NOTWEHR?!

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
horsti123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
NOTWEHR?!

Hallo,

nach einem Discobesuch haben ein Freund und ich Streit mit einer kleinen Gruppe anderer Jugendlicher gehabt, die sich im Verlauf des Streites auf etwa 15 Leute angehäuft hat.

Die besagte Gruppe wurde immer aggressiver und ging danach auf meinen Freund los. Ich hatte mein Sicherheitsmesser (ein Messer mit einer Rasierklinge die etwa einen cm rausgeschoben werden kann) noch in meiner Hose da ich diese am Tag zuvor auf der Arbeit getragen hatte. Ich habe das Messer gezogen und einen der Angreifer damit verletzt.

Danach konnten wir aufgrund eines kurzen Rückzugs der Angreifer flüchten.

Daraufhin wurde ein anderer Freund der uns zur Hilfe kommen wollte, wie ich im nachhinein erfahren habe, von der Gruppe zusammengeschlagen.

Die Polizei hat mich als Beschuldigten behandelt, weil merhere Zeugen gesagt haben, dass ich einen von ihnen angestochen habe.

Bei der Polizei habe ich noch nichts wegen dem Messer gesagt.

Meine Frage ist, gilt mein Verhalten als Notwehr??? Es war der einzige Ausweg den ich in dem Moment gesehen hab. sich zu zweit gegen 15 Leute zu verteidigen schien mir unmmöglich ohne selber schwer verletzt zu werden.

Haben wir überhaupt eine Chance mit 2-3 Zeugen gegen 15 Zeugen? Für uns spricht ja auch, dass sie den anderen Freund zusammengeschlagen haben um zu Beweisen, dass die Gruppe sehr aggressiv war.

Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für Ihre Antworten

MFG

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
gilt mein Verhalten als Notwehr


Wenn das hier

quote:
Es war der einzige Ausweg den ich in dem Moment gesehen hab. sich zu zweit gegen 15 Leute zu verteidigen schien mir unmmöglich ohne selber schwer verletzt zu werden


zutreffend ist, dann ja.

quote:
Haben wir überhaupt eine Chance mit 2-3 Zeugen gegen 15 Zeugen?


Klar. Im Gegenteil, bei 15 Leuten wird es schon schwer sein, die alle zu einer konsistenten Falschaussage zu bekommen. Und nur einer muß einknicken und eine mögliche Story von wegen "die anderen haben angefangen" bricht zusammen.

quote:
Für uns spricht ja auch, dass sie den anderen Freund zusammengeschlagen haben um zu Beweisen, dass die Gruppe sehr aggressiv war.


Ganz genau.

quote:
Die Polizei hat mich als Beschuldigten behandelt, weil merhere Zeugen gesagt haben, dass ich einen von ihnen angestochen habe.


Das ist ja auch richtig so, denn du hast ja eine (gefährliche) KV begangen. Die Frage, ob das wegen Notwehr gerechtfertigt war, entscheidet der Staatsanwalt und notfalls der Richter. Aber zunächst mal bist du Beschuldigter, das ist der normale Ablauf. (Es kann ja auch nicht sein, daß schon die Polizei "urteilt", wer strafrechtlich zu verfolgen ist und wer nicht.)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Für uns spricht ja auch, dass sie den anderen Freund zusammengeschlagen haben um zu Beweisen, dass die Gruppe sehr aggressiv war.



Auch wenn ich meinem Vorschreiber in den anderen Punkten recht gebe, hier muss ich widersprechen.

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Nur weil die Gruppe den einen zusammen geschlagen hat, beweist das noch lange nicht, dass die euch gegenüber auch aggressiv waren oder euch angegriffen haben!

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Das ist richtig; allerdings wird das Gericht diese Information durchaus als sachdienlich ansehen können, weil es die Version, die 15er-Gruppe sei an dem Abend völlig friedlich gewesen und dann ohne jeden Grund angegriffen worden, durchaus in ihrer Glaubwürdigkeit beeinträchtigen kann (im Gegensatz zu einem "der schreit immer kleine Kinder an, also ist er ein fieser Mensch, also ist auch sein Betrug bewiesen" haben wir dann eher den Fall von "jemand, der am selben Abend schon 5 Leute verkloppt hat, will sich als unschuldiges Opfer hinstellen, das keiner Fliege etwas zuleide tun kann").

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
horsti123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal danke für eure Antworten, dass beruhigt mich ein bisschen.

Sollte ich vor der Polizei gleich schon sagen wie es abgelaufen ist um mir ein Verfahren als Beschuldigter zu ersparen? Es wird ja sonst immer geraten vor der Polizei nichts zu sagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Sollte ich vor der Polizei gleich schon sagen wie es abgelaufen ist um mir ein Verfahren als Beschuldigter zu ersparen?


Ein Ermittlungs(!)verfahren wird es in jedem Fall geben, weil ja erst mal geklärt werden muß, ob deine Sachverhaltsdarstellung stimmt.
Es läuft ja nicht so, daß ein Beschuldigter sagt "ich war's nicht" bzw. "das war ganz anders" und dann der StA "ach so, ja dann... Verfahren eingestellt!".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Zur Vorladung bei der Polizei gehst du schonmal gar nicht.
Nimm dir nen Anwalt und dann sagst du bis zur Verhandlung zu anderen Leuten als deinem Anwalt erstmal gar nichts.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
dann sagst du bis zur Verhandlung zu anderen Leuten als deinem Anwalt erstmal gar nichts


Das ist kein wirklich schlauer Rat. Wieso sollte man denn ermittlungsrelevante Infos wie "ich habe mich nur gewehrt" zurückhalten? Da könnte der Richter ja auch auf die Idee kommen, man habe sich das erst in letzter Sekunde ausgedacht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Das ist kein wirklich schlauer Rat.


Doch ist es, würde so auch jeder guter Anwalt raten.

quote:
Wieso sollte man denn ermittlungsrelevante Infos wie "ich habe mich nur gewehrt" zurückhalten? Da könnte der Richter ja auch auf die Idee kommen, man habe sich das erst in letzter Sekunde ausgedacht.


Quatsch!

Ermittlungsrelevant .... für die Polizei, Verteidigungstaktisch relevant für den Beschuldigten.

Das Zeugnisverweigerungsrecht bei der Polizei wahrzunehmen ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten und wirkt weder strafverschärfend, noch wird das als Schuldeingeständnis gewertet !

Wenns es was zu sagen gibt, kann man das auch direkt vor Gericht tun.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 14.09.2010 17:12

-- Editiert am 14.09.2010 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Das Zeugnisverweigerungsrecht bei der Polizei wahrzunehmen ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten und wirkt weder strafverschärfend, noch wird das als Schuldeingeständnis gewertet


Und das soll nun die Begründung sein, entlastende (!) Informationen so lange wie möglich zurückzuhalten?

quote:
Wenns es was zu sagen gibt, kann man das auch direkt vor Gericht tun.


Umgekehrt: wenn man ein Gerichtsverfahren vermeiden kann, sollte man das tun. Du würdest doch auch den Alibizeugen oder das Geständnis des wahren Täters nicht "bis zum Prozeß zurückhalten". So ein Unfug.

Natürlich ist es richtig, daß man sich ggfs. von einem Anwalt beraten lassen und diesen zur Aussage mitnehmen sollte, wenn man sich das nicht zutraut. Aber kein Anwalt wird seinem Mandanten in so einer Situation raten "schweigen Sie bis zum Prozeß". Bis dahin haben sich die Zeugen der Gegenseite schon ausführlich abgesprochen oder die eigenen Zeugen sind unbekannt verzogen etc. Tolle Wurst.

-- Editiert am 14.09.2010 18:13

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Und das soll nun die Begründung sein, entlastende (!) Informationen so lange wie möglich zurückzuhalten?


Die macht man dann ja vor Gericht und eben nicht bei der Polizei wo man Gefahr läuft sich zu "verplappern" .... und das tun sie irgendwann alle. Es ist durchaus sinnvoller, als später eine Aussage bei der Polizei so erklären zu müssen "so habe ich das aber nicht gemeint".

quote:
Umgekehrt: wenn man ein Gerichtsverfahren vermeiden kann, sollte man das tun. Du würdest doch auch den Alibizeugen oder das Geständnis des wahren Täters nicht "bis zum Prozeß zurückhalten". So ein Unfug.


Vor der Polizei doch und darum ging es hier.
Ob man dann entweder bei der StA oder im gerichtlichen Vorverfahren eine anwaltlich unterstützte Einlassung vornimmt, ist eine andere Sache.


quote:
Aber kein Anwalt wird seinem Mandanten in so einer Situation raten "schweigen Sie bis zum Prozeß". Bis dahin haben sich die Zeugen der Gegenseite schon ausführlich abgesprochen oder die eigenen Zeugen sind unbekannt verzogen etc. Tolle Wurst.


Na dann frag mal einen Anwalt!
Warum sollte jemand etwas der Polizei sagenund sich dann evtl nochmals erklären weil mein seine Aussage missverständlich aufgeschrieben hat und in dem Moment sich dessen gar nicht bewußt war ??

Die Polizei entscheidet ja auch nicht ob es ein Verfahren gibt oder nicht, das macht die StA und selbst dann, entscheidet das Gericht, ob es der Klage statt gibt oder eben nicht!

Und, wenn sich Zeugen absprechen wollten, wird dies auch eine Aussage bei der Polizei nicht ändern, oder ?!


-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 14.09.2010 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
horsti123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich sehe das wie DoctorWho, denn wieso nicht versuchen einem unnötigen verfahren aus dem weg zu gehen?

Dass es zur Anklage kommt, kann ich mir aber dennoch vorstellen, da ich vorbestraft bin... zwar nicht wegen Körperverletzungsdelikten, aber ich kann mir vorstellen, einige übereifrige Staatsanwälte werden das als gefundenes Fressen sehen. Obwohl frühere Straftaten nicht von belang sein dürften.

Das Problem ist jetzt noch, dass wir uns nach Kameraaufnahmen bei dem Betreiber der Discothek erkundigt haben und diese sageten, dass Parkhaus in dem es geschehen ist, ist nicht Kameraüberwacht. Das heisst, 2 zeugen gegen etwa 15... ich hoffe das wird gut ausgehen, da ich mich echt als unschuldig ansehe und so etwas unter normalen Umständen NIEMALS machen würde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Also wie man ja sieht..bei der Aussageverweigerung spalten sich die Meinungen ;)
Kann man so halten wie man möchte.


Nur weil die Gegenseite 15Zeugen und du nur 2 hast, brauchst du dir aber nicht unbedingt Sorgen zu machen.

1.Mehr Zeugen = mehr Chancen, dass sich wer verplappert.

2.könnte ja sonst jeder mit genügend Zeugen jedes Verbrechen begehen und es abstreiten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Die macht man dann ja vor Gericht und eben nicht bei der Polizei wo man Gefahr läuft sich zu "verplappern"


"Verplappern" kann man sich ja nur, wenn man in Wahrheit schuldig ist und der Polizei irgendwelche Lügen erzählen möchte.

quote:
weil mein seine Aussage missverständlich aufgeschrieben hat


Deswegen liest man sie sich ja noch mal durch, bevor man sie unterschreibt.

quote:
Und, wenn sich Zeugen absprechen wollten, wird dies auch eine Aussage bei der Polizei nicht ändern, oder ?!


Doch, denn wenn die Polizei die zeitnah vernimmt, hatten sie sicherlich nicht genug Zeit, eine komplett stimmige falsche Version abzusprechen. Ist das Verfahren erst nach einem halben oder einem Jahr, können die das so gut eingeübt haben, daß sie selbst glauben, was sie sagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
"Verplappern" kann man sich ja nur, wenn man in Wahrheit schuldig ist und der Polizei irgendwelche Lügen erzählen möchte.


quote:
Deswegen liest man sie sich ja noch mal durch, bevor man sie unterschreibt.


Das ist die irrige Meinung vieler!

Beispiel:

Aussage im Protokoll: "Ich habe das Messer gezogen um den Angreifer dadurch von einem weiteren Angriff auf meinen Freund abzuhalten".

So klingt das erstmal logisch und unmissverständlich.

Jetzt kommts zum Prozess.

Der Richter: "So, sie haben also das Messer gezogen um den Angreifer zu verletzen"

"Na soooo hab ich das ja nicht gesagt"

" Na so haben sie es doch bei der Polizei zu Protokoll gegeben"!? "Ich habe das Messer gezogen um ...." das klingt, als haben sie sich die Zeit genommen zu überlegen wie sie den Angreifer verletzen können"

So in der Art läuft es massenhaft ab, weil Beschuldigte, auch beim 2. Lesen des Protokolls alles für richtig halten und unterschreiben!

quote:
Doch, denn wenn die Polizei die zeitnah vernimmt, hatten sie sicherlich nicht genug Zeit, eine komplett stimmige falsche Version abzusprechen. Ist das Verfahren erst nach einem halben oder einem Jahr, können die das so gut eingeübt haben, daß sie selbst glauben, was sie sagen.


Und was hat das mit einer Aussage des Beschuldigten zu tun?? Dieser wird eh normalerweise erst gegen Ende und die Zeugen meist am Anfang der Ermittlungen vernommen. Absprechen können die sich auch innerhalb eines Tages.


-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
So in der Art läuft es massenhaft ab


Ach was, als ob Richter zu Ungunsten des Angeklagten sich in Rabulistik üben würden. So nach dem Motto "Ich habe dem Schulz dann eine reingeschlagen" - "vorhin haben Sie doch noch gesagt, Sie hätten gar nicht gewußt, daß das der Schulz war". Da bitte doch etwas mehr Praxisnähe.

quote:
Dieser wird eh normalerweise erst gegen Ende und die Zeugen meist am Anfang der Ermittlungen vernommen.


Wenn der Beschuldigte aber Aussagen macht, die eine erneute Vernehmung der Zeugen empfehlenswert machen, ist das durchaus sinnvoll.

quote:
Absprechen können die sich auch innerhalb eines Tages.


Du bekommst keine 15 Leute in einem Tag dazu, eine stimmige Lüge zu erzählen, ohne daß die Aussagen wortgleich auswendig gelernt klingen oder eben grob widersprüchlich sind. Erst recht nicht bei der Klientel, das sind ja nicht gerade Uni-Professoren.
Bis zum Prozeß kann man aber vieles gerade rücken und mit bestimmten Techniken glaubhaft einprägen, vor allem, wenn bestimmte Aspekte vielleicht gar nicht erfragt wurden, weil man gar nicht davon ausging, daß eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wenn nicht mal der Beschuldigte das behauptet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
horsti123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin jetzt endgültig verwirrt^^

Naja, mir geht es darum ich habe keinen Nerv mehr auf diesen ganzen Mist und auch Angst vor einer Verhandlung als Beschuldigter, obwohl ich mich mittlerweile völlig im Recht fühle und mir sicher bin ich habe in Notwehr gehandelt.

Der eine Freund von mir den die sich alleine geschnappt haben hat übrigens mehrere Platzwunden im Gesicht, seine Wange ist von aussen aufgerissen, seine lippen aufgeplatzt, er hat mehrere Hämatome und einen Trommelfellriss.

Das zeugt ja von deren brutalität und zeigt auch, dass sie soetwas mit uns angestellt hätten und ich damit schlimmeres vermieden habe.

Aber ich hatte grade wieder eien Verhandlung hinter mir und wollte nichts mehr machen und aufeinmal passiert so ein Mist.
Vorallem hätte ich NIE gedacht, dass es mal soweit kommt und ich jemanden mit einem Messer verletze.

In meiner letzten Sache wäre ich besser beraten gewesen nichts zu sagen, denn erst durch meine Aussage bei der Polizei habe ich mich belastet. (habe irgendwie gedacht ehrlich währt am längsten-.-)

Aber ich bin mir auch keiner Schuld bewusst (obwohl es mir leid tut was passiert ist) und deswegen denke ich vor der Polizei schon eine Aussage zu machen wäre nicht verkehrt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Wer nicht hören will, muss es halt auf seine Art versuchen !

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen