Hier mal wieder was ganz kurioses.Ich hatte letztens hier einen Beitrag vertfasst wegen Fahrerflucht und fahrlässiger Körperverletzung §229,230 Abs1. Mein Anwalt hat das ganze bearbeitet. Im Prinzip gings darum das man mir Fahrerflucht und fahrlässige Körperverletzung vorwarf.Die Fahrerflucht wurde nun zurückgenommen weil die Polizei ja Vorort war und alle Daten aufnahm. Nun erhielt ich die geänderte Anklage "fahrlässige Körperverletzung" mit dem Hinweis "Das besondere Intresse an der Strafverfolgung wird bejaht"
Wo ist hier die Begründung für das öffentliche Intresse? Ein Unfall mit einem Sachschaden von etwa 200Euro und ein paar kleinen Kratzern? Das versteht weder mein Anwalt noch ich.
Öffentliches Interesse?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Fahrlässige KV ist ein Antragsdelikt, d.h. ohne Strafantrag des Geschädigten kann es nur per 'bes. öffentl. Interesse' verfolgt werden.
Worin die StA hier das b.ö.I. begründet sieht, können wir auch nicht wissen. Eine Möglichkeit wäre z.B. wenn Sie bereits vorbestraft sind (u.U. einschlägig) oder unter lfd. Bewährung stehen. Oder auch wenn z.B. die Art der Tatausführung die Ahndung im Interesse der Öffentlichkeit gebietet (z.B. besonders rücksichtloses Fahren etc.)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Die Intensität der Körperverletzung, die schließlich nicht Sie sondern der Unfallgegner erleiden musste, kann auch eine Rolle spielen. Sie fragen wo die Begründung ist. Sie ist nirgends, die Annahme des bes. öff. Interesses muss nämlich nicht begründet werden und ist auch praktisch kaum angreifbar.
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Hallo,
Danke erstmal für eure Antworten. Also es gibt weder ein Eintrag im Führungszeugnis noch ein Eintrag im Verkehrsregister. Die Verletzung ist ein Muskelfaserriss und eine Schürfwunde. Ein Strafantrag seitens des Opfers wurde auch nicht gestellt.
Mal andersrum gefragt: Was hätte denn Ihrer Meinung mit dem Verfahren gemacht werden sollen?
Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass das Verfahren komplett eingestellt wird.Ich war Ersthelfer vor Ort.Der vermutliche Unfallverursacher hat sich vom Acker gemacht.als das Opfer das gesehn hat hat er behauptet ich sei schuld.Daraufhin haben wir die Polizei gerufen. Aufgrund der Aussagen des Opfers musste die Polizei mich also als Unfallbeteiligten aufnehmen.
Also es gibt weder ein Eintrag im Führungszeugnis noch ein Eintrag im Verkehrsregister.
Aber im Bundeszentralregister oder dem ZStV ???
Das ist ja seltsam. Damit wären Sie ja dann Opfer einer falschen Verdächtigung. Ich fürchte, ohne Aktenkenntnis wird es schwierig, dazu etwas Gescheites zu sagen. Gegen die Annahme des (besonderen) öffentlichen Interesses können Sie jedenfalls nichts machen. Sie können allenfalls, vorzugsweise über den Verteidiger, versuchen, dass das Verf. in der Hauptverhandlung gem. § 153 StPO eingestellt wird, falls kein Freispruch erfolgt.
--- editiert vom Admin
@ justice
Das ist bestimmt behandelbar
Man sollte das PsychKG erweitern....
Vielleicht ist das ja gar nicht nötig. Für solche Fälle ist es doch da, oder?
Hallo!
Wir wurden vor vielen Jahren bei einer Universitäts Veranstaltung von einem Durchgeknallten und vermutlich unter Drogen stehenden Studenten attackiert. Zuerst Ohrfeigte er ein Mädchen, dann schlug er einer zweiten Studentin in den Magen und schubste sie zu Boden. Sie verletzte sich am Kopf. Als ich und ein anderer Junge dazwischen gingen schlug er erneut zu und rief rechte Parolen und meinte er sei Ostpreusse und wenn wir wüssten wer er ist dann hätten wir Respekt. Er wurde dann von der Veranstaltung entfernt und wir machten eine Anzeige. Ich erlitt Schnittwunden im Gesicht da er mich mit dem Ring ins Gesicht geschlagen hatte. Auch hatte er den anderen Studenten mit den Füssen getreten. Ärztliche Atteste und Augenzeugenaussagen von mehr als 10 Leuten waren vorhanden.
Das ganze kam zur Staatsanwaltschaft und diese stellte das ganze ein, wegen mangels an öffentlichem Interesse. Zitat: "...nicht weiter verfolgt da kein öffentliches Interesse besteht"
Soviel dazu!!! Es sind halt nicht alle gleich, manche sind halt gleicher (oder aus Ostpreussen!)
Es sind halt nicht alle gleich, manche sind halt gleicher (oder aus Ostpreussen!)
Was wollen Sie damit sagen?
--- editiert vom Admin
quote:
Diese Entscheidungen der StA sind tatsächlich häufig völlig willkürlich sowie rational und sachlich nicht nachvollziehbar.
Das hängt oft auch von der momentanen Laune des Sachbearbeiters, dessen Fleiss und persönlichen Ehrgeiz sowie dessen Gruppen- und Abteilungsleiter ab.
Jeder Sachbearbeiter hat bestimmte Erledigungszahlen abzurechnen. Da werden schnell zu bearbeitende Vorgänge schon mal angeklagt und das öffentliche Interesse bejaht und kompliziertere Vorgänge, welche nach viel Arbeit aussehen, eingestellt, dass es schon oft ganz streng nach Strafvereitelung riecht.
Ganz genau. Kommt aber sehr auf den gerichtsbezirk an. In Bayern wäre das ggf. angeklagt worden.
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