Nachstellung Vorladung, wie verhalten

15. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.11.2015 20:58:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachstellung Vorladung, wie verhalten

Ich habe mit einer Dame in dem angegebenen Zeitraum Kontakt gehabt per whatsapp.. Sie sagte ich solle sie in ruhe lassen. Aber da ich Klärung wollte hatte ich ihr weiter geschrieben.

Als ich in der Stadt unterwegs war, fuhr sie zufällig an mir vorbei und ich bin hinterher, weil ich es dann persönlich klären wollte, dazu muss ich sagen, dass sie gar nicht wusste wie ich aussehe.. Aber es kam ihr halt komisch vor.. Hatte in einer Nebenstraße geparkt und bin in einer andere. Richtung gegangen um mich zu beruhigen und mir wurde klar nee lass lieber, bin eingestiegen und wieder gefahren.. Hatte mich am nächsten tag entschuldigt...
Ansonsten war ich die Tage auch in dieser Stadt unterwegs und anscheinend hat sie mich wohl gesehen, bin an der Arbeitsstelle vorbeigekommen aber nicht absichtlich, eine Freundin wohnt in der Gegend und der Steuerberater ist auch in dieser Stadt, fahre da lang wenn Stau ist um den Stau auszuweichen..

Ich will keinen Anwalt und würde auch zugeben das ich ihr geschrieben hatte..
Ich habe mir auch eine neue Handy Nr zugelegt um keinen erneuten Kontakt entstehen zu lassen, weiß die Nr nicht auswendig usw und möchte auch nicht, dass sie sich meldet oder wie passiert ist, dass sich ein freund von ihr bei mir meldet. Es tut mir alles sehr leid und nach der Entschuldigung war für mich klar das ich nichts mehr mit dieser Person zu tun haben will. Nicht sehen hören nichts mehr, gar nichts und das will ich auch bei der Polizei genauso sagen..

Fragen: verhalte ich mich richtig? Sollte ich das so Aussagen? Was passiert dann evtl.? Werde ich verklagt - Geldbuße, wird das Verfahren vl eingestellt, da ich nur klären wollte? Und es zufällige treffen gab? Sollte ich mir doch einen Anwalt nehmen? Oder könnte ich mich während ich sie ja verfolgt habe mich irgendwie doch rausreden, weil es da nicht zur Kontaktaufnahme kam und ich mich auch in eine andere Richtung bewegt habe?

-- Editier von Sa1501 am 15.11.2015 19:14

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9 Antworten
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#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

eine Menge "zufälliger Aufeinandertreffen" sind das ja schon.

Anhand Ihrer Schilderungen, sofern diese vollständig und nicht untertrieben sind, kann man jedoch nach ständiger Rechtssprechung noch keine schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers ausgehen.
Davon ist nämlich erst zu sprechen, wenn das Opfer ein (nachvollziehbar) verändertes Verhalten an den Tag legt, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte. Daher muss immer eine erzwungene Veränderung der Lebensumstände festgestellt werden, damit eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensumstände im rechtlichen Sinne vorliegt. (siehe auch BGH, Beschlüsse vom 19.11.2009 – 3 StR 244/09 , BGHSt 54, 189 Rn. 22; vom 19.12 2012 – 4 StR 417/1219; Krehl in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 238 Rn. 64)

Natürlich können Sie Ihre Ansicht in der Vernehmung durch die Polizei darstellen. Jedoch sollte Sie aufpassen, keinen Fangfragen auf den Leim zu gehen oder sich zu "verplappern".

Tendenziell, sage ich, wird dieses Verfahren, sofern Sie nicht außerordentlich vorbelastet sind, mangels besonderen öffentlichen Interesses und der Geringfügigkeit der Tat eingestellt und auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.11.2015 20:58:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

Hinzu kämen anrufe, wo gleich wieder aufgelegt worden ist..

Ich könnte aber auch sagen, dass ich mein Handy verloren hätte und nicht die sim gesperrt hätte. Als ich das Handy wieder bekommen hätte, sah ich den nachrichtenverlauf und hatte mich dann entschuldigt und den Rest von oben wegen den zufälligen treffen. Ich mein so habe ich das auch geschrieben..

Was passiert, wenn ich gar nicht hingehe? Könnte das Verfahren auch dann einfach eingestellt werden?
Naja, ich mein Immerhin haben die meine Nr.. Die wissen ja das es von meinem Handy kam. Ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun.

Soll ich ehrlich sein und das zugeben, dass ich der Schreiber bin. Das mit den zufälligen treffen stimmt wirklich. Und der Klärung auch. Ich weiß ich hab ******* gebaut.

Was denkt ihr so? Will nur eine ehrliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Sa1501):
Ich könnte aber auch sagen, dass ich mein Handy verloren hätte und nicht die sim gesperrt hätte


Unglaubwürdig. Lebensfern. Warum soll der Fremde X auch gerade ihre Y dann anrufen und auflegen.

Zitat (von Sa1501):
Was passiert, wenn ich gar nicht hingehe? Könnte das Verfahren auch dann einfach eingestellt werden?


Ich persönlich als Betroffener würde hingehen. Es macht vielleicht für den StA/Richter einen Unterschied nichts von Ihnen in der Hand zu haben oder eben bestimmte Umstände, sich zu erklären.

Manche würden sagen, nichts sagen könnte ausreichen zur Einstellung. Keiner sieht sie, es wird eingestellt. Ruhe.

Manche würden sagen, sich zu äußern bringt eher eine Einstellung.

Sie müssen sich entscheiden, in ihrem Falle sind beide Varianten denkbar.

-- Editiert von Situla am 15.11.2015 21:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.11.2015 20:58:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann ja vergesse ich das mit dem verlorenem Handy.. Ich habs getan und werde es auch sagen..

Ich muss ja nicht auf fragen eingehen die gestellt werden? Ich sag meine Variante, dass ich der Schreiber war, wir Kontakt hatten ich es bereue und das mit der Klärung.

Und dann denkt ihr wirklich, dass sich das dann erledigt hat, ich meine ich stelle mich auf eine geldstrafe ein. Aber zur Gerichtsverhandlung wird es nicht kommen? Ich hab einfach nur noch Angst. Ich bereue es so sehr. Ich hab selbst dadurch Schlafstörungen und esstörungen..

Wie hoch würde die ausfallen die geldstrafe? Die verdiensthöhe ist davon abhängig?und wenn ich mich nochmals beim Opfer entschuldige oder zumindestens zum Termin nochmal ein entschuldigungsschreiben mitgebe und ihn bitte dies weiterzuleiten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie hoch würde die ausfallen die geldstrafe? Lesen Sie die Antworten eigentlich, die Sie hier kriegen? Offenbar nicht - oder wo hat hier jemand was von einer Geldstrafe geschrieben.
und wenn ich mich nochmals beim Opfer entschuldige Noch eine unerwünschte Kontaktaufnahme? Mann, Mann, Mann...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Und dann denkt ihr wirklich, dass sich das dann erledigt hat
,

Ja, das sagten die Kollegen ja - wobei hier natürl. niemand die Zukunft vorhersagen kann.

Zitat:
ich meine ich stelle mich auf eine geldstrafe ein. Aber zur Gerichtsverhandlung wird es nicht kommen?


Falls wider Erwarten nicht eingestellt werden sollte, kann eine Geldstrafe per Strafbefehl oder auch in einer Gerichtsverhandlung verhängt werden. Käme drauf an, ob das Gericht noch "was klären" will :devil:

Zitat:
Wie hoch würde die ausfallen die geldstrafe?


Nicht vorhersagbar, schon desw. weil Einkommen nicht bekannt.

Zitat:
Die verdiensthöhe ist davon abhängig?


Ja, wäre sie, wenn es wider Erwarten zu einer Geldstrafe käme.

Zitat:
und wenn ich mich nochmals beim Opfer entschuldige oder zumindestens zum Termin nochmal ein entschuldigungsschreiben mitgebe und ihn bitte dies weiterzuleiten?


Das sollte man tunlichst unterlassen - mit einer Ausnahme: Falls es zu einer Verhandlung käme und die Dame dort als Zeugin gehört würde, macht es sich immer ganz gut, dort noch mal eine -mündliche- Entschuldigung zu formulieren

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.11.2015 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.11.2015 20:58:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank..

Soll ich von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen, also das er es schriftlich festhält, dass ich auch beruflich in der Stadt unterwegs sein muss ? es ist ja auch so, beruflich muss ich da zum steuerberater hin oder einkäufe erledigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Sprechen für mich mehrere Gründe dagegen.

1. Wird es den AG wohl wundern, wem du das wieso belegen mußt.

2. Wirkt das auf Außenstehende sehr wie gezwungene Rechtfertigung, das ist eher Stalker-Verhalten als das eines Unschuldigen.

3. Macht es sowieso keinen Sinn; du darfst dich schließlich überall in der Stadt aufhalten, ohne dich dafür rechtfertigen zu müssen. Was soll dann als nächstes kommen, die Frau sieht dich im Zoo und dann muß dir dein AG bestätigen, daß du den Zoo beruflich aufsuchen mußtest?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.11.2015 20:58:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

okay ja war nur ne idee, damit ich was in der hand habe, warum ich da öfter unterwegs bin, weil ich woanders her komme.

AG weiß bescheid.. alles easy

naja okay ich danke euch allen.

0x Hilfreiche Antwort

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