Hallo Zusammne
Ich habe mal eine Frage und zwar:
Ich und auch andere Nachbarn haben einen anderen Nachbarn beobachtet wie er Fotos von unserem Garten macht.
Was kann ich dagegen tun?
Unterlassungsklage ? zum Anwalt gehen ? Hausverwalter einschalten ? Beirat ? .....??
p.s. es ist wieder der Nachbar der uns schon vom halben Jahr bei der Stadt angezeigt hat ( da hat er schon Fotos übern Zaun gemacht)
Kurze erklärung noch es sind Eigentumswohnungen
vielen Dank für eure Antworten
-- Editiert von traugott12 am 13.07.2018 15:57
Nachbar macht aus der Dachgeschosswohnung Fotos von unserem Garten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:
Ich und auch andere Nachbarn haben einen anderen Nachbarn beobachtet wie er Fotos von unserem Garten macht.
Haben Sie dahinter gestanden und richtig gesehen, wie der Kameramodus aktiviert war und haben live gesehen wie er ein Foto geknipst hat???
Oder haben Sie bloß gesehen wie er sein Handy in der Hand hielt und das Bullauge der Kamera Richtung Garten zeigte???
Denn wenn zweiteres der Fall ist dann können Sie Garnichts machen, da sie erstens nicht mal wissen, ob er wirklich Fotos gemacht, und selbst wenn, dann könnten Sie es nicht beweisen.
Es reicht hier, wenn der Nachbar sagt "Ich habe gar keine Fotos gemacht, ich habe lediglich SMS geschrieben".
-- Editiert von Dr. Lamar am 13.07.2018 17:07
es war kein Handy ! Es war eine Spiegelreflexkamera, da ist es schlecht mir SMS schreiben ;-)
dagegen kann man überhaupt nichts machen ?
-- Editiert von traugott12 am 13.07.2018 19:29
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Solange Sie nicht daneben gestanden haben und gesehen haben, dass er mit der Kamera auch Fotos geknippst hat nicht.
Er kann die Speigelreflexkamera auch als Fernglas genutzt haben, weil er als Vogelliebhaber einen seltenen Vogel in Ihren Garten genauer ansehen wollte der grade auf Ihren Gartenzwerg ein Geschäft gemacht hat.
Das temporäre ausrichten der Fotokamera auf den Garten des Untermieters ist nicht per se verboten.
Das anfertigen von Fotos ist nicht per se verboten.
Man könnte natürlich versuchen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erlangen / einstweilige Verfügung zu erwirken.
Da müsste man dann begründen warum man das nicht will und sie dürfte Aufnahmen die der notwendigen Rechtsverfolgung dienen nicht ausschließen.
Dann könnte das ganze Erfolg haben.
ZitatDas temporäre ausrichten der Fotokamera auf den Garten des Untermieters ist nicht per se verboten. :
Das anfertigen von Fotos ist nicht per se verboten.
Wenn sich eine Person in dem Garten befindet, ist es strafbar - §201a StGB . Von oben in den Garten hinein zu fotografieren erfüllt den Tatbestand der unbefugten Bildaufnahme von einem gegen Einblick geschützten Privatbereich.
Also bringt es auch nichts ihm eine Unterlassungserklärung zu schicken?
NEIN, weil Sie ihm nicht verbieten können, dass er seine Kamera als Fernglas nutzt und die Vögel in Ihrem Garten "beobachtet".
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