Hallo,
ich wurde vor 15 Jahren beim Klauen erwischt. Damals gabs eine Gerichtsverhandlung, ich wurde verwarnt und es gab einen Eintrag ins Erziehungsregister. Vermutlich ist dieser Eintrag inzwischen gelöscht.
Meine Frag ist nun: Heißt "gelöscht" wirklich so gelöscht, daß niemand mehr sehen kann, dass es da jemals einen Eintrag gab?
Danke für eine Antwort!
Löschung eines Eintrags ins Erziehungsregister
29. März 2010
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Frage vom 29. März 2010 | 21:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung eines Eintrags ins Erziehungsregister
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#1
Antwort vom 29. März 2010 | 22:17
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 9x hilfreich)
Ja. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen.
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