Pflichtverteidiger

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)
Pflichtverteidiger

Hallo !
Hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht darum das ich mehrfach vorbestraft bin und momentan eine strafe in raten abbezahle.
Jetzt bekam ich eine ladung zum Gerichtstermin wegen einer neuen sache. Hatte mit meinem sohn rumgealbert und wir ham uns ,er mit spielzeigpistole und ich mit nem luftgewehr in dem nur klopapier war beschossen. Auf jeden fall hatte er nen blauen fleck und rannte weg zur nachbarin die die polizei rief. Also Hausdurchsuchung und sicherstellung vom luftgewehr und anderen sachen die nix mit zu tun hatten.
So kam der antrag auf entzug vom sorgerecht , was der Richter aber nicht zu lies und ich das alleinige sorgerecht weiter habe. Das verfahren wegen Waffenmissbrauch wurde auch eingestellt. Jetzt kommen die wegen misshandlung schutzbefohlener. Das zum hintergrund .
So jetzt wollte ich einen Pflichtverteidiger ,weil ich auf grund meiner vorstrafen mit ner längeren Haftstrafe rechne.
Aber die wollen mir keinen geben weil angeblich mit nix größerem zu rechnen ist ! Da müssen die ja das Urteil schon vor der verhandlung haben , oder ? Vor allem den Richter hatte ich schon und der kann mich net leiden , weshalb mein damaliger anwalt zum landgericht ist ! Was kann ich machen ? Ohne anwalt werden die mich doch zerreissen !



-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Also mein Sohn ist 13

ja wollt pflichtverteidiger wegen geldnot !

Es ist wirklich misshandlung schutzbefohlener angeklagt weil er nen Blauen fleck hatte weil das papier ihm am oberschenkel draf( hatte keine absicht ihn zu verletzten !)
Habe Alleiniges sorgerecht weil mutter nix wissen will von ihm !Jugendamt hatte angst das es hier wie im wilden westen abgeht !
Bewährung habe ich nicht laufen, aber ich zahle wegen Körperverletzung 3500€ geldstrafe ab in monatlichen raten von 250€.
War schon öfter im Knast und habe aktuell ca. 40 einträge im F.-Zeugnis wegen bedrohung ,beleidigung ,Diebstahl, sachbeschädigung , Körperverletztungen ,Fahrerflucht usw.

Ich weis wie ne Hauptverhandlung aussieht , gerade deswegen denke ich das es nicht gut ausgehen wird ohne anwalt ! Beantragt is Hauptverfahren auf 2.7 um 11:30 Uhr

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also da hätte ich als Richter definitiv einen Pflichtverteidiger beigeordnet, da ich eine Haftstrafe ohne Bewährung im Hinterkopf gehabt hätte.

Aber vermutlich will der Richter nur Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr auf Bewährung verhängen, weswegen er einen Pflichtverteidiger abgelehnt hat.

Das sollte dich eigentlich freuen.

Ich selbst finde das allerdings einen Skandal.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Anklageschrift dazu würde ich gerne lesen, die wohl näher an der Realität sein dürfte. <hr size=1 noshade>


Vor allem spricht es Bände für das Gutmenschentum in der Justiz, dass der Richter die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht als gegeben sieht... grrr...



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Das iss immer die sache ! keiner der hier denkt ich müsse verknackt werden , kennt mein leben ! Alleinerziehend, vollzeitarbeit, Mutter die nix vom Kind wissen will, Misshandelt als Kind, Scheidung , Haus am backen zum abbezahlen , Schulden und durch dem das ich im gesicht und fast ganzkörpertättoowiert bin werd ich über all angegriffen und vorverurteilt ! Ich wollte nur wissen was ich machen kann um nen verteidiger zu bekommen wenn ich kein geld für habe ! Ich hab viele jahre im Knast ,auf der strasse und in psychatrie verbracht und habe jetzt nen anfang in ein neues leben gestartet ! Habe neu geheiratet und nen eigenes haus und will einfach ma fuss fassen ! aber diese verhandlung kann mir alles nehmen ! Wer wird wenn ich einwander , jemand einstellen der sein gesicht zu 1/4 tel tättoowiert hat und aus dem knasr kommt ? Schlussendlich werdet ihr mich doch dann als hartz4 empfänger bezahlen müssen incl. meiner Familie ! So komme ich jetzt noch selbst für uns auf ! Also denkt ma bissl nach !

Raz

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Einen Verteidiger muss ein Angeklagter haben - oder eben, wenn er keinen hat, beigeordnet bekommen - wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen. Wenn Sie den nachlesen werden Sie finden, dass "Angekl. kann sich keinen Anwalt leisten" nicht aufgeführt ist.
Absatz 2 ist eine Auffangvorschrift für sonstige Fälle. Danach liegt z.B. das Erfordernis einer Beiordnung vor, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Das muss natürlich nach Aktenlage beurteilt werden, wie denn sonst. Wenn also Ihr Antrag abgelehnt worden ist, muss der Richter, ob er Sie nun leiden kann oder nicht, nach Aktenlage entscheiden und prüfen, ob eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr in Betracht kommt (dieses Jahr wurde von der Rechtsprechung entwickelt, steht nicht im Gesetz). Anscheinend geht er davon aus, dass das in dem vorliegenden Fall nicht der Fall ist. Also kann er auch keinen Verteidiger beiordnen, denn den müsste im Fall Ihrer Verurteilung die Staatskasse bezahlen, wenn Sie das nicht können (was Sie aber eigentlich müssten). Es kann also nur dann ein Verteidiger beigeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Hi!
gab 2 monate haft auf 3 jahre bewährung und 800€ geldstrafe.
Wurde anhand der Zeugen als Fahrlässige Körperverletztung angesehen.Strafe bekam ich laut staatsanwalt nur weil ich vorbestraft bin.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nun ja - dann war die Ablehnung eines Pflichtverteidigers ja völlig korrekt. Außerdem hat das den Vorteil, daß Sie nicht für einen Pflichtverteidiger zahlen müssen, denn wie oben schon erwähnt, ist der keineswegs kostenlos.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120022 Beiträge, 39817x hilfreich)

quote:
Jugendamt hatte angst das es hier wie im wilden westen abgeht !

Kann man nachvollziehen, wenn man liest das der Vater 'aus Spiel und Spass' mit einem Luftgewehr auf den Sohn schiest.



quote:
Was kann ich machen ?

Um es ganz deutlich zu sagen: Hirn nutzen. Und zwar vorher.
Wer mit einem Luftgewehr aus Spass aufs eigene Kind schiest, zeigt das er das vorher nicht gemacht hat.



quote:
Wenn Sie den nachlesen werden Sie finden, dass "Angekl. kann sich keinen Anwalt leisten" nicht aufgeführt ist.

Da er nach eigenen Angaben ja Eigentümer eines Hauses ist, frage ich mich wieso er sich keinen Anwalt leisten kann???
Diese Argumentation ist doch Unsinn, notfalls muss man sein Eigenum halt beleihen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.733 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen