Wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafbefehl stellt, wird dann schon eine Mitteilung an den jeweiligen Dienstherrn gemacht, oder geschieht dies erst nach einhaltung der Einspruchfrist, sprich mit dem rechtskräftig werden desselben?
Mitteilungen Beamte, Zeitsoldaten...
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 21:58
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilungen Beamte, Zeitsoldaten...
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 22:45
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 21x hilfreich)
Steht doch eindeutig schon im Beitrag von Streetworker in dem Thread 'Ladendiebstahl als Soldat'. Was soll sich hier ändern???
(Sie haben es doch auch dort schon gelesen)
Dort wurden die Vorschriften wörtlich zitiert und sind eindeutig. d.h. WENN eine Mitteilung zu erfolgen hat, erfolgt sie auch schon mit Anklageerhebung oder Antrag auf Erlass eines
Strafbefehls.
(es sei denn, es würde vergessen...)
-- Editiert von Trixi0703 am 03.01.2006 22:46:08
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