Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen [Schüler gegen Schule]

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen [Schüler gegen Schule]

Hallo,
Der Fall ist jetzt ca. 1 1/2 Jahre alt. Ich habe eigentlich nicht mehr die Kraft mich mit dem passierten auseinander zu setzen. Die Situation belastet mich aber dennoch.

I. Im Folgenden erkläutere ich chronologisch den Fall (aus der 3. Person):

1. Halbjahr
1. Lehrerkraft A macht einen Formfehler
2. Schüler beschwert sich mündlich und auch schriftlich bei der Lehrerkraft A
3. Lehrerkraft A (und auch Lehrkraft B) versuchen es "unter den Tepich zu kehren", da dieser Formfehler auch andere Klassen betraf.
4. Der Schüler lässt sich das nicht gefallen und holt sich eine Fachexpertise in Form eines Gutachtens und liest sich in schuljuristische Literatur ein und legt seine Ergebisse der Schuleitung vor und bekommt recht.
5. Lehrerkraft A bekommt von der Schulleitung ärger und schikaniert bzw. nötigt den Schüler die daraufolgenden Monaten fortwährend. (Zusätzliche Spekulation: Lehrkraft A instrumentalisiert wahrscheinlich noch zu ungunsten des Schülers im Lehrerzimmer bzw. im Lehrer-Kollegium.)
6. Das Verhalten der Lehrkraft A beinflusst den Gemüts und Gesundheitszustand des Schülers so, dass sich Leistungseinbußen zeigen und Fehltage (Ärztlich entschuldigt) zunehmen. Diese Situation nutz die Lehrkraft A weiter aus.


2. Halbjahr

7. Am Ende des 1. Halbjahres macht der Schüler das Verhalten der Lehrkraft A in einem Gespräch bei der Schulleitung (Lehrkraft A war dabei anwesend) kenntlich. Der Schüler wirft der Lehrkraft A im beisein der Schuleitung "systematische Schikane" mit konkreten Beispiel vor.
8. Die Schulleitung versucht es unter dem Tepich zukehren bzw. die Situation zu deeskalieren.
9. Das Verhalten der Lehrkraft A bessert sich etwas. Der Schüler kommt darauf aber einfach nicht mehr klar.
10. Die Schulleitung fertigt, trotz vieler Anfrage(n) und nach zusage im Gespräch kein Protokoll von dem Gespräch an und schickt es dem Schüler auch nicht zu.
11. Der Schüler geht darauf in den Widerspruch (ohne Begründung, da die ganze Situation den Schüler überfordert, am liebsten würde der Schüler Strafanzeigen erstatten. Traut sich aber einfach nicht mehr).
12. Das Verhalten der Lehrkraft A nimmt nach dem Widerspruch wieder nötigend Charakter an, natürlich viel subtiler(Fällt aber einigen Mitschülern noch auf).
13. Der Schüler kommt nur noch sporadisch zur Schule bzw. ist 3 Monate krank. Taucht aber bei Abschlussprüfungen auf, schreibt sie, erhält sein Abitur und lässt sich nicht wieder an der Schule blicken.


Kurz vor dem Schulabschluss

14. Schüler geht zum einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und erklärt ihm ganze obige Situation. Der Anwalt gibt an dem Schüler zu glauben, teilt aber dem Schüler mit, dass eine Schikane und Nötigung im Schulischen System nicht wirklich beweisbar wäre. Er übernimmt aber den Fall und verlangt eine Vorauszahlung von 500€, die der Schüler sofort bezahlt. Daraufhin schreibt der Anwalt einen Brief an die Schule und fährt erst mal in den Urlaub.
15. Irgendwie macht der Anwalt in 12 Monaten nicht wirklich viel und will nur Formfehler (Laut Schule angeblich fehlende Atteste, die aber alle vorhanden sind, anfechten). Der Anwalt geht im Schriftverkehr in keinsterweise auf das Fehlverhalten der Lehrkraft A ein.
16. Kurz vor ablauf der Widerspruchsfrist teilt der Anwalt dem Schüler mit, dass das weitere Vorgehen in etwa 2000€ kosten könnte.
17. Dem Schüler ist das für ein Verfahren, dass sich nur mit Formfehlern beschäftigt und nicht mit dem Verhalten der Schule, zu kostspielig bzw. er hat das Geld überhaupt nicht.
18. Es kommt zu keinem Verfahren.


II. 2017 (2 Monate nach Punkt 18.)


A. Ich würde gerne die Lehrkraft A wegen Nötigung und Schikane bzw. Mobbing und mit darauffolgender Körperverletzung anzeigen (wenn das geht). Aber ich glaube einfach, dass die Beweislage sehr schwierig ist. Zum verhalten der Lehrkraft A habe ich Iediglich Zeugenaussagen von Mitschülern und überwiegend von ihr falsch eingetragene Klassenbucheinträge.

B. Die Schulleitung würde ich wegen Begehen durch Unterlassen.
Begründung: Ich habe ja das Verhalten der Lehrkraft A kenntlich gemacht. Die Schulleitung hat soweit ich weiß keinerlei Ermittlung zur Klärung der Situation in die wege geleitet.
[Auch wenn ich kein Gesprächsprotokoll mehr erhalten habe, kann ich denoch den Inhalt des Gespräches beweisen. Wie genau ich das Beweisen kann, möchte ich hier nicht mitteilen. Aber gehen Sie davon aus, dass ich es zu 100% kann.]

Aber was könnte mir eine Untätigkeit der Schulleitung bzw. eine Unterlassung einer geboten Handlung oder im Verfahren ein evt. Meineid der Schulleitung bringen? Ich kann ja das nötigende Verhalten der Lehrkraft A nicht wirklich beweisen?
Was kann ich über das Zivilrecht oder Strafrecht noch erreichen?

Ich denke, dass B einen "relativ guten" juristischen Ansatz bieten kann. Aber ich habe weder viel Geld, noch Kraft und eigentlich auch keine mehr Zeit für ein sehr langes Verfahren.
Die Nachteile meiner Leistungseinbußen haben sich jetzt auch nach 2 Jahren quasi "erübrigt", da ich im Ausland meinen Wunschstudiengang nachgehen werde (bzw. muss).
Ich hab zwar auch finanzielle Schäden, da ich während der Schulzeit zusätzlich VHS-Kurse und Nachhilfe genommen habe, aber die ärgern mich jetzt nicht unbedingt, obwohl sie 4stellig sind.

Was mich hauptsächlich ärgert ist, dass die Schule einfach damit davon kommt.
Ja.. das ist das schlimmste an der ganzen Situation.

Das ist jetzt zwar eine offene Frage, aber was kann ich noch tun?



-- Editier von Abbe Faria am 07.01.2017 19:54

-- Editier von Abbe Faria am 07.01.2017 20:06

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Abbe Faria):
Der Schüler geht darauf in den Widerspruch

Wo gegen? Was für ein Bescheid war das?



Zitat (von Abbe Faria):
Ich denke, dass B einen "relativ guten" juristischen Ansatz bieten kann.

Das hätte man mit möglichst gerichtsfesten Beweisen



Zitat (von Abbe Faria):
Zum verhalten der Lehrkraft A habe ich Iediglich Zeugenaussagen von Mitschülern

Schriftlich, mit Name und Anschrift der Zeugen?
Ansonsten dürfte es zweifelhaft sein,ob die sich nach so langer Zeit noch daran erinnern.



Zitat (von Abbe Faria):
überwiegend von ihr falsch eingetragene Klassenbucheinträge.

Das die falsch sind, könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von Abbe Faria):
kann ich denoch den Inhalt des Gespräches beweisen. Wie genau ich das Beweisen kann, möchte ich hier nicht mitteilen.

Das wäre aber nicht ganz unwichtig, für eine Einschätzung der Erfolgsaussicht.



Zitat (von Abbe Faria):
Aber gehen Sie davon aus, dass ich es zu 100% kann.

Ton-/Videoaufnahmen ohne das die Betroffenen das Wissen und den gerichtsfest nachweisbar zugestimmt haben erfüllen einen Straftatbestand (§ 201 StGB ) und sind als Beweis in der Regel untauglich.



Zitat (von Abbe Faria):
aber was kann ich noch tun?

Angesichts dessen
Zitat (von Abbe Faria):
Aber ich habe weder viel Geld, noch Kraft und eigentlich auch keine mehr Zeit für ein sehr langes Verfahren.

kann man eigentlich nur raten: Schließe das Thema (erstmal) ab.Eventuell biete sich säter mal eine Gelegenheit zur Revance.

Denn es wird kein kurzes Verfahren.
Du wirst je nach Ziel das Du hast, zivil- und/oder verwaltungsrechtlich vorgehen müssen.
Hinzu kommt das strafrechtliche Verfahren. Ds ist zu befürchten, das die Staatsanawlatschaft auf die Privatklage verweisen wird.

Und man benötigt Geld, denn man muss für alles in Vorleistung gehen.

Mentale Kraft ist auch unerlässlich, denn die Verteidigung wird in der Regel nichts unversucht lassen Dich zu diskreditieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nach dem Lesen des Falles habe ich nicht die leiseste Ahnung, um was es eigentlich geht.

Zitat:
Lehrerkraft A macht einen Formfehler


Wobei? Um was geht's überhaupt? Was sind die Auswirkungen?

Zitat:
und holt sich eine Fachexpertise in Form eines Gutachtens


Wer oder was soll das sein? Ein vereidigter Sachverständiger? Zu welchem Thema?

Zitat:
und schikaniert bzw. nötigt den Schüler die daraufolgenden Monaten fortwährend.


Was heißt das? Wie genau? Was konkret hat sie denn die gemacht? Wann, wo und wie oft?

Zitat:
Das Verhalten der Lehrkraft A beinflusst den Gemüts und Gesundheitszustand des Schülers so, dass sich Leistungseinbußen zeigen und Fehltage (Ärztlich entschuldigt) zunehmen. Diese Situation nutz die Lehrkraft A weiter aus.


Auch hier: keinerlei Substanz: Wie nutzt sie was genau aus? Was tut sie konkret?

In der gesamten Schilderung steht nicht ein einziger konkreter Sachverhaltspunkt drin, welchen man juristisch bewerten könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry can Sell
Erst mal vielen Dank für deine Antwort!

Wo gegen? Was für ein Bescheid war das?

Gegen das 1. Halbjahreszeugnis. Das war ein formaler gelber Bescheid mit der aufforderung einer Begründung des Widerspruchs.


Schriftlich, mit Name und Anschrift der Zeugen? Ansonsten dürfte es zweifelhaft sein,ob die sich nach so langer Zeit noch daran erinnern.


Name und Anschrift sind vorhanden. Ich hab damals das komplette Klassenbuch abfotografiert. Neue Adressen lassen sich finden.

Das die falsch sind, könnte man wie genau beweisen?

Ich hab das komplette Klassenbuch abfotografiert und mich damals schon bei der Schlulleitung schriftlich über die Klassenbuchführung beschwert. Die hat zwar dann schriftlich alles abgeschritten, aber im Gespräch dann zugegeben, dass "Fehler halt passieren können...".

-Die Fotos beweisen die fehlerhafte Klassenbuchführung.
-Die Fotos beweisen auch, dass eine fokussierung meiner Person stattgefunden hat.

Beispielweise habe ich eine Abmahnung (wegen angeblicher 20 unentschuldigter Fehlstunden) von Lehrkraft A erhalten, der laut Inhalt von Lehrkraft C(Klassenlehrer) bearbeitet und abgeschickt wurde. Später erfuhr ich aber, dass die Abmahnung von Lehrkraft A ausgeführt wurde. Lehrkraft A war aber nicht betrechtigt diese Abmahnung auszuführen, da Lehrkraft A nicht Klassenlehrer meiner Klasse war.

Diese Abmahnung enthielt ein Schreiben, dass ich unterzeichnen sollte. Da die Abmahnung unberechtigt war, weigerte ich mich diese zu unterzeichnen. Daraufhin folgten postalisch zwei weitere Abmahnung innerhalb von 10 Tagen(Während der Klausurphase!).
Im späteren Gespräch mit der Schulleitung gab die Lehrkraft A auch zu, dass diese Abmahnung von ihr und nicht von Lehrkraft C stammte. Sie begründete dies mit "Arbeitsteilung". Im Gespräch wurden dann diese Fehlstunden nach Kontrolle der Aktenlage auf einmal doch von der Schulleitung als entschuldigt akzeptiert (mündich).

Zusätzlich fand ich sehr bedenktlich, dass man nur mir mitten in der Klausurphase diese Abmahnungen schrieb, während man anderen Schülern mit deutlich höheren unentschuldigter Fehlstunden keinerlei Abmahnung zuschickte. Erst nachdem ich mich beschwert hatte, bekamen die andern Schüler dann auf einmal auch alle Abmahnungen.

Des Weiteren machte die Lehrkraft A darauf in meiner Abwesenheit vor der ganzen Klasse die Aussage,...

"dass man sich nicht mehr als Schüler beschweren solle. Denn es sei ja jetzt bewiesen, dass Lehrer immer gewinnen und Schüler den kürzeren ziehen." --> Motiv?

Eine Schülerin meines Vertrauen teilte dies mir mit. Den Tag habe ich mir genau notiert. Zeugen ständen dann im Klassenbuch.


Das wäre aber nicht ganz unwichtig, für eine Einschätzung der Erfolgsaussicht.

Ton-/Videoaufnahmen ohne das die Betroffenen das Wissen und den gerichtsfest nachweisbar zugestimmt haben erfüllen einen Straftatbestand (§ 201 StGB ) und sind als Beweis in der Regel untauglich.

Was bedeutet "in der Regel"? Auch nicht nach §34 StGB dem Rechtfertigender Notstand? Es geht zwar nicht direkt um Leben oder Tod, aber immer noch um ein Leben, mein Leben, meinen Lebensweg bzw. auch meine Gesundheit.
Außerdem möge man doch meinen, dass man einer Schulleitung, genauer gesagt Beamten, vertrauen könne?
Überwiegt hier nicht das Öffentlich Interesse? Theoretisch könnten doch auch die Lebenswege anderer Schüler gefährdet sein?

Ich hätte jetzt erst mal gedacht vielleicht mit einem sehr präzisen und aus dem Gedächnis erstellten Wortprotokoll zu beginnen, um dann zu schauen wie die Verteidigung reagiert. Andernfalls könnte man das Wortprotokoll auch weglassen und die Verteidigung komplett im Dunkeln tappen lassen.

Zitat (von Abbe Faria):
aber was kann ich noch tun?

Angesichts dessen
Zitat (von Abbe Faria):
Aber ich habe weder viel Geld, noch Kraft und eigentlich auch keine mehr Zeit für ein sehr langes Verfahren.

kann man eigentlich nur raten: Schließe das Thema (erstmal) ab.Eventuell biete sich säter mal eine Gelegenheit zur Revance.

Denn es wird kein kurzes Verfahren.
Du wirst je nach Ziel das Du hast, zivil- und/oder verwaltungsrechtlich vorgehen müssen.
Hinzu kommt das strafrechtliche Verfahren. Ds ist zu befürchten, das die Staatsanawlatschaft auf die Privatklage verweisen wird.


Kraft hab ich eigentlich schon noch. Aber nur für etwas da sich wirklich lohnt und was der Wahrheitsfindung dient. 2500€ für eine Notendurchschnitts verbesserung von 0,3 lohnten sich z.b. meiner Meinung nicht.
Ich weiß halt nicht was theoretisch im Zivlrecht oder Strafrecht möglich wäre. Theoretisch wär ich mit einem Schmerzensgeld/Schadensersatz von 10.000€-12.000€ und einer (öffentlichen) Entschuldigung oder einer Verurteilung der Schulleitung wegen Meineids zufrieden.

Und man benötigt Geld, denn man muss für alles in Vorleistung gehen.
Ich hab mir im Schuljahr noch eine gute Rechtschutzversicherung geholt aber die greift nicht. Zumindest nicht für das 1. Halbjahr. Ich glaub derzeit nur ein Beratungshilfeschein.
Viel Geld hätte ich erst in 6 Jahren. Besteht evt. die Möglichkeit Beweise jetzt zusichern? Vielleicht in Form einer anonyme Anzeige?


Mentale Kraft ist auch unerlässlich, denn die Verteidigung wird in der Regel nichts unversucht lassen Dich zu diskreditieren.


In der Strategie B muss die Schulleitung doch die Wahrheit sagen oder sie diskreditiert sich automatisch selber. Entweder weil sie so "vergesslich ist" oder vorsätzlich "Beweise zurück hält" das mir zugesicherte aber nie erhaltene Gesprächsprotokoll. Ein Meineid der Schulleitung wäre natürlich günstiger, obwohl ich nocht nicht im Ansatz weiß was man in der juristischen Realität darauf aufbauen könnte?


edit: noch am editieren. Ich versteh grad die Quotefunktionier hier im Forum nicht.

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:21

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Vor allem sieht es für einen Außenstehenden so aus, als ob das Erstatten von Strafanzeigen aus Enttäuschung darüber erfolgt, dass man auf dem verwaltungsrechtlichen Weg nichts erreicht hat.
Und der Staatsanwalt, der die geplanten Stafanzeigen bearbeiten wird, wird genau das auch denken ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm irgendwie kann ich meinen letzten Beitrag nicht mehr editieren. Ich lass den erstmal so stehen.

Zitat (von drkabo):
Vor allem sieht es für einen Außenstehenden so aus, als ob das Erstatten von Strafanzeigen aus Enttäuschung darüber erfolgt, dass man auf dem verwaltungsrechtlichen Weg nichts erreicht hat.
Und der Staatsanwalt, der die geplanten Stafanzeigen bearbeiten wird, wird genau das auch denken ...


Das entspricht aber nicht der Wahrheit. Und ich wollte von Beginn an der Wahrheit nachgehen, nicht irgendwelchen Formfehlern, das habe ich dem FA damals auch gesagt. Ich hab den halt machen lassen, um das Erlebte erstmal zu verarbeiten.
Dass der FA halt die sichere Schiene fuhr, hab ich leider nur zu spät gemerkt. War auch meine erste Begegnung mit einem Anwalt.

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:50

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:52

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:55

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 00:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Abbe Faria):
-Die Fotos beweisen die fehlerhafte Klassenbuchführung.

Nö.
Die Fotos beweisen nur was da imKlassenbuch steht.
Das das fehlerhaft ist, beweisen die nicht mal im Ansatz.

Also: wie will man beweisen, das die Einträge fehlerhaft sind.



Zitat (von Abbe Faria):
-Die Fotos beweisen auch, dass eine fokussierung meiner Person stattgefunden hat.

Was erstmal nicht relevant ist.



Zitat (von Abbe Faria):
Sie begründete dies mit "Arbeitsteilung".

Eien ziemlich gute Begründung die auch noch schwer zu widerlegen sein könnte.



Zitat (von Abbe Faria):
Was bedeutet "in der Regel"?

99%



Zitat (von Abbe Faria):
Auch nicht nach §34 StGB dem Rechtfertigender Notstand?

Nein, da gar keine "nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" bestand.
Denn man hätte einfach einen Zeugen mitnehmen können.



Zitat (von Abbe Faria):
Andernfalls könnte man das Wortprotokoll auch weglassen und die Verteidigung komplett im Dunkeln tappen lassen.

Ja, dummerweise aber auch das Gericht, da man ja überzeugen will/muss.



Zitat (von Abbe Faria):
Theoretisch wär ich mit einem Schmerzensgeld/Schadensersatz von 10.000€-12.000€ und einer (öffentlichen) Entschuldigung oder einer Verurteilung der Schulleitung wegen Meineids zufrieden.

Für den Schadenersatz müsste der Schaden bewiesen werden.

Bei Schmerzensgeld sind deutsche Gerichte mehr als zurückhaltend.
So sprach man der Mutter einer getötetenFrau nur 15000 EUR zu. Aber nur deshalb, weil die Mutter durch die Trauer posttraumatische Belastungsstörungen und eine schwere Depression bekam, die eine mehrmonatige stationäre Behandlung notwendig machten.

Und für eine Verurteilung der Schulleitung wegen eines Meineids, nun dafür müsste diese ert mal einen leisten und ihr dasdannauch nachgewiesen werden.



Zitat (von Abbe Faria):
Ein Meineid der Schulleitung wäre natürlich günstiger, obwohl ich nocht nicht im Ansatz weiß was man in der juristischen Realität darauf aufbauen könnte?

Das ist eine Straftat und deren Sanktionierung obliegt dem Staat.



Zitat (von Abbe Faria):
In der Strategie B muss die Schulleitung doch die Wahrheit sagen oder sie diskreditiert sich automatisch selber.

Strategie B? Wo kommt die her? Was genau beinhaltet die?



Zitat (von Abbe Faria):
Entweder weil sie so "vergesslich ist"

Bei hunderten Schülern ist das keine Diskreditierung. Vergesslichkeit ist normal.
Desweiteren kan sie auch einfach bestreiten, das es sich sozugetragen hat, dann liegt die komplette Beweislast wieder bei Dir.



Zitat (von Abbe Faria):
oder vorsätzlich "Beweise zurück hält" das mir zugesicherte aber nie erhaltene Gesprächsprotokoll.

Welches zugesicherte Gesprächsprotokoll?

"Die Zusicherung gab es nie." oder "Das hat er falsch verstanden." oder ...

Wie kann man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von Abbe Faria):
Ich versteh grad die Quotefunktionier hier im Forum nicht.

A) Text markieren
B) auf "Zitieren"-Button klicken
und das dann für jede Textstelle widerholen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie sind noch jung und ich bin gerade 53 Jahre alt geworden, vielleicht darf ich mich einfach allgemein, abseits des Rechts, einmischen....

Glauben Sie mir, Sie werden in Ihrem Leben noch einige Male mit Mobbing, Ungleichbehandlung und ähnlichem umgehen müssen. Bei allen diesen Fällen gibt es einen Zeitpunkt, an dem man seine Sachen packen und weiterziehen sollte.

Dieser Punkt ist dann erreicht, wenn man auch mit Kampf und unter Einsatz (erheblicher?) finanzieller Mittel eigentlich nicht wirklich etwas erreicht. Schmerzensgeld erhält man in Deutschland kläglich wenig, das würde ja schon angesprochen. Bleibt die "moralische Wiedergutmachung" - die ist meist weniger süß als man erhofft hatte. Meistens bleibt nur der schale Geschmack von "und all das für dies?" - und zwar, weil man das Gefühl schlecht behandelt worden zu sein einfach nicht durch einen Rechtsstreit wieder gerade biegen kann. Nicht mal ansatzweise.

Sie werden nichts ändern, nicht in der Schule und nicht bei dem oder den betreffenden Lehrer(n). Sie werden keine Einsicht erreichen können. Sobald der Prozess abgeschlossen ist gehen alle wieder zur Tagesordnung über und das war es dann.

Wie gesagt, manchmal ist es besser, man sammelt die verbliebenen Energien und steckt die Wut in etwas Positives. Wenn sie ihr Studium gut abgeschlossen haben, schicken Sie eine Kopie des Examens oder Diploms oder was auch immer Sie erreichen wollen und adressieren Sie es an die Schule mit freundlichen Grüßen, Schüler XS oder schicken Sie es dem Lehrer. Meinetwegen mit einem kleinen "Und ich habe es doch geschafft" oder sowas. Alles andere ist verschwendete Energie und, noch schlimmer, verschwendetes Geld. Machen Sie es im Leben besser als diese Leute, wenn Sie vielleicht mal junge Menschen ausbilden und vertrauen Sie auf das "Karma" - irgendwie scheint mir alles, was man tut im Leben, zurück zu kommen - im guten wie im bösen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.
Die Fotos beweisen nur was da imKlassenbuch steht.
Das das fehlerhaft ist, beweisen die nicht mal im Ansatz.

Also: wie will man beweisen, das die Einträge fehlerhaft sind.


Einen zweifelsfreien Nachzuweise zu finden wird schwierig.
Man kann erst mal alle Dokumente(Klassenbuch, Krankmeldungen, Abmahnug(en)) in Relation setzt. Wann? Wer? Was? Warum?

Ich würde so vorgehen:

Ich habe zwei Fotoserien vom Klassenbuch. Ich nenne sie mal KBF1 (Klassenbuchfotos 1) und KBF2 (Klassenbuchfotos 1)

KBF1 wurden im Dezember gemacht, gleich nachdem ich die 1. Abmahnung erhielt.
KBF2 wurden im Juli am Ende des Schuljahres gemacht.

Man kann jetzt…

1.) KBF1 und KBF2 in Relation setzen.
- Gibt es Unstimmigkeiten zwischen KBF1und KBF2?
- Wurden Änderungen vorgenommen?

2.) KBF1 mit dem Zeitpunkt meiner 1.Abmahnung in Relation setzen.
- War die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt? (Nach meiner Begutachtung nicht)
- Wie kam es dazu, dass Lehrkraft A die Arbeit vom Klassenlehrer übernommen hat?

Nebeninfo: Abmahnungen gibt es bei ab 20 unentschuldigten Fehlstunden in einem 30 Tage Zeitintervall.

3.) Dann meine Abmahnung(en) mit den Abmahnungen der anderen Mitschüler in Relation setzen.
- Hat Lehrkraft A noch weitere Abmahnung verschickt? (Nach meiner Kenntnis nicht)
- Warum erhielt nur dieser Schüler eine Abmahnung von der Lehrkraft A?
- Warum erhielten die Mitschüler mit deutlich mehr unentschuldigten Fehlstunden keine bzw. warum erhielt dieser Schüler 4 Wochen vor ihnen eine Abmahnung? (Da waren andere Schüler mit weit über 20 unentschuldigten Fehlstunden, die vor den Weihnachtsferien gar nichts bekommen haben.)

Nebeninfo: Dezember ist im Schuljahr der schwierigste Monat, weil jeder Lehrer seine Klausur noch vor den Ferien durchdrücken will. 3 Klausuren(Oft auch 4 Klausuren, auch wenn es nicht erlaubt ist) pro Woche sind da die Norm. Dezember ist außerdem der Monat in dem die meisten Schüler abbrechen oder sich entscheiden das Jahr zu wiederholen.

4.) Ich hatte im Dezember ja einen Brief an die Schulleitung geschickt, indem ich nachgewiesen hatte, dass die 20 unentschuldigten Fehlstunden zum Zeitpunkt der 1. Abmahnung real nicht erreicht wurden. Leider habe ich erst danach damit begonnen Krankmeldungen zuscannen und vorab per E-Mail zu verschicken und zusätzlich die Originale mir vom Klassenlehrer gegenzeichnen zulassen, daher sind fehlerhafte Einträge vor den Weihnachtsferien wohl überwiegend mit Zeugen nachweisbar oder gar nicht. Eventuell können Zeugen noch aussagen, dass ich öfters nach dem Unterricht in der Klasse vortrat, das Klassenbuch kontrollierte und feststellte, dass die Lehrkraft A mich an dem Tag nicht ins Klassenbuch eingetragen hat. Begründung der Lehrkraft: „ Ups, da hab ich Sie wohl übersehen".


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Abbe Faria):
Sie begründete dies mit "Arbeitsteilung".


Eien ziemlich gute Begründung die auch noch schwer zu widerlegen sein könnte.


Ganz im Gegenteil --> siehe 3.).
Arbeitsteilung bedeutet die Arbeit zu teilen. Die Lehrkraft A hat sich aber nur einen einzigen Arbeitsteil herausgesucht und zwar den Teil der meine Person betraf. Hier sollte man mal die Motivation von Lehrkraft A hinterfragen?? Wo her diese Fokussierung?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Abbe Faria):
Auch nicht nach §34 StGB dem Rechtfertigender Notstand?


Nein, da gar keine "nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" bestand.
Denn man hätte einfach einen Zeugen mitnehmen können.


Hätte ich in meinem Abschlussjahr nach dreimonatiger Schikane noch klar denken können, hätte ich wohl einfach einen Zeugen oder einen Vertrauenslehrer mitgenommen. Einen Klassenwechsel beantragt und dann Strafanzeige erstellt.
Für mich war das damals aber eine Hilflose Situation und ich tat halt das, was mir einfiel, um mich irgendwie zu schützen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und für eine Verurteilung der Schulleitung wegen eines Meineids, nun dafür müsste diese ert mal einen leisten und ihr dasdannauch nachgewiesen werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Strategie B? Wo kommt die her? Was genau beinhaltet die?


Strategie B war das Ziel der Schulleitung die „Unterlassung einer gebotenen Handlung" oder einen Meineid im Gericht nachzuweisen, da Strategie A, der Lehrkraft A die Straftat nachzuweisen, bei derzeitiger Beweislage nicht sehr Erfolg versprechend ist. Strategie B würde aber hier nur etwas Genugtuung bringen, keine Gerechtigkeit.

Ich stelle mir das im Gericht ungefähr so vor...

Frage 1.1:
Anwalt: Hat der Schüler am TT.MM.JJJJ bei Ihnen eine systematische Schikanierung durch die Lehrkraft A kenntlich gemacht?
Schuleiter: Nein [Lüge]

[Ich ziehe einen SoundLink Lautsprecher und drücke auf PLAY. Es läuft eine Tondatei, die das Gegenteil beweist.]

--> Meineid bewiesen

Frage 1.2

Anwalt: Hat der Schüler bei Ihnen eine systematische Schikanierung durch die Lehrkraft A kenntlich gemacht?
Schuleiter: Ja [Sagt die Wahrheit]
Anwalt: Warum haben Sie trotz Ihrer Garantenstellung keine Nachforschungen betrieben? (Amtsermittlungspflicht??)
Schuleiter: …

--> Unterlassung einer gebotenen Handlung???


Zitat (von Harry van Sell):
Welches zugesicherte Gesprächsprotokoll?

"Die Zusicherung gab es nie." oder "Das hat er falsch verstanden." oder ...

Wie kann man das Gegenteil beweisen?


Selbes Prinzip. --> [Ich ziehe einen SoundLink Lautsprecher und drücke auf PLAY. Es läuft eine Tondatei, die das Gegenteil beweist.]

Hmmmm.... im Grunde ist die Tonaufnahme in meiner Situation der einzige Strohhalm nachdem ich greifen kann. Ohne diese Aufnahme kann ich sogut wie gar nichts beweisen. Ich sehe auch gar keine andere Möglichkeit die wahre Gesinnung dieser Personen zu beweisen.
Und wenn die Verteidigung durch die Akteneinsicht Zugang zur Tonaufnahme oder dem Wortprotokoll hat, bereiten die sich natürlich vor und versuchen die Situation irgendwie zu ihren Gunsten zu drehen bzw. die Wahrheit weiter zu maskieren.
Die Verteidigung im Dunkeln zu lassen ist der einzige strategische Vorteil den ich habe und wohl die einzige Vorgehensweise mit der man noch nach einer unverfälschten Wahrheit streben kann.

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:41

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:42

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:44

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:44

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:49

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 22:51

-- Editiert von Abbe Faria am 08.01.2017 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hmmmm.... im Grunde ist die Tonaufnahme in meiner Situation der einzige Strohhalm nachdem ich greifen kann. Ohne diese Aufnahme kann ich sogut wie gar nichts beweisen. Ich sehe auch gar keine andere Möglichkeit die wahre Gesinnung dieser Personen zu beweisen.

Sie wissen aber, dass Sie sich damit ein Verfahren wegen §201 StGB einhandeln?

Mit ist immer noch nicht klar, was eigentlich das Ziel Ihrer Aktion ist.
Prozesse, nur um zu zeigen, dass man doch recht hatte (also quasi nur um der Gerechtigkeit willen) sind im derzeitigen Rechtssystem nicht vorgesehen.
Schadensersatz: Welchen materiellen Schaden haben Sie denn? Immaterieller Schaden ist nach deutschem Recht nicht ersatzfähig (bzw. nur in Sonderfällen, die hier nicht vorliegen).
Schmerzensgeld: Welche Schmerzen / Krankheit / Gesundheitsbeeinträchtigung haben Sie denn? Verletztes Gerechtigkeitsempfinden ist nach deutschem Recht nicht ersatzfähig - auch dann nicht, wenn man sich zu recht in seinem Gerechtigkeitsempfinden versetzt sieht.
Man könnte den Eindruck haben, sie wollen sich irgendwie rächen. Aber das ist vom deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen, und Strafanzeigen, die aus Rache gestellt werden verlaufen im Sande.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Abbe Faria):
1.) KBF1 und KBF2 in Relation setzen.
- Gibt es Unstimmigkeiten zwischen KBF1und KBF2?
- Wurden Änderungen vorgenommen?

Ja, das ware eine Möglichkeit



Zitat (von Abbe Faria):
Arbeitsteilung bedeutet die Arbeit zu teilen.

Oder es bedeutet das ein anderer einen Teil der Arbeit macht?



Zitat (von Abbe Faria):
Die Lehrkraft A hat sich aber nur einen einzigen Arbeitsteil herausgesucht und zwar den Teil der meine Person betraf.

Oder hat das nur der andere Lehrer abgegeben? Wie will man das "heraussuchen" beweisen?



Zitat (von Abbe Faria):
Frage 1.1:
Anwalt: Hat der Schüler am TT.MM.JJJJ bei Ihnen eine systematische Schikanierung durch die Lehrkraft A kenntlich gemacht?
Schuleiter: Nein [Lüge]

[Ich ziehe einen SoundLink Lautsprecher und drücke auf PLAY. Es läuft eine Tondatei, die das Gegenteil beweist.]

--> Meineid bewiesen

Nö, zum einen ist das nicht mal im Ansatz ein Meineid. Zum andernen beweist wie erwähnt das nur eine Strafttat von Dir und somit wäre auch kein Beweismittel.



Zitat (von Abbe Faria):
Und wenn die Verteidigung durch die Akteneinsicht Zugang zur Tonaufnahme oder dem Wortprotokoll hat,

Das wird unweigerlich so sein, denn genau das sieht das Recht so vor.
Sobald Du also die "Überraschung" präsentierst, wird die Verhandlung unterbrochen, damit die Gegenseite sich damit auseinandersetzen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Abbe Faria):
Frage 1.1:
Anwalt: Hat der Schüler am TT.MM.JJJJ bei Ihnen eine systematische Schikanierung durch die Lehrkraft A kenntlich gemacht?
Schuleiter: Nein [Lüge]

[Ich ziehe einen SoundLink Lautsprecher und drücke auf PLAY. Es läuft eine Tondatei, die das Gegenteil beweist.]

--> Meineid bewiesen


Nö, zum einen ist das nicht mal im Ansatz ein Meineid.


Verstehe ich nicht.
Wenn eine Person im Zeugenstand vor Gericht nachweislich eine Falschaussage macht, leistet also keinen Meineid?
Ist eine Falschaussage vor Gericht kein Meineid?



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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Abbe Faria):
Ist eine Falschaussage vor Gericht kein Meineid?

Nein. Mit einem guten Anwalt ist das noch nicht einmal eine Falschaussage.

Um einen Meineid zu leisten, müsste eine bewusste Falschaussage unter Eid erfolgen.
Ganz konkret ist es sogar erst dann ein Meineid, wenn man wegen Meineids verurteilt wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie steigern sich da in eine aussichtslose Sache hinein. Ich habe jetzt nicht noch mal alles durchgelesen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, aber wenn nicht, dann legen Sie schon mal einen Batzen Geld bereit. PKH dürfte vermutlich an der mangelnden Erfolgsaussicht scheitern....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Eingabe von fb367463-2 unter Nr. 7 - "Meinung abseits des Rechts" hast du nicht einmal kommentiert.
Dieses Sicht der Dinge steht für dich völlig außer Frage!

Das ist ein krankhaftes Hineinsteigern in eine Sache, die
- ohne Erfolgsaussicht ist
- schon längst vorbei ist ( "Der Fall ist jetzt ca. 1 1/2 Jahre alt.")
- und für den du "nicht mehr die Kraft hast"

Allein dieses Beispiel:

Zitat:
Beispielweise habe ich eine Abmahnung (wegen angeblicher 20 unentschuldigter Fehlstunden) von Lehrkraft A erhalten, der laut Inhalt von Lehrkraft C(Klassenlehrer) bearbeitet und abgeschickt wurde. Später erfuhr ich aber, dass die Abmahnung von Lehrkraft A ausgeführt wurde. Lehrkraft A war aber nicht betrechtigt diese Abmahnung auszuführen, da Lehrkraft A nicht Klassenlehrer meiner Klasse war.


Es beginnt mit angebl. nicht unentschuld. Fehlstunden und verkleistert sich dann darin, ob A oder C abgemahnt haben. Völlig schnuppe!

Allein die Akkribie mit der du hier immer und immer wieder auf dein Thema kommst, ist pathologisch und kann ein Zeichen für eine Depression sein. Deine Gedanken drehen sich nur noch um die eine Sache. Wahrscheinlich läuft bei dir auch ein Kopfkino, in dem der Lehrer in einer Gerichtsverhandlung á la Maddock verurteilt wird und dich flehentlich um Verzeihung bittet??

Du wirst auf diesem derzeitgen Weg keinen Frieden machen können. Du bist nicht in der Lage zu erkennen, dass du zivil-/strafechtlich nicht erreichen wirst. Also geh einen anderen Weg. Ziel ist schließlich, dass du mit dieser Schulzeit abschließen kannst.

Warum eigentilch der Nickname eines portugiesischen Hypnotiseurs??


-- Editiert von HeHe am 09.01.2017 12:56

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Viel Text um nichts.

Abmahnungen erst bei 20 unentschuldigten Fehlstunden ist übrigens sehr großzügig. Unter Erwachsenen kommt man mit dieser Arbeitsauffassung nicht weit.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Abbe Faria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Eingabe von fb367463-2 unter Nr. 7 - "Meinung abseits des Rechts" hast du nicht einmal kommentiert.
Dieses Sicht der Dinge steht für dich völlig außer Frage!


Nein, ich habe die Eingabe von fb367463-2 als (sehr) Hilfreich Markiert. Ich wusste nur nicht was ich dazu schreiben soll. Ohne erfolgversprechende Rechtsmöglichkeit wird es wohl auch auf das Beschriebene von fb367463-2 hinauslaufen (müssen).
Es ist derzeit für mich als rational denkender Mensch nur nicht so einfach die Vergangenheit durch ein spirituelles Konzept wie "Karma" oder auch der christlichen "Vergebung" zu bereinigen. Letzteres erfordert eigentlich auch Reue oder wenigstens etwas Schuldeinsicht der Täter, die ich aber durch nichts tuhen nicht bekommen werde.

Zitat (von HeHe):
Deine Gedanken drehen sich nur noch um die eine Sache. Wahrscheinlich läuft bei dir auch ein Kopfkino, in dem der Lehrer in einer Gerichtsverhandlung á la Maddock verurteilt wird und dich flehentlich um Verzeihung bittet??


Nein, nicht wirklich. Da interpretierst oder projizieren du zu viel hinein.

Meine Gedanken drehen sich eher um die Vergangenheit (Das was passiert ist) und um die Zukunft (Das was ich jetzt nicht (so schnell) erreiche (Wunschstudiengang), obwohl ich es unter normalen Bedinungen wohl in Deutschland erreicht hätte). Lässt sich natürlich auch hier alles nicht hinreichend beweisen..

Zitat (von fb367463-2):
Sie steigern sich da in eine aussichtslose Sache hinein.

Zitat (von HeHe):
Du wirst auf diesem derzeitgen Weg keinen Frieden machen können. Du bist nicht in der Lage zu erkennen, dass du zivil-/strafechtlich nicht erreichen wirst.


Damals war ich auch Schüler, ein Schutzbefohlener. Kein Volljurist. Daher habe ich auch diesen Thread erstellt.

Ich kann es derzeit immer nur noch nicht begreifen warum mein einziger "Joker", kein Joker sein soll.
Man kann ja immerhin "fast zweifelsfrei" beweisen, dass eine Schulleitung nach einer StGB Anschuldigung nicht weiter tätig geworden ist. Ich bin auch der Meinung, dass die Verantwortung weiterer Beweiserhebungen genau dort für mich aufgehört hat.

Zitat (von HeHe):
Warum eigentilch der Nickname eines portugiesischen Hypnotiseurs??

Zufall. Mit dem Nickname war die Romanfigur aus Mounte Christo gemeint. Im Nachhinein hätte Edmond Dantes wohl eher gepasst.

@Alle
Falls ich es noch nicht geschrieben habe, möchte ich hiermit noch mal jeden einzelnen für seinen Beitrag danken.




-- Editiert von Abbe Faria am 15.01.2017 18:35

-- Editiert von Abbe Faria am 15.01.2017 18:35

-- Editiert von Abbe Faria am 15.01.2017 18:37

-- Editiert von Abbe Faria am 15.01.2017 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Es ist derzeit für mich als rational denkender Mensch nur nicht so einfach die Vergangenheit durch ein spirituelles Konzept wie "Karma" oder auch der christlichen "Vergebung" zu bereinigen. "

Als rational denkender Mensch sollten Sie Aufwand und Ergebnis gegeneinander abwägen....Sie würden extrem viel Aufwand für (aller Voraussicht nach) "nichts" betreiben müssen. Und dieses Nichts wird Ihnen dann auch bei der Bewältigung nicht helfen, also nichts besser machen. Seien Sie clever.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Man kann ja immerhin "fast zweifelsfrei" beweisen, dass eine Schulleitung nach einer StGB Anschuldigung nicht weiter tätig geworden ist


Wenn das "fast" so einfach ist, dann geh den Rechtsweg. Außer du selbst, sieht hier allerdings keiner die Erfolgsaussicht.

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