Meine Tochter wurde zu einer Sportübung gezwungen und hatte deshalb eine Schulunfall.

28. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
jessica84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Tochter wurde zu einer Sportübung gezwungen und hatte deshalb eine Schulunfall.

Hallo,

eine Frage an die Experten. Meine Tochter wurde in der Schulsport (AG) zu einer Sportübung von der Betreuerin(nicht Lehrerin) gezwungen diese auszuführen und hatte deshalb eine Schulunfall. Mein Tochter hat vohrer gesagt Sie möchte diese Übung nicht machen weil Sie angst hat . Die Betreuerin sagte das Sie diese Übung machen muss sonst fliegt Sie aus der Schul AG raus. Meine Tochter ist 8 Jahre alt und hat sich dadurch einschüchtern lassen. Die Übung missglückte und meine Tochter erlitt schwere Knieprellungen an beide Knie. Informiert über den Unfall wurden wir auch nicht gleich sondern erst zu Schulende. Die Betreuerin möchte mit uns nicht sprechen über den Vorfall !?

Meine Frage: Was für möglichkeiten gibt es Strafrechtlich/Zivilrechtlich gegen die Betreuerin vorzugehen

Vielen Dank für die Antworten im Voraus

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Strafrechtlich kann man Anzeige wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung erstatten. Ob die StA hier am Ende eine Nötigung als tatbestandlich ansieht, würde man abwarten müssen. Und ob eine Anzeige generell "was bringt" muß man selber entscheiden.

Zivilrechtlich sehe ich hier nichts lohnenswertes. Die Behandlungskosten übernimmt die Versicherung der Schule. "Schmerzensgeld" für eine Knieprellung wird es nicht in einem Bereich geben, der einklagenswert ist. Allerunterster 3stelliger Bereich - wenn überhaupt.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Die Betreuerin sagte das Sie diese Übung machen muss sonst fliegt Sie aus der Schul AG raus. Meine Tochter ist 8 Jahre alt und hat sich dadurch einschüchtern lassen.


Für Nötigung fehlt es mir aber an der Verwerflichkeit und auch am "empfindlichen" Übel.
Mal als Analogie, in einer Tennis-AG kann ich auch einem Schüler Rauswurf androhen, wenn dieser sich weigert, ans Netz zu gehen - auch wenn er dann evtl. leichter von einem Ball getroffen wird. Eine AG hat nun mal - im Gegensatz zum normalen Unterricht - frei definierbare Regeln, die auch Sinn machen.
Was soll jemand in einer Fußball-AG, wenn er nicht laufen mag? Was soll jemand in einer Koch-AG, der sich nicht an den (heißen) Herd traut?

-- Editiert von JenAn am 28.09.2015 13:10

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#4
 Von 
jessica84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt wenn man in einer Schul AG ist muß man jede Übung machen auch wenn man erkennt das es für einen zu gefährlich ist ? Meine Tochter hatte es erkannt und wollte deshalb diese Übung nicht machen . Wurde aber wie oben beschrieben unter Druck gesetzt ob wohl Sie mehrfach nein gesagt hat. Sie ist halt erst 8 Jahre .

-- Editiert von jessica84 am 28.09.2015 13:33

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Der Kommunale Unfallversicherungsträger.


Das kommt zum einen wohl immer noch auf die Art der Schule (staatlich/privat) an und zum anderen sind (bei staatlichen Schulen) eher nicht die Kommunen, sondern die Länder zuständig, welche sich oftmals privater Versicherungsgesellschaften bedienen. So sind z.B. die Schüler der staatl. Schulen in Stuttgart bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versichert.

Zitat:
und auch am "empfindlichen" Übel.


Eine Drohung liegt vor, wenn der Täter ein künftiges Übel in Aussicht stellt und vorgibt, Einfluss auf dessen Eintritt zu haben [Krey/Heinrich, StrafR BT I, Rn. 325]. Das Übel ist empfindlich, wenn sich sein In-Aussicht-Stellen dazu eignet, einen besonnenen Menschen dazu zu bewegen, sich so zu verhalten, wie es der Täter mit der Drohung erreichen wollte [Krey/Heinrich, StrafR BT I, Rn. 326].

Mit dem empfindlichen habe ich daher hier keine Probleme, bei einem 8jährigen Kind, dem mit Rauswurf aus einer Schul AG gedroht wird.

Zitat:
Mal als Analogie, in einer Tennis-AG kann ich auch einem Schüler Rauswurf androhen, wenn dieser sich weigert, ans Netz zu gehen - auch wenn er dann evtl. leichter von einem Ball getroffen wird.
Was soll jemand in einer Fußball-AG, wenn er nicht laufen mag? Was soll jemand in einer Koch-AG, der sich nicht an den (heißen) Herd traut?


Die Beispiele hinken ja nun etwas. Das Arbeiten am Herd ist in einer Koch AG ganz wesentl. Bestandteil. Ebenso das Stehen am Netz beim Tennis oder das Laufen beim Fußball.

Hier wurde aber lediglich 1(!) bestimmte(!) Übung verweigert und nicht Sport allgemein oder alle Übungen oder ein Großteil der Übungen

Ein Kind mit Höhenangst muß bei einer Wander-AG auch nicht unbedingt auf alle Berge klettern, an denen man bei Wanderungen vorbeikommt, um an der Wander-AG grds. teilnehmen zu können (es ist ja keine Kletter-AG). Bei einem z.B. stark übergewichtigen Kind, bei dem eine bestimmte Sport-Übung aufgrund der Art der Übung iVm. dem Gewicht Verletzungen "heraufbeschwört", sehe ich auch keinen Grund dafür, es aus einer Sport-AG auszuschliessen, weil es diese bestimmte Übung verweigert, jedoch alle anderen mitmacht.

Das ist ja was anderes, als wenn jemand, der Schwarz und Weiß nicht außeinanderhalten kann, an einer Schach-AG teilnehmen will ;)

Letztendlich hatte ich ja aber auch offengelassen, ob eine Nötigung hier verwirklicht ist. Ein Anfangsverdacht ist jedenfalls begründbar. Was die StA daraus machen würde, ist -wie schon gesagt- wieder eine andere Frage.

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Hier wurde aber lediglich 1(!) bestimmte(!) Übung verweigert


Ohne genauere Angaben wissen wir ja nicht, wie relevant die Übung für die AG an sich war.
Wieder dummes Beispiel, wenn es eine "Turn-AG für Fortgeschrittene" gibt, dann kann man halt den Salto vorwärts nicht verweigern, wenn der zum Fortgeschrittenenprogramm gehört. Der Sinn einer AG ist ja nicht, daß man sich die Rosinen herauspickt.
Das ist natürlich reine Spekulation ohne genauere Angaben vom TE.

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