Pfefferspray

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
modiano
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)
Pfefferspray

Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Strafe bei folgendem Fall möglicherweise blüht:

A (männlich) kommt nachts sturzbetrunken und eifersüchtig in eine Kneipe, in der seine Freundin seit einigen Stunden sitzt. Er geht zielstrebig auf sie zu, sagt, er werde den Laden jetzt aufmischen, holt ein Pfefferspray aus der Jacke und sprüht einmal ganz kurz in die Luft. Abstand zu anderen Leuten ca 1 Meter, kein direktes Ansprühen auf Personen.

2 Gäste bekommen dies mit, überwältigen ihn direkt, wobei ein weiterer kleiner Stoss Pfefferspray in die Luft geht. Der Wirt ruft die Polizei.

Bis zu deren Eintreffen verließen 2 Personen das Lokal wegen Augenbrennen, die restlichen ca 20 Gäste bekamen nicht viel mit bzw hatten keine gesundheitlichen Probleme und blieben auf ihren Stühlen.

Die Polizei nahm die Personalien von A, von dessen Freundin, dem Wirt und dem eingreifenden Gast auf und nahmen A mit auf die Wache.
Dort machte A seine Aussage und durfte kurz darauf wieder gehn.
Von den Gästen wurde er nicht angezeigt.

Wie könnte die Sache nun weitergehn? Welche Strafe hat A möglicherweise zu erwarten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Körperverletzung, Verstoß gegen Waffenschutzgesetz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall des Wirts.

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#2
 Von 
modiano
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

Aber setzt das alles nicht erstmal eine Anzeige voraus?
Da dies keiner der Gäste tun wollte, stellt dann die Polizei selbst die Anzeige oder wie läuft das?

A sagt, er wurde, nachdem er seine Aussage auf der Wache gemacht hat, mit den Worten "Gehen sie heim und schlafen sie ihren Rausch aus, und in Zukunft machen sie nicht mehr solche Dummheiten" entlassen.
Es komme nicht viel nach. Wenn er Pech habe, würde ihn der Polizeieinsatz 45 Euro kosten - so sei es ihm gesagt worden.

Ist das glaubwürdig? Ich hab keine Ahnung...

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