Mist gebaut! Preisschilder vertauscht im Media Markt!

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Mist gebaut! Preisschilder vertauscht im Media Markt!

Grüss euch!


Tja, habe heute ziemlichen ****** gebaut. Ich war im Media Markt und wollte mir eine neue Maus kaufen..

Die Maus kostete 69,99€ und ich habe einfach das Preisschild umgeklebt, so dass die nur noch 49€ gekostet hat.


bin dann zur kasse und die verkäuferin hat das wohl bemerkt und beim hausdetektiv angerufen.. er kam dann auch und hat mich mit in sein büro genommen.


nach kurzem hin und her hab ich es dann zugegeben und es wurde daraufhin eine strafanzeige + 1 jahr hausverbot + 100€ Media Markt Bearbeitungsgebühr auferlegt.


Jetzt meine Frage: Ich bin 24 Jahre alt, und Student - was erwartet mich wohl in dem Brief von der Polizei den ich erhalten werde? Muss ich nochmal was bezahlen? Wird das Verfahren eingestellt?



Ich fühl mich echt ******* gerade.. :( und bitte schnell antworten! Wär lieb

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nun ja, es ist ein versucher Betrug. Wenn Sie noch nicht vorbestraft sind und das Ganze nicht bestreiten, was ja wohl auch kaum Sinn macht, können Sie mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO rechnen. Auch wenn das, mal ehrlich gesagt, ziemlich dämlich war, wird Ihnen kaum der Kopf abgerissen werden.

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#2
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

hmm ja ich weiss auch das es dämlich war.. :( weiss auch nicht wieso ich den ****** gemacht hab... (hab auch damit gerechnet das die maus 69,99€ kostet ^^.. hatte auch genügend geld mit und so...)


naja dumm gelaufen halt..


ich hoffe es stimmt mit der Einstellung

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#3
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

achja und nochwas: muss ich irgendwie auf ne polizeiwache oder ähnliches?

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wahrscheinlich gibt dir die Polizei Gelegenheit dich schriftlich dazu zu äußern.

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wobei ich noch anmerken möchte, daß € 100,00 als *Bearbeitungsgebühr* mE deutlich zu viel sind. Gerechtfertigt sind allenfalls € 50,00.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

so, der Bogen ist heute bei mir eingetroffen.. was mir allerdings auffällt ist folgendes:

auf dem Schrieb steht nen kleines Kästchen auf dem steht "Versucht: Nein"..

verschlimmert das die sache ? Ich mein zugegeben hab ichs ja schon vor ort (zwar nicht sofort aber nach kurzer zeit..)


und was soll ich nun in den Bogen reinschreiben?! Das es mir leid tut oder wie? Ich mich das tuts nämlich echt ^^

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#7
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

ach und nochwas:

unten ist einzukreuzen "mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße währe ich einverstanden"... sollte ich das ankreuzen? macht das sinn?

weil eigentlich möchte ich ja am liebsten mit dem Schrecken davonkommen.. *hust*



und was bedeutet "auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung einverstanden"??

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#8
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe damals bei mir alles zugegeben und reingeschrieben das ich es bereue.
Zudem habe ich auch das angehakt das ich mit einstellung gegen Geldbuße einverstanden bin.
Es kam dann zu § 153 (Einstellung des Verfahrens wegen minderwärtigkeit) ohne Auflage.
Es ging bei mir um 40€!

und du fragst was bedeutet auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung einverstanden?? -

Das bedeutet einfach nur,wenn man bei dir Beweismaterial zB. gefälschte Preiskleber gefunden hätte und diese als beweismaterial eingezogen worden wären,das du sie nicht zurück haben willst.
In deinem Fall war es warscheinlich die Maus,
die dir ja noch nicht gehörte.

Also kannste anhaken oder lassen ist in dem Fall denke ich mal bedeutungslos!

So ich hoffe das ichs nun richtig erklärt habe,bin nämlich kein Fachmann!

;)



-----------------
"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"

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#9
 Von 
desty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

hehe dank dir erstmal! allerdings eine frage is offen geblieben:

wo hast du deine stellungnahme hingeschrieben? ich hab da kein feld oder so..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es gibt doch wohl im Anhörungsbogen einen Bereich für Angaben zur Sache? Und sonst kann du natürlich auch selbst noch eigene Blätter hinzufügen.

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#11
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Hatte da einen Bereicht drinne wo ich mich zur Sache äussern konnte.
Wenn du nichts da stehen hast,
dann nimm ein leeres Blatt schreib den Tathergang auf und das es dir leid tut das du den Fehler gemacht hast und auf jeden Fall ankreuzen das du mit Einstellung gegen Geldbusse einverstanden bist.
Diese Tips gab mir damals ein bekannter der mit mir zusammen den Bogen ausfüllte und sich damit etwas auskennt..
ehem. Pol..... !!

Viel Glück
und lass in Zukunft die Finger davon,
Habe aus meinem Fehler auch gelernt!




-----------------
"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn Sie geständig sein wollen ist es sicher sinnvoll, auch gleich mitzuteilen, dass Sie mit einer Einstellung gegen eine Geldbuße einverstanden sind.

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