Nötigung durch Zusteller

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
white_soft_rope
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung durch Zusteller

Hallo,

während meines Mutterschutzes lernte ich zum ersten Mal den für mich zuständigen Dxx-Zusteller kennen, als er ein Paket zu unserer Wohung im DG (kein Lift) hochtrug. Beim Anblick meines dicken Bauches zückte er gleich einen Werbeflyer für die Packstation aus seiner Hosentasche und meinte, ich solle mich dort anmelden. Ich erwiderte, dass ich dort bereits seit Jahren angemeldet sei, jedoch nicht alle Firmen an die Packstation liefern. Er ging die Treppen hinunter und rief noch, dass er auch nicht mehr an die Nachbarn zustellen könnte. Mit drei Fragezeichen über meinem Kopf schloss ich die Wohnungstür und dachte nicht weiter über dieses Ereignis nach.
Als frischgebackene Mutter bestellte ich einige Wochen später wieder etwas via Internet und zwar an meine Hausanschrift, da ich mit einem Neugeborenen täglich zu Hause anzutreffen bin. So wartete ich zu Hause nach einer Versandbestätigungsemail auf die Zustellung der bestellten Ware und wunderte mich, dass ich ca. zwei Tage später eine E-Mail erhielt, dass in der Packstation ein Lieferung für mich wartet. Des Rätsels Lösung: Im Adressfeld des Pakets wurde handschriftlich meine damalige Packstation-Nummer eingefügt. Zunächst glaubte ich an ein Versehen, aber als sich dieses Prozedere zum vierten Mal wiederholte - ich habe jedes Mal vergeblich zu Hause auf eine Zustellung gewartet -, wollte ich das Vorgehen des Dxx-Zustellers nicht mehr tolerieren und kündigte meine Mitgliedschaft bei der Packstation. Im Kündigungschreiben schilderte ich die Vorkommnisse, bat um Unterrichtung des Zustellers über meine Kündigung und um Bestätigung dieser. Die Kündigungsbestätigung erhielt ich auch umgehend.

Leider änderte sich nichts, es gab noch eine Steigerung. Ich bestelle, erhalte eines Versandbestätigungen und warte und warte vergeblich. Auf Nachfrage, wo denn die Lieferung bliebe, erhielt ich jedes Mal zur Antwort, dass das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückkam.
Wenn ich den Versandunternehmen schildere, was los ist und ich vermute, dass der Zusteller nur nicht die Treppen zu mir hochsteigen möchte, kommt zur Antwort, dass man mir da nicht weiterhelfen könne, man seit Jahrzehnten (!) mit Dxx prima zusammen arbeite und ob man mir nicht nochmals die Ware zusenden könne. Gerne, das Spielchen wiederholte sich.
Ach ja, und eine Beschwerde beim Vorstand der Deutschen Post AG bescherte mir immerhin eine Beschwichtigungsstandard-Mail sowie einen Blumenstrauß.

Was kann ich - außer in eine Wohung mit Lift zu ziehen - noch unternehmen, damit der Dxx-Zusteller die Pakete an meine Hausanschrift zustellt und ich nicht dauernd umsonst warten muss? Mit Zustellern von anderen Unternehmen gab es bislang keine Probleme.
Stellt die Vorgehensweise des Zustellers eine Nötigung dar? Kann ich ihn anzeigen? Oder kann ich zivilrechtlich Ansprüche (welche?) gegen ihn bzw. seinen AG geltend machen?

Vielen Dank für Antworten und gutes Neues Jahr!

white_soft_rope

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Eine Nötigung kann ich hier nicht erkennen, dazu fehlt es meiner Meinung nach an einer Drohung oder der einer nötigenden Gewalt. Da könnte man eher schon darüber nachdenken, ob es nicht den Tatbestand der Verleumdung erfüllt, wenn Pakete mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückgehen, zumindest aber denke ich, dass man da schon einmal über einen zivilrechtlichen Anspruch auf Richtigstellung nachdenken könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Am besten wäre es herauszufinden von welcher Station der Fahrer kommt, dort sich beim Stationsleiter direkt zu beschweren über den Mitarbeiter, das bringt mehr als über die Zentrale zu gehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.675 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen