Online-Betrug (Geld, aber keine Ware)

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
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Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Online-Betrug (Geld, aber keine Ware)

Hallo zusammen ...

Stellen wir uns mal folgenden Fall vor:

Käufer K findet auf einer Kleinanzeigen-Plattform im Netz einen Amazon Gutschein.
Er einigt sich mit Verkäufer V auf einen Preis; dieser wird ohne weiteren Austausch von persönlichen Daten per Paypal Familie & Freunde (das ist die Paypal-Variante ohne Käuferschutz!) bezahlt.

Es kommt kein Gutschein, der Verkäufer V antwortet nicht mehr.

Nach etlichen Mails kündigt Käufer K an, dass er Anzeige erstatten wird, wenn kein Gutschein kommt.
Zwar liegen keinerlei Daten vom Verkäufer vor, aber Paypal Konten werden mit echten Daten angelegt und müssen verifiziert werden; sprich, ermittelende Behörden könnten also an die Daten kommen.

Anzeige bei der Polizei wird erstellt, es liegt die Bestätiung der Polizei vor, dass die Anzeige erstellt wurde.

Monatelang passiert nichts. Bis eines Tages ein Rechtsanwalt anruft ... er sei der Verteidiger des Beschuldigten. Es würde dem Beschuldigten leid tun und er würde das Geld gerne erstatten und bittet um Bankverbindung

In so einem geschilderten Fall stelle ich mir folgende Fragen:

1) Wenn der Fall so wäre, dann würden die Ermittlungen ja scheinbar trotz monatelanger Ruhe ins Laufen gekommen sein. In sofern, als dass die Daten des Käufers bereits beim Anwalt des Verkäufers liegen. Die Frage: was muss zwischenzeitlich passiert sein, damit der Anwalt tatsächlich an die Daten des Verkäufers kommt? Rein vom Ablauf her, von Anfang an ... meine Vermutung wäre die ermittelnde Staatsanwaltschaft, die die Anzeige von der Polizei bekommt, meldet sich bei Paypal und fragt nach den Daten des Kontos. Dann schreibt die Staatsanwaltschaft den Verkäufer an ... mit welcher Absicht? Bereits mit dem Vorwurf er habe eine Straftat begangen und soll sich äußern? Und bereits jetzt geht der Verkäufer zum Anwalt und lässt diesen den Rest klären? Oder kann es sein, dass bereits jetzt ein Urteil vorliegt, in dem der Verkäufer wegen Betrug verurteilt wurde? Wobei es ja dann vermutlich nicht um den "Beschuldigten" geht ... !?

2) Wie sollte der Käufer in so einem Fall handeln? Das Geld vom Anwalt erstatten lassen? Was wäre dann die Folge hieraus für die Anzeige ... wäre der Vorwurf des Betrugs dann nicht nichtig und hinfällig? Oder nicht erstatten lassen, wie ginge es dann weiter?

Wer kann was dazu sagen? Oder schreiben ;-)

Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan

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27 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Oder kann es sein, dass bereits jetzt ein Urteil vorliegt, in dem der Verkäufer wegen Betrug verurteilt wurde? Warum sollte er sich dann noch um die Erstattung kümmern? Und by the way wäre der Anzeigerstatter informiert worden.
Wie sollte der Käufer in so einem Fall handeln? Das Geld vom Anwalt erstatten lassen? Eine höchst seltsame Frage - andere wären froh, wenn sie wenigstens etwas zurückbekämen, Sie hingegen scheinen das Geld gar nicht zu wollen...
Was wäre dann die Folge hieraus für die Anzeige ... wäre der Vorwurf des Betrugs dann nicht nichtig und hinfällig? Nein, wäre er nicht. Aber die Strafe könnte milder werden und auch die Wahrscheinlichkeit einer Bewährung wäre höher, falls Freiheitsstrafe zur Debatte steht.
Oder nicht erstatten lassen, wie ginge es dann weiter? Er wird verurteilt und zahlt Ihnen vermutlich nichts zurück.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Vielleicht wäre einem Käufer in so einem Fall wichtiger, dass der Betrüger entsprechend hoch bestraft wird ... es kann ja ein kleiner Betrag sein, den der Käufer verloren hat. Wenn durch die Erstattung die Strafe geringer ausfällt könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Käufer die Erstattung ablehnen um so die Strafe des Betrügers eventuell zu erhöhen.

Können Sie zu meiner ersten Fragestellung was sagen? Wie kommen in so einem Fall die Daten des Anzeigeerstatters an einen Anwalt der "Gegenseite"?

Und zum Thema "der Anzeigeerstatter wird informiert" ... kann man davon ausgehen, dass in einem Fall, wie von mir oben beschrieben, die Sache bereits bei Gericht liegt und am Ende ein Urteil gefällt wird?

Und was wäre wenn der Käufer auf die Kontaktaufnahme des Anwalts bzgl. der Erstattung nicht eingeht ... meldet sich die Staatsanwaltschaft irgendwann beim Anzeigererstatter (= geschädigter Käufer) und fragt ob eine Erstattung erfolgt ist o. ä. !?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Wie kommen in so einem Fall die Daten des Anzeigeerstatters an einen Anwalt der "Gegenseite"? Haben Sie doch geschrieben - die Behörden kommen an diese Daten und damit per Akteneinsicht auch der Anwalt.
kann man davon ausgehen, dass in einem Fall, wie von mir oben beschrieben, die Sache bereits bei Gericht liegt und am Ende ein Urteil gefällt wird? Klar - der will ja nicht aus Menschenliebe zahlen, sondern um die Strafe zu verringern...
meldet sich die Staatsanwaltschaft irgendwann beim Anzeigererstatter (= geschädigter Käufer) und fragt ob eine Erstattung erfolgt ist o. ä. !? Nun, zunächst mal wird der Anwalt nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß er Ihnen das vorgeschlagen hat und Sie nicht geantwortet haben (oder Ihre ablehnende Antwort zur Erheiterung des Gerichtes als Beweis aufnehmen lassen). Falls man Sie bei Gericht als Zeuge hört, wird man vermutlich auch nach der Erstattung fragen - wenn nicht, und darauf tippe ich, denn der Herr leugnet ja offenbar nicht, dann halt nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kleiner Nachtrag: Für eine Strafminderung dürfte es auf die Bereitschaft zur umgehenden Wiedergutmachung ankommen, nicht auf den tatsächlichen Vollzug, wenn Sie den aktiv verhindern. Oder anders gesagt: Ihr Plan, es dem mal richtig einzutränken, indem Sie sein Geld nicht nehmen, wird nicht aufgehen...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Definitiv. Kennt man so auch vom Täter-Opfer-Ausgleich. Geschädigte wollen sich nicht immer an einen Tisch mit den Tätern setzen. Honoriert wird das Bestreben trotzdem.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Und noch die Rechtsgrundlage zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46a.html

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
aber Paypal Konten werden mit echten Daten angelegt und müssen verifiziert werden

Wenn man Glück hat.

In entsprechenden Foren gibt es Paypal-Konten schon für ein paar EUR...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Erneut "danke" für die Antworten.

Ich muss nochmal die Frage bzgl. des Ablaufs aufgreifen, weil ich es schlichtweg nicht weiß und es mich interessiert. K erstattet Anzeige bei der Polizei. Diese wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet, die bei Paypal die Daten des betroffenen Kontos einholt. Und jetzt? Wie geht es weiter? Geht dem Verkäufer/Angeklagten dann lediglich eine Info zu, dass Anzeige erstattet wurde? Ist es ein Anhörungsbogen, was er dazu zu sagen hat? Kann er da schon angeben, ob er die Tat zugibt? Oder schickt die Staatsanwaltschaft dem Verkäufer/Angeklagten bereits eine Anklageschrift zu? Bis zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren, was im geschilderten Fall ja offensichtlich schon angelaufen ist, eingestellt werden !?

Ebenfalls interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Frage ob beispielsweise ein Amazon Gutschein von nur 20 Euro Grund genug ist, dass sich die Staatsanwaltschaft diese ganze Mühe macht ... !? Andererseits wäre wohl davon auszugehen, dass der Verkäufer diese Aktion mit mehreren abzieht ... nur wie finden die einzelnen Anzeigen dann zusammen?

Wie ich bereits schrieb könnte ich mir vorstellen, dass in dem eingangs simulierten Fall der Käufer weniger Interesse daran hat das Geld wieder zu bekommen, als vielmehr in der Tat den Schaden für den Verkäufer hoch zu halten. Wer lebt schon gerne in einer asozialen Gesellschaft, in der nach Belieben Straftaten begangen werden können und am Ende dann doch alles wieder gut ist und nichts passiert !? Das kann es ja nicht sein.

Wenn jetzt wie eingangs geschildert ein Anwalt quasi aus dem Nichts daher kommt und nur die Bankverbindung haben will um Geld zu erstatten, sollte der Käufer dieser Bitte dann nachkommen?
So ganz ohne Bezug auf irgendein laufendes Verfahren oder ähnliches !? Oder kann der Käufer in so einem Fall erst einmal darum bitten entsprechenden Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft bzw. eine Anklageschrift oder ähnliches bereitzustellen, damit der Käufer sicher sein kann, dass der Anwalt tatsächlich von der ursprünglich erstellten Strafanzeige Kenntnis erlangt hat? Wie im oben geschilderten Fall wäre es ja so, dass nach der Strafanzeige monatelang nichts passiert und aus dem Nichts dann ein Anwalt Geld erstatten will.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Wenn jetzt wie eingangs geschildert ein Anwalt quasi aus dem Nichts daher kommt und nur die Bankverbindung haben will um Geld zu erstatten, sollte der Käufer dieser Bitte dann nachkommen?

Wenn er das Geld haben will ... ja.



Zitat (von StefanHAM):
Oder kann der Käufer in so einem Fall erst einmal darum bitten entsprechenden Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft bzw. eine Anklageschrift oder ähnliches bereitzustellen,

Kann er. Wird er dann allerdings in der Regel nicht bekommen.



Zitat (von StefanHAM):
Geht dem Verkäufer/Angeklagten dann lediglich eine Info zu, dass Anzeige erstattet wurde?

In der Regel bekommt er dazu noch einen Anhörungsbogen.



Zitat (von StefanHAM):
Kann er da schon angeben, ob er die Tat zugibt?

Kann er.

Kann er übrigens zu jedem beliebigen Zeitpunkt.



Zitat (von StefanHAM):
Oder schickt die Staatsanwaltschaft dem Verkäufer/Angeklagten bereits eine Anklageschrift zu?

Erst mal muss ihm Gehör gewährt werden.
Ohne eine vorherige Kontaktaufnahme im Sinne von "was haben Sie dazu zu sagen" werden die sich die Arbeit mit der Anklageschrift nicht machen.



Zitat (von StefanHAM):
Bis zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren, was im geschilderten Fall ja offensichtlich schon angelaufen ist, eingestellt werden !?

Zu jedem Zeitpunkt bis das Urteil verkündet ist.



Zitat (von StefanHAM):
Ebenfalls interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Frage ob beispielsweise ein Amazon Gutschein von nur 20 Euro Grund genug ist, dass sich die Staatsanwaltschaft diese ganze Mühe macht ... !?

Betrug kann bereits dann vorliegen wenn 0,0 EUR Schaden entstanden sind.
Die Höhe ist nicht entscheidend.

Allerdings neigen überlastete Staatsanwaltschaften dazu, die meisten Ressourcen den "großen Fällen" zuweisen.
Allerdings muss auch eine gewissen Anzahl an "Kleinkram" abgearbeitet werden, also darf nicht eingestellt werden.



Zitat (von StefanHAM):
Andererseits wäre wohl davon auszugehen, dass der Verkäufer diese Aktion mit mehreren abzieht ... nur wie finden die einzelnen Anzeigen dann zusammen?

Es gibt diverse Merkmale die zeigen das da eine Schnittmenge existiert.



Zitat (von StefanHAM):
Wie ich bereits schrieb könnte ich mir vorstellen, dass in dem eingangs simulierten Fall der Käufer weniger Interesse daran hat das Geld wieder zu bekommen, als vielmehr in der Tat den Schaden für den Verkäufer hoch zu halten.

Sagen wir mal so: ein solches Verhalten könnte dem Angeklagen eher nützlich sein. Wenn der Anwalt gut ist, wird der bedauernswerte Angeklagte von einem Betrogenen drangsaliert der psychopatisch veranlagt ist ...



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#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Harry van Sell, vielen Dank für Ihre Zeit und die Antworten auf meine zahlreichen Fragen ...!
Das bringt einiges an Licht ins Dunkel, wie man so schön sagt.

In so einem Fall wie von mir beschrieben könnte es also sein, dass der Angeklagte dem Gericht schreibt die Kläger haben Ihr Geld zurück bekommen und dann wird das Verfahren eingestellt, weil erledigt? Dann wäre der Angeklagte ja ziemlich unkompliziert aus der Sache rausgekommen ...!

Würde sich das Gericht noch bei dem Kläger melden und fragen ob das Geld tatsächlich zurück erstattet wurde?
Wäre ja sonst ein Leichtes mal eben zu behaupten als sei erledigt ...

Für mich ist eine Sache trotzdem noch ein wenig suspekt ... wie geschrieben stellen wir uns vor nach moantelangem Stillstand kommt auf einmal ein Anwalt per Mail und Telefonat auf den Käufer zu und will Geld erstatten. Der Käufer hat bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise darauf ob und wenn ja welche Staatsanwaltschaft ermittelt, kein Aktenzeichen, absolut gar nichts.

Wäre es nicht wenigstens seriös wenn ein Anwalt des Beklagten sich per Post meldet, anstatt mal eben eine Mail zu tippen? So rein datenschutztechnisch würde ich mich in so einem Fall schwer tun, wenn ich Käufer wäre und auf einmal ein Anwalt auf mich zukommt, alle Daten von mir kennt, sich aber auf kein Aktenzeichen oder ähnliches bezieht.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
In so einem Fall wie von mir beschrieben könnte es also sein, dass der Angeklagte dem Gericht schreibt die Kläger haben Ihr Geld zurück bekommen und dann wird das Verfahren eingestellt, weil erledigt?

Theoretsich ja.
Rein praktisch



Zitat (von StefanHAM):
Würde sich das Gericht noch bei dem Kläger melden und fragen ob das Geld tatsächlich zurück erstattet wurde?
Wäre ja sonst ein Leichtes mal eben zu behaupten als sei erledigt ...

Nö, das Gericht will - wie immer - Beweise sehen. Hier z.B. Zahlungsnachweise.



Zitat (von StefanHAM):
Wäre es nicht wenigstens seriös wenn ein Anwalt des Beklagten sich per Post meldet, anstatt mal eben eine Mail zu tippen?

E-Mail Kommunikation ist heutzutage üblich.


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#12
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Im Detail würde das also behaupten der Täter kassiert erst Geld von dem Opfer ein, und erhält aufgrund der Anzeige dann noch alle persönlichen Daten des Opfers ... Name, Anschrift, Telefonnummer ... wo hingegen das Opfer vom Täter absolut gar nichts weiß. Keinen Namen, keine zuständige Behörde, nichts ...

Ist das so üblich in solchen Sachen?

Lässt sich nicht irgendwie irgendein Aktenzeichen rausbekommen oder erfahren, welche Staatsanwaltschaft wegen was gegen den Beklagten ermittelt?

-- Editiert von StefanHAM am 22.10.2018 22:17

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
wo hingegen das Opfer vom Täter absolut gar nichts weiß. Keinen Namen, keine zuständige Behörde, nichts ...

Die zuständige Behörde ist ja bekannt, daher verstehe ich das nicht?
Namen etc. erhält man in der Regel durch Akteneinsicht.



Zitat (von StefanHAM):
Ist das so üblich in solchen Sachen?

Ja



Zitat (von StefanHAM):
Lässt sich nicht irgendwie irgendein Aktenzeichen rausbekommen

Das erhält normalerweise man mit der Anzeige.


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#14
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das erhält normalerweise man mit der Anzeige.


Ah OK. Und woher weiß man dann welche Staatsanwaltschaft nun zuständig ist?
Bzw. wie würde man als Privatperson dann Akteneinsicht bekommen?

Könnte man den Anwalt der Gegenseite nicht dazu motivieren einem ein paar Akten rauszurücken?
Die Grundlage der ganzen Situation wäre ja, dass man Geld wohin schickt und nie was bekommt.
Darauf basiert die ganze Anzeige.
Und nun kommt ein Fremder aus dem Nichts und will die Bankverbindung um was zu erstatten.
Dass man da nun ein komisches Gefühl bei hat ohne irgendwelche weiteren Informationen zu haben wäre doch nachvollziehbar. Wie könnte man in so einem Fall den Anwalt der Gegenseite dazu motivieren einem darzulegen, dass er mit dem Sachverhalt vertraut ist bzw. ihm mitteilen, dass das die Voraussetzung dafür ist, dass man ihm die Bankdaten nennt?

Andere Sache ... stellen wir uns mal vor der Anwalt der Gegenseite schreibt der Beklagte sei Minderjährig und es würde ihm leid tun ... er würde den Schaden gerne beheben. Welche Bedeutung hätte so eine Aussage? Dass das "Opfer" Mitleid bekommt?

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Welche Bedeutung hätte so eine Aussage? Dass das "Opfer" Mitleid bekommt?

Nein, aber das man tätige Reue und den Willen zur Schadenwiedergutmachung zeigt. Gibt vor Gericht Bonuspunkte.



Zitat (von StefanHAM):
Wie könnte man in so einem Fall den Anwalt der Gegenseite dazu motivieren einem darzulegen, dass er mit dem Sachverhalt vertraut ist

Das hat er dann ja schon - er verfügt über Täterwissen und zeigt das auch.



Zitat (von StefanHAM):
bzw. ihm mitteilen, dass das die Voraussetzung dafür ist, dass man ihm die Bankdaten nennt?

Man könnte den Anwalt verifizieren in dem man mach ihm googelt und dann dort anruft. Einfach sagen, wie man heißt und das er in der ihm bekannten Sache zurückrufen soll.
Oder eine Mail an die offizielle, auf der Homepage angegebene Mail senden.



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#16
 Von 
StefanHAM
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Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Oder eine Mail an die offizielle, auf der Homepage angegebene Mail senden.


Habe ich es richtig verstanden, dass das Aktenzeichen das ist, was auf der polizeilichen Anzeige vermerkt ist?
Falls ja, könnte man den Anwalt der Gegenseite bitten dem Käufer/Kläger zwecks Verifizierung das Aktenzeichen zu nennen? Und wäre es möglich sich bestätigen bzw. mitteilen zu lassen um welche Höhe des Schadensersatzes es geht?

Wenn sich das im Vorfeld alles so regeln lässt, dann ist ja wohl kaum davon auszugehen, dass das Gericht hieraus einen Prozess macht. Vorausgesetzt es gibt nicht weitere 10 Anzeigen wegen Betrug gegen ihn. Wie ist das generell, wenn so ein Verfahren eingestellt würde, ist die polizeiliche Führungs-Akte des Verkäufers/Beklagten dann einwandfrei oder bleiben Anzeigen und angefangenen Verfahren - unabhängig davon ob sie zu einer Verurteilung führen oder eingestellt werden - bei der betroffenen Person gespeichert?

Wie ich oben schon schrieb könnte ich mir vorstellen, dass der finanzielle Nachteil bei dem "Opfer" weniger von Bedeutung ist als die Tatsache, dass solche Leute entsprechend mit den Konsequenzen zu leben haben ... ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der es ernsthaft gut findet, dass solche Leute ungestraft ihr Unwesen treiben. Wobei ich jetzt auch nicht glaube, dass jemand einen 17jährigen 10 Jahre hinter Gitter bringen wollen würde wegen eines 20 Euro Gutscheins ... aber allein zu wissen, dass so etwas in der Akte bleibt macht ja Hoffnung, dass solche Leute sich zukünftig "ordentlich" verhalten.
Daher die Frage in wie weit gestellte Anzeigen, unabhängig vom Verfahrensausgang, gespeichert bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Habe ich es richtig verstanden, dass das Aktenzeichen das ist, was auf der polizeilichen Anzeige vermerkt ist?

Es kann auch passieren, das es mehrere Fälle gibt, dann wird ein Sammelaktenzeichen vergeben.
Aber mit dem Aktenzeichen kann man sich durchfragen (am besten schriftlich).



Zitat (von StefanHAM):
Wenn sich das im Vorfeld alles so regeln lässt, dann ist ja wohl kaum davon auszugehen, dass das Gericht hieraus einen Prozess macht.

Nö, so einfach ist das nicht. Nur weil das zivilrechtliche eventuel geregelt ist, ist der Strafanspruch des Staates nicht befriedigt.



Zitat (von StefanHAM):
Wie ist das generell, wenn so ein Verfahren eingestellt würde, ist die polizeiliche Führungs-Akte des Verkäufers/Beklagten dann einwandfrei oder bleiben Anzeigen und angefangenen Verfahren - unabhängig davon ob sie zu einer Verurteilung führen oder eingestellt werden - bei der betroffenen Person gespeichert?

In den internen Datenbanken der Polizei wird eine Menge gespeichert. Sogar Vorfälle bei denen es gar keine Verfahren gab.



Zitat (von StefanHAM):
Wobei ich jetzt auch nicht glaube, dass jemand einen 17jährigen 10 Jahre hinter Gitter bringen wollen würde wegen eines 20 Euro Gutscheins

Nö, im Jugendstrafrecht wird eher mit dem "DUDU-Finger" gearbeitet. Die grobe Kelle wird da nur überaus selten ausgepackt.


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nö, im Jugendstrafrecht wird eher mit dem "DUDU-Finger" gearbeitet. Die grobe Kelle wird da nur überaus selten ausgepackt.


Aber gespeichert werden die Sachen trotzdem, habe ich das richtig verstanden? Egal ob jugendlich oder nicht !?

Würde der gegnerische Anwalt einem das Aktenzeichen, auf das er sich bezieht, denn nennen?
Spricht ja eigentlich nichts gegen, oder !?
Sollte das von dem abweichen, was man selber hat, würde das dann direkt bedeuten, dass es weitere Anzeigen gibt und diese unter dem neuen "Sammelzeichen" geführt werden?

Was halten Sie von der Idee sich den Wert, den der Anwalt ersetzen möchte, nennen zu lassen?
Das wäre in so einem Fall eine weitere Möglichkeit sich versichern zu lassen, dass der Anwalt mit der Sache vertraut ist ... woher sollte er sonst den Wert wissen !?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
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(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Habe ich es richtig verstanden, dass das Aktenzeichen das ist, was auf der polizeilichen Anzeige vermerkt ist?


Nein, das ist die polizeiliche Vorgangsnummer . Ein Aktenzeichen der StA ist wie folgt aufgebaut:

2 oder 3 Ziffern, dann die Buchstaben Js, dann mehrere (iaR. bis zu 5) Ziffern, dann ein / und dann die Jahreszahl des Jahres in dem das Verfahren eröffnet wurde, also hier "18".

Also z.B.: 12 Js 34567/18

Man kann das StA-Aktenzeichen aber von der Polizei bekommen. Zum Zeitpunkt der Anzeige konnten sie es noch nicht kennen, weil es es da schlichtweg noch nicht gab.

Wenn man das dann hat, ...

Zitat:
...könnte man den Anwalt der Gegenseite bitten dem Käufer/Kläger zwecks Verifizierung das Aktenzeichen zu nennen?


Wobei der aber nicht unbedingt das selbe haben muss, weil -wenn der böse Bube noch mehr angestellt hat- wahrscheinlich einige Verfahren zusammengelegt wurden und die Sache ein sog. "führendes Aktenzeichen" bekommen hat. Davon weiß die Polizei aber nichts.

Zitat:
Wenn sich das im Vorfeld alles so regeln lässt, dann ist ja wohl kaum davon auszugehen, dass das Gericht hieraus einen Prozess macht. Vorausgesetzt es gibt nicht weitere 10 Anzeigen wegen Betrug gegen ihn.


Genau

Zitat:
Wie ist das generell, wenn so ein Verfahren eingestellt würde, ist die polizeiliche Führungs-Akte des Verkäufers/Beklagten dann einwandfrei oder bleiben Anzeigen und angefangenen Verfahren - unabhängig davon ob sie zu einer Verurteilung führen oder eingestellt werden - bei der betroffenen Person gespeichert?


Eine Speicherung erfolgt dann nur bei der Polizei (die erfolgt aber immer, selbst bei Freispruch) und für 2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft (wenn nicht nach einer jugendrechtlichen Vorschrift eingestellt wird)

Zitat:
Wie ich oben schon schrieb könnte ich mir vorstellen, dass der finanzielle Nachteil bei dem "Opfer" weniger von Bedeutung ist als die Tatsache, dass solche Leute entsprechend mit den Konsequenzen zu leben haben ...


Machen Sie sich doch bitte von dem Gedanken frei, dass die Annahme oder Ablehnung der angebotenen Schadenswiedergutmachung irgendeine Auswirkung auf die "Strafe" hat. Es wurde doch nun mehrfach erwähnt, dass für StA und Gericht einzig interessant ist, dass er es versucht hat. Wenn das Opfer nicht will, will es halt nicht. Das wird dem Täter nicht nachteilig ausgelegt.

Zitat:
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der es ernsthaft gut findet, dass solche Leute ungestraft ihr Unwesen treiben.


Das mag ja so sein, aber mehr Möglichkeiten als eine entsprechende Anzeige zu erstatten, hat das Opfer nun mal nicht um dem Bösewicht strafrechtlich möglichst quälend beizukommen.

Zitat:
Aber gespeichert werden die Sachen trotzdem, habe ich das richtig verstanden? Egal ob jugendlich oder nicht !?



Wie gesagt: Bei Erwachsenen 2 Jahre, bei Jugendlichen bis zum 24. Geburtstag im Erziehungsregister. Darauf hat aber so gut wie niemand Zugriff, außerhalb der Justiz.

Zitat:
Würde der gegnerische Anwalt einem das Aktenzeichen, auf das er sich bezieht, denn nennen?


Das wissen wir nicht. Nützt Ihnen doch aber auch nichts, wenn Sie nicht prüfen können, ob es richtig ist. Zu der Möglichkeit eines nachträgl. "führenden Aktenzeichens" hatte ich weiter oben schon ausgeführt.

Es gibt übrigens keinen "gegnerischen Anwalt" in dieser Strafsache. Der Mann ist Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten. Sein "Gegner" ist der Staatsanwalt, nicht Sie. Sie sind (geschädigter) Zeuge.

Zitat:
Sollte das von dem abweichen, was man selber hat, würde das dann direkt bedeuten, dass es weitere Anzeigen gibt und diese unter dem neuen "Sammelzeichen" geführt werden?


Ja, das ist dann äußerst wahrscheinlich.

Zitat:
Was halten Sie von der Idee sich den Wert, den der Anwalt ersetzen möchte, nennen zu lassen?


Wenn der Anwalt gesagt hat, dass er "das Geld" erstatten will, wird er wohl alles erstatten wollen. Wenn es tatsächlich um den vielzitierten 20,00 € Gutschein geht, wäre alles andere auch relativ lächerlich.

Zitat:
Das wäre in so einem Fall eine weitere Möglichkeit sich versichern zu lassen, dass der Anwalt mit der Sache vertraut ist ... woher sollte er sonst den Wert wissen !?


Sie können auch so davon ausgehen, dass er damit vertraut ist. Woher sollte er sonst Ihre Daten haben und warum sollte er Ihnen Geld anbieten? Außerdem gab es ja auch einige Vorschläge, wie man die Echtheit des Anwalts verifizieren kann. Einfach seine Nummer von seiner Webseite oder dem Telefonbuch anrufen und mit ihm reden. Warum sollte ein echter Anwalt, der mit der Sache nichts zu tun hat, Ihnen Geld anbieten und woher sollte der überhaupt von der Sache wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Streetworker, danke für die detailierte Beantwortung meiner Fragen.

Nochmal an alle ... wie auch eine solche Sache enden würde, bekommt man generell nach einer gestellten Strafanzeige irgendwann eine Rückmeldung von der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die einen über den Ausgang informiert? Falls ja, würde ein Anzeigeerstatter in so einem Fall auch erfahren ob die Gegenseite verurteilt wurde, freigesprochen wurde oder wie auch immer der Fall von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
wie auch eine solche Sache enden würde, bekommt man generell nach einer gestellten Strafanzeige irgendwann eine Rückmeldung von der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die einen über den Ausgang informiert?


Nein, "generell" nicht. Auskunft bekommt ohnehin nur der Anzeigenerstatter, der gleichzeitig auch Geschädigter ist. Automatisch passiert das nur bei Einstellung des Verfahrens [89, 103 RiStBV], alles andere nur auf Antrag [§ 406d, Abs. 1 StPO ]

Zitat:
in so einem Fall auch erfahren ob die Gegenseite verurteilt wurde, freigesprochen wurde oder wie auch immer der Fall von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde?


Ja, siehe § 406d StPO .

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Darf ich dazu nochmal eine Frage stellen ... wenn man von einer Anzeige in einem solchen Fall nie wieder etwas hört, wie genau kann man sich dann als Anzeigeerstatter über den Ausgang informieren !?

Es wurde im Vor-Beitrag bereits der Antrag erwähnt ... aber wie genau hat so ein Antrag zu erfolgen; und wo !?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich habe gerade mal gegoogelt und einiges an Infos diesbezüglich gefunden. Die Frage ist nur was man als Anzeigeerstatter bekommt und wie sinnvoll das ganze ist ... wie ich sehe hat ein Anwalt da mehr Zugriffsmöglichkeiten. Was genau erfährt man denn als Privatmann? Es wäre im Falle dessen, dass man monatelang nichts gehört hat wohl interessant zu wissen was aktueller Stand ist ... ob das Verfahren bereits beendet wurde ... wenn ja, mit welchem Ergebnis ... wenn nein, was ist aktueller Stand ... erfährt man sowas als Privatmann?

Was unklar geblieben ist bei meiner Recherche ... bei wem muss man die Akteneinsicht anfordern?
Erstattet werden Anzeigen ja bei der Polizei ... aber wenn ich das richtig verstanden habe erfolgt die Akteneinsicht ja nicht bei der Polizei, sondern bei irgendeiner Staatsanwaltschaft, oder !?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
teslamonster
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Dein Anwalt kann normalerweise Akteneinsicht beantragen. Es gibt auch Anwälte im Netzt die das für dich für kleines Geld machen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Vielleicht nochmal zu meinen Fragen aus dem letzten Beitrag ... was genau erfahre ich denn als Privatmann?
Würde ich erfahren was aktueller Stand ist, was bereits unternommen wurde und wie bzw. ob bereits eine Entscheidung getroffen wurde?

Und zweite Frage ... an wen genau richte ich so einen Antrag auf Akteneinsicht, wenn nur die Anzeige bei der Polizei mit entsprechendem Aktenzeichen vorliegt !?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
StefanHAM
Status:
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-- Editiert von StefanHAM am 23.01.2019 15:50

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