Opfer einer leichten Körperverletzung

1. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nin Alba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Opfer einer leichten Körperverletzung

Schönen guten Tag,

ich hoffe einige experten hier ;) können mir vielleicht bei meinem folgenden Problem helfen:

Letztes Wochenende wurde ich kurz bevor ich mich auf den heimweg einer geburtstagfeier einer guten freundin machen wollte von einem "freund" angegriffen .

Am selben abend hatten wir beide schon etwas intus. die tatsache das ich mit seiner freundin nicht wirklich gut klar komme und noch am selben abend ein bemerkung wie : "sieht sch****e aus" zu ihrem neuen tatoo machte, lies das fass wohl überlaufen.

so kam es dann das er mich 2 mal ins gesicht schlug und mich zu boden warf (durch einen außenbandriss am linken fuss nicht wirklich schwer =/ ) und seine freundin und er mich noch jeweils 1-2 traten.

dies ereignete sich in unmittelbarer nähe der feier (5 meter weiter) jedoch bekam dies keiner mit. die tat jedoch wird nicht abgestritten.

verletzung trug ich keine schweren davon: ein blaues auge, nasenbluten und eine beule am kopf.

Nun stellt sich mir die frage, die ich eigentlich an sie stellen wollte:

a.) lohnt sich eine anzeige, da wie ich finde ich zwar selber schuld trage, aber doch von einem freund der nun keiner mehr ist mir nicht sowas gefallen lassen will

b.)erreicht man mit einer anzeige eigentlich irgendetwas oder wird es als freundschaftsdelikt o.a. fallengelassen ?

c.) komm ich damit überhaupt durch ? immerhin bin ich alleine und sie waren zu 2., könnten sie so nicht etwas anders drehen etc.

Ich bin mir echt unschlüssig und hoffe das mir hier einige mit juristischer/empirischer hilfe einen tipp geben können.

Mit freundlichen grüßen Nin

-- Editiert von Nin Alba am 01.05.2006 20:07:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

da sie zu zweit waren, ist es eine gefährliche Körperverletzung: Mindeststrafe 6 Monate Haft. Vermutlich würde das Verfahren also nicht eingestellt. Sie können aber eine Anzeige auch nicht zurückziehen. Jetzt sind Sie sauer, aber werden Sie in 6 oder 12 Monaten, wenn das mal verhandelt wird, immer noch sauer sein? Zurück können Sie dann aber nicht mehr.
Ach ja: Ein ärztliches Attest ist immer gut in solchen Fällen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
a.) lohnt


Genugtuung? Schmerzensgeld?

quote:
b.)als freundschaftsdelikt o.a. fallengelassen ?


Nein!

quote:
c.) komm ich damit überhaupt durch ? immerhin bin ich alleine und sie waren zu 2


Wieder so ein Volksmythos! Wenn `Aussage gegen Aussage´ stehe, könne man angeblich nichts machen, müsse das Gericht den Angeklagten angeblich freisprechen.

Träfe diese Aussage zu, müßten sehr viele Angeklagte freigesprochen werden, denn oft ist die Zeugenaussage das einzig brauchbare Beweismittel.

Das Gericht entscheidet in freier Beweiswürdigung. Wenn die Zeugenaussage des Opfers schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft ist, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dafür, daß der/die Täter auch verurteilt wird.

Ein ärztliches Attest haben Sie einzuholen.




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nin Alba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bereits genannten antworten.

@ mümmel : Da stellt scih mir wiederrum die frage die
thosim so treffend formuliert : genugtuung/schmerzensgeld

In erster linie geht es mir um genugtuung und das ich finde jede reaktion auch eine gegnreaktion mit sich ziehen sollte und ich es einfach nicht fair fände das ganze so ausgehen zu lassen =/

und wenn es sich nicht zurückziehen lässt, wär das dann vertretbar ?
was ich meine ist das die beiden 17 und 18 jahre alt sind. geht man da wirklich von so einem hohen strafmass aus ?

eine strafe in form von einer recht hohen anzahl sozialstunden oder sowas in der art würde mir zusagen, ich denk mal da wirkt doch kein erwachsenen strafrecht ?

ein ärztliches attest hab ich, doch ist da lediglich die rede von einer "kopfschädelprellung" reicht sowas auch?

ich bin sicher kein mensch der jemandem das leben versauen will, doch irgendwie finde ich auch, dass da was passieren sollte =/

vielen dank schonmal, würd mich jedoch auch drüber freuen wenn noch mehr leute ihre meinung dazu schildern würden.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Zu den Erfolgsaussichten einer Anzeige kann man bei diesem Sachverhalt von vornherein nicht viel sagen. Auf jeden Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass eine strafrechtliche Sanktion gegen die beiden verhängt wird. Angesichts des Alters der zwei ist die Verhängung von gemeinnütziger Arbeit sogar wahrscheinlich (entweder durch Urteil oder als Auflage bei einer Einstellung des Verfahrens), sofern keine Vorverurteilungen vorliegen.

Die Anzeige sollte jedoch möglichst schnell erstattet werden, da ansonsten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden die Frage aufkommt, warum so lange mit der Strafanzeige gewartet wurde.

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