Fällt das unter Notwehr, weil ich meinem Kumpel geholfen habe?

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
D1979
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Fällt das unter Notwehr, weil ich meinem Kumpel geholfen habe?

Eine Frage wg. Rechtslage:

Wie ist das eigentlich, wenn ein Fremder mein Kumpel eins auf die Fresse schlägt, aber nicht sofort zu Boden geht und ich helfe ihm natürlich, ich schlage zurück, weil ich erkannt habe, der Angriff dauert ja an (d.h. der Fremder möchte noch weiter schlagen, er will nicht aufhören) und der Fremder geht sofort zu Boden. Fremder schwerverletzt ->Polizei kommt-> Krankenhaus -> blabla

Wie ist das? Fällt das unter Notwehr, weil ich meine Kumpel geholfen habe als Schutz für seine Gesundheit? Wie kann ich das strafrechtlich abwehren?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D1979
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

weiss das keiner?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Wenn der Schlag ein geeignetes Mittel war, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, ist es Ihrer Schilderung nach wohl Notwehr gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Jaja, "habe meine Kumpel geholfen."

Manche Leute ziehen den Stress irgendwie magisch an. Und dann war es natürlich immer Notwehr, is klar..

Es wäre übrigens höchstens Nothilfe, weil Sie ja nicht selber angegriffen wurden... aber da müsste man wirklich die genauen Umstände (und vor allem die Version der anderen Seite...) kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Es wäre übrigens höchstens Nothilfe, weil Sie ja nicht selber angegriffen wurden...

Das ist natürlich falsch, Notwehr wäre es auch bei einem dritten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen