Muss ich Anzeige zurück ziehen?

18. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Muss ich Anzeige zurück ziehen?

Moin,

ich habe vor knapp zwei Wochen Anzeige wegen Unterschlagung gestellt.
Wie ist das nun, wenn ich jetzt doch meine Sachen bekomme?
Muss ich dann die Anzeige zurück ziehen oder kann ich sie laufen lassen?


Liebe Grüße
Angela

-----------------
" "

-- Editiert von Moderator am 19.08.2013 20:12

-- Thema wurde verschoben am 19.08.2013 20:12

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nö. du teilst der Staatsanwaltschaft freundlich mit, dass Deine Sache wieder da sind, und der Staatsanwalt entscheidet dann, was mit der Anzeige passiert.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe nur keinerlei Schreiben. Weder eine Kopie der Anzeige noch sonst was.
Also werde ich wohl bei der Polizei anrufen müssen?!

Irgendwelche Kosten habe ich nicht zu befürchten, falls die Anzeige trotzdem weiter läuft?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nein, das hast Du nicht. Anrufen allein dürfte nicht genügen. Also, anrufen, um das Az. zu erfahren, dann den Sachverhalt schriftlich zum Az. mitteilen, und gut ist.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kosten hast du grundsätzlich keine. Anzeigen kosten nichts. Sonst könnte ja einer, der kein Geld hat und dem Unrecht getan wird, keine Anzeige erstatten. Die einzige Grundregel ist, dass man die Wahrheit aussagt und dass man Sachen nicht doppelt meldet.

Mit der Polizei telefonieren ist OK. Besser noch ist es, wenn du ein Aktenzeichen hast. Ansonsten werden die das ggf. raussuchen. Man sollte aber nicht unbedingt die 110 bemühen. Ist ja kein Notfall. Einfach direkt bei der nächsten Polizeidienststelle anrufen oder kurz vorbei schauen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Aufgrund des recht umfassenden Datenschutzes in D. halte ich die Herausgabe einen AZ aufgrund einer telefonischen Anfrage für verboten. Dennoch weiß auch ich, dass solche Daten herausgegeben werden. Bin selber oft beruflich darauf angewiesen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich ruf morgen einfach mal an. Wenn ich Telefonisch nicht weiter komme, fahre ich vorbei.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen