Mobbing, Beleidigung, etc.

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Starlight1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing, Beleidigung, etc.

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Kollegen bei mir auf Arbeit, eventuell mit mehreren. Es gibt schon seit längerem eine negative Stimmung gegen mich. ich vermute dahinter Neid auf Grund meiner Kompetenzen, die ich mir aber selbst hart erarbeitet habe und auch bekommen habe, da ich nun mal am längsten in diesem Team bin.
Letztes Jahr hat ein Kollege bei uns angefangen. Da er nicht gleich eine Wohnung fand, hat er in Pensionen geschlafen. Doch eines Tages kam er zu mir und hat mich für zwei Tage um Unterkunft gebeten, da er keine gefunden hat. Ich habe ihm natürlich aus Freundschaft angeboten, bei mir zu schlafen und habe auch für seine Verpflegung während dieser Zeit gesorgt. Alles, ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Jetzt, knapp ein Jahr später, hatten wir einen kleinen Streit, den ich als nicht besonders bedeutend erachtet habe. Daraufhin hat er in der Firma behauptet, dass ich damals mit ihm geschlafen hätte, was aber nicht stimmt. Nun habe ich ein Riesenproblem, weil ich nicht beweisen kann, dass nichts passiert ist und mein Ruf hier in der Firma nun darunter sehr leided. Ich werde von allen Kollegen gemieden und ausgegrenzt. Ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl hier. Und obwohl ich meine Arbeit eigentlich über alles liebe, überlege ich schon, diesen aufzugeben, weil ich das nervlich einfach nicht mehr verkrafte.
Ich wüsste gern, was ich tun kann, um mich zu wehren und meinen Ruf zu retten.

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

Sie können gegen Ihren Kollegen Anzeige wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede erstatten.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

es fragt sich, ob es "herabwürdigend" ist oder geeignet, jemanden "verächtlich zu machen" - Sex gehabt zu haben ist ja nichts Ehrenrühriges. By the way enden solche Verfahren häufig mit der Verweisung auf den unerfreulichen und ziemlich sinnlosen Privatklageweg.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

Es kommt in der Tat auf die genauen Umstände und Äusserungen an. Wenn sich durch die Unterstellungen des Kollegen jedoch das Arbeitsklima und die Einstellung der anderen Mitarbeiter dem Opfer gegenüber tatsächlich so sehr verändert haben, liegt eine mögliche Erfüllung der Tatbestände m.E. nicht allzu fern.
Auch trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, es ist denkbar, dass auf diesem Wege auch etwas erreicht werden könnte. Diesbezüglich können die Menschen im Bereich Arbeitsrecht sicher weiterhelfen ;)

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#4
 Von 
Starlight1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für das Feedback!

Also es ist in der Tat so, dass sich das komplette Team gegen mich stellt. Eine Zusammenarbeit ist für mich nur noch schwer möglich, da ich im Grunde von allen gemieden werde. Es gibt auch einen Zeugen, der das alles aussagen würde.
Was würde denn eine Privatklage bedeuten und vor allem bewirken?

Vielen Dank im Voraus?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Viel kann man nicht machen. Eine Strafanzeige ist gerade im Arbeitsrecht höchst negativ für denjenigen, der anzeigt. Hier müsste der AN vorher schon die höheren Hierarchien in Kenntnis setzen und erst wenn diese untätig bleiben, ist eine Strafanzeige ohne berchtigte arbeitsrechliche Folgen möglich.

Mobbing ist eine äußerst schwierige Angelegenheit. Ich glaube nicht, dass es damit getan ist, irgendwie dagegen rechtlich vorzugehen, eher im Gegenteil. Ein Widerruf der Behauptungen Ihres Kollegen werden Sie höchstwahrscheinlich nicht erreichen, da das Gegenteil der Behauptung nicht beweisbar sein dürfte. Auch scheint das Verhältnis zu den anderen Kollegen - jedenfalls so habe ich Ihren Beitrag verstanden - schon vor der Behauptung Ihres Kollegen nicht ganz ungetrübt gewesen zu sein. Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, nach einer neuen Stelle ausschau zu halten, auch wenn es unrecht ist. Das Dumme bei Mobbing ist eben, dass man eigentlich keinen rechtlich wirksamen Hebel dagegen hat. Niemand darf beispielsweise gezwungen werden, mit Ihnen zu Mittag zu essen. Die Hürden für Schadensersatz- / Schmerzensgeldforderungen sind ebenfalls extrem hoch, da der gemobbte die Beweislast hat.

Man kann natürlich immer versuchen, dass der AG hier versucht die Situation zu beruhigen. In der Regel wird jedoch der Gemobbte auch vom AG als das störendes Element angesehen.

Und bei allem muss man bedenken, Mobbing macht auf Dauer krank und AU!


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


-- Editiert am 15.02.2010 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Sie haben die Möglichkeit, es zunächst mit einer Unterlassungserklärung gegen Ihren Kollegen zu probieren. Auch sollte man bedenken, daß es manchmal gar nicht so sehr darauf ankommt, was bei einem Strafverfahren heraus kommt, sondern daß der Betroffene den Vorfall überhaupt so wichtig findet, daß er ihn anzeigt. Und eine Vorladung zur Polizei ist nie besonders angenehm ;) Ob es sich hier tatsächlich um eine Üble Nachrede handelt, wird sicherlich auch von den Umständen, unter denen diese Behauptung verbreitet wurde, abhängen - Beispielsweise: Die hat mich bei sich pennen lassen, weil die Sex mit mir wollte...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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