Mit ca. 4 gramm cannabis erwischt

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pod7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit ca. 4 gramm cannabis erwischt

Hallo 123recht forum. Folgendes szenario: Wurde vor kurzem mit ca 3.5 bis 4 gramm cannabis erwischt (hamburg). Bin volljährig und in meinem ganzen leben nicht bei der polizei aufgefallen, also jetzt das erste mal. Nun habe ich neulich eine polizeiliche vorladung erhalten. Muss ich darauf auf irgendeiner weise reagieren, antworten oder erscheinen? Bin dankbar für jede antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, als Beschuldigter muss man zur Sache nichts aussagen. Einer polizeilichen Vorladung muss man keine Folge leisten, d.h. man kann sie grds. komplett ignorieren. Man kann aber netterweise anrufen oder eine eMail schreiben, dass man nichts zur Sache sagen will und daher zu dem Termin nicht erscheinen wird.

PS: Bei der Antwort bin ich jetzt davon ausgegangen, dass es sich um eine normale Vorladung zur Vernehmung handelt und nicht um eine zur erkennungsdienstlichen Behandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich empfehle generell keine Aussagen zu machen, sofern die Aktenlage nicht bekannt ist. Einer polizeilichen Ladung müssen Sie auch nicht nachkommen. Reagieren sollten Sie dennoch und zumindest schriftlich mitteilen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen werden.

Ich gehe davon aus, dass "erwischt" bedeutet, Sie hatten es bei sich und Ihnen wird nun der Besitz vorgeworfen? Bei nur etwa 4Gramm Cannabis bestehen durchaus gute Chancen, dass Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt zu bekommen.

Wenn Sie in der Sache eine anwaltliche Vertretung wünschen, kann ich Ihren Fall gerne übernehmen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von mir liegt im Bereich des Drogenrechts. Auch die Entfernung würde kein Problem darstellen, dank moderner Telekommunikationsmittel. Auch kann ich die Angelegenheit bearbeiten, ohne dass für Sie Mehrkosten gegenüber einem ortsansässigen Kollegen entstehen.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pod7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen antworten. Geht meines wissens nur um eine normale vorladung und nicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Werde das schreiben vmtl. ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

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