Manipulation Rechnung Zoll Hausdurchsuchung?

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Manipulation Rechnung Zoll Hausdurchsuchung?

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe und wäre unheimlich dankbar, wenn mir jemand Ratschläge zu dem folgenden Fall geben könnte, den ich aus gewissen Gründen aus der Drittperspektive beschreiben möchte:

Angenommen, Person P habe bedauerlicherweise nicht der Versuchung widerstehen können, eine Rechnung zu manipulieren um beim Zoll für eine Sendung aus dem Ausland Zollgebühren einzusparen. Die manipulierte Rechnung sei als pdf-Datei per Email an den Zoll gesendet worden. Es handele sich um eine Sendung mit einem sehr geringem Wert, was dem erfahren Zoll sicher auch ersichtlich sein wird (gerade mal über der 22euro-grenze). Die Einsparungen durch die Manipulation betrügen somit ca. 10 Euro.

P sei nun im Nachhinein aufgefallen, dass es technisch nicht unmöglich ist, festzustellen, dass die pdf-Datei verändert wurde (die Informationen auf der Rechnung sind alle plausibel, der angegebene Ebayartikel existiert tatsächlich zu dem Preis mit optisch identischer Ware. Es gibt lediglich eine digitale Spur die darauf hindeuten kann, dass eine Veränderung vorgenommen wurde) und befürchtet nun auf Manipulation verdächtigt zu werden. P geht nämlich davon aus, dass der Zoll über Programme verfügt und stets bei eingehenden pdf-Rechnungen verwendet (Frage1.): Stimmt das?)

Hinzu komme, dass P unter der Lieferadresse zwar schon länger wohnt, aber nicht beim Meldeamt angemeldet ist.

Frage 2.) Was hat P nun zu befürchten?

3.) Wird es eine Hausdurchsuchung geben?

4.) Beim Zoll sei noch eine weitere Senung vorhanden, die darauf wartet, abgeholt zu werden (gegen Vorlage der Rechnung). Wäre P anzuraten, diese Sendung abzuholen gegen Vorlage einer echten Rechnung... oder könnte P dort von der Polizei abgeführt werden?

5.) P wohne in einer Wg... wie könnte P vermeiden, dass bei einer Hausdurchsuchung die Zimmer seiner Mitbewohner durchsucht werden?

6.) Sollte sich P selbst anzeigen?

7.) Sollte P eine Rechtschutzversicherung abschließen und/oder schonmal einen Anwalt konfrontieren?

8.) Sollte P vielleicht schnell umziehen?

P bereue seine Taten nicht nur, sondern sei auch extrem verzweifelt und panisch.

Ich möchte mich imvoraus für jegliche Hilfe bedanken, die ich hier erhalten darf...

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Sollte P eine Rechtschutzversicherung abschließen und/oder schonmal einen Anwalt konfrontieren? Die RSV zahlt bei vorsätzlichen Straftaten nicht. Und bezahlen kann P einen Anwalt doch wohl nicht...
Sollte P vielleicht schnell umziehen? Nach Nordkorea? Oder was soll die Frage - der Zoll erreicht ihn in ganz D.
P bereue seine Taten nicht nur, sondern sei auch extrem verzweifelt und panisch. Dann braucht er eine Psychotherapeuten und keine juristische Diskussion... Wenn P wegen 10 Euro solchen Horror schiebt, hätte er das besser gelassen. Gemeinhin pflegt sich die Justiz aber auch nicht so rasend um solche Bagatellen zu kümmern. P sollte vielleicht einfach mal an was Anderes denken.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Sollte P vielleicht schnell umziehen?


Der Zoll kennt nur die Lieferanschrift, auf der der Vornahme abgekürzt ist. Theoretisch reicht das ja für die Identifikation nicht aus. Was würde passieren, wenn P in dem Haus nicht mehr antreffbar wäre, sprich kein name auf dem Klingelschild etc.? Würden die Ermittelnden sich dann an die Vermieter wenden? oder bei den Nachbarn nachfragen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Würden die Ermittelnden sich dann an die Vermieter wenden? oder bei den Nachbarn nachfragen?


Wenn sie denn dort auftauchen würden und wissen wollen würden, wer P ist und wo P abgeblieben ist, würden sie das tun - ja !

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank... Könnten Sie mir vielleicht noch einen großen Gefallen tun und die Gesamtsituation beurteilen? Wie erst ist sie Ihrer Meinung nach und wie wahrscheinlich wäre eine Hausdurchsuchung?

Angesichts meiner Verzweiflung wüsste ich nicht, wie ich Ihnen meine Dankbarkeit in Worten fassen könnte...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Was konkret soll hier eine Hausdurchsuchung bringen? Welche Beweise soll diese zutage bringen? Mal ganz abgesehen davon, ob die bei einer solchen Bagatelle nicht grundsätzlich unverhältnismäßig wäre.

Und woher kommt die Befürchtung, von der Polizei abgeführt zu werden? Die haben besseres zu tun.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort...! Meine Sorge der Hausdurchsuchung begründe ich damit, dass hier 2 Straftaten vorliegen: Urkundenfälschung und Meldepflichtverletzung. Und ohne die Person zu identifizieren (z.B. anhand eines Ausweises - Lieferanschrift enthält nur den Nachnamen) kann man die Person weder für die eine noch die andere Straftat belangen.

Ich habe gehört, dass der Zoll stets solche Manipulationen anzeigt (er muss es wohl). Der Staatsanwalt oder Ermittler würde wahrscheinlich als erstes herausfinden wollen, wer die Person ist (könnte ja auch jemand sein der flüchtig ist). Da sie aber nicht gemeldet ist, muss jemand vor Ort die Person aufsuchen und identifizieren -> Hausdurchsuchung (o.ä.). Das könnte wahrscheinlich auch einen Gerichtsbeschluss begründen oder? Also ein Verdacht auf Urkundenfälschung und Meldepflichtverletzung... Zu findende Beweise wären u.a. PC mit der Manipulationssoftware oder Original-Paypal-Rechnung für die Urkundenfälschung.

... das wäre meine Logik... und Ursache für die Panik.

Sieht das hier jemand genauso wie ich? Oder liege ich falsch? Falls ich falsch liegen sollte wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand das sagen könnte.

Es sind halt Gedanken wie "Wie würden die Nachbarn/Mitbewohner darauf reagieren? Werden es auch die Vermieter erfahren (wenn sie gefragt werden wie lange P da schon wohnt)? Könnte man mit einer Selbstanzeige einer Hausdurchsuchung entgehen? Sollte ich einfach mal beim Zoll anrufen und fragen, ob sie die Email erhalten haben oder warum die Sendung noch nicht angekommen ist? Sollte ich gebrannte dvds vorsorglich entsorgen?", die einem schlaflose Nächte bereiten....

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-- Editiert Steffen_braucht_Hilfe am 22.09.2014 18:25

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo Steffen,

wenn du an die 10 Euro noch en paar Nullen anhängst und deine "Straftaten" dann auffliegen würden, wären deine Sorgen wohl berechtigter Natur :grins:

So allerdings musst du dir wohl keine Gedanken machen und wenn du dann wider Erwarten bei der Abholung doch "verhaftet" werden solltet, dann wird zu 99,99 % das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Eine Hausdurchsuchung wird es definitiv nicht geben.

Gruß
Ice



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Meldepflichtsverletzung ist eine OWi. Deswegen gibt es keine Haussuchung. Und auch bei einem Zollvergehen im Wert von 10,00 €, auch wenn dabei eine Urkundenfälschung begangen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung bei unter 10%.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn du an die 10 Euro noch en paar Nullen anhängst und deine "Straftaten" dann auffliegen würden, wären deine Sorgen wohl berechtigter Natur <hr size=1 noshade>

Nun, eventuell ist das ja auch nur eine Beispielsumme???



quote:<hr size=1 noshade>Eine Hausdurchsuchung wird es definitiv nicht geben. <hr size=1 noshade>

Sooo weit würde ich jetzt nicht gehen.
Bei 10 EUR liegt die Warscheinlichkeit für eine Hausdurchsuchung zwar bei 0,5%, aber nicht bei 0,0%



quote:<hr size=1 noshade>P geht nämlich davon aus, dass der Zoll über Programme verfügt und stets bei eingehenden pdf-Rechnungen verwendet (Frage1.): Stimmt das?) <hr size=1 noshade>

Die Möglichkeit der Verifizierung gibt es, wie regelmäßig die eingesetzt wir kann ich aber nicht einschätzen.



quote:<hr size=1 noshade>Hinzu komme, dass P unter der Lieferadresse zwar schon länger wohnt, aber nicht beim Meldeamt angemeldet ist. <hr size=1 noshade>

Das interessiert den Zoll eher nicht.



quote:<hr size=1 noshade>3.) Wird es eine Hausdurchsuchung geben? <hr size=1 noshade>

Das käme auf die Summe an und ob man noch eine weiße Weste hat.



quote:<hr size=1 noshade>4.) Beim Zoll sei noch eine weitere Senung vorhanden, die darauf wartet, abgeholt zu werden (gegen Vorlage der Rechnung). Wäre P anzuraten, diese Sendung abzuholen gegen Vorlage einer echten Rechnung... oder könnte P dort von der Polizei abgeführt werden? <hr size=1 noshade>

Der Zoll darf auch selbst verhaften.
Ist bei der Summe jedoch eher unwarscheinlich.



quote:<hr size=1 noshade>5.) P wohne in einer Wg... wie könnte P vermeiden, dass bei einer Hausdurchsuchung die Zimmer seiner Mitbewohner durchsucht werden? <hr size=1 noshade>

Gar nicht.



quote:<hr size=1 noshade>6.) Sollte sich P selbst anzeigen? <hr size=1 noshade>

Da sehe ich jetzt keinen Sinn drin.



quote:<hr size=1 noshade>7.) Sollte P eine Rechtschutzversicherung abschließen und/oder schonmal einen Anwalt konfrontieren? <hr size=1 noshade>

Den Anwalt würde ich eher kontaktieren, wenn Du ihn konfrontierst könnte er brüskiert sein ...

Eine Rechtsschutz hat meist Wartezeit und leistet in der Regel nicht für bereits anhängige Verfahren.
Im übrigen zahlt sie nur wenn eingestellt wird. Bei Verurteilung wegen Vorsatz nimmt sie Regress und bei Freispruch zahlt das Land.



quote:<hr size=1 noshade>8.) Sollte P vielleicht schnell umziehen? <hr size=1 noshade>

Es gibt genug Wege Leute zu finden, auch wenn sie schnell umziehen und sich nicht ummelden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank Ice, Streetworker und Harry!

Die Weste sei noch weiß.

Um konkret zu werden... der tatsächliche Warenwert betrage ca. 50 Euro (das weiß aber der Zoll nicht). Ihm wurde eine optisch identische Ware von einem bekannten Internet-Auktionshaus mit einem Wert von ca. 10 Euro vorgetäuscht (Keine Piraterie. Der Zoll wird aber einschätzen können, dass es sich in etwa um einen ähnlich geringen Wert handelt).

Die Manipulation ist informativ zwar plausibel aber technisch grauenvoll. Der Schwindel fällt spätestens auf, wenn man versucht die Artikelnummer zu kopieren (geht nicht).

Bitte erlaubt mir noch 3 Fragen:

1. Der Zoll muss doch, egal ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, sicherlich erstmal herausfinden wollen wer der Betrüger ist (um auch zu prüfen ob die Weste weiß ist). Das geht hier ja nicht, weil auf der Rechnung nur der Nachname steht. Und aus dem Melderegister wird er nicht schlau.
Liegt es also nicht nahe, dass er bestimmte Maßnahmen zur Identitätsfeststellung erstmal ergreift? Auch wenn es um eine verhältnismäßig kleinen Betrugsversuch handelt? Welche Maßnahmen, wenn nicht persönlich vorbeikommen, könnten das sein?

2. Theoretisch wäre es doch auch denkbar, dass der Zoll das Zahlungsunternehmen, nennen wir es mal P.P., um Ausgabe der echten Rechnung auffordert, oder? Viele Firmen stehen ja dazu, dass sie mit Behörden kooperieren um gegen Betrug vorzugehen. Wie oft wird sowas unternommen?

3. Die Rechnung wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verschickt. Am Montag waren die Sendungen nun immer noch nicht da. Ist das noch durchaus normal? Wäre es abzuraten, dort mal anzurufen und zu fragen, was los ist, weil man sonst mit dem Betrugsversuch konfrontiert werden könnte und die Gefahr läuft ungünstige Aussagen zu tätigen, oder wäre es durchaus keine schlechte Idee oder weder noch?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Liegt es also nicht nahe, dass er bestimmte Maßnahmen zur Identitätsfeststellung erstmal ergreift? <hr size=1 noshade>

Ja



quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn es um eine verhältnismäßig kleinen Betrugsversuch handelt? <hr size=1 noshade>

Vor dem Gesetz gibt es keine Mindestgrenze. In der Realität mag das je nach Auslastung der Behörde bezüglich des Verfolgungswillens anders aussehen.



quote:<hr size=1 noshade>
Welche Maßnahmen, wenn nicht persönlich vorbeikommen, könnten das sein? <hr size=1 noshade>

Die klassische Ermittlungsarbeit, wo kommt es her, wie wurde gezahlt, ... da gibt es einige Möglichkeiten.
Es dauert länger, aber irgendwann haben sie die Idendität.



quote:<hr size=1 noshade>Theoretisch wäre es doch auch denkbar, dass der Zoll das Zahlungsunternehmen, nennen wir es mal P.P., um Ausgabe der echten Rechnung auffordert, oder? <hr size=1 noshade>

Ja, oder sich an das Auktionshaus wendet, ...



quote:<hr size=1 noshade>Viele Firmen stehen ja dazu, dass sie mit Behörden kooperieren um gegen Betrug vorzugehen. Wie oft wird sowas unternommen? <hr size=1 noshade>

Sehr häufig, nämlich regelmäßig immer dann wenn die anderen Methoden ausscheiden.



quote:<hr size=1 noshade>Die Rechnung wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verschickt. Am Montag waren die Sendungen nun immer noch nicht da. Ist das noch durchaus normal? <hr size=1 noshade>

Ja.
Man sollte dabei 2 Sachen bedenken:
1. die haben vernutlich nicht nur 20 Päckchen am Tag
2. es sind Behörden und keine Paketdienstleister die mit schneller Lieferung glänzen wollen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Viele Firmen stehen ja dazu, dass sie mit Behörden kooperieren um gegen Betrug vorzugehen. Wie oft wird sowas unternommen?


Wenn jemand von einem Unternehmen als Zeuge in Betracht kommt, dann hat dieser letztlich keine Wahl und könnte sogar zur Zeugenaussage gezwungen werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen_braucht_Hilfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Harry und Rotröcken.

Okay, ich fasse nochmal alles zusammen und frage mal ganz konkret:

Der Zoll erhält die manipulierte Rechnung und der Betrugsversuch fällt auf. Es liegt nahe, dass durch den Betrug nur eine kleine Summe von wenigen Euros hätte erspart werden sollen. Der Rechnung sind bis auf die Lieferanschrift, welche etwa so lautet: S. Meierr, Bahnhofsstr. 3, keine persönlichen Daten zu entnehmen. Im Melderegister finde man niemanden, der mit Nachnamen Meierr heißt und in der Bahnhofsstr. 3 wohnt.

Weitere Recherchen könnten ergeben, dass ein paar Städte weiter eine Person gemeldet ist, auf die die Initialen zutreffen (S. Meierr - durch das Doppel "r" handele es sich um einen selteneren Nachnamen). Diese sei vor Ewigkeiten (sagen wir 15 Jahre) als Jugendlicher schonmal wegen BTM auffällig geworden. Ein mal auch wegen angeblichen Besitzes größerer Mengen. Er sei jedoch nie verurteilt worden.

Was wird der Zoll nun tun? Bzw., da ich davon ausgehe, dass niemand hier eine Glaskugel besitzt, möchte ich fragen: Was liegt Eurer Meinung nach am nähesten, was in diesem Szenario passieren wird?

Ich bin über jede Vermutung, die hier geäußert wird, sehr dankbar. Auch wenn sich manche Leser nicht ganz sicher sind... wäre ich dankbar wenn ihr euch dazu äußern könntet. Danke

Ich habe die Teilnehmer in diesem Thread von Anfang an geduzt. Wenn der eine oder andere das für nicht angemessen hält möchte ich Sie bitten, dies mir mitzuteilen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was wird der Zoll nun tun? <hr size=1 noshade>

Wenn man das Pech hat einen seltenen Nachnamen zuhaben, dann wird das ganze übersichtlicher bei der Suche.

Möglich wäre, das man die Bahnhofstr. als Ausgangspunkt nimmt und mal schaut welche Namen denn so in der Umgebung existieren. Und den Suchradius spiralförmig erweitert. Und dann Zusammenhänge zur Bahnhofstr. sucht.


Möglich wäre auch, das die einfach einen roten Aufkleber auf das Paket machen, es ins Regal stellen und hoffen, das es einer abholt. Weil sie mehr als ausgelastet sind und dickere Fische an Land ziehen wollen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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