Missachtung von "Keine Werbung"

22. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Missachtung von "Keine Werbung"

Verstöst die Mißachtung von Hinweisschildern mit Werbeverbot - neben dem Wetbewerbsverstoss -
gegen weitere Gesetze? Persönlcihkeitsrechte oder Schäden am Eigentum/Besitz? Welche § haben etwas dazu zu sagen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Das ist eine Besitzstörung und man kann den Störer (Verlag o.ö.) nach § 903 BGB auf Unterlassung verklagen.

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