Hallo,
ich hab mir gestern ca. 12 Gramm Marihuana bei einem Bekannten gekauft. Es war ausgemacht das 10 Gramm davon für meinen Kumpel sind.
Jedenfalls wollte ich heute nach der Uni zu ihm fahren und ihm sein Gras bringen. Heute Morgen habe ich meinen Rucksack gepackt und die 10 Gramm Gras darin verstaut. Als ich losgefahren (Fahrrad) bin, war ich doch etwas knapp mit der Zeit und dementsprechend schnell auf den Straßen unterwegs. Jedenfalls sehe ich eine rote Ampel, Polizeiwagen wartet als erstes davor. Ich Idiot fahre natürlich über Rot, daraufhin halten mich die Polizisten an.
Da ich schon mal als Jugendlicher mit ca. 0.8 Gramm Marihuana erwischt wurde, haben sie mich gleich nach Drogen gefragt... diese haben sie dann auch gefunden.
Nun bin ich voller Sorge was passiert.
Zu meiner Person:
Ich bin 26 Jahre alt, Migrant und als Jugendlicher schon aufgefallen. Ich wurde zudem auch nach Jugendstrafrecht verurteilt (2 Jahre Bewährungsstrafe wegen einer Prügelei). Aber ich habe mein Leben komplett geändert, keine Auffälligkeiten mehr seit 6 Jahren, eine Berufsausbildung absolviert und jetzt studiere ich seit 2 Jahren.
Zu alldem habe ich vor ca. 2 Jahren ein Antrag auf Einbürgerung abgeben, und bisher noch keine Antwort erhalten. Ich habe schon ohne dieses Ereignis von heute, immer Angst gehabt, dass ich abgelehnt werde. Ich denke jetzt wird sich diese Angst wohl realisieren.
Ich weiss nicht wie hart die Strafe sein wird, vor allem wegen meiner Vergangenheit. Ich habe Angst das ich mir wieder alles kaputt gemacht habe.
Das ich meine Einbürgerung vergessen kann ist mir klar, nur hoffe ich das mir jemand sagen kann mit was für einer Strafe ich rechnen kann oder muss...
Vielen Dank für jede Antwort!!!
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Mit Marihuana erwischt worden...
21. März 2012
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Frage vom 21. März 2012 | 19:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Mit Marihuana erwischt worden...
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#1
Antwort vom 21. März 2012 | 20:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
quote:
Es war ausgemacht das 10 Gramm davon für meinen Kumpel sind.
Das hast Du ja wohl hoffentlich nicht der Polizei erzählt?!
Bevor man weiteres zur Sache sagen kann, müßte man wissen in welchem Bundesland sich das Ganze zugetragen hat!?
quote:
Das ich meine Einbürgerung vergessen kann ist mir klar
Kommt drauf an - wie die Sache ausgeht...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 21. März 2012 | 21:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Nein ich habe nicht erwähnt das es für meinen Kumpel ist.
Baden-Württemberg
Danke für deine schnelle Antwort...
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#3
Antwort vom 21. März 2012 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Baden-Württemberg <hr size=1 noshade>
Na Bravo! Jackpot gezogen! Die schlechteste der 16 möglichen Möglichkeiten. An eine Einstellung nach § 31a BtmG ist da natürlich nicht zu denken. Auch nicht nach § 153a StPO .
Sehr wichtig ist, dass nicht ruchbar wird, dass die 10g zur Weitergabe gedacht waren. Die schlauesten Möglichkeiten sind:
a) Aussage komplett verweigern und abwarten was passiert
b) den Besitz der 10g zugeben (also Geständnis) und jede weitere Aussage (also von wem gekauft usw.) verweigern und dann abwarten was passiert.
Was waren das denn im einzelnen für Jugendsachen, die es da gab? Also im Einzelnen: Welches Delikt, wann verurteilt, welche Strafe? Bitte -wie gesagt- jede einzelne Tat für sich.
Im Großen und Ganzen wird es wohl eine Geldstrafe geben, die nicht im untersten Bereich liegen wird. Auf 60 Tagessätze sollte man sich in BAWÜ sicherlich mindestens einstellen. Je nach Art und Anzahl der Vorbelastungen, soweie der Strafhöhen die es dafür gab und der Zeit die seitdem vergangen ist, kann es auch noch einiges höher ausfallen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 21.03.2012 22:24
#4
Antwort vom 23. März 2012 | 19:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi,
Die zweijährige Jugendstrafe mit Bew. sollte schon aus dem Bundeszentralregister weg sein, falls seit dem Urteil 5 Jahre vergangen sind und es sonst keine Verurteilungen gibt, wovon ich ausgehe (Denn fuer die frueheren 0,8g wird es auch in BW kaum mehr als Sozialstunden oder J-Arrest gegeben haben )
Falls dies zutrifft, gelten Sie als "nicht vorbestraft"
Ansonsten siehe Bob
VG
-- Editiert keineahnung020 am 23.03.2012 19:04
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