Mit ca 15 Gramm Gras erwischt

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Mit ca 15 Gramm Gras erwischt

Hallo, gestern Nacht (ca 2 uhr morgens, NRW) wurde ich einfach auf öffentlicher Straße von einem Polizeiauto angehalten worden..
Sie fanden bei mir: 15 Tüten mit jeweils 0,85g manche auch 0,6g so genau kann ich das nicht sagen.. Außerdem ein Messer welches ich mir aber legal bei Amazon gekauft habe.
Die 15 Tütchen habe ich von einem Chinesen im Park (für mich eigenbedarf) und auch sonst bin ich nie mit Drogen oder sonstigem bei der Polizei aufmerksam gewesen. Ich bin 18 und habe keinen Widerstand geleistet..
Der Polizist meinte eine Anzeige wegen Btm wird kommen aber mehr sagte er nicht..

Was genau kann ich erwarten? Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)
Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Also meine Frage genau ist: Brauche ich einen Anwalt? Würde wenn der Brief kommt, zur Polizei gehen und sagen dass ich keine Aussage machen möchte..
Ich wäre bereit Sozialstunden zu machen, wie viele, ist mir eigentlich egal. Aber ich würde sehr gerne der Geldstrafe umgehen..
Wie bereits erwähnt habe ich noch nie was mit der Polizei zutun gehabt.

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#3
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)
Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#4
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Moicke):
Bist du Auto gefahren? Musstest du eine Urinprobe abgeben?

Ob du einen Anwalt brauchst, solltest du selbst entscheiden. Er könnte sicherlich helfen.

Noch ein Link:

http://www.juraforum.de/forum/t/15-g-marijuana-per-post.473110/

http://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/absehen-von-strafe-bei-verstoss-gegen-das-btmg/

-- Editiert von Moicke am 01.07.2016 15:57


Hey danke für deine Tipps!
Nein ich war zu Fuß unterwegs und außer die Personalien haben sie nichts genommen.
Naja, so selber entscheiden kann ich nicht genau, da ich weiß dass ein Anwalt sehr sehr teuer sein wird und ich statt den 600€ die ich für den Anwalt zahlen müsste (Ausgedachter Betrag) lieber 60 Sozialstunden oder so mache.
Wie bereits erwähnt kenne ich mich 0 aus.

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#5
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn Erwachsene für diese Menge ungefähr eine Geldstrafe bekommen, die unter 90 Tagessätzen ist, dann sollte es bei einer Jugendstrafe bestimmt nicht strenger zugehen.

Nochmal: 15 nett abgepackte Beutelchen sehen nicht wirklich wie Eigengebrauch aus.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nochmal: 15 nett abgepackte Beutelchen sehen nicht wirklich wie Eigengebrauch aus. Ja und? Die beweisen aber auch nichts außer dem Besitz und Erwerb...
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Und zwar weswegen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nochmal: 15 nett abgepackte Beutelchen sehen nicht wirklich wie Eigengebrauch aus. Ja und? Die beweisen aber auch nichts außer dem Besitz und Erwerb...
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Und zwar weswegen?


Hey danke für deine Antwort.

Wie genau sollte ich mich verhalten? Bald kommt ja der Brief wo ich eingeladen werde zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu machen..
Soll ich eine Aussage verweigern und nicht hingehen, oder sollte ich sagen, dass die Tütchen mein Eigenverbrauch waren (welches ich mir jedes halbes Jahr oder so besorge).. Oder ist diese Info mit dem halben Jahr gegen mich einsetzbar und ich soll einfach sagen es wäre Eigenverbrauch, Restliche Aussagen verweigern?

Solzialstunden und besuch bei einer Drogenberatungsstelle sind gar kein Thema, jedoch würde mir eine Geldstrafe sehr große Kopfschmerzen bereiten.

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#8
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

.

-- Editiert von Janthomas21 am 02.07.2016 15:40

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

ich denke, dass jeder, der nur ein wenig Verstand besitzt, in dieser Sache gar keine Aussage macht.

Die beiden Taten sind festgestellt und können deshalb nicht geleugnet werden. Punkt und aus die Maus.

Bei der Menge kommt es vermutlich zur Verhandlung. Das Strafmaß bestimmt der Richter.

Die Strafe soll weh tun, sie soll vor weiteren Straftaten abschrecken.

Probleme mit dem Führerschein werden außerdem hinzukommen.

Berry



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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Solzialstunden und besuch bei einer Drogenberatungsstelle sind gar kein Thema, jedoch würde mir eine Geldstrafe sehr große Kopfschmerzen bereiten. Die wäre auch höchst ungewöhnlich bei einem 18jährigen.
ich denke, dass jeder, der nur ein wenig Verstand besitzt, in dieser Sache gar keine Aussage macht. Das wäre auch mein Tipp.
Die Strafe soll weh tun, sie soll vor weiteren Straftaten abschrecken. Die Strafen des JGG, die rechtlich gar keine Strafen sind, sollen vor allem erziehen. Ich tippe mal auf Sozialstunden.
Probleme mit dem Führerschein werden außerdem hinzukommen. Das scheint bei Cannabisgeschichten außerhalb des Verkehrs nicht die Regel zu sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Janthomas21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, wollte nur ein kleines Update machen.
Bin aus der Sache mit 40 Sozialstd rausgekommen, ohne Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

40 Stunden sind vollkommen im Rahmen. Danke für die Rückmeldung.

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