Nahrungsergänzungsmittel/ Medikamenten Einfuhr aus USA

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nahrungsergänzungsmittel/ Medikamenten Einfuhr aus USA

Hallo

ich habe ausversehen bei einem Amerikanischen Händler ein Produkt names Yohimbine HCL gekauft, aufgrund von der vorhegesagten Wirkung.

Nun habe ich gesehen, dass der Wirkstoff in Deutschland verschreibungspflichtig ist.
Ich versuche momentan die Bestellung zu stornieren, aber dennoch frage ich sicherheitshalber.

Kann ich die Annahme verweigern, ablehnen o.ä. wenn diese beim Zoll landet, so das ich keine Strafe bekomme, da dies nicht bewusst passiert ist ?

Ich bin vorher noch nie auffällig geworden bei der Polizei oder beim Staat. Ich bin 19 Jahre alt.

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Vielen Dank

Mfg

Zexxe

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20 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Zexxe):
Kann ich die Annahme verweigern, ablehnen o.ä. wenn diese beim Zoll landet, so das ich keine Strafe bekomme, da dies nicht bewusst passiert ist ?

Nö. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Also beim nächsten Mal: erst rechercieren, dann bestellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zexxe):
Kann ich die Annahme verweigern, ablehnen o.ä. wenn diese beim Zoll landet, so das ich keine Strafe bekomme, da dies nicht bewusst passiert ist ?

Nö. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Also beim nächsten Mal: erst rechercieren, dann bestellen.


Das weiß ich, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Aber gibt es eine Möglichkeit die Strafe so gering wie möglich zu halten?
Wie soll ich mich verhalten wenn der Zoll Fall eintritt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Zexxe):
Aber gibt es eine Möglichkeit die Strafe so gering wie möglich zu halten?
Wie soll ich mich verhalten wenn der Zoll Fall eintritt?

Ich gehe mal davon aus, das es zum privaten Bedarf bestellt wurde und eine normale, haushaltsübliche Menge ist und kein Jahresvorrat oder gar ein Coantainer voll.

Bei Erstätern ist normalerweise Einstellung/Geldauflage/kleine Geldstrafe zu erwarten.

In der Regel bekommt man ein Schreiben,in dem ums Sellungnahme gebeten wird.
Dann hat man 2 Möglichkeiten:
1. man antwortet nicht, dann wird nach Aktenlage entschieden.
2. man antwortet, muss dann aber aufpassen sich nicht um Kopf unf Kragen zu antworten



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#4
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zexxe):
Aber gibt es eine Möglichkeit die Strafe so gering wie möglich zu halten?
Wie soll ich mich verhalten wenn der Zoll Fall eintritt?

Ich gehe mal davon aus, das es zum privaten Bedarf bestellt wurde und eine normale, haushaltsübliche Menge ist und kein Jahresvorrat oder gar ein Coantainer voll.

Bei Erstätern ist normalerweise Einstellung/Geldauflage/kleine Geldstrafe zu erwarten.

In der Regel bekommt man ein Schreiben,in dem ums Sellungnahme gebeten wird.
Dann hat man 2 Möglichkeiten:
1. man antwortet nicht, dann wird nach Aktenlage entschieden.
2. man antwortet, muss dann aber aufpassen sich nicht um Kopf unf Kragen zu antworten


Also brauche ich mir nicht so große Sorgen zu machen einen Eintrag in meine Akte zu bekommen? Das ist nämlich meine größte Angst, meine Zukunft damit zu verbauen..

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das kommt darauf an welche Akte damit gemeint ist. Grundsätzlich finden sich polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in den entsprechenden Datenbanken (INPOL, ZStV) wieder. Im Falle einer Verurteilung (in diesem Falle - wenn überhaupt - eine kleine Geldstrafe) landet es im Bundeszentralregister (BZR).

Die Schwelle für einen Eintrag im Führungszeugnis sollte eigentlich nicht erreicht werden (mehr als 90 Tagessätze). Zum Bummerang werden könnte es also lediglich im Falle einer angestrebten Verbeamtung, der Bewerbung bei Polizei oder Justiz, oder bei einer beruflichen Tätigkeit, die eine Sicherheitsüberprüfung erfordert - dort ist das Sicherheitsbedürfnis höher und man bezieht immer eine unbeschränte Auskunft aus dem BZR ein, und ggf. auch den Inhalt polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Datenbanken.

Summa summarum: Von obigen "Spezialfällen" abgesehen ist das der Zukunft nicht schädlich. Und aus den genannten Datenbanken ist es auch irgendwann wieder raus. Abgesehend davon daß es ja noch überhaupt kein Ermittlungsverfahren gibt. Also immer mit der Ruhe :-)



-- Editiert von Osmos am 27.02.2017 08:53

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#6
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Das kommt darauf an welche Akte damit gemeint ist. Grundsätzlich finden sich polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in den entsprechenden Datenbanken (INPOL, ZStV) wieder. Im Falle einer Verurteilung (in diesem Falle - wenn überhaupt - eine kleine Geldstrafe) landet es im Bundeszentralregister (BZR).

Die Schwelle für einen Eintrag im Führungszeugnis sollte eigentlich nicht erreicht werden (mehr als 90 Tagessätze). Zum Bummerang werden könnte es also lediglich im Falle einer angestrebten Verbeamtung, der Bewerbung bei Polizei oder Justiz, oder bei einer beruflichen Tätigkeit, die eine Sicherheitsüberprüfung erfordert - dort ist das Sicherheitsbedürfnis höher und man bezieht immer eine unbeschränte Auskunft aus dem BZR ein, und ggf. auch den Inhalt polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Datenbanken.

Summa summarum: Von obigen "Spezialfällen" abgesehen ist das der Zukunft nicht schädlich. Und aus den genannten Datenbanken ist es auch irgendwann wieder raus. Abgesehend davon daß es ja noch überhaupt kein Ermittlungsverfahren gibt. Also immer mit der Ruhe :-)



-- Editiert von Osmos am 27.02.2017 08:53


Danke für die ausführliche Antwort!

Es muss aber nicht zwingend ein Verfahren geben, oder?
Es kann auch einfach ein Bußgeld geben oder? Dann erhalte ich auch keinen Eintrag ins BZR ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Zexxe):
Es muss aber nicht zwingend ein Verfahren geben, oder?
Es kann auch einfach ein Bußgeld geben oder? Dann erhalte ich auch keinen Eintrag ins BZR ?

Wenn der Zoll das mitbekommt und aktiv wird, dann leitet er ein Ermittlungsverfahren ein und dokumentiert bzw. referenziert es wie oben beschrieben. Der Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens lässt sich an dieser Stelle nicht zuverlässig voraussagen, mögliche Optionen hat HvS bereits gelistet.

Im BZR landen jedoch nur rechtskräftige Verurteilungen, aber keine Bußgelder, eingestellte Verfahren (auch mit Geldauflage), etc.

Und ganz nebenbei handelt es sich hier nicht um Drogen, sondern "nur" um ein verschreibungspflichtiges Präparat aus der Bodybuilding-Szene. Wenn es sich wirklich nur um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelt würde ich nicht mit allzuviel Motivation bei der Strafverfolgung rechnen.

Bei einer größeren Menge, die Grund für die Vermutung des geplanten Handels gibt, sieht das anders aus, hier könnte durchaus ein gewisser Aktionismus bei Polizei, StA und Gericht einsetzen. Um welche Menge handelt es sich denn?

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#8
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von Zexxe):
Es muss aber nicht zwingend ein Verfahren geben, oder?
Es kann auch einfach ein Bußgeld geben oder? Dann erhalte ich auch keinen Eintrag ins BZR ?

Wenn der Zoll das mitbekommt und aktiv wird, dann leitet er ein Ermittlungsverfahren ein und dokumentiert bzw. referenziert es wie oben beschrieben. Der Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens lässt sich an dieser Stelle nicht zuverlässig voraussagen, mögliche Optionen hat HvS bereits gelistet.

Im BZR landen jedoch nur rechtskräftige Verurteilungen, aber keine Bußgelder, eingestellte Verfahren (auch mit Geldauflage), etc.

Und ganz nebenbei handelt es sich hier nicht um Drogen, sondern "nur" um ein verschreibungspflichtiges Präparat aus der Bodybuilding-Szene. Wenn es sich wirklich nur um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelt würde ich nicht mit allzuviel Motivation bei der Strafverfolgung rechnen.

Bei einer größeren Menge, die Grund für die Vermutung des geplanten Handels gibt, sieht das anders aus, hier könnte durchaus ein gewisser Aktionismus bei Polizei, StA und Gericht einsetzen. Um welche Menge handelt es sich denn?


Es handelt sich um 3 Dosen à 240 kapseln, das reicht für ca. 4 Monate wenn man von der Dosierung für einen Mann ausgeht... Es ist jetzt kein riesen Paket voll mit Dosen aber es sind 3, weiss nicht ob das schon als Handel angesehen wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von Zexxe):
Es muss aber nicht zwingend ein Verfahren geben, oder?
Es kann auch einfach ein Bußgeld geben oder? Dann erhalte ich auch keinen Eintrag ins BZR ?

Wenn der Zoll das mitbekommt und aktiv wird, dann leitet er ein Ermittlungsverfahren ein und dokumentiert bzw. referenziert es wie oben beschrieben. Der Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens lässt sich an dieser Stelle nicht zuverlässig voraussagen, mögliche Optionen hat HvS bereits gelistet.

Im BZR landen jedoch nur rechtskräftige Verurteilungen, aber keine Bußgelder, eingestellte Verfahren (auch mit Geldauflage), etc.

Und ganz nebenbei handelt es sich hier nicht um Drogen, sondern "nur" um ein verschreibungspflichtiges Präparat aus der Bodybuilding-Szene. Wenn es sich wirklich nur um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelt würde ich nicht mit allzuviel Motivation bei der Strafverfolgung rechnen.

Bei einer größeren Menge, die Grund für die Vermutung des geplanten Handels gibt, sieht das anders aus, hier könnte durchaus ein gewisser Aktionismus bei Polizei, StA und Gericht einsetzen. Um welche Menge handelt es sich denn?


Es handelt sich um 3 Dosen à 240 kapseln, das reicht für ca. 4 Monate wenn man von der Dosierung für einen Mann ausgeht... Es ist jetzt kein riesen Paket voll mit Dosen aber es sind 3, weiss nicht ob das schon als Handel angesehen wird ?

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Einfuhr von Arzneimitteln* aus dem Nicht-EU-Ausland für den Eigenbedarf ist nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Wegen irgendwelcher Einträge in irgendwelche Akten braucht man sich da keine Gedanken machen.
Da kommt nur ein Bußgeld + Nachzahlung von Einfuhrabgaben (auch für illegale Einfuhren müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden)
Das praktische Problem dürfte eher darin liegen, glaubhaft rüberzubringen, dass 720 Kapseln (3x240) noch Eigenbedarf sind ...

* Falls das Arzneimittel gleichtzeitig ein Betäubungsmittel oder ein Dopingmittel ist, sieht es (deutlich) anders aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Zexxe):
Es handelt sich um 3 Dosen à 240 kapseln, das reicht für ca. 4 Monate wenn man von der Dosierung für einen Mann ausgeht.

Das würde ich jetzt noch unter "Eigenbedarf" sehen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Einfuhr von Arzneimitteln* aus dem Nicht-EU-Ausland für den Eigenbedarf ist nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Wegen irgendwelcher Einträge in irgendwelche Akten braucht man sich da keine Gedanken machen.
Da kommt nur ein Bußgeld + Nachzahlung von Einfuhrabgaben (auch für illegale Einfuhren müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden)
Das praktische Problem dürfte eher darin liegen, glaubhaft rüberzubringen, dass 720 Kapseln (3x240) noch Eigenbedarf sind ...

* Falls das Arzneimittel gleichtzeitig ein Betäubungsmittel oder ein Dopingmittel ist, sieht es (deutlich) anders aus.


Hm. Es gibt Studien darüber das Yohimbine HCL erst bei 30mg am Tag potent wird sprich 6 Kapseln, sprich 1 Dose = 40 Tage, ich denke wenn man das damit begründen kann das man aus kosten gründen nicht öfter bestellen wollte ist es vllt noch Eigenbedarf oder interessiert die das vom Zoll nicht ?

Nein Doping ist das nicht. Ist in Deutschland halt nur verschreibungspflichtiges Medikament für Männer mit Impotenz. Für den Bodybuilding wird es aber interessant durch Fettverbennung die dadurch erzeugt wird. Aber es ist ein Medikament kein Doping.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zexxe):
Es handelt sich um 3 Dosen à 240 kapseln, das reicht für ca. 4 Monate wenn man von der Dosierung für einen Mann ausgeht.

Das würde ich jetzt noch unter "Eigenbedarf" sehen.


Dann hoffe ich, das der Zollbeamte das auch so sieht...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das Zeug wird m.W. nicht auf Doping-Listen geführt, aber gerne zu diesem Zweck eingesetzt - auch eine medikamentös gesteigerte Fettverbrennung zu Trainingszwecken kann man getrost Doping nennen. Aber natürlich könntest Du das Zeugs auch für die medikamentöse Korrektur Deiner Potenzprobleme einsetzen.

Der Zoll weiß das und kennt auch die Dosierungen, und je nach Laune des Bearbeitenden wird er es "billig" machen oder eben weiter reichende Ermittlungen einleiten die dann wie auch immer verlaufen. Die Killer-Begriffe sind "Drogen", "Doping" und "illegaler Handel", und solange die keine Rolle spielen wird es erträglich.

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#15
 Von 
Lixipen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zur Not kannst du immer noch sagen, du hast das Zeug Garnicht bestellt, sondern es war jemand anderes. Z.B. Jemand der dir deine Karriere vermiesen will oder dir einfach nur einen "reinhauen" will, weil Ihr euch mal gestritten habt. "Wer es genau war kannst du nicht wissen, weil du dich schon mit 100ten von Leuten gestritten hast"

Die müssen dir erstmal nachweisen, dass du das Zeug wirklich bestellt hast. Also einfach PC (Wo alles gespeichert sein wird) für 3 Monate an einen Freund ausleihen und wenn bis dahin nix passiert ist kannst du ihn beruhigt wieder abholen.

Falls du mit Paypal gezahlt hast => Account sofort löschen und einen 2. Paypalaccount erstellen (Ist easy und dauert nur kurz)
Falls du per Bank gezahlt hast => Neues Bankkonto anlegen (Altes Kündigen und ganz wichtig: "Auf Auszahlung des Restbetrages verzichten!" Das gibst du so im Kündigungsschreiben dann an => Vorher natürlich alles abheben, sodass nur noch n par Cents drauf sind).


Und dann kannst du deiner Beamtenkarriere entspannt entgegensehen :)

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

@Zexxe
Ich kann Dir nur dringend raten dem überaus hirnrissigen Rat von Lixipen nicht zu folgen.
So ein sinnloser Vertuschungsversuch würde Dich nämlich erst recht reinreiten.



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4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zexxe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@Zexxe
Ich kann Dir nur dringend raten dem überaus hirnrissigen Rat von Lixipen nicht zu folgen.
So ein sinnloser Vertuschungsversuch würde Dich nämlich erst recht reinreiten.


Hatte ich auch nicht vor, aber danke für den Hinweis!
Ist sowieso viel zu umständlich mit den ganzen Daueraufträgen etc irgendwelche Konten zu schließen sei es Bank oder PayPal

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Vor allem nützt es sowieso nichts, auich geschlossene Konten existieren weiterhin, es gibt hierzulande Aufbewahrungsfristen (§257 HGB --> 10 Jahre, §147 AO --> 10 Jahre).

Die Tips von Lixipen sind kompletter Murks.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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