Oktoberfest Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479277-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oktoberfest Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss

Liebe Forummitglieder


Angenommen ein 23 Jähriger wäre mit seiner Freundin, ihrem Vater und dessen Freundin auf dem Oktoberfest.
Nach ca. 5 Maß Bier haben sie sich außerhalb vom Zelt verloren und, da der 23 jährige so stark alkoholisiert war haben sie sich auch nicht mehr gefunden. Er Irrte außerhalb des Oktoberfest umher und trat dann mit dem Fuß, aus Wut seine Freundin etc. nicht mehr wieder zu finden, gegen ein Fahrrad, in dem Moment war eine Gruppe Polizisten auf ihn aufmerksam geworden und stellten ihn zur rede, er gestand, dass er gegen das Fahrrad getreten hab und erklärte sich bereit, falls ein Schaden entstanden ist, diesen zu begleichen. Daraufhin gab er Ihnen freiwillig seinen Ausweis und entschuldigte sich mehrmals.
Kurz darauf wollten sie ihn auf die Wache mitnehmen. Da er sich bis zu diesem Zeitpunkt kooperativ verhalten hat, weigerte er sich mitzugehen, da er wie gesagt auf der Suche nach seiner Gruppe war. Gewaltsam brachten Sie ihn in den Bus und dort ging es dann weiter er wollte Telefonieren und seiner Freundin Bescheid sagen. Einer der Beamten riss ihm sein Handy aus der Hand so, dass eine daran befestige Halterung abriss. Daraufhin kamen Aussagen wie "sie halten jetzt mal die Fresse! Sie rufen niemanden an!" Er Daraufhin hat den Beamten als „Deppen" beleidigt weil Sie sich zu dem Zeitpunkt so extrem mit ihm aufgehalten haben, wo es zur Oktoberfestzeit zig wichtigere Fälle gäbe. Für „Deppen" wollte er ihn auch noch anzeigen. Man hat ordentlich gemerkt wie sie Ihre Überlegenheit (Sowohl von der Anzahl her sowie auch vom nüchternen Bewusstsein her) zu Ihrem Vorteil nutzen um ihm weiter zu provozieren.
Da er alleine war und stark betrunken wurde er immer weiter gedemütigt. An der Polizeiwache angekommen wurde er gewaltsam aus dem Bus entfernt auf den Boden geschmissen und mit Handschellen in die Wache befördert. Er hat zu keiner Zeit jegliche Form von Gewalt angewendet. Ihm wurden weiter keine Fragen beantwortet und keine Telefonate gewährt sein Telefon bekam er erst später wieder.
Er war ungefähr 1 Stunde auf der Wache am Stuhl fixiert und durfte auf mehrfacher Bitte hin nicht einmal die Toilette benutzen.
Immer wieder hieß es er soll seine fresse halten. Er kam sich so ausgeliefert vor und hilflos. Bis sie ihn gehen ließen nachdem er ununterbrochen in der Halle so laut gepfiffen habe bis sie ihn freiwillig gehen ließen.

Einen Monat später bekommt er nun die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gemäß §§303 Abs. 1 , 303c StGB .
Da angeblich der Fahrradständer welchen er übrigens nie gesehen oder gezeigt bekommen habe, kaputt ist.

Für diese Straftat wurde mir eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 30 Euro also insgesamt 900Euro verhängt.

Einen Alkoholtest hat er aus Verzweiflung und seiner absoluten Defensivhaltung an besagtem Tag verweigert.
Jedoch gibt es Zeugen die bezeugen können wie viel er getrunken hatte. (Freundin des Vaters sowie Freundin und der Vater selber)

Was kann er tun? 900 Euro für einen Fahrradständer können unmöglich stimmen.



-- Editiert von fb479277-7 am 26.11.2017 21:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fb479277-7):
Was kann er tun? 900 Euro für einen Fahrradständer können unmöglich stimmen.

Vermutlich hat man einen Strafbefehl erhalten? Dann sollte man den lesen, denn da pflegt regelmäßig drauf zu stehen, was man tun muss wenn man damit nicht einverstanden ist.


30 Tagessätze sind unteren Bereich, auch die 30 EUR sind eher im unteren Bereich.
Selbst bei ALG II Empfängern gibt es mit schöner Regelmäßigkeit Tagessätze von 20-25 EUR.


Je nach Einkommenssituation kann man auch nur gegen die Höhe der Tagessätze vorgehen. Müssteman prüfen, ob das Sinn macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

"Was kann er tun?"
a) Den Strafbefehl akzeptieren
b) Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung
c) Einspruch beschränkt auf die Tagessatzhöhe einlegen

Bei b) wird das Problem darin bestehen, dass der Beschuldigte aufgrund der Alkoholisierung keine überzeugende Sachverhaltsschilderung hinbekommen wird, die er der Anklage entgegensetzen kann. "ich war so besoffen, dass mein Bewusstsein stark getrübt war - aber beim Fehlverhalten der Polize habe ich jedes Detail genau mitbekommen" - damit gewinnt man keinen Blumentopf.

c) ist nur sinnvoll, wenn der Beschuldigte ein stark unterdurchschnittliches Einkommen hat. 30 Tagessätze sollen etwa einem Nettomonatslohn entsprechen. Liegt das Einkommen des Beschuldigten unter 900€, ist c) allein schon deshalb sinnvoll. Liegt das Einkommen des Beschuldigten deutlich über 900€, sollten c) und auch b) gut überlegt werden. Durch einen Einspruch kann sich die Strafe auch erhöhen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb479277-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure antworten.
Jetzt noch eine Frage angenommen er akzeptiert die Strafe und sieht diese mehr als Erfahrungsgeld um draus zu lernen. Was die Sachbeschädigung angeht ist er ja selber schuld.

Auch angenommen sein Einkommen liegt über dem angenommenen Tagessatz.
Sollte er jetzt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wird dann nach dem tatsächlichen Einkommen gefragt oder wird so ein Antrag ohne weiteres genehmigt ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Sollte er jetzt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wird dann nach dem tatsächlichen Einkommen gefragt oder wird so ein Antrag ohne weiteres genehmigt ?

Eigentlich sollten Einkommensnachweise verlangt werden. Ob das in der Praxis auch überall passiert, ist mit nicht bekannt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Sollte er jetzt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wird dann nach dem tatsächlichen Einkommen gefragt oder wird so ein Antrag ohne weiteres genehmigt ?

Eigentlich sollten Einkommensnachweise verlangt werden. Ob das in der Praxis auch überall passiert, ist mit nicht bekannt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Im Normalfall muss man natürlich nachweisen, dass der Wunsch nach Ratenzahlung darauf gründet, dass man die Summe nicht auf einmal aufbringen kann. Das geschieht durch Gehaltsnachweise.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Sollte er jetzt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wird dann nach dem tatsächlichen Einkommen gefragt JETZT sollte er den natürlich nicht stellen, sondern warten, bis der Strafbefehl rechtskräftig ist (14 Tage nach der Zustellung). Und dann kann er nicht mehr geändert werden, auch wenn die Tagessätze zu niedrig bemessen sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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