Verstöst die Mißachtung von Hinweisschildern mit Werbeverbot - neben dem Wetbewerbsverstoss -
gegen weitere Gesetze? Persönlcihkeitsrechte oder Schäden am Eigentum/Besitz? Welche § haben etwas dazu zu sagen?
Missachtung von "Keine Werbung"
22. Januar 2008
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Frage vom 22. Januar 2008 | 20:14
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Missachtung von "Keine Werbung"
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#1
Antwort vom 23. Januar 2008 | 00:07
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 53x hilfreich)
Das ist eine Besitzstörung und man kann den Störer (Verlag o.ö.) nach § 903 BGB auf Unterlassung verklagen.
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