Morddrohung gegen 15 Jährigen

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Smthyy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Morddrohung gegen 15 Jährigen

Hallo Community,

ich war bis vor kurzem mit meiner jetzigen Ex-Freundin zusammen, Nun ist seit knapp 2 Wochen Schluss und sie hat jemand neues. Diese Person hat mir nun via Whatsapp 2 Sprachmemos gesendet, in denen er sagt, dass er mich tot schlagen will und er weiß wo ich wohne etc.
Soweit ich weiß, ist diese Person bereits vorbestraft (21 Jahre alt) und ich bin gerade einmal 15.
Ich würde nun gerne wissen mit welcher Strafe er zu rechnen hätte, wenn ich ihn anzeige, denn es handelt sich ja um Morddrohung. Er hat zudem gesagt, wenn ich ihn anzeige bekomme er mich trotzdem.



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Ich würde nun gerne wissen mit welcher Strafe er zu rechnen hätte, wenn ich ihn anzeige


Im Normalfall maximal mit einer Geldstrafe, deren Höhe -unter anderem- von seinem Einkommen (dessen Höhe) abhängig ist.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen