Eine Frage wg. Rechtslage:
Wie ist das eigentlich, wenn ein Fremder mein Kumpel eins auf die Fresse schlägt, aber nicht sofort zu Boden geht und ich helfe ihm natürlich, ich schlage zurück, weil ich erkannt habe, der Angriff dauert ja an (d.h. der Fremder möchte noch weiter schlagen, er will nicht aufhören) und der Fremder geht sofort zu Boden. Fremder schwerverletzt ->Polizei kommt-> Krankenhaus -> blabla
Wie ist das? Fällt das unter Notwehr, weil ich meine Kumpel geholfen habe als Schutz für seine Gesundheit? Wie kann ich das strafrechtlich abwehren?
Fällt das unter Notwehr, weil ich meinem Kumpel geholfen habe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
weiss das keiner?
Wenn der Schlag ein geeignetes Mittel war, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, ist es Ihrer Schilderung nach wohl Notwehr gewesen.
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Jaja, "habe meine Kumpel geholfen."
Manche Leute ziehen den Stress irgendwie magisch an. Und dann war es natürlich immer Notwehr, is klar..
Es wäre übrigens höchstens Nothilfe, weil Sie ja nicht selber angegriffen wurden... aber da müsste man wirklich die genauen Umstände (und vor allem die Version der anderen Seite...) kennen.
...Es wäre übrigens höchstens Nothilfe, weil Sie ja nicht selber angegriffen wurden...
Das ist natürlich falsch, Notwehr wäre es auch bei einem dritten.
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