladungen (Polizei und StA) in welcher Eigenschaft Sie dort jeweils geladen wurden...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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