Mitteilungen Beamte, Zeitsoldaten...

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
orgetorix
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilungen Beamte, Zeitsoldaten...

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafbefehl stellt, wird dann schon eine Mitteilung an den jeweiligen Dienstherrn gemacht, oder geschieht dies erst nach einhaltung der Einspruchfrist, sprich mit dem rechtskräftig werden desselben?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

Steht doch eindeutig schon im Beitrag von Streetworker in dem Thread 'Ladendiebstahl als Soldat'. Was soll sich hier ändern???
(Sie haben es doch auch dort schon gelesen)

Dort wurden die Vorschriften wörtlich zitiert und sind eindeutig. d.h. WENN eine Mitteilung zu erfolgen hat, erfolgt sie auch schon mit Anklageerhebung oder Antrag auf Erlass eines
Strafbefehls.
(es sei denn, es würde vergessen...)




-- Editiert von Trixi0703 am 03.01.2006 22:46:08

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen