Opfer von Polizeigewalt - Nun Anzeige wegen

1. Juni 2016 Thema abonnieren
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infinite jest
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Frischling
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Opfer von Polizeigewalt - Nun Anzeige wegen

Ich bin gerade einigermaßen sprachlos. Im August 2014 wurde ich am Bahnhof einer deutschen Großstadt ohne jeden Grund von Bundespolizisten körperlich misshandelt und schikaniert. Natürlich habe ich die beteiligten Polizisten direkt danach angezeigt und bin auch ins Krankenhaus gegangen, um meine Verletzungen dokumentieren zu lassen. Von dieser Anzeige habe ich nie wieder was gehört. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen, laut der mir vorgeworfen wird, die Polizisten mehrfach geschlagen, getreten und "massiv Widerstand" geleistet zu haben. Dies erfülle den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegenüber Vollstreckungsbeamten, zu denen ich mich jetzt äußern soll. Nur: ich habe keinerlei Widerstand geleistet, diese Vorwürfe sind frei erfunden. Ich wäre auch gar nicht in der Lage gewesen, Widerstand zu leisten. Als ich den Polizisten nämlich sagte, dass ich ihnen meinen Ausweis nicht zeigen will, weil ich nichts getan habe, wurde ich schon gepackt und zu Boden geworfen, wo mit Fäusten und Tritten malträtiert wurde. Dass ich angeblich tätlich gegen die Polizisten vorgegangen sei, ist komplett gelogen.

Aber der Reihe nach. Was ist genau passiert?

Im August 2014 war ich zu Besuch bei meinen Eltern im Ruhrgebiet. Nach einem Treffen mit Freunden fuhr ich mit der letzten S-Bahn in die Heimatstadt meiner Eltern. Kurz bevor der Zug im Bahnhof einfuhr, sah ich zwei Sicherheitsbeamte der Bahn, die bei zwei Jugendlichen standen. Da ich davon ausging, dass die beiden Schwarzfahrer sind und ich gerade ein Ticket 2000 bei mir hatte, auf dem ich am Wochenende mehrere Personen mitnehmen kann, ging ich da hin und bot an, die beiden mitzunehmen. Das lehnten die beiden Sicherheitsbeamten aber ab. Es folgte eine kurze Diskussion, dann fuhr der Zug schon an meinem Zielbahnhof ein. Am Bahnhof warteten schon 3 Bundespolizisten in voller Montur, vermutlich um die beiden Jugendlichen abzufangen. Als ich ausstieg, zeigte einer der Sicherheitsbeamten auf mich und sagte "der da". Daraufhin wurde ich von den Polizisten umringt und man sagte mir: "Ausweis". Ich war in diesem Moment völlig perplex und antwortete nur: "Nein, ich zeige ihnen meinen Ausweis nicht, weil es dafür keinen Anlass gibt. Ich habe nichts getan und würde jetzt gerne nach Hause gehen." Noch bevor ich den Satz beenden konnte, wurde ich ohne Vorwarnung zu Boden geworfen und ein Polizist kniete sich auf mich, während ich in den Polizeigriff genommen wurde. Ich bekam Panik, weil ich keine Luft mehr bekam und das Gefühl hatte zu ersticken. Als ich dort auf dem Boden lag, war ich völlig bewegungsunfähig. Die Polizisten hätten mir direkt auch Handschellen anlegen können. Stattdessen wurde ich minutenlang auf dem Boden fixiert und spürte immer wieder, wie mir das Knie in den Rücken und Fäuste in die Rippen geschlagen wurden. Ich schrie währenddessen die ganze Zeit nur um Hilfe, weil ich wirklich das Gefühl hatte, zu ersticken. Bewegen konnte ich mich nicht, ergo auch gar keinen Widerstand leisten. Die Schläge aber waren gar nicht das schlimmste. Als man mir dann die Handschellen anlegte, wurden diese so fest angelegt, dass ich Schnittwunden und Schürfungen in meinem Handgelenk hatte. Dann wurde ich nach eine gefühlten Ewigkeit aufgerichtet, wobei ich einen Faustschlag in meinem Rücken spürte.

So wurde ich dann von 3 Polizisten abgeführt. Das Problem war nun, dass sich dies auf dem letzten Bahnsteig ereignete und es bis zur Wache ein sehr weiter Weg war. Ich bin sehr groß, während die 3 Polizisten, die mich abführten, relativ klein waren. Mein Kopf wurde von 2 Polizisten, die links und rechts von mir standen, während des Weges nach so nach unten gedrückt, dass er unterhalb der Schulter der beiden Bundespolizisten war. Hinter mir ging ein weiterer Polizist, der mir mehrere Male in den Rücken schlug. So zu gehen ist extrem anstrengend und ich wurde fast ohnmächtig. Als ich einmal auf dem Weg zur Wache zusammensackte, wurde ich von hinten in den Rücken geschlagen. Völlig außer Atem und fast ohnmächtig erreichte ich dann die Wache. Ich wurde aufgerichtet, an eine Wand gedrückt und dann in eine Zelle geworfen. Während der ganzen Zeit, in der ich dort fest saß, wurden mir nicht die viel zu fest sitzenden Handschellen abgenommen. Ich erfuhr auch nicht, was mir eigentlich vorgeworfen wird. Ebenso wenig durfte ich telefonieren. Stattdessen kam ein Polizist herein, der mir die Handschellen nicht abnahm, mich durchsuchte und meinen Ausweis fand, auf dem ein Stempel vom "Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg" ist. Der hämische Kommentar des Polizisten: "Ha, Friedrichshain-Kreuzberg, willkommen in Hagen." Da saß ich nun in der Zelle, mit den drückenden Handschellen und wusste nicht, wie mir geschah. Nachdem ich dort längere Zeit saß, kam ein Polizist herein und forderte mich auf zu "kooperieren", ich sei Beschuldigter in einer Strafsache. Ich sagte daraufhin nur, dass ich überhaupt nichts gemacht habe, woraufhin der Polizist die Zelle verließ und mich dort sitzen ließ.

Nachdem ich längere Zeit so verbringen musste, kamen die 3 Polizisten rein und nahmen mir die Handschellen ab. Ich solle aber noch auf "gefährliche Gegenstände" durchsucht werden. Diese Massnahme kam mir als reine Schickane vor. Denn ich musste mich inklusive der Unterhose vor den 3 Polizisten ausziehen, woraufhin einer der Polizisten noch meinen Anus auf "gefährliche Gegenstände" untersuchte. Nach dieser entwürdigenden Prozedur durfte ich gehen. Ich verlangte den Namen der Polizisten zu erfahren, die mich verhaftetet hatten. 3 von den 4 insgesamt eingesetzten Polizisten verweigerten mir aber diese Auskunft, so dass ich nur den Namen des in dieser Nacht diensthabenden Einsatzleiters bekam.
Anschließend wurde mir noch ein Platzverweis für den Hauptbahnhof mitgegeben. Sollte ich dort gesehen werden, würde man mich in Polizeigewahrsam bringen.

Während der ganzen Zeit durfte ich nicht telefonieren. Mir wurde auch gar nicht angeboten, jemanden anzurufen. Stattdessen wurde mir gedroht, dass mann mich, wenn ich nicht kooperieren und mich zum Beispiel nicht ausziehen und auf gefährliche Gegenstände untersuchen lasse, in Polizeigewahrsam bringt oder einem Haftrichter vorführt. Es stimmt zwar, dass ich rein gar nichts gemacht hatte und irgendwann muss den Polizisten das wohl auch aufgegangen sein. Aber ich war in diesem Moment einfach ausgeliefert und wollte einfach nur aus dieser Zelle raus und dass mir endlich diese furchtbar schmerzhaft drückenden Handschellen abgenommen werden. Auf meinen Rechten zu beharren, kam mir nicht in den Sinn.

Natürlich war ich direkt nach dem Vorfall im Krankenhaus und liess meine Verletzungen dokumentieren. Neben mehreren gebrochenen Rippen und Prellungen hatte ich auch noch Hämatome, Schürfwunden, blaue Flecken und konnte noch einen Monat nach dem Vorfall nicht auf der Seite schlafen oder ohne Schmerzen aufstehen. Auch war ich am gleichen Tag bei der normalen Polizei und zeigte die Bundespolizisten wegen "Körperverletzung im Amt", "Verfolgung Unschuldiger" und Freiheitsberaubung an. Davon habe ich aber nie wieder was gehört.

Wie ich später erfuhr, handelte es sich bei den beiden Jugendlichen nicht um Schwarzfahrer, sondern Beteiligte an einer eher harmlosen körperlichen Auseinandersetzung in der S-Bahn (Ohrfeige, Gerangel). Davon hatte ich aber nichts mitbekommen, weil ich in der Bahn saß und Zeitung las. Stattdessen gab die Bundespolizei eine Pressemitteilung heraus, in der behauptet wurde, ich sei daran beteiligt gewesen.

1) Nun ist es aber auch so, dass die beiden Jugendlichen den Übergriff mitbekommen haben und als Zeuge fungieren können. Die Personalien wurden ja damals von ihnen aufgenommen. Auch gab es eine Menge Fahrgäste und Passanten, die diesen Übergriff und die Tatsache, dass ich rein gar nichts gemacht habe, auch bezeugen können. Wie und durch wen komme ich aber an die Personalien der beiden Jugendlichen heran?

2) Am Bahnhof und auch in der S-Bahn wurden Videoaufnahmen gemacht. Als ich die Bundespolizisten (bei der normalen Polizei) anzeigte, habe ich darauf hingewiesen, dass diese Videoaufnahmen gesichert werden sollen. Wo sind die hin und wie komme ich an diese heran?

3) Warum habe ich von meiner Anzeige gegen die Polizisten nichts mehr gehört?

4) Was droht mir jetzt? Ich bin definitiv unschuldig. Aber ich kann das nicht beweisen, wenn ich nicht an die Videoaufnahmen oder die Zeugen komme.

5) Die Polizisten haben die Vorwürfe gegen mich frei erfunden. Aber wie kann ich sie für diese falsche Anzeige zur Rechenschaft ziehen?

-- Editier von infinite jest am 01.06.2016 22:26

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33 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
den Polizisten nämlich sagte, dass ich ihnen meinen Ausweis nicht zeigen will
Selber schuld.

Zitat:
bot an, die beiden mitzunehmen. Das lehnten die beiden Sicherheitsbeamten aber ab.
Diesen genialen Einfall hatte vor Ihnen ja noch niemand. :augenroll:

Zitat:
Hinter mir ging ein weiterer Polizist, der mir mehrere Male in den Rücken schlug
Zeugen dafür außer den Jugendlichen und/oder Videoaufnahmen?
Beziehungsweise schreiben Sie ja:
Zitat:
habe ich darauf hingewiesen, dass diese Videoaufnahmen gesichert werden sollen. Wo sind die hin und wie komme ich an diese heran?
Mutmaßlich nirgendwohin, oder auch ins Nirgendwo (Löschung).

Zitat:
Von dieser Anzeige habe ich nie wieder was gehört.
Zugangsnachweis? Umgekehrt haben Sie niemals den Verfahrensstand angefragt?

Zitat:
Wie ich später erfuhr
Wodurch?

Zitat:
Stattdessen gab die Bundespolizei eine Pressemitteilung heraus, in der behauptet wurde, ich sei daran beteiligt gewesen.
Inwiefern?

Zitat:
Wie und durch wen komme ich aber an die Personalien der beiden Jugendlichen heran?
Durch Akteneinsicht. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht. Den müssen Sie selber bezahlen und der ist nicht billig. Zur Verteidigung brauchen Sie den an sich nicht zwingend. Allerdings ist der Sachverhalt nun schon alt, Ihnen stehen eventuell (!) Aussagen der Polizisten gegenüber, Sie wollen wohl ein Schmerzensgeld und womöglich auch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit klagen. Sowas macht man natürlich nicht alleine. Erst recht nicht, wenn man mit der Nummer erst fast zwei Jahre später ankommt.

Zu allem anderen kann man Ihnen nichts sagen, außer dass hier ein empfindlicher Tatvorwurf im Raum steht. Wie und ob es Ihnen gelingen wird/könnte, ein Gericht von einer für Sie günstigen Tatsachenlage zu überzeugen, kann hier niemand beurteilen. Zumal der von Ihnen gemachte Vortrag vielleicht gar nicht bestritten, sondern nur um "Details" ergänzt werden müsste, damit Ihre Schilderung in einem ganz anderen Licht steht.

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#2
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

1. Nicht ich komme nach 2 Jahren mit dieser Sache an, sondern die Polizei, die mich erst jetzt zur Beschuldigtenvernehmung vorlädt.

2. Ich erfuhr durch die Pressemitteilung der Bundespolizei, dass es in der S-Bahn eine Auseinandersetzung gegeben habe, an der ich beteiligt gewesen sein soll. Das war natürlich gelogen. Ich habe nur im Zug gesessen und Zeitung gelesen.

3. Und nein, ich war in keiner Weise daran beteiligt. Ich habe das gar nicht mitbekommen.

4. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich schließe gerade mein Studium ab.

5. Ich habe nichts gemacht. Überhaupt gar nichts. Ich wurde völlig ohne irgendeinen Grund misshandelt.

6. Nochmal; Ich sagte, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will. Daraufhin wurde ich aber sofort zu Boden geworfen. Von meiner Seite aus erfolgte nicht die kleinste Widerstandshandlung. Mir zu sagen, dass ich selber schuld sei, empfinde ich als frech. Denn das rechtfertigt nicht die massive Gewalt, die mir widerfuhr.

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#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von infinite jest):
6. Nochmal; Ich sagte, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will. Daraufhin wurde ich aber sofort zu Boden geworfen. Von meiner Seite aus erfolgte nicht die kleinste Widerstandshandlung. Mir zu sagen, dass ich selber schuld sei, empfinde ich als frech. Denn das rechtfertigt nicht die massive Gewalt, die mir widerfuhr.


So wie sie das schreiben, wäre das in der Tat unverhälötnismäßig. Aber meiner Meinung nach fehlt da was an der Story.

Jedenfalls könnten Sie doch zur Polizei gehen und mal nach dem Aktenzeichen fragen, dann bei der Staatsanwaltschaft nach dem aktuellen Stand anfragen.
Im Zuge dieser Ermittlungen gegen die Polizisten wären die 2 anderen tatsächlich "Zeuge". Aber wenn die STA keine Anhaltspunkte für eine Straftat sieht, wird das Verfahren eben eingestellt.

Zitat (von infinite jest):
zeigte einer der Sicherheitsbeamten auf mich und sagte "der da".


bestimmt völlig grundlos!

Fassen wir zusammen, die Security hat sich einfach so gegen Sie verschworen, obwohl diese mit den 2 anderen doch beschäftigt gewesen sein müssten?

Zitat (von infinite jest):
Ich habe nichts getan und würde jetzt gerne nach Hause gehen." Noch bevor ich den Satz beenden konnte, wurde ich ohne Vorwarnung zu Boden geworfen und ein Polizist kniete sich auf mich


Irgendwo davor und hier fehlt ein Teil. Die Polizisten haben sich nicht mit den anderen 2 beschäftigt? Normalerweise läuft das so: Sie sagen nö... ich geh nach Hause, dann werden Sie eben mitgenommen zur Dienststelle, mittels einfacher körperlicher Gewalt. Einfach so jemanden auf den Boden werfen wäre ohne Widerstand ihrerseits unverhältnismäßig.

Nehmen wir einfach an, ihre Story stimmt:

Mit Aktenzeichen an die STA schreiben oder mal vorbeischauen und den Stand ermitteln.

Zu ihrer Anzeige Stellung nehmen vor Gericht. Dass es vor Gericht geht, bedeutet, es waren tatsächliche Gründe für die STA da, die Anklage zu erheben. Dort können SIe ohne Anwalt das oben genannte vortragen. Aber es werden mit Sicherheit auch die Polizisten als Zeugen aussagen.

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#4
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von infinite jest):
zeigte einer der Sicherheitsbeamten auf mich und sagte "der da".

Zitat:
bestimmt völlig grundlos!

Fassen wir zusammen, die Security hat sich einfach so gegen Sie verschworen, obwohl diese mit den 2 anderen doch beschäftigt gewesen sein müssten?


Nun gut, ich hatte eine sehr kurze aber heftige Diskussion mit den Sicherheitstypen. Ich wollte die beiden ja auf mein Ticket mitfahren lassen, weil ich dachte, sie seien Schwarzfahrer. Darauf meinten sie zu mir, dass ich mich da nicht einmischen solle. Ich erwiderte ihnen auch, dass ich es als ******* empfinde, was sie da abziehen. Außerdem noch, dass die Massnahme völlig überzogen wäre. Länger ging das Wortgefecht nicht, denn kurz darauf fuhr der Zug schon ein.

Zitat:

Irgendwo davor und hier fehlt ein Teil. Die Polizisten haben sich nicht mit den anderen 2 beschäftigt? Normalerweise läuft das so: Sie sagen nö... ich geh nach Hause, dann werden Sie eben mitgenommen zur Dienststelle, mittels einfacher körperlicher Gewalt. Einfach so jemanden auf den Boden werfen wäre ohne Widerstand ihrerseits unverhältnismäßig.


Ja, ganz genau so war es. Ich sagte nur, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will, weil ich nichts gemacht habe. Ich hatte weder Widerstand geleistet, noch wurde ich in irgend einer Form körperlich übergriffig. Ich wurde sofort zu Boden geworfen und mit Schlägen und Tritten malträtiert, wobei ich mehrere Minuten auf dem Boden fixiert war. Man muss den Polizisten zugute halten, dass sie mich in diesem Moment fälschlicherweise für einen Gewalttäter hielten, der kurz zuvor eine Auseinandersetzung in der S-Bahn gehabt haben soll. Dass ich damit rein gar nichts zu tun hatte, wussten sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht, es war ja unmittelbar nach dem Aussteigen. Die beiden anderen, um die es eigentlich ging, standen wohl nur daneben. Nur kann ich das nicht genau sagen, weil mein Kopf die ganze Zeit, zunächst beim Fixieren und dann beim Abführen nach unten gedrückt wurde.

-- Editiert von infinite jest am 02.06.2016 02:08

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#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nicht ich komme nach 2 Jahren mit dieser Sache an, sondern die Polizei
Doch! Ich halte an meiner Sichtweise fest. Sie erheben heute (= 2 Jahre später) diese schweren Vorwürfe als Reaktion auf die Erkenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird. Nun sagen Sie, dass Sie das genau so schon vor 2 Jahren in der Strafanzeige geschildert haben. Deren Schicksal ist aber ungewiss. Möglicherweise gibt es diese gar nicht (mehr). Auch so haben SIe sich 2 Jahre lang nicht dafür interessiert. Das kann man auf verschiedene Weisen deuten. Zum Beispiel so, dass Sie die Unrichtigkeit der Vorwürfe erkannt haben und sich davon wieder distanzieren wollten, diese Strohhalm jetzt aber zum Zwecke der Strafverteidigung wieder ergreifen wollen. Natürlich kann es viele weitere Motive geben, etwa Uninformiertheit, Angst oder Gleichgültigkeit. Warum Ihnen das 2 Jahre lang egal war, können nur Sie uns sagen.

Jedenfalls bin ich der Auffassung, dass Sie vor Gericht schweren Zweifeln an Ihrer Glaubwürdigkeit ausgesetzt sein werden. Sie sehen das offenbar anders. Dann können Sie nun ja auch hingehen und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes (Anwaltszwang!) klagen, ebenso die öffentliche Klageerzwingung gegen die Polizisten betreiben. Sie bekommen dann (Erfolgsfalls) auch etwaige Anwaltskosten erstattet. Nur muss man sich dann fragen, warum Sie das die letzten zwei Jahre über nicht schon getan haben.

Zitat:
ich es als ******* empfinde, was sie da abziehen. Außerdem noch, dass die Massnahme völlig überzogen wäre
Toll, ich bewundere das Gespür von Situla. Und solche Äußerungen tätigen Sie, während Sie die Vorstellung haben, dass es sich um 2 überführte Straftäter handeln würde. Da klingt aber ein bischen eine etwas eigenartige Einstellung zur Rechtsordnung durch. Diese würde ich vor Gericht nicht betonen wollen.

Zitat:
ich war in keiner Weise daran beteiligt.
Das ist egal. Relevant ist der Verdacht! Dass dieser bestand, gestehen Sie nun auf Nachfragen von Situla hin selber ein (hatten Sie wohl zunächst "vergessen"). Dort gab es eine Schlägerei oder sonstwas. Die Sicherheitsleute fischen 2 der Täter raus und wollen die Situation klären. Sie kommen (ohne berechtigtes Interesse!) hinzu, machen ein bescheurtes (!) Angebot und lassen das dann in ein Wortgefecht münden. Da drängt sich der Verdacht auf, dass Sie auch zuvor in die Angelegenheit involviert waren. Jedenfalls waren Sie ab da ein Störer und es bestand die Gefahr, dass Sie die Situation eskalieren lassen. Wenn die Sicherheitsleute DAS der Polizei gesagt haben, dann reicht schon das aus, um einen Anfangsverdacht und demnach Ermittlungsmaßnahmen gegen Sie zu begründen. Hinzu könnte Ihre Äußerung eine Beleidigung darstellen, Sie also ein ein schuldiger Straftäter gewesen sein. Auch machten Sie in diesem Moment den Eindruck einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, ein Platzverweis wäre gerechtfertigt gewesen. Ganz nebenbei hatte die S-Bahn wohl ein (berechtigtes?) Interesse an der Feststellung der Identität, da Sie deren bereits bestehenden Zahlungsansprüche unterwandern wollten, indem Sie Ihr Ticket auf nicht vertragskonforme Weise gebrauchen wollten. Das Scheitern dieser Aktion war übrigens von vornherein absehbar. Man muss sich also fragen, ob Sie dort voller Naivität hingegangen sind, oder ob Sie diese Situation von vornherein provozieren wollten. Spräche beides nicht für Sie.

Es ist jedenfalls offensichtlich, dass die Polizei berechtigt war, Ihren Ausweis zu sehen. Sie haben das verweigert und mit einem "hab nix gemacht" quittiert. Unabhängig davon, ob die nachfolgenden Maßnahmen der Polizei verhältnismäßig und im Übrigen rechtmäßig war, war völlig klar, dass weitere Maßnahmen irgendeiner Art folgen würden.

Zitat:
Ich erfuhr durch die Pressemitteilung der Bundespolizei, dass es in der S-Bahn eine Auseinandersetzung gegeben habe, an der ich beteiligt gewesen sein soll. Das war natürlich gelogen.
Zum einen ist das nicht unbedingt gelogen, denn spätestens seit Ihrem Wortgefecht waren Sie an dem Vorfall beteiligt. Zum anderen beantwortet das nicht wirklich meine Frage, inwiefern die Polizei darin Ihre Beteiligung behauptet oder wie Sie Ihre Person wiedererkannt haben. Da steht ja wohl kaum "Herr Mustermann hat gestern abend in der S-Bahn...".

Wenn man nach Polizeimeldungen zum Hagener HBF aus dem August 2014 sucht, findet man übrigens diese Mitteilung hier, die erklären kann, warum man da seites der Sicherheitsverantwortlichen besonders wachsam war.

Zitat:
Ich schließe gerade mein Studium ab.
Warum haben/hatten Sie als Student eigentlich ein Ticket2000?

Zitat:
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Dann haben Sie ebenhalt Pech gehabt und müssen sich dem ganzen alleine stellen. Denn jedenfalls für die Strafverteidigung bekommen Sie keinen vom Anwalt bezahlt. Allenfalls für die Akteneinsicht, die sich meines Erachtens durchaus lohnen könnte. Immerhin wissen Sie dann erstmal, wer der Beteiligten was genau behauptet hat oder wie der Vorwurf gegen Sie begründet ist. Interessant fände ich ja auch, was in der Zwischenzeit alles passiert ist, denn immerhin ist ungewöhnlich viel Zeit vergangen.
Mit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, einer Staatshaftungssache oder auch einfach nur einer "geschickteren" Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt hätte man natürlich schon vor langer Zeit versuchen können, dem vorzubeugen und dem Vorwurf gegen sich selber den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dafür hätte man als Student durchaus auch Prozesskostenhilfe (und damit einen Anwalt auf Staatskosten) beantragen können. Nach so langer Zeit könnte man aber die Ansicht vertreten, dass Sie willkürlich die (vermutlich ohnehin bescheidenen) Erfolgsaussichten geschmälert haben und deswegen nicht PKH-berechtigt sind. Wer weiß, ich würd es mal versuchen und wenigstens eine Erstberatung inkl. Akteneinsicht (im Wege der Beratungshilfe) rausholen wollen.

Zitat:
Ich wurde völlig ohne irgendeinen Grund misshandelt.
Muss noch bewiesen werden. Dabei werden Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach die Aussagen von mehreren Polizisten gegenüber stehen. Viel Glück!
Dabei kann nicht unter den Tisch fallen gelassen werden, dass Ihre Aktion in der Bahn ganz einfach völlig daneben war und die Polizei jedenfalls befugt war, die Feststellung Ihrer Identität (notfalls mit Zwangsmaßnahmen) durchzusetzen.


Ich würde bestenfalls (wenisgtens für die Akteneinsicht/Erstberatung) einen Anwalt hinzuziehen. Dann würde ich endlich mal in Erfahrung bringen, was aus meiner Anzeige geworden ist. Diese Frage kann Ihnen die Polizei/Staatsanwaltschaft beantworten, aber niemand hier. Und dann würde ich darüber nachdenken, ob ich von meinem Schweigerecht Gebrauch mache oder mich schriftlich äußere. Vorladungen muss man nur befolgen, wenn diese zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht gehen. Ob und was man hier aussagt, kann/sollte man meiner Meinung nach nicht entscheiden, bevor man nicht weiß, was schon alles in der Akte steht.
Ansonsten bliebe Ihnen natürlich nur die Möglichkeit, Ihre Sichtweise gründlich darzulegen, dabei die Glaubwürdigkeit nicht durch das Weglassen von belastenden Details zu verspielen und dann zu warten, ob es vor Gericht gegen Sie oder jemand anderes geht. Vor Gericht entscheidet dann ein Richter, was an diesem Tag passiert ist und wie das rechtlich zu behandeln ist. Da kann Ihnen niemand helfen, ohne Anwalt müssen (und dürfen) Sie sich dem alleine stellen.

Sollten Sie wirklich der "gefährlichen Körperverletzung" beschuldigt werden, so sollten Sie bedenken, dass dieses Deikt eine saftige Mindeststrafe hat. Mir ist allerdings unklar, wie die Polizisten den Sachverhalt dargestellt haben sollten, dass man auch nur auf die Idee eines § 224 StGB kommen könnte. Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie doch der Teilnahme an der Schlägerei in der Bahn bezeichtigt werden. Das können nur Sie in Erfahrung bringen.


-- Editiert von Rechtschreibung am 02.06.2016 03:30

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:den Polizisten nämlich sagte, dass ich ihnen meinen Ausweis nicht zeigen willSelber schuld.


Offensichtlich hast du den Knall nicht gehört. Erkläre uns doch bitte allen hier mal, warum er selbst schuld ist. :bang:

Die Art und Weise hier war durchaus unverhältnismäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von infinite jest):

Ja, ganz genau so war es. Ich sagte nur, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will, weil ich nichts gemacht habe.


Nichts ist nicht richtig. Die Jugendlichen wurden offensichtlich beim schwarz fahren erwischt. Dein Ticket hilft da gar nicht. Genau genommen wärst du wegen Betruges u. U. dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
Die geschilderte Story scheint mindestens unvollständig wenn nicht sogar frei erfunden.
Zum einen welchen Grund sollten die Sicherheitsbeamten und auch die Polizisten gehabt haben zu einer solchen grundlosen Behandlung? Immer mit dem massiven Risiko dass das Handeln entdeckt wird zB weil das Geschehen durch dritte mitels Handykamera aufgezeichnet wird und dann massive Konsequenzen drohen wie Freiheitsstrafe Verlust von Job und Pension usw.
Im übrigen wäre zweifelsfrei auch nach der Story die Prüfung des Ausweises zulässig gewesen!
Denn es gab denn der Versuch Schwarzfahrer "mit zu nehmen" ist durchaus strafrechtlich Relevant es kommen da Begünstigung/Strafvereitelung und auch Betrug in Betracht.
Interessant ist natürlich dass das Verletzungsbild auch zu der vorgeworfenen Beteiligung an einer körperlichen Auseinandersetzung passt was eben doch sehr viel wahrscheinlicher ist als ein prügelnder Beamter der sehr schnell Gefahr läuft auf Youtube und Co zu landen besonders an einem öffentlichem Ort wie diesem.
Um wirklich Hilfe zu bekommen wäre es daher wichtig entweder die wirklich richtige Geschichte zu erzählen oder die fehlenden Teile zu ergänzen.


Polizeigewalt ist durchaus vorhanden - auch grundlos. Hierbei mal paar Artikel und Videos:

http://www.sueddeutsche.de/politik/sachsen-zweites-clausnitz-video-zeigt-polizeigewalt-gegen-kind-1.2872562

http://www.taz.de/!5139117/

Das traurige dabei: du kannst nichts dagegen machen! Und auch wenn du dich dann verteidigst bist du dran.

Natürlich betrifft das nicht alle Polizisten. Viele machen auch eine solide Arbeit. Es ist aber auch eine Tatsache, dass die schwarzen Schafe aus den eigenen Reihen aber nicht aussortiert werden. Und das ist der größte Skandal.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Die Jugendlichen wurden offensichtlich beim schwarz fahren erwischt.


Genau das ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Eine Straftat sehe ich in dem versuchten "Mitnehmen" nicht, s.u.

Zitat:
ging ich da hin und bot an, die beiden mitzunehmen. Das lehnten die beiden Sicherheitsbeamten aber ab


Das geht deswegen nicht, weil die beiden zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis waren. Damit war das "schwarz fahren".
Die beiden "mitzunehmen" geht nicht rückwirkend, so wie man sich auch nicht während der Kontrolle erst einen Fahrausweis kaufen kann, um dann zu sagen "so, jetzt fahre ich nicht mehr schwarz, also was wollen Sie?".

Bewußt wahrheitswidrig zu behaupten, man habe diese von Anfang an "mitgenommen", würde in der Tat versuchten Betrug in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung darstellen.
Das hat der TE aber nicht getan, somit hat er sich auch nicht strafbar gemacht.


-- Editiert von TheSilence am 02.06.2016 11:08

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das geht deswegen nicht, weil die beiden zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis waren.


Richtig, von daher wäre es eh zu spät gewesen. Darüber hinaus könnte man -wenn dann- lt. Webseite des VRR ohnehin nur einen mitnehmen.

Fakt scheint ja in jedem Fall zu sein, dass man sich ungefragt in Dinge eingemischt hat, die einen nichts angehen und dabei noch verbal ausfallend wurde. Weiterhin hat man unberechtigerweise das Vorzeigen des Ausweises verweigert. Damit wäre eine vorläufige Festnahme und ein Verbringen zur Wache schon mal -grundsätzlich- rechtmäßig.

Nun hat man nach der ganzen Geschichte die BPol.-beamten angezeigt (wie denn? Mündlich bei der Landespolizei in ... Berlin? Hagen? ... oder wie oder wo?) Warum hat man sich in der Folge nicht mehr für diese Anzeige interessiert, wenn 2 Jahre lang überhaupt keine Reaktion erfolgte?

Aber unabhängig davon, wie die Antworten auf diese Fragen lauten und auch unabhängig davon, was nun wirklich war oder nicht war, oder was an der Story fehlt oder nicht fehlt:

Sollte hier tatsächlich Anklage(!) wegen gefährtlicher Körperverletzung erhoben und diese vom Gericht zugelassen (also das Hauptverfahren eröffnet) werden, kann es hier nur einen Weg geben: Den zum Anwalt. "Leisten können" hin oder her. Da muß man halt die Eltern anpumpen, mit den RA eine Ratenzahlung vereinbaren oder was auch immer.

Denn wenn die Anklage zugelassen wird, hat man in einem Fall wie diesem auch zu 99% eine Verurteilung "im Sack", wenn man nicht professionell verteidigt wird. Und bei gef. KV sprechen wir da von einer Freiheitsstrafe von min. 6 Monaten (also ab da aufwärts) und -erfahrungsgemäß- in der Folge sehr(!!) erheblichen zivilrechtlichen Forderungen des Bundes (als Dienstherr der Beamten) für Behandlungskosten und ggf. Gehaltsfortzahlung (falls die Beamten krankgeschrieben waren). Da kommen sehr leicht hohe 4stellige oder auch 5stellige Beträge zusammen. In einem Fall wie diesem an einer professionellen Verteidigung zu sparen heißt in jedem(!!) Fall am falschen Ende zu sparen. Und ich bin jemand (das kann jeder bezeugen, der schon länger hier im Forum unterwegs ist) der eher selten zum Anwalt rät, da man viel auch ohne Anwalt (und den damit verbundenen Kosten) erledigen kann. Nur ein Fall wie dieser ist dafür absolut ungeeignet.





-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.06.2016 13:33

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Um wirklich Hilfe zu bekommen wäre es daher wichtig entweder die wirklich richtige Geschichte zu erzählen oder die fehlenden Teile zu ergänzen.


Dies war die richtige Geschichte. Die Geschichte der Polizisten ist frei erfunden. Auch die Pressemitteilung war frei erfunden. Ich schildere hier die Wahrheit. Zudem empfinde ich es als nachträgliche Demütigung, solche Unterstellungen lesen zu müssen.

Meine Geschichte stimmt. Es war genauso, wie ich es geschildert habe. UND: Ich habe keinerlei Gewalt gezeigt. Weder war ich in irgendeiner Weise an der Auseinandersetzung beteiligt, noch wurde ich auch den Polizisten gegenüber übergriffig. Ich sagte, dass ich nichts gemacht habe und wurde sofort zu Boden geworfen. Daraufhin wurde ich mehrere Male geschlagen und getreten und massiv misshandelt.

Selbst wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es berechtigt war, meine Personalien zu überprüfen. Es war nicht gerechtfertigt, gegen einen nicht aggressiven Unbeteiligten mit dieser massiven Gewalt vorzugehen. Im Nachhinein wurde dies damit gerechtfertigt, dass ich selbst gegenüber den Polizisten übergriffig wurde. Aber das ist gelogen. Ich vermute, dass dies nur behauptet wurde, um das unverhältnismäßige und gewalttätige Vorgehen der Polizisten zu rechtfertigen.

Zitat:
Doch! Ich halte an meiner Sichtweise fest. Sie erheben heute (= 2 Jahre später) diese schweren Vorwürfe als Reaktion auf die Erkenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird. Nun sagen Sie, dass Sie das genau so schon vor 2 Jahren in der Strafanzeige geschildert haben. Deren Schicksal ist aber ungewiss. Möglicherweise gibt es diese gar nicht (mehr). Auch so haben SIe sich 2 Jahre lang nicht dafür interessiert. Das kann man auf verschiedene Weisen deuten. Zum Beispiel so, dass Sie die Unrichtigkeit der Vorwürfe erkannt haben und sich davon wieder distanzieren wollten, diese Strohhalm jetzt aber zum Zwecke der Strafverteidigung wieder ergreifen wollen. Natürlich kann es viele weitere Motive geben, etwa Uninformiertheit, Angst oder Gleichgültigkeit. Warum Ihnen das 2 Jahre lang egal war, können nur Sie uns sagen.


Ich war bei einer Anwältin, der auf solche Rechtsgebiete spezialisiert ist, um Schmerzensgeld einzuklagen und die Anzeige gegen die beteiligten Polizisten voranzutreiben. Da wurde mir aber keine große Hoffnung gemacht. Zum einen sagte mir die Anwältin, dass ich die Anwaltskosten selbst tragen müsse. Zum anderen meinte sie, dass nur geringe Chancen bestünden, dass die Polizisten auch verurteilt werden würden. Also liess ich die Sache auf sich beruhen, weil ich mir den Anwalt nicht leisten kann und mir nicht vorstellen konnte, dass ich als Opfer von massiver Polizeigewalt auch noch strafrechtlich verfolgt werden würde.

Die Videoaufnahmen vom Bahnhof, die meine Version auch belegen und auf denen zu sehen ist, dass ich mit angelegten Armen und ohne eine Form von Aggression zu zeigen vor den Polizisten stehe, sind noch nicht aufgetaucht. Ich vermute, dass sie unterschlagen wurden, weil sie die Polizisten auch belasten.

Zitat:

Warum haben/hatten Sie als Student eigentlich ein Ticket2000?


Weil ich in Berlin lebe und mir von meinen Eltern das Ticket 2000 ausgeliehen habe.

Zitat:
Im übrigen wäre zweifelsfrei auch nach der Story die Prüfung des Ausweises zulässig gewesen!


Ja. Allerdings war es nicht zulässig, mich ohne jeden Grund auf den Boden zu werfen, mir die Rippen zu brechen und auf mich einzuschlagen und einzutreten.

Ich habe keine Aggressionen gezeigt, war an der Auseinandersetzung in der S-Bahn nicht beteiligt und bin auch nicht aggressiv gegenüber den Polizisten gewesen. Die Polizisten haben sich eine Geschichte ausgedacht, um ihr Vorgehen im Nachhinein zu rechtfertigen.


-- Editiert von infinite jest am 02.06.2016 14:54

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#14
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von infinite jest):

6. Nochmal; Ich sagte, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will. Daraufhin wurde ich aber sofort zu Boden geworfen. Von meiner Seite aus erfolgte nicht die kleinste Widerstandshandlung. Mir zu sagen, dass ich selber schuld sei, empfinde ich als frech. Denn das rechtfertigt nicht die massive Gewalt, die mir widerfuhr.


Er hat aber RECHT. Sie sind selbst schuld!

Lesen Sie selber:

https://dejure.org/gesetze/PolG/26.html

Sie haben alleine durch die Weigerung den Ausweis zu zeigen gezeigt, dass Sie eine Gefahr für die Menschheit sein könnten. Obwohl die Polizei das Recht hatte Ihre Identität festzustellen, haben Sie dies bewusst verweigert. Und behaupten Sie jetzt bitte nicht Sie hätten das nicht gewusst, den in unseren Land heisst es "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", was im Umkehrschluss auch heisst, dass der Staat verlangt, dass wir jedes einzelne Gesetz kennen müssen und somit auch Sie!

Wer Gesetze oder Richtlinien bewusst nach seinen eigenen Willen verweigert oder bricht, der ist eine Gefahr für andere Menschen. Die Polizisten sind demnach wohl davon ausgegangen, dass Sie zu allem fähig sein können, wenn Sie schon versuchen der Polizei Ihr RECHT zu STEHLEN Ihre Identität festzustellen.

Also bitte Cool bleiben und mal einen Tee trinken um mal runterzukommen plz......

-- Editiert von Fidshi am 02.06.2016 15:48

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Wer Gesetze oder Richtlinien bewusst nach seinen eigenen Willen verweigert oder bricht, der ist eine Gefahr für andere Menschen. Die Polizisten sind demnach wohl davon ausgegangen, dass Sie zu allem fähig sein können, wenn Sie schon versuchen der Polizei Ihr RECHT zu STEHLEN Ihre Identität festzustellen.


Das ist nun natürlich Unsinn. Die Verweigerung der Personalien begründet weder "eine Gefahr für andere Menschen" noch rechtfertigt sie die geschilderten körperlichen Übergriffe (immer vorausgesetzt die Schilderung stimmt so).

Gerechtfertigt wäre gewesen: Festnahme zur ID-Feststellung und verbringen zur Wache. Nur wenn(!) dagegen Widerstand geleistet wird, ist körperlicher Zwang erlaubt, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muß.

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#16
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Wer Gesetze oder Richtlinien bewusst nach seinen eigenen Willen verweigert oder bricht, der ist eine Gefahr für andere Menschen. Die Polizisten sind demnach wohl davon ausgegangen, dass Sie zu allem fähig sein können, wenn Sie schon versuchen der Polizei Ihr RECHT zu STEHLEN Ihre Identität festzustellen.


Nun gut. Gehen wir mal davon aus, dass ich mich diesbezüglich gesetzeswidrig verhalten habe. Aber rechtfertigt das dann die massive Gewalt gegen mich? Es wäre mir neu, dass die Polizei einen sich nicht aggressiv verhaltenden Menschen nur aufgrund einer Äußerung massiv misshandeln darf. Zwischen dem Ansprechen von den Polizisten und dem Übergriff vergingen vielleicht 30 Sekunden, in denen ich keinerlei Aggressivität gezeigt habe. Ich sagte nur einen Satz und wurde sofort zu Boden geworfen. Dass ich mich in diesem Moment, in dem ich völlig perplex war, geirrt habe, sehe ich ja ein. Aber die darauffolgende Gewaltorgie ohne jeden Anlass ist doch die eigentliche Straftat.

Und wenn die Polizisten nicht gewusst haben, dass sie ihre Befugnisse weit überschreiten, gilt wohl auch hier: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Wer derart ohne jede Verhältnismäßigkeit gewalttätig vorgeht, hat im Polizeidienst rein gar nichts verloren.

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#17
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Aber rechtfertigt das dann die massive Gewalt gegen mich?


Nein. Dein Problem ist nur, daß dir das nichts hilft, wenn dein Wort gegen das mehrerer Polizisten steht.
Wenn du keine Zeugen hast, sondern nur ein mutmaßliches Beweismittel, das mutmaßlich vernichtet wurde, dann nützt dir das halt alles nichts, egal ob dieses Beweismittel nun je existiert hat oder nicht.
Selbst wenn du nachweisen könntest, daß es ein Überwachungsband gab, das von "irgendwem" gelöscht wurde, entlastet das dich genau gar nicht.
Das ist sehr ärgerlich, aber leider nicht zu verhindern. Was wäre auch die Alternative? Daß man dem einen mutmaßlichen Opfer immer glaubt und den mehreren Polizisten nie?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn schon eine Fachanwältin zum Schluß kommt, dass die Sache aussichtslos ist.... Normalerweise leben die von solchen Sachen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#19
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Wenn schon eine Fachanwältin zum Schluß kommt, dass die Sache aussichtslos ist.... Normalerweise leben die von solchen Sachen


Nein, ganz so war es nicht. Die Anwältin, bei der ich war, führt erstmal eine kostenlose Erstberatung durch. Danach hat sie sich auch bereit erklärt, meinen Fall zu übernehmen. Sie meinte auch, dass das, was mir damals dort widerfuhr, ein unglaubliches Verhalten der Polizisten war. Leider erfuhr ich aber auch, dass nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Fälle von Polizeigewalt überhaupt zur Anklage gebracht wird und ich alle anfallenden Kosten für die Zivilklage auf Schmerzensgeld und den Strafprozess von mir getragen werden müssen. Da ich dieses Risiko zu hoch war, einen Anwalt und Prozesskosten zahlen zu müssen, ohne dass die Prügelpolizisten vom Dienst suspendiert oder überhaupt angeklagt werden, liess ich die Sache auf sich beruhen.

Hinzu kommt, dass ich mich als Gewaltopfer sehe. Ich kann es nur nochmal wiederholen: Meine Geschichte der Story ist wahr, ich wurde auf das Übelste ohne jeden Grund misshandelt. In meiner Naivität dachte ich mir natürlich, dass die Bundespolizisten aus Hagen nicht auch noch so dreist sein können, ihr Prügelopfer auch noch strafrechtlich zu verfolgen. Da habe ich mich wohl geirrt. Gleichzeitig fühle ich mich ohnmächtig. Ich war ihnen damals schon ausgeliefert und bin jetzt einer Justiz ausgeliefert, die auch noch mich als Opfer verfolgt.

Polizeigewalt ist in Deutschland übrigens ein großes Problem. Das liegt vor allem daran, dass es für solche Fälle keine externe, unabhängige Stelle gibt und die Polizisten gegen ihre Kollegen ermitteln müssen. So passiert es aufgrund des Korpsgeist innerhalb der Polizei gar nicht mal selten, dass Beweise unterschlagen oder verfälscht werden. Von Polizisten wird nach gewalttätigen Übergriffen fast immer eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gestellt. Dies dient vor allem dazu, sich gegen Gegenanzeigen abzusichern und führt dazu, dass die Opfer meist auch noch strafrechtlich verfolgt werden, während das Verfahren gegen die Täter meist eingestellt wird. So widerfuhr es mir aber auch bereits vielen anderen, die Opfer von Polizeigewalt wurden.

http://www.taz.de/!5273271/

http://www.welt.de/regionales/nrw/article155867936/Polizist-wegen-Pruegelattacke-auf-der-Anklagebank.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeigewalt-vor-gericht-dreistuendige-tortur-1.2031207

Was aber noch hinzukommt: Die Vorwürfe in der Anzeige der Polizisten gegen mich sind frei erfunden. Aber was ist, wenn das Video oder die Zeugen doch noch auftauchen? Dadurch könnte ich beweisen, dass die Polizisten gelogen haben und ihre Anzeige auf falschen Anschuldigungen beruht. Das wäre ja auch strafrechtlich relevant für die Polizisten und sie müssten auch dafür belangt werden. Ich wünsche mir, dass diese Polizisten nie wieder ihren Job ausüben durfen. Denn beim Polizeiberuf handelt es sich um einen verantwortungsvollen Beruf, der hohe emotionale und soziale Kompetenzen erfordert. Solche Menschen haben in diesem Job rein gar nichts verloren.

-- Editiert von infinite jest am 02.06.2016 23:19

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#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Fakt scheint ja in jedem Fall zu sein, dass man sich ungefragt in Dinge eingemischt hat, die einen nichts angehen und dabei noch verbal ausfallend wurde. Weiterhin hat man unberechtigerweise das Vorzeigen des Ausweises verweigert. Damit wäre eine vorläufige Festnahme und ein Verbringen zur Wache schon mal -grundsätzlich- rechtmäßig.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.06.2016 13:33


Interessant, was manche hier schreiben...Die Rechtslage interessiert aber offensichtlich keinem:

https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht

Würde sich keiner in Dinge einmischen, die keinem was angeht, wären Videos (siehe meinen vorherigen Post) auch nicht vorhanden. Das nennt man Zivilcourage, die offensichtlich in Deutschland leider fehlt.

Weiter darf man durchaus das Vorzeigen des Ausweises verweigern. Dass die Polizei dann rigoros dann jemanden aus dem Verkehr zieht ist unverhältnismässig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Fidshi):
Zitat (von infinite jest):
6. Nochmal; Ich sagte, dass ich meinen Ausweis nicht zeigen will. Daraufhin wurde ich aber sofort zu Boden geworfen. Von meiner Seite aus erfolgte nicht die kleinste Widerstandshandlung. Mir zu sagen, dass ich selber schuld sei, empfinde ich als frech. Denn das rechtfertigt nicht die massive Gewalt, die mir widerfuhr.
Er hat aber RECHT. Sie sind selbst schuld!
Lesen Sie selber:
https://dejure.org/gesetze/PolG/26.html
Sie haben alleine durch die Weigerung den Ausweis zu zeigen gezeigt, dass Sie eine Gefahr für die Menschheit sein könnten. Obwohl die Polizei das Recht hatte Ihre Identität festzustellen, haben Sie dies bewusst verweigert. Und behaupten Sie jetzt bitte nicht Sie hätten das nicht gewusst, den in unseren Land heisst es "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", was im Umkehrschluss auch heisst, dass der Staat verlangt, dass wir jedes einzelne Gesetz kennen müssen und somit auch Sie!
Wer Gesetze oder Richtlinien bewusst nach seinen eigenen Willen verweigert oder bricht, der ist eine Gefahr für andere Menschen. Die Polizisten sind demnach wohl davon ausgegangen, dass Sie zu allem fähig sein können, wenn Sie schon versuchen der Polizei Ihr RECHT zu STEHLEN Ihre Identität festzustellen.
Also bitte Cool bleiben und mal einen Tee trinken um mal runterzukommen plz......
-- Editiert von Fidshi am 02.06.2016 15:48


Jemanden dafür zu Boden werfen ist aber nicht verhältnismässig. Zur Wache nehmen dagegen schon.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Fakt scheint ja in jedem Fall zu sein, dass man sich ungefragt in Dinge eingemischt hat, die einen nichts angehen und dabei noch verbal ausfallend wurde. Weiterhin hat man unberechtigerweise das Vorzeigen des Ausweises verweigert. Damit wäre eine vorläufige Festnahme und ein Verbringen zur Wache schon mal -grundsätzlich- rechtmäßig.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.06.2016 13:33
Interessant, was manche hier schreiben...Die Rechtslage interessiert aber offensichtlich keinem:
https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht
Würde sich keiner in Dinge einmischen, die keinem was angeht, wären Videos (siehe meinen vorherigen Post) auch nicht vorhanden. Das nennt man Zivilcourage, die offensichtlich in Deutschland leider fehlt.
Weiter darf man durchaus das Vorzeigen des Ausweises verweigern. Dass die Polizei dann rigoros dann jemanden aus dem Verkehr zieht ist unverhältnismässig. Die Polzei kann aber die Person zur Wache mitnehmen und die Personalien prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):

Polizeigewalt ist in Deutschland übrigens ein großes Problem. Das liegt vor allem daran, dass es für solche Fälle keine externe, unabhängige Stelle gibt und die Polizisten gegen ihre Kollegen ermitteln müssen. So passiert es aufgrund des Korpsgeist innerhalb der Polizei gar nicht mal selten, dass Beweise unterschlagen oder verfälscht werden. Von Polizisten wird nach gewalttätigen Übergriffen fast immer eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gestellt. Dies dient vor allem dazu, sich gegen Gegenanzeigen abzusichern und führt dazu, dass die Opfer meist auch noch strafrechtlich verfolgt werden, während das Verfahren gegen die Täter meist eingestellt wird. So widerfuhr es mir aber auch bereits vielen anderen, die Opfer von Polizeigewalt wurden.
http://www.taz.de/!5273271/
http://www.welt.de/regionales/nrw/article155867936/Polizist-wegen-Pruegelattacke-auf-der-Anklagebank.html
http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeigewalt-vor-gericht-dreistuendige-tortur-1.2031207
Was aber noch hinzukommt: Die Vorwürfe in der Anzeige der Polizisten gegen mich sind frei erfunden. Aber was ist, wenn das Video oder die Zeugen doch noch auftauchen? Dadurch könnte ich beweisen, dass die Polizisten gelogen haben und ihre Anzeige auf falschen Anschuldigungen beruht. Das wäre ja auch strafrechtlich relevant für die Polizisten und sie müssten auch dafür belangt werden. Ich wünsche mir, dass diese Polizisten nie wieder ihren Job ausüben durfen. Denn beim Polizeiberuf handelt es sich um einen verantwortungsvollen Beruf, der hohe emotionale und soziale Kompetenzen erfordert. Solche Menschen haben in diesem Job rein gar nichts verloren.
-- Editiert von infinite jest am 02.06.2016 23:19


Ich habe das ja bereits gepostet...Wiederholungen sind da unnötig.

Das Video wird dir unter Umständen auch nicht viel bringen, da ggf. die Story davor fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Btw.: Kann sich noch jemand an den Ausländer erinnern, der von der Polizei gefesselt in der Zelle gelassen wurde und dieser angeblich sich selbst abgefackelt hat?

Dazu kam auch nichts mehr...

Das schockierende ist ja, dass nicht nur die Polizei das Problem ist, sondern auch die Staatsanwaltschaft und die Richter. Wären die wirklich neutral und objektiv, wäre der Beruf nicht ausschlaggebend...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
und dieser angeblich sich selbst abgefackelt hat?
Dazu kam auch nichts mehr


Auch wenn ganz eindeutig ist, daß eine Straftat vorliegt, heißt das nicht, daß immer der Täter ermittelbar ist. Wenn alle mutmaßlichen Täter und Zeugen sich gegenseitig decken, dann kommt da halt (leider) nichts bei rum.
Was wäre auch die Alternative? Alle potentiellen Täter verknacken? Folter?

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#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das nennt man Zivilcourage, die offensichtlich in Deutschland leider fehlt.


Sich in eine rechtmäßige völlig normal verlaufende Maßnahme von Polizei und/oder Bahnsicherheit verbalagressiv einzumischen nennt sich Zivilcourage?? Vielleicht nennt man das in gewaltbereiten linksautonomen Kreisen so ... das mag wohl sein.

Zitat:
Weiter darf man durchaus das Vorzeigen des Ausweises verweigern.


So? Selbst auf Ihrer verlinkten, tendenziös aufgezogenen Seite steht -richtigerweise- das Gegenteil. Man ist zur Angabe der Personalien verpflichtet. Das geschieht iaR. durch Vorzeigen eines amtlichen Ausweises. Verweigert man die Personalienangabe ist es eine OWI nach § 111 OWiG .

Zitat:
Dass die Polizei dann rigoros dann jemanden aus dem Verkehr zieht ist unverhältnismässig. Die Polzei kann aber die Person zur Wache mitnehmen und die Personalien prüfen.


Und? Das (Fettgedruckte) ist doch exact das, was ich geschrieben hatte... !?!

Zitat:
Wiederholungen sind unnötig


Warum posten Sie Ihren Beitrag von 09.43 Uhr dann im selben Wortlaut nochmals um 09:47 Uhr ? :devil:

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
infinite jest
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Sich in eine rechtmäßige völlig normal verlaufende Maßnahme von Polizei und/oder Bahnsicherheit verbalagressiv einzumischen nennt sich Zivilcourage?? Vielleicht nennt man das in gewaltbereiten linksautonomen Kreisen so.


Hier muss ich widersprechen. Ich bin keinesfalls linksautonom, sondern eher linksliberal und in keiner Weise gewaltbereit. Dennoch ist es gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte notwendig, sich nicht blind Autoritäten zu fügen und Dinge auch zu hinterfragen. Zivilcourage ist es, als Bürger auch einzuschreiten, wenn man sieht, dass Polizeieinsätze aus dem Ruder laufen, rassistische Personenkontrollen durchgeführt werden und Beamte ihre Befugnisse weit überschreiten. Polizisten sind auch nur Menschen in Uniform - manchmal auch sehr schlechte. Das Problem mit der deutschen Polizei ist, dass dieser Beruf sehr viele Schläger und Menschen mit für diesen Beruf ungünstigen Persönlichkeitseigenschaften anzieht, die mit ihrer Macht nicht umgehen können. Das mag sicherlich nicht für alle Polizisten gelten, prägt aber die Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit. Insofern muss es doch auch im Interesse der Polizei sein, die ja um Nachwuchs kämpft, gegen solche Tendenzen anzugehen. Wenn aber Bundespolizisten in Hannover Flüchtlinge und Obdachlose misshandeln, quälen und damit per Whatsapp prahlen, darf man sie durchaus als rassistische Menschenfeinde bezeichnen. Aber wie kann es dann sein, dass die Täter für solche unfassbaren Taten freigesprochen werden und ihren Beruf weiter ausüben dürfen? Wenn sich Polizisten alles erlauben dürfen, zieht dieser Beruf genau die Menschen an, die in diesem gar nichts verloren haben.

Und was ist jetzt gegen eine völlig unabhängige Stelle einzuwenden, die Ermittlungsverfahren gegen im Amt straffällig gewordene Polizisten übernimmt. Wieso sträuben sich so viele Bundesländer gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Warum gibt es keine Bodycam für Polizeiuniformen und warum gehen die Staatsanwaltschaften so selten gegen Polizisten vor und dagegen gegen ihre Opfer?

Zitat:

Dass die Polizei dann rigoros dann jemanden aus dem Verkehr zieht ist unverhältnismässig. Die Polzei kann aber die Person zur Wache mitnehmen und die Personalien prüfen.


Schön, immerhin darin sind wir uns ja einig. Mir wurde hier ja schon desöfteren unterstellt, dass ich lügen würde. Aber nur mal angenommen, dass die Wahrheit sage: dann war es also unverhältnismäßig, mich ohne dass von mir eine aggressive Geste ausging, gewaltsam gegen mich vorzugehen.

Zwischen dem Aussteigen aus dem Zug und dem zu Boden werfen verging nicht mal eine Minute. Ich sagte nur, dass ich nichts gemacht habe und wurde noch vor dem Beenden dieses Satzes zu Boden geworfen. Man kniete sich auf mich. Anstatt mich aber einfach abzuführen musste ich minutenlang so verharren. Ich bekam Todesangst, weil ich das Gefühl hatte, zu ersticken. Während ich auf dem Boden lag, wurde minutenlang auf mich eingeschlagen und eingetreten, mir mehrere Rippen gebrochen und Prellungen zugefügt. Dabei war ich völlig bewegungsunfähig und konnte mich gar nicht wehren. Die ganze Zeit ging von mir nicht die geringste Aggression aus. Selbst als ich abgeführt wurde, bekam ich immer wieder von hinten Schläge in den Rücken. Beim Abführen selbst wurde ich fast ohnmächtig, weil mein Kopf so weit nach unten gedrückt wurde, dass ich kaum Laufen konnte. Als ich dann einmal zusammenbrach, wurde ich mit Schlägen in den Rücken wieder aufgerichtet. In der Wache wurde mir die Handschellen, die viel zu fest saßen, angelassen. Ich durfte niemanden anrufen, mir wurde gedroht. War das etwa verhältnismäßig oder rechtens? Warum musste ich mich auch noch nackt vor den Bullen ausziehen, obwohl zu dem Zeitpunkt längst klar war, dass ich überhaupt nichts gemacht hatte und ganz bestimmt keine "gefährlichen Gegenstände" bei mir habe?

Diese Ohnmacht wird dann unerträglich, wenn ich als Opfer auch noch angezeigt und strafrechtlich verfolgt werde. Mir war ja lange Zeit nicht klar, was mir überhaupt vorgeworfen wird. Jetzt erst sehe ich diese Anzeige - und die Vorwürfe gegen mich sind frei erfunden. Ich soll um mich geschlagen haben: das ist nicht wahr. Ich soll getreten haben. Das stimmt verdammtnochmal nicht. Ich habe mit angelegten Armen vor den Polizisten gestanden, normal mit ihnen geredet und wurde dann plötzlich zusammengeschlagen. So war es und nicht anders. Auch die Pressemitteilung war frei erfunden.

Übrigens schien es mir hinterher auch so, dass die Polizisten sehr wohl realisiert hatten, dass sie in unverhältnismäßiger Weise über die Stränge geschlagen hatten. Der Bulle, der mich zuerst zu Boden warf, war auf einmal ******freundlich zu mir. Als ich dann aber von ihm verlangte, dass er mir seinen Namen nennt, hat er dies verweigert. Dabei wäre er dazu verpflichtet gewesen.



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#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Hier muss ich widersprechen. Ich bin keinesfalls linksautonom, sondern eher linksliberal und in keiner Weise gewaltbereit.


Sie habe ich doch auch gar nicht gemeint. Es ging darum, dass asd1971 meinte es sei "Zivilcourage" irgendwelche normal verlaufenden "Amts"handlungen, mit denen man überhaupt nichts zu tun hat, zu "stören". Ihre Intention, jemanden auf ihr Ticket mitzunehmen, war ja nett gemeint (hab ich auch schon getan) nur mit 2 Fehlern behaftet:

a) war es schon zu spät
b) -was der weitaus größere Fehler war-: Wenn die Kontrolettis (jetzt mal abgesehen davon, dass es hier gar nicht um Schwarzfahrer ging) sich nicht empfänglich für diese Nettigkeit zeigen, dann hat man Pech gehabt und trollt sich einfach, anstatt ausfallend zu werden.

Zitat:
Zivilcourage ist es, als Bürger auch einzuschreiten, wenn man sieht, dass Polizeieinsätze aus dem Ruder laufen, rassistische Personenkontrollen durchgeführt werden und Beamte ihre Befugnisse weit überschreiten. Polizisten sind auch nur Menschen in Uniform - manchmal auch sehr schlechte.usw. usw.


Ja, ist insoweit geschenkt und (mir) auch bestens bekannt. Aber ... nichts von alledem fand doch hier statt, bevor Sie sich eingemischt haben. Es gab hier doch wohl eine völlig normale vorl. Festnahme von 2 Personen (ihrer Ansicht nach Schwarzfahrer - in Wirklichkeit Schläger) durch die Bahnsicherheit und man wartete mehr oder weniger einträchtig auf das Eintreffen der Polizei. Und da muß entgegen Ihrer Ansicht derjenige, der die Maßnahme durchführt eben nicht jedem X-beliebigen Bürger Rede und Antwort stehen (Stichwort: HInterfragen) was da gerade passiert oder auf rechtlich zweifelhafte Angebote eingehen. Die Kontrolettis hätten sich im Übrigen strafbar gemacht, wenn sie nach Feststellung einer Schwarzfahrt und -spätestens- nachdem die Polizei bereits angefordert ist, den Schwarzfahrern dann plötzlich noch gestattet, auf ein fremdes Ticket mitzufahren. Und schon gar nicht müssen die sich von Ihnen "blöd kommen" lassen, wenn es nicht so läuft, wie Sie sich vorgestellt haben.

Zitat:
Wenn aber Bundespolizisten in Hannover Flüchtlinge und Obdachlose misshandeln, quälen und damit per Whatsapp prahlen


Von den ursprünglich 5 Beschuldigten wurde 1 angeklagt. Und zwar wegen eines ganz anderen Sachverhalts. Man ist sich weitgehend einig darüber, dass der überwiegende Teil der Whats App Storys aus (makabrer) Geltungssucht unter Kollegen schlicht erfunden war (was auch nicht unglaubwürdig ist, da solche Mechanismen in solchen "Männerbunden" sehr schnell greifen, z.B. auch in der Armee, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Was glauben Sie wieviel Soldaten damit prahlen in AFG soundsoviel Taliban die Eier weggeschossen zu haben... In Wirklichkeit haben Sie 95% ihrer Zeit im Camp Kartoffeln geschält).

Was wirklich die Wahrheit ist, wissen weder Sie noch ich. Natürlich gibt es "Polizeigewalt" - das bestreitet niemand hier. Darum geht es hier doch aber gar nicht. Die beiden Typen denen Sie "zur Hilfe kommen" wollten, wurden doch wohl weder gefoltert, gequält oder mißhandelt, oder?

Zitat:
Zwischen dem Aussteigen aus dem Zug und dem zu Boden werfen verging nicht mal eine Minute. Ich sagte nur, dass ich nichts gemacht habe...


...bis auf die Weigerung sich auszuweisen. Aber davon abgesehen habe -alleine ich- glaube ich schon 3mal gesagt. dass das Verhalten Ihnen gegenüber nicht in Ordnung, bzw. eine Straftat war. Ich kann es auch gerne noch ein 4. Mal sagen. :) Darüber müssen wir uns doch gar nicht unterhalten. Nur habe ich bei Ihnen das Gefühl, dass Sie den Ernst Ihrer Lage nicht erkennen, sondern irgendwie darauf hoffen, dass am Ende schon noch ein "gerechter Engel" vom Himmel schwebt, der die ganzen Ungerechtigkeiten aufdecken wird. Und das wird -aller Erfahrung nach- nicht passieren.

Statt um die "Schwarfahrer und sonstigen Geknechteten dieser Welt" sollten Sie sich zunächst mal darum kümmern, dass Ihnen ihr eigener Hintern nicht aufgerissen wird. Und das wird passieren, wenn Sie sich nicht realtiv schnell einen engagierten Verteidiger suchen, der keine "Angst" vor der Polizei hat. Ich weiß nicht, was Sie studieren, aber ein Eintrag im Führungszeugnis (oder auch nur im Zentralregister) macht sich in den meisten Bereichen nicht so gut. Und wie bereits gesagt: Wenn Ihnen gefährliche Körperveletzung vorgeworfen wird, droht eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Die steht immerhin 10 Jahre lang im Zentralregister.

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ausschreitungen der Polizei gibt es häufiger als man denkt. Und ebenso häufig werden diese Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Wir haben es selber erlebt in der nahen Verwandtschaft. Ohne standfeste makellose Zeugen bekommt man da kein Bein auf dem Boden, für mich steht in dieser Beziehung fest "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", sry für die Polizisten, die korrekt ihren Dienst versehen, aber die, die es nicht tun, werden geschützt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Zitat:und dieser angeblich sich selbst abgefackelt hat?
Dazu kam auch nichts mehr
Auch wenn ganz eindeutig ist, daß eine Straftat vorliegt, heißt das nicht, daß immer der Täter ermittelbar ist. Wenn alle mutmaßlichen Täter und Zeugen sich gegenseitig decken, dann kommt da halt (leider) nichts bei rum.
Was wäre auch die Alternative? Alle potentiellen Täter verknacken? Folter?


Da dies eine Strafvereitelung von allen verursacht wird, wäre wohl das Verknacken die beste Lösung. Es kann ja nicht sein, dass jemand stirbt, und die Täter (hier die komplette Dienst) sich dann die Hände reibt...

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