Hallo,
mal angenommen Person A wird von der Kripo durchsucht und dabei werden geringe Mengen Cannabis gefunden. Mit Verpackung (Tüte) sind es 7,5g . Die Person wird mit auf das Polizeipräsidium genommen um dort eine Aussage abzugeben. Die Person wird u.a. damit befragt, woher diese Menge Cannabis stammt. Die Fragen werden alle Wahrheitsgemäß beantwortet und am ende druckt der Polizist den Zettel mit der Aussage aus.
Nun kommen wir zum Hauptteil meines Anliegens: nehmen wir an, die Beschuldigte Person liest sich den Zettel nochmal durch und stellt dabei fest, dass einiges so nicht passt. Die Beschuldigte Person weigert sich darauf hin, den Zettel zu unterschreiben und verweigert jegliche weitere Aussage. Der Polizist hat daraufhin auf den Zettel folgendes geschrieben: "die Beschuldigte Person weigert sich eine Unterschrift abzugeben".
kommen wir nun zu meinen Fragen:
1) In wie weit darf der von der Polizei
ausgedruckte Zettel mit der Aussage von der Beschuldigten Person gegen die Beschuldigte Person verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?
2) Darf dieser Zettel überhaupt als Aussage oder als irgendwas verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat?
3) Darf die Beschuldigte Person, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und bei dieser Gerichtsverhandlung die Aussage von der Beschuldigten Person vorgelesen wird, sagen, dass so eine Aussage nie stattgefunden hat und darauf hinweisen das auf dem Zettel keine Unterschrift vorhanden ist?
4) Nehmen wir mal an die Beschuldigte Person hat keine Vorstrafen und ist minderjährig. Womit kann diese Person rechnen, wenn man den oben beschriebenen Verlauf berücksichtigt? Wie hoch ist die Chance, das bei einer Menge von 7,5g mit Verpackung die Anklage fallen gelassen wird?
5) Nehmen wir mal an die Person macht gerade ihren Führerschein. In wie weit kann sich das auf die Prüfung und die Fahrerlaubnis auswirken?
Das wars erstmal,
Pure Juice
[/b]
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-- Editiert am 12.03.2010 16:46
Mit Cannabis von der Polizei erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zu 1: "Verwendet" wird dieser Zettel im rechtlichen Sinne gar nicht. Wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, dann ist der Zettel ohnehin egal. Wenn es zu einer Anklage kommt, dann zählt nur das, was in der Hauptverhandlung gesagt wird.
zu 2: Er muss bei Gericht ohnehin nochmal alles von vorne erzählen, siehe oben. Es zählt nur das, was in der Hauptverhandlung gesagt wurde.
zu 3: siehe oben
zu 4: "fallen lassen" kann man einen Teller in der Küche, dann gibt es Scherben. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, dann entscheidet der Staatsanwalt zuerst einmal, ob überhaupt eine Anklage erhoben
wird. Und wenn diese dann mal erhoben ist, dann kommt es auch zu einer Hauptverhandlung.
Es wäre denkbar, dass in Ihrem Fall - auch aufgrund der geringen Menge - das Verfahren gegen Ableistung einiger Sozialstunden eingestellt wird. Sicher ist das aber nicht.
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"justice"
5) Sollte die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) von dem schwebenden Verfahren Kenntnis erhalten wird sie keinen Prüfungsauftrag erteilen bzw. falls schon erfolgt den Prüfungsauftrag zurückziehen. Die weitere Vorgehensweise ist dann vom Ausgang des Verfahrens abhängig.
Wird der Konsum von Cannabis eingeräumt könnte ein ärztliches Gutachten zur Feststellung der Konsumform eingefordert werden.
Sollte der Konsum nicht eingeräumt werden käme Person A in Erklärungsnot warum sie im Besitz des Cannabis gewesen ist. Wenn es nicht für den Eigenbedarf bestimmt gewesen sein sollte dann wohl für den Handel, was sich negativ auf das vorliegende Strafverfahren auswirken würde.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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ts... da habe ich doch tatsächlich Frage 5 übersehen.... ich schließe mich meinem Vorredner aber an und danke für die Ergänzung....
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"justice"
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